Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen für Futtergetreide
- ShortId
-
13.4109
- Id
-
20134109
- Updated
-
28.07.2023 06:59
- Language
-
de
- Title
-
Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen für Futtergetreide
- AdditionalIndexing
-
55;Bodennutzung;Futtermittel;Flächenbeiträge;tierische Erzeugung;Futtergetreide;Futterbau;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
- 1
-
- L05K1402020503, Futtergetreide
- L05K1401010107, Futterbau
- L04K14010201, Bodennutzung
- L04K14010103, tierische Erzeugung
- L07K14010404030101, Flächenbeiträge
- L05K1401010401, Futtermittel
- L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Gesetzesberatung zur Agrarpolitik (AP 2014-2017) haben beide Kammern der Einführung eines spezifischen Flächenbeitrags für Futtergetreidekulturen zugestimmt. Damit wurde der Grundstein für eine effektive Steuerung der Futtergetreidemenge in die richtige Richtung gelegt. Leider hat es der Bundesrat nun versäumt, die Einzelkulturbeitragsverordnung Futtergetreide in Kraft zu setzen und einen spezifischen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide einzuführen.</p><p>Katastrophale inländische Kraftfutterbilanz</p><p>Die Landwirtschaft in unserem Land erfüllt weltweit höchste Anforderungen bezüglich Tier- und Umweltschutz. Gleichzeitig halten Bundesrat und Parlament im Zusammenhang mit der Produktion von Nahrungsmitteln den Begriff der Qualitätsstrategie (zu Recht) hoch. In meinem Verständnis soll die Schweizer Landwirtschaft in erster Linie eine produzierende Landwirtschaft sein, und dies auf einer hochstehenden ökologischen Grundlage. Vor diesem Hintergrund beunruhigt die Feststellung, dass die inländische Futtergetreideproduktion seit Jahren systematisch zugrunde gerichtet wird. Die Futtergetreidefläche brach in den letzten zwanzig Jahren um 40 Prozent ein. Aber auch beim Brotgetreide reduzierte sich die Fläche um rund 20 Prozent. Anfang der Neunzigerjahre lag die Inlandfuttergetreideproduktion noch bei über 800 000 Tonnen (1990-1992: 104 450 Hektaren). Sie fiel bis 2012 auf knapp 450 000 Tonnen (2010-2012: 62 750 Hektaren). Demgegenüber vergrösserte sich die Grünlandfläche (Kunstwiesen) im gleichen Zeitraum von 94 500 Hektaren um rund 40 Prozent auf 133 200 Hektaren, beim Silo- und Grünmais beträgt die Zunahme rund 25 Prozent.</p><p>Das Direktzahlungssystem mit einem starken Fokus auf die Ökologisierung einerseits und eine leichte Steigerung der Fleisch- und Eierproduktion andererseits hatten zur Folge, dass die Kraftfutterimporte im obenerwähnten Zeitraum von 400 000 Tonnen auf rund eine Million Tonnen zugenommen haben. Davon sind rund 200 000 Tonnen im Nachgang zur BSE-Seuche auf das Verfütterungsverbot von tierischen Eiweissen (Fleisch- und Fleischknochenmehl, Fleischsuppe) zurückzuführen.</p><p>Als direkte Wirkung einer falschen Allokation von Direktzahlungen - weg von der offenen Ackerfläche hin zur Kunstwiese - wurden 40 000 Hektaren offene Ackerfläche im Inland aufgehoben und faktisch ins Ausland transferiert. Bei einem Futtergetreidepreis von 38 Franken pro 100 Kilogramm entgehen der inländischen Landwirtschaft jährlich rund 120 Millionen Franken direkte Wertschöpfung.</p><p>Der Negativtrend hält weiter an</p><p>Die Dringlichkeit meiner Interpellation wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die entsprechenden Saatgutverkäufe im Herbst 2013 gegenüber den bereits sehr schlechten Werten von 2012 nochmals drastisch eingebrochen sind. Die Saatgutmengen haben sich im Herbst 2013 wie folgt verändert (Zahlen Swisssem):</p><p>- Gerste: minus 3,1 Prozent;</p><p>- Triticale: minus 8,7 Prozent;</p><p>- Futterweizen: minus 8,6 Prozent;</p><p>- Mahlweizen: plus 1,2 Prozent.</p><p>Diese Zahlen zeigen auf, dass die Landwirte auf die AP 2014-2017 reagiert haben, weiter aus der Futtergetreideproduktion aussteigen mit der für die inländische Futtermittelbasis fatalen Auswirkung, dass die Inlandunterversorgung weiter stark sinkt. Es ist meines Erachtens dringender Handlungsbedarf ausgewiesen. Der Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide müsste mindestens 400 Franken pro Hektare betragen, um den alten Basisbeitrag von 1660 Franken pro Hektare zu erreichen und die dringend notwendige Trendumkehr zu bewirken.</p>
- <p>5. In der Frühjahrssession 2013 hat das Parlament das revidierte Landwirtschaftsgesetz (LwG) verabschiedet. Die Räte haben Artikel 54 LwG ergänzt, wonach der Bund für eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter Einzelkulturbeiträge ausrichten kann. In der Debatte wurde verschiedentlich betont, dass ein Beitrag für Futtergetreide erst ausgerichtet werden soll, falls die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichen.</p><p>5./6. Der Bundesrat hat am 23. Oktober und am 6. November 2013 die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2014-2017) festgelegt. Kernelement der Reformetappe ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems mit der Aufhebung der tierbezogenen Beiträge. Mit den neugestalteten Instrumenten wird der Ackerbau gegenüber der Grünlandbewirtschaftung gestärkt. Die Ergebnisse des Prognosemodells lassen denn auch einen leichten Anstieg der Brot- und Futtergetreideproduktion erwarten.</p><p>1./2./4. Das in der Schweiz verfügbare Ackerland ist beschränkt und unterliegt durch die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung einem anhaltenden Flächenverlust. Dank Züchtungsfortschritten und einem verbesserten Betriebsmanagement ist die Kalorienproduktion der Schweizer Landwirtschaft so hoch wie nie zuvor. Dennoch lässt sich mit einer nachhaltigen Intensivierung die Produktion von Futtergetreide noch ausdehnen. Darüber hinaus ist eine Steigerung der Futtergetreideproduktion nur mit einer gleichzeitigen Flächenreduktion anderer auf dem Ackerland angebauten Kulturen zu erreichen. Somit gehen bei unverändertem Tierbestand geringere Futtergetreideimporte aus den Nachbarländern mit Mehrimporten von anderen Erzeugnissen einher. Obschon die Anbauflächen von Kunstwiesen und Silomais angestiegen sind, betragen die jährlichen Heuimporte rund 150 000 Tonnen. Mit der AP 2014-2017 wird die inländische Produktion an Eiweisspflanzen gestärkt. Weil aber die Ackerfläche in der Schweiz und das Angebot an Eiweissfuttermitteln in Europa trotz neuer Initiativen beschränkt sind, bleibt die Abhängigkeit der Schweine- und Geflügelhaltung von GVO-freier Soja aus Übersee bestehen.</p><p>2./3. Absehbare Herausforderungen wie Wachstum der Weltbevölkerung, Endlichkeit von Ressourcen, Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt oder die Öffnung von Märkten werden mit einer vorausschauenden Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und der Förderung eines nachhaltigen Konsums angegangen. Die aktive Umsetzung einer Qualitätsstrategie kann dazu beitragen, die Marktposition der inländischen Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken und die Wertschöpfung zu erhöhen.</p><p>6./7. Die AP 2014-2017 wird erst seit dem 1. Januar 2014 umgesetzt. Es ist nach Ansicht des Bundesrates verfrüht, basierend auf den Saatgutverkäufen 2013 eine Folgenabschätzung des neuen Instrumentariums vorzunehmen. Die Wirkungen der Instrumente in den Bereichen Direktzahlungen und Einzelkulturbeiträge werden verfolgt und analysiert. Sollten mit der Nivellierung die Wirtschaftlichkeitsziele der Ackerkulturen nicht erreicht werden, werden die Schlüsse daraus zu ziehen und geeignete Massnahmen zu treffen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgrund der in der Begründung geschilderten Sachlage eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Bedeutung misst er der inländischen Futtergetreideproduktion und der schweizerischen Futterverarbeitungsbranche zu?</p><p>2. Wie schätzt er die Wirkung der seit Jahren andauernden Abnahme der inländischen Futtergetreidefläche auf die integrale Qualitätsstrategie der produzierenden Landwirtschaft ein?</p><p>3. Findet er es richtig, dass die Schweizer Tierproduktion, insbesondere die Fleisch- und Eierproduktion, immer stärker auf ausländische Rohstoffe angewiesen ist?</p><p>4. Liegt es in der Zielsetzung des Bundesrates, die inländische Tierproduktion zu reduzieren und damit noch höhere Lebensmittelimporte in Kauf zu nehmen?</p><p>5. Welche Argumente haben ihn bewogen, auf die Inkraftsetzung der Einzelkulturbeitragsverordnung gemäss Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zu verzichten und damit auf die von Fachleuten und allen betroffenen Branchenpartnern geforderte Einführung eines spezifischen Flächenbeitrages für Futtergetreidekulturen zu verzichten?</p><p>6. Auf welches Niveau muss die inländische Kraftfutterversorgung (Futtergetreide und übrige Futtermittel) fallen, damit er den Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide in Erwägung zieht?</p><p>7. Ist er aufgrund der geschilderten Sachlage und der sehr negativen Entwicklung der Anbaufläche von Futtergetreide bereit, den in Artikel 54 LwG vorgesehenen Einzelkulturbeitrag sofort stufenweise zu aktivieren?</p>
- Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen für Futtergetreide
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der Gesetzesberatung zur Agrarpolitik (AP 2014-2017) haben beide Kammern der Einführung eines spezifischen Flächenbeitrags für Futtergetreidekulturen zugestimmt. Damit wurde der Grundstein für eine effektive Steuerung der Futtergetreidemenge in die richtige Richtung gelegt. Leider hat es der Bundesrat nun versäumt, die Einzelkulturbeitragsverordnung Futtergetreide in Kraft zu setzen und einen spezifischen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide einzuführen.</p><p>Katastrophale inländische Kraftfutterbilanz</p><p>Die Landwirtschaft in unserem Land erfüllt weltweit höchste Anforderungen bezüglich Tier- und Umweltschutz. Gleichzeitig halten Bundesrat und Parlament im Zusammenhang mit der Produktion von Nahrungsmitteln den Begriff der Qualitätsstrategie (zu Recht) hoch. In meinem Verständnis soll die Schweizer Landwirtschaft in erster Linie eine produzierende Landwirtschaft sein, und dies auf einer hochstehenden ökologischen Grundlage. Vor diesem Hintergrund beunruhigt die Feststellung, dass die inländische Futtergetreideproduktion seit Jahren systematisch zugrunde gerichtet wird. Die Futtergetreidefläche brach in den letzten zwanzig Jahren um 40 Prozent ein. Aber auch beim Brotgetreide reduzierte sich die Fläche um rund 20 Prozent. Anfang der Neunzigerjahre lag die Inlandfuttergetreideproduktion noch bei über 800 000 Tonnen (1990-1992: 104 450 Hektaren). Sie fiel bis 2012 auf knapp 450 000 Tonnen (2010-2012: 62 750 Hektaren). Demgegenüber vergrösserte sich die Grünlandfläche (Kunstwiesen) im gleichen Zeitraum von 94 500 Hektaren um rund 40 Prozent auf 133 200 Hektaren, beim Silo- und Grünmais beträgt die Zunahme rund 25 Prozent.</p><p>Das Direktzahlungssystem mit einem starken Fokus auf die Ökologisierung einerseits und eine leichte Steigerung der Fleisch- und Eierproduktion andererseits hatten zur Folge, dass die Kraftfutterimporte im obenerwähnten Zeitraum von 400 000 Tonnen auf rund eine Million Tonnen zugenommen haben. Davon sind rund 200 000 Tonnen im Nachgang zur BSE-Seuche auf das Verfütterungsverbot von tierischen Eiweissen (Fleisch- und Fleischknochenmehl, Fleischsuppe) zurückzuführen.</p><p>Als direkte Wirkung einer falschen Allokation von Direktzahlungen - weg von der offenen Ackerfläche hin zur Kunstwiese - wurden 40 000 Hektaren offene Ackerfläche im Inland aufgehoben und faktisch ins Ausland transferiert. Bei einem Futtergetreidepreis von 38 Franken pro 100 Kilogramm entgehen der inländischen Landwirtschaft jährlich rund 120 Millionen Franken direkte Wertschöpfung.</p><p>Der Negativtrend hält weiter an</p><p>Die Dringlichkeit meiner Interpellation wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die entsprechenden Saatgutverkäufe im Herbst 2013 gegenüber den bereits sehr schlechten Werten von 2012 nochmals drastisch eingebrochen sind. Die Saatgutmengen haben sich im Herbst 2013 wie folgt verändert (Zahlen Swisssem):</p><p>- Gerste: minus 3,1 Prozent;</p><p>- Triticale: minus 8,7 Prozent;</p><p>- Futterweizen: minus 8,6 Prozent;</p><p>- Mahlweizen: plus 1,2 Prozent.</p><p>Diese Zahlen zeigen auf, dass die Landwirte auf die AP 2014-2017 reagiert haben, weiter aus der Futtergetreideproduktion aussteigen mit der für die inländische Futtermittelbasis fatalen Auswirkung, dass die Inlandunterversorgung weiter stark sinkt. Es ist meines Erachtens dringender Handlungsbedarf ausgewiesen. Der Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide müsste mindestens 400 Franken pro Hektare betragen, um den alten Basisbeitrag von 1660 Franken pro Hektare zu erreichen und die dringend notwendige Trendumkehr zu bewirken.</p>
- <p>5. In der Frühjahrssession 2013 hat das Parlament das revidierte Landwirtschaftsgesetz (LwG) verabschiedet. Die Räte haben Artikel 54 LwG ergänzt, wonach der Bund für eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter Einzelkulturbeiträge ausrichten kann. In der Debatte wurde verschiedentlich betont, dass ein Beitrag für Futtergetreide erst ausgerichtet werden soll, falls die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichen.</p><p>5./6. Der Bundesrat hat am 23. Oktober und am 6. November 2013 die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2014-2017) festgelegt. Kernelement der Reformetappe ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems mit der Aufhebung der tierbezogenen Beiträge. Mit den neugestalteten Instrumenten wird der Ackerbau gegenüber der Grünlandbewirtschaftung gestärkt. Die Ergebnisse des Prognosemodells lassen denn auch einen leichten Anstieg der Brot- und Futtergetreideproduktion erwarten.</p><p>1./2./4. Das in der Schweiz verfügbare Ackerland ist beschränkt und unterliegt durch die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung einem anhaltenden Flächenverlust. Dank Züchtungsfortschritten und einem verbesserten Betriebsmanagement ist die Kalorienproduktion der Schweizer Landwirtschaft so hoch wie nie zuvor. Dennoch lässt sich mit einer nachhaltigen Intensivierung die Produktion von Futtergetreide noch ausdehnen. Darüber hinaus ist eine Steigerung der Futtergetreideproduktion nur mit einer gleichzeitigen Flächenreduktion anderer auf dem Ackerland angebauten Kulturen zu erreichen. Somit gehen bei unverändertem Tierbestand geringere Futtergetreideimporte aus den Nachbarländern mit Mehrimporten von anderen Erzeugnissen einher. Obschon die Anbauflächen von Kunstwiesen und Silomais angestiegen sind, betragen die jährlichen Heuimporte rund 150 000 Tonnen. Mit der AP 2014-2017 wird die inländische Produktion an Eiweisspflanzen gestärkt. Weil aber die Ackerfläche in der Schweiz und das Angebot an Eiweissfuttermitteln in Europa trotz neuer Initiativen beschränkt sind, bleibt die Abhängigkeit der Schweine- und Geflügelhaltung von GVO-freier Soja aus Übersee bestehen.</p><p>2./3. Absehbare Herausforderungen wie Wachstum der Weltbevölkerung, Endlichkeit von Ressourcen, Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt oder die Öffnung von Märkten werden mit einer vorausschauenden Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und der Förderung eines nachhaltigen Konsums angegangen. Die aktive Umsetzung einer Qualitätsstrategie kann dazu beitragen, die Marktposition der inländischen Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken und die Wertschöpfung zu erhöhen.</p><p>6./7. Die AP 2014-2017 wird erst seit dem 1. Januar 2014 umgesetzt. Es ist nach Ansicht des Bundesrates verfrüht, basierend auf den Saatgutverkäufen 2013 eine Folgenabschätzung des neuen Instrumentariums vorzunehmen. Die Wirkungen der Instrumente in den Bereichen Direktzahlungen und Einzelkulturbeiträge werden verfolgt und analysiert. Sollten mit der Nivellierung die Wirtschaftlichkeitsziele der Ackerkulturen nicht erreicht werden, werden die Schlüsse daraus zu ziehen und geeignete Massnahmen zu treffen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgrund der in der Begründung geschilderten Sachlage eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Bedeutung misst er der inländischen Futtergetreideproduktion und der schweizerischen Futterverarbeitungsbranche zu?</p><p>2. Wie schätzt er die Wirkung der seit Jahren andauernden Abnahme der inländischen Futtergetreidefläche auf die integrale Qualitätsstrategie der produzierenden Landwirtschaft ein?</p><p>3. Findet er es richtig, dass die Schweizer Tierproduktion, insbesondere die Fleisch- und Eierproduktion, immer stärker auf ausländische Rohstoffe angewiesen ist?</p><p>4. Liegt es in der Zielsetzung des Bundesrates, die inländische Tierproduktion zu reduzieren und damit noch höhere Lebensmittelimporte in Kauf zu nehmen?</p><p>5. Welche Argumente haben ihn bewogen, auf die Inkraftsetzung der Einzelkulturbeitragsverordnung gemäss Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zu verzichten und damit auf die von Fachleuten und allen betroffenen Branchenpartnern geforderte Einführung eines spezifischen Flächenbeitrages für Futtergetreidekulturen zu verzichten?</p><p>6. Auf welches Niveau muss die inländische Kraftfutterversorgung (Futtergetreide und übrige Futtermittel) fallen, damit er den Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide in Erwägung zieht?</p><p>7. Ist er aufgrund der geschilderten Sachlage und der sehr negativen Entwicklung der Anbaufläche von Futtergetreide bereit, den in Artikel 54 LwG vorgesehenen Einzelkulturbeitrag sofort stufenweise zu aktivieren?</p>
- Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen für Futtergetreide
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