Internationale Erfahrungen mit direkter Medien- und Journalismusförderung
- ShortId
-
13.4112
- Id
-
20134112
- Updated
-
28.07.2023 07:00
- Language
-
de
- Title
-
Internationale Erfahrungen mit direkter Medien- und Journalismusförderung
- AdditionalIndexing
-
34;Unternehmensbeihilfe;Berichterstattung durch die Medien;Presseförderung;Massenmedium;Presseunternehmen;Qualitätssicherung;Presse;Informationsverbreitung;Beruf in der Kommunikationsbranche
- 1
-
- L06K120205010503, Presseförderung
- L05K1202050105, Presse
- L06K120205010504, Presseunternehmen
- L04K12020501, Massenmedium
- L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
- L04K12020302, Beruf in der Kommunikationsbranche
- L04K12020402, Berichterstattung durch die Medien
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Bereits heute werden verschiedene Mediengattungen gefördert. So werden beispielsweise neben den 50 Millionen Franken, die spezifisch als förderungswürdig anerkannte Zeitungen und Zeitschriften erhalten, und neben den rund 70 Millionen Franken, die allen Zeitungen und Zeitschriften über den für sie geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatz zugutekommen, im Rundfunkbereich für die SRG SSR und für die konzessionierten lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter Empfangsgebühren von über 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Effektiv existiert aber keine gezielte Unterstützung für publizistische Service-public-Leistungen im Online-Bereich. Der Bundesrat hat dies bereits erkannt und deshalb am 22. August 2012 mit Blick auf eine nähere Prüfung dieser Frage die Annahme des Postulates Recordon 12.3579, "Entwicklung der Online-Zeitungen", beantragt.</p><p>Unabhängig von bereits bestehenden, verbreitungsspezifischen Förderinstrumenten besteht aber tatsächlich keine der fortschreitenden Konvergenz Rechnung tragende, umfassende Mediengesamtförderung. Eine verbreitungsunabhängige sowie präziser auf die Erreichung der staatspolitisch erwünschten und durch den Markt nicht ausreichend bereitgestellten Güter ausgerichtete Medienförderung hätte zudem den Vorteil, dass sie wettbewerbsneutraler ausgestaltet werden könnte. Rechtlich gesehen fehlen auf Verfassungsebene für ein solch übergeordnetes Medienförderkonzept die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Inhaltlich erschwert die hohe Dynamik, mit der sich der Strukturwandel im ganzen Medienbereich vollzieht, die Analyse der als förderungswürdig zu beurteilenden Entwicklungen und die darauf basierende Erarbeitung zielführender Massnahmen.</p><p>In der Vergangenheit sind alle Bestrebungen, eine Verfassungsgrundlage für eine direkte Presse- bzw. Medienförderung zu schaffen, gescheitert. In vier Anläufen haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier in den letzten vierzig Jahren versucht, dem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen. Das Geschäft war aber zu keinem Zeitpunkt mehrheitsfähig und wurde stets unter Hinweis auf die Presse- bzw. Medienfreiheit und die drohende Gefahr der staatlichen Einflussnahme abgelehnt. Diese grundsätzlichen Bedenken werden heute nach wie vor geltend gemacht, weshalb der Bundesrat einem erneuten Anlauf zur Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen geringe Chancen einräumt.</p><p>Im Rahmen der Vorarbeiten zur Umsetzung der Motion der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates 12.3004 befasst sich der Bundesrat gegenwärtig mit der Medienförderung. Die erwähnte Motion beauftragt den Bundesrat, ein Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien zu erarbeiten. Mit ihrer Motion knüpft die SPK an den Bundesratsbericht zum Postulat Fehr Hans-Jürg 09.3629, "Pressevielfalt sichern", an und verlangt die Umsetzung der dritten Option, welche der Bundesrat im Postulatsbericht vorgeschlagen hat. Bereits im damaligen Bericht skizzierte Möglichkeiten sind z. B. die finanzielle Stützung von journalistischen Ressourcen für demokratierelevante Berichterstattung und Beiträge an die Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten. Es ist allerdings auch im Zusammenhang mit diesen Massnahmen daran zu erinnern, dass der heute geltende Rechtsrahmen kaum Spielraum lässt.</p><p>3. Zu den Vorbereitungsarbeiten, welche das Bakom mit Blick auf die Beantwortung der Motion derzeit ausführt, gehört unter anderem auch die Analyse von ausländischen Fördermodellen. Für eine Stellungnahme zu konkreten Fördermassnahmen bzw. deren Finanzierung ist es allerdings noch zu früh. Der Bundesrat wird sich in seinem Motionsbericht zu diesen Aspekten äussern. Der Bundesratsbericht wird in der zweiten Jahreshälfte 2014 vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein unabhängiger und schlagkräftiger, d. h. insbesondere auch mit den nötigen Mitteln ausgestatteter Journalismus ist von wesentlicher Bedeutung für eine demokratische Gesellschaft. Allerdings verhindern die Entwicklungen der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte im Medienbereich (Digitalisierung, Kommerzialisierung, Monopolisierung) zusehends, dass journalistische Medien ihre zentralen Funktionen als unabhängige Informationsbeschaffer und machtkritische Watchdogs erfüllen (können oder wollen) - auch in der Schweiz. Der Bundesrat kam bereits 2011 im Bericht zur Beantwortung des Postulates Fehr Hans-Jürg 09.3629 zu folgendem Schluss: "Es besteht Anlass zur Befürchtung, dass das freie Spiel der Marktkräfte allein das erwünschte Resultat einer vielfältigen, qualitativ ausreichenden Medienlandschaft nicht zu gewährleisten vermag." Die Entwicklung seither hat diesen Anlass zweifellos weiter verstärkt, marktkonforme Lösungen zur Behebung der Journalismuskrise zeichnen sich nicht ab, im Gegenteil. Es geht deshalb darum, Mittel und Wege zu finden, wie professioneller Journalismus auch anders als über kommerzielle Finanzierungsmodelle (vor allem Werbung) ermöglicht werden kann. Im internationalen Kontext gibt es verschiedene Erfahrungen mit Formen der direkten Medien- und Journalismusförderung. Eine aktuelle Studie, die im Auftrag des Bakom erstellt wurde, stellt 18 solche Modelle vor und analysiert sie (http://www.bakom.admin.ch/themen/ radio_tv/01153/01156/04513/index.html?lang=de).</p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Angesichts fortschreitender Medienkonvergenz im digitalen Zeitalter stellt sich die berechtigte Frage, ob eine zeitgemässe Medien- und Journalismusförderung nicht mediengattungsübergreifend organisiert sein müsste. Wie wird das vom Bundesrat eingeschätzt?</p><p>2. Welche Elemente der in anderen Ländern praktizierten direkten Medien- und Journalismusförderung hält er prinzipiell für tauglich auch für die Schweiz, welche nicht?</p><p>3. Welche der in anderen Ländern für die direkte Medien- und Journalismusförderung eingesetzten Finanzierungsquellen hält er prinzipiell auch für die Schweiz diskutabel, welche nicht?</p>
- Internationale Erfahrungen mit direkter Medien- und Journalismusförderung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Bereits heute werden verschiedene Mediengattungen gefördert. So werden beispielsweise neben den 50 Millionen Franken, die spezifisch als förderungswürdig anerkannte Zeitungen und Zeitschriften erhalten, und neben den rund 70 Millionen Franken, die allen Zeitungen und Zeitschriften über den für sie geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatz zugutekommen, im Rundfunkbereich für die SRG SSR und für die konzessionierten lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter Empfangsgebühren von über 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Effektiv existiert aber keine gezielte Unterstützung für publizistische Service-public-Leistungen im Online-Bereich. Der Bundesrat hat dies bereits erkannt und deshalb am 22. August 2012 mit Blick auf eine nähere Prüfung dieser Frage die Annahme des Postulates Recordon 12.3579, "Entwicklung der Online-Zeitungen", beantragt.</p><p>Unabhängig von bereits bestehenden, verbreitungsspezifischen Förderinstrumenten besteht aber tatsächlich keine der fortschreitenden Konvergenz Rechnung tragende, umfassende Mediengesamtförderung. Eine verbreitungsunabhängige sowie präziser auf die Erreichung der staatspolitisch erwünschten und durch den Markt nicht ausreichend bereitgestellten Güter ausgerichtete Medienförderung hätte zudem den Vorteil, dass sie wettbewerbsneutraler ausgestaltet werden könnte. Rechtlich gesehen fehlen auf Verfassungsebene für ein solch übergeordnetes Medienförderkonzept die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Inhaltlich erschwert die hohe Dynamik, mit der sich der Strukturwandel im ganzen Medienbereich vollzieht, die Analyse der als förderungswürdig zu beurteilenden Entwicklungen und die darauf basierende Erarbeitung zielführender Massnahmen.</p><p>In der Vergangenheit sind alle Bestrebungen, eine Verfassungsgrundlage für eine direkte Presse- bzw. Medienförderung zu schaffen, gescheitert. In vier Anläufen haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier in den letzten vierzig Jahren versucht, dem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen. Das Geschäft war aber zu keinem Zeitpunkt mehrheitsfähig und wurde stets unter Hinweis auf die Presse- bzw. Medienfreiheit und die drohende Gefahr der staatlichen Einflussnahme abgelehnt. Diese grundsätzlichen Bedenken werden heute nach wie vor geltend gemacht, weshalb der Bundesrat einem erneuten Anlauf zur Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen geringe Chancen einräumt.</p><p>Im Rahmen der Vorarbeiten zur Umsetzung der Motion der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates 12.3004 befasst sich der Bundesrat gegenwärtig mit der Medienförderung. Die erwähnte Motion beauftragt den Bundesrat, ein Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien zu erarbeiten. Mit ihrer Motion knüpft die SPK an den Bundesratsbericht zum Postulat Fehr Hans-Jürg 09.3629, "Pressevielfalt sichern", an und verlangt die Umsetzung der dritten Option, welche der Bundesrat im Postulatsbericht vorgeschlagen hat. Bereits im damaligen Bericht skizzierte Möglichkeiten sind z. B. die finanzielle Stützung von journalistischen Ressourcen für demokratierelevante Berichterstattung und Beiträge an die Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten. Es ist allerdings auch im Zusammenhang mit diesen Massnahmen daran zu erinnern, dass der heute geltende Rechtsrahmen kaum Spielraum lässt.</p><p>3. Zu den Vorbereitungsarbeiten, welche das Bakom mit Blick auf die Beantwortung der Motion derzeit ausführt, gehört unter anderem auch die Analyse von ausländischen Fördermodellen. Für eine Stellungnahme zu konkreten Fördermassnahmen bzw. deren Finanzierung ist es allerdings noch zu früh. Der Bundesrat wird sich in seinem Motionsbericht zu diesen Aspekten äussern. Der Bundesratsbericht wird in der zweiten Jahreshälfte 2014 vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein unabhängiger und schlagkräftiger, d. h. insbesondere auch mit den nötigen Mitteln ausgestatteter Journalismus ist von wesentlicher Bedeutung für eine demokratische Gesellschaft. Allerdings verhindern die Entwicklungen der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte im Medienbereich (Digitalisierung, Kommerzialisierung, Monopolisierung) zusehends, dass journalistische Medien ihre zentralen Funktionen als unabhängige Informationsbeschaffer und machtkritische Watchdogs erfüllen (können oder wollen) - auch in der Schweiz. Der Bundesrat kam bereits 2011 im Bericht zur Beantwortung des Postulates Fehr Hans-Jürg 09.3629 zu folgendem Schluss: "Es besteht Anlass zur Befürchtung, dass das freie Spiel der Marktkräfte allein das erwünschte Resultat einer vielfältigen, qualitativ ausreichenden Medienlandschaft nicht zu gewährleisten vermag." Die Entwicklung seither hat diesen Anlass zweifellos weiter verstärkt, marktkonforme Lösungen zur Behebung der Journalismuskrise zeichnen sich nicht ab, im Gegenteil. Es geht deshalb darum, Mittel und Wege zu finden, wie professioneller Journalismus auch anders als über kommerzielle Finanzierungsmodelle (vor allem Werbung) ermöglicht werden kann. Im internationalen Kontext gibt es verschiedene Erfahrungen mit Formen der direkten Medien- und Journalismusförderung. Eine aktuelle Studie, die im Auftrag des Bakom erstellt wurde, stellt 18 solche Modelle vor und analysiert sie (http://www.bakom.admin.ch/themen/ radio_tv/01153/01156/04513/index.html?lang=de).</p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Angesichts fortschreitender Medienkonvergenz im digitalen Zeitalter stellt sich die berechtigte Frage, ob eine zeitgemässe Medien- und Journalismusförderung nicht mediengattungsübergreifend organisiert sein müsste. Wie wird das vom Bundesrat eingeschätzt?</p><p>2. Welche Elemente der in anderen Ländern praktizierten direkten Medien- und Journalismusförderung hält er prinzipiell für tauglich auch für die Schweiz, welche nicht?</p><p>3. Welche der in anderen Ländern für die direkte Medien- und Journalismusförderung eingesetzten Finanzierungsquellen hält er prinzipiell auch für die Schweiz diskutabel, welche nicht?</p>
- Internationale Erfahrungen mit direkter Medien- und Journalismusförderung
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