Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Grenzkantone. Wo besteht Handlungsbedarf?

ShortId
13.4114
Id
20134114
Updated
28.07.2023 07:00
Language
de
Title
Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Grenzkantone. Wo besteht Handlungsbedarf?
AdditionalIndexing
15;flankierende Massnahmen;Arbeitnehmerschutz;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Meldepflicht;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Wettbewerb;Grenzgänger/in;Gewerbeaufsicht;Kanton;Informationskampagne;Arbeitsrecht;Korruption;selbstständig Erwerbstätige/r;Grenzgebiet
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L04K08020343, flankierende Massnahmen
  • L06K120102010102, Meldepflicht
  • L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K0501020104, Korruption
  • L05K1201020301, Informationskampagne
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Vollzug der flankierenden Massnahmen (Flam) erfolgt sowohl durch die kantonalen tripartiten Kommissionen als auch durch paritätische Kommissionen (PK). Dieses duale, dezentrale Vollzugssystem wurde vom Gesetzgeber gewählt, da die Vollzugsbehörden die Situation in ihrem kantonalen Arbeitsmarkt oder in ihrer Branche jeweils am besten kennen. Durch diese Vollzugsstruktur entstanden kantons- und branchenspezifische Arbeitsweisen, und es besteht Harmonisierungsbedarf. Aus diesem Grund hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bzw. das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schweizweit, zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern, im Jahr 2012 ein Projekt zur Verbesserung der Arbeitsweise der PK und zur Optimierung der Zusammenarbeit der kantonalen und der paritätischen Vollzugsbehörden lanciert. Diese Verbesserungen werden aktuell umgesetzt (z. B. Audits, Schulungen, formale und inhaltliche Vorgaben).</p><p>2. Technische und inhaltliche Verbesserungen des elektronischen Meldeverfahrens werden vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Vollzugsorganen der Flam laufend geprüft und umgesetzt.</p><p>3. Die Meldepflicht ermöglicht Kontrollen durch Inspektoren am Einsatzort. Sie ist eine wichtige Voraussetzung, um Verstösse gegen zwingende Mindestlöhne oder missbräuchliche Lohnunterbietungen aufzudecken. Die Einhaltung der Meldepflicht wird primär durch die kantonalen Flam-Inspektoren überprüft. Die Anzahl der Inspektoren pro Kanton wird in Leistungsvereinbarungen zwischen den Vollzugsorganen und dem Seco, das sich zu 50 Prozent an den Lohnkosten dieser Inspektoren beteilig, festgehalten. Gleichzeitig können auch die Schwarzarbeitsinspektoren die Richtigkeit der Meldung prüfen und allfällige Meldeverstösse den kantonalen Migrationsbehörden zur Sanktionierung weiterleiten. Auch das Grenzwachtkorps hat Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformations-System des Bundes und kann überprüfen, ob eine Meldung vorgenommen wurde.</p><p>Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zu den Flam wird der besonderen Situation der Grenzkantone bereits Rechnung getragen. Zudem prüft das Seco im Bedarfsfall jeweils die Erhöhung der Zahl der Kontrollen in Grenzgebieten. So wurden beispielsweise die Kontrollvorgaben für die Kantone Genf und Tessin im Jahr 2012 um 500 respektive 250 Kontrollen erhöht. Flächendeckende Personenkontrollen hinsichtlich der Meldepflicht an der Grenze sind in den Bestimmungen des Schengen-Abkommens und vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU nicht vorgesehen.</p><p>4. Bereits heute wird etwa die Hälfte der gemeldeten ausländischen Dienstleistungserbringer kontrolliert. Die Kontrollorgane sind dazu angehalten, Betriebe, welche bereits den Nachweis erbracht haben, dass sie die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten, nicht mehrmals im gleichen Jahr zu kontrollieren. Sie sollen sich vielmehr auf Dienstleister konzentrieren, welche zum ersten Mal in der Schweiz tätig werden oder in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind. Die kantonalen und paritätischen Vollzugsbehörden können zudem zusätzliche Kontrollschwerpunkte setzen und verstärkte Kontrollen von ausländischen Dienstleistungserbringern vornehmen. Bei Bedarf ist es also möglich, gezielt vermehrt Kontrollen durchzuführen. Zudem kann das Seco, falls nötig, die Kontrollvorgaben in den Leistungsvereinbarungen erhöhen. Dies war im Jahr 2013 beispielsweise für das Baunebengewerbe Westschweiz und die Metallbaubranche der Fall.</p><p>5. Stellen die Flam-Inspektoren Verstösse gegen die in Arbeitsgesetz (ArG) und Unfallversicherungsgesetz festgelegten Arbeitsbedingungen fest, informieren sie die kantonalen Arbeitsinspektoren respektive die Suva-Inspektoren. Diese führen weiter gehende Kontrollen durch und ahnden die festgestellten Verstösse.</p><p>6. Dem Bundesrat sind keine solchen Korruptionsfälle bekannt. Der Flam-Bericht des Seco vom 26. April 2013 zeigt auf, dass missbräuchliche Lohnunterbietungen aufgedeckt und sanktioniert werden. Die tiefe Rückfallquote, die hohe Anzahl an bezahlten Bussen und der hohe Anteil erfolgreicher Verständigungsverfahren zeigen, dass ein Grossteil der ausländischen Dienstleistungserbringer gewillt ist, die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu respektieren.</p><p>Im Rahmen von Ausschüssen, Arbeitsgruppen und weiteren Kontakten werden die Europäische Union, die Nachbarstaaten der Schweiz und auch Vertreter von ausländischen Wirtschaftskammern regelmässig über die Entwicklungen im Flam-Bereich und über die geltenden schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen informiert.</p><p>7. Die schweizerischen Grenzregionen waren bereits vor dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens mit diesen Fragen konfrontiert und sind mit der Problematik vertraut. Der Bundesrat erachtet eine diesbezügliche Sensibilisierungskampagne von Unternehmern daher nicht als zielführend.</p><p>Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" angenommen. Der Bundesrat prüft bis im Juni 2014, in welcher Form die flankierenden Massnahmen bei einem Kontingentierungssystem weitergeführt werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die schweizerischen Grenzkantone sind überdurchschnittlich stark von den Auswirkungen des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union (EU) betroffen. EU-Bürger, welche eine Anstellung in der Schweiz finden oder selbststständig Dienstleistungen erbringen, aber im benachbarten Ausland leben, unterliegen keiner Kontingentierung. In den letzten Jahren konnte eine stetige Zunahme von Grenzgängern, selbständigen Dienstleistungserbringern und entsandten Arbeitnehmern in der Schweiz verzeichnet werden. Die Schweiz ist für diese aufgrund der deutlich höheren Löhne und der stabilen Wirtschaftslage sehr attraktiv. Die Grenzkantone sind mit folgender Situation konfrontiert: Die tiefen Löhne der Grenzgänger, selbstständigen Dienstleistungserbringer und entsandten Arbeitnehmer stellen eine starke Konkurrenz für die einheimischen Arbeitnehmenden und Unternehmen dar. Auf der anderen Seite profitieren die Grenzkantone von den Arbeitskräften, welche einen grossen Beitrag an die jeweilige Volkswirtschaft leisten. Ein besserer Vollzug der flankierenden Massnahmen in den Grenzkantonen scheint dringend nötig zu sein.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen eine bessere Harmonisierung des Vollzugs der nationalen Vorschriften in den Grenzregionen erreicht werden?</p><p>2. Ist er bereit, das Meldepflichtsystem für Grenzgänger, selbstständige Dienstleistungserbringer sowie entsandte Arbeitnehmende zu überprüfen und Verbesserungen anzubringen?</p><p>3. Sieht er eine Möglichkeit, den Vollzug der Meldepflicht an der Grenze konsequenter zu überprüfen, indem er z. B. die Anzahl Inspektoren erhöht?</p><p>4. Wie können die Löhne der ausländischen Dienstleister verstärkt kontrolliert werden?</p><p>5. Wie kann die Einhaltung der schweizerischen Vorschriften im Bereich Arbeitsgesetz (z. B. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz) sichergestellt werden?</p><p>6. Sind ihm Korruptionsfälle, die ausländische Dienstleistungsanbieter betreffen, in den Grenzregionen bekannt? Und wenn ja, ist er bereit, auf Regierungsebene etwas dagegen zu tun?</p><p>7. Kann er sich vorstellen, zusammen mit dem Seco eine Sensibilisierungskampagne bei Schweizer Firmen im Grenzgebiet durchzuführen, mit dem Ziel, die Schwierigkeiten, die durch andere Arbeitsmentalitäten entstehen, abzubauen?</p>
  • Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Grenzkantone. Wo besteht Handlungsbedarf?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Vollzug der flankierenden Massnahmen (Flam) erfolgt sowohl durch die kantonalen tripartiten Kommissionen als auch durch paritätische Kommissionen (PK). Dieses duale, dezentrale Vollzugssystem wurde vom Gesetzgeber gewählt, da die Vollzugsbehörden die Situation in ihrem kantonalen Arbeitsmarkt oder in ihrer Branche jeweils am besten kennen. Durch diese Vollzugsstruktur entstanden kantons- und branchenspezifische Arbeitsweisen, und es besteht Harmonisierungsbedarf. Aus diesem Grund hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bzw. das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schweizweit, zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern, im Jahr 2012 ein Projekt zur Verbesserung der Arbeitsweise der PK und zur Optimierung der Zusammenarbeit der kantonalen und der paritätischen Vollzugsbehörden lanciert. Diese Verbesserungen werden aktuell umgesetzt (z. B. Audits, Schulungen, formale und inhaltliche Vorgaben).</p><p>2. Technische und inhaltliche Verbesserungen des elektronischen Meldeverfahrens werden vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Vollzugsorganen der Flam laufend geprüft und umgesetzt.</p><p>3. Die Meldepflicht ermöglicht Kontrollen durch Inspektoren am Einsatzort. Sie ist eine wichtige Voraussetzung, um Verstösse gegen zwingende Mindestlöhne oder missbräuchliche Lohnunterbietungen aufzudecken. Die Einhaltung der Meldepflicht wird primär durch die kantonalen Flam-Inspektoren überprüft. Die Anzahl der Inspektoren pro Kanton wird in Leistungsvereinbarungen zwischen den Vollzugsorganen und dem Seco, das sich zu 50 Prozent an den Lohnkosten dieser Inspektoren beteilig, festgehalten. Gleichzeitig können auch die Schwarzarbeitsinspektoren die Richtigkeit der Meldung prüfen und allfällige Meldeverstösse den kantonalen Migrationsbehörden zur Sanktionierung weiterleiten. Auch das Grenzwachtkorps hat Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformations-System des Bundes und kann überprüfen, ob eine Meldung vorgenommen wurde.</p><p>Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zu den Flam wird der besonderen Situation der Grenzkantone bereits Rechnung getragen. Zudem prüft das Seco im Bedarfsfall jeweils die Erhöhung der Zahl der Kontrollen in Grenzgebieten. So wurden beispielsweise die Kontrollvorgaben für die Kantone Genf und Tessin im Jahr 2012 um 500 respektive 250 Kontrollen erhöht. Flächendeckende Personenkontrollen hinsichtlich der Meldepflicht an der Grenze sind in den Bestimmungen des Schengen-Abkommens und vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU nicht vorgesehen.</p><p>4. Bereits heute wird etwa die Hälfte der gemeldeten ausländischen Dienstleistungserbringer kontrolliert. Die Kontrollorgane sind dazu angehalten, Betriebe, welche bereits den Nachweis erbracht haben, dass sie die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten, nicht mehrmals im gleichen Jahr zu kontrollieren. Sie sollen sich vielmehr auf Dienstleister konzentrieren, welche zum ersten Mal in der Schweiz tätig werden oder in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind. Die kantonalen und paritätischen Vollzugsbehörden können zudem zusätzliche Kontrollschwerpunkte setzen und verstärkte Kontrollen von ausländischen Dienstleistungserbringern vornehmen. Bei Bedarf ist es also möglich, gezielt vermehrt Kontrollen durchzuführen. Zudem kann das Seco, falls nötig, die Kontrollvorgaben in den Leistungsvereinbarungen erhöhen. Dies war im Jahr 2013 beispielsweise für das Baunebengewerbe Westschweiz und die Metallbaubranche der Fall.</p><p>5. Stellen die Flam-Inspektoren Verstösse gegen die in Arbeitsgesetz (ArG) und Unfallversicherungsgesetz festgelegten Arbeitsbedingungen fest, informieren sie die kantonalen Arbeitsinspektoren respektive die Suva-Inspektoren. Diese führen weiter gehende Kontrollen durch und ahnden die festgestellten Verstösse.</p><p>6. Dem Bundesrat sind keine solchen Korruptionsfälle bekannt. Der Flam-Bericht des Seco vom 26. April 2013 zeigt auf, dass missbräuchliche Lohnunterbietungen aufgedeckt und sanktioniert werden. Die tiefe Rückfallquote, die hohe Anzahl an bezahlten Bussen und der hohe Anteil erfolgreicher Verständigungsverfahren zeigen, dass ein Grossteil der ausländischen Dienstleistungserbringer gewillt ist, die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu respektieren.</p><p>Im Rahmen von Ausschüssen, Arbeitsgruppen und weiteren Kontakten werden die Europäische Union, die Nachbarstaaten der Schweiz und auch Vertreter von ausländischen Wirtschaftskammern regelmässig über die Entwicklungen im Flam-Bereich und über die geltenden schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen informiert.</p><p>7. Die schweizerischen Grenzregionen waren bereits vor dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens mit diesen Fragen konfrontiert und sind mit der Problematik vertraut. Der Bundesrat erachtet eine diesbezügliche Sensibilisierungskampagne von Unternehmern daher nicht als zielführend.</p><p>Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" angenommen. Der Bundesrat prüft bis im Juni 2014, in welcher Form die flankierenden Massnahmen bei einem Kontingentierungssystem weitergeführt werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die schweizerischen Grenzkantone sind überdurchschnittlich stark von den Auswirkungen des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union (EU) betroffen. EU-Bürger, welche eine Anstellung in der Schweiz finden oder selbststständig Dienstleistungen erbringen, aber im benachbarten Ausland leben, unterliegen keiner Kontingentierung. In den letzten Jahren konnte eine stetige Zunahme von Grenzgängern, selbständigen Dienstleistungserbringern und entsandten Arbeitnehmern in der Schweiz verzeichnet werden. Die Schweiz ist für diese aufgrund der deutlich höheren Löhne und der stabilen Wirtschaftslage sehr attraktiv. Die Grenzkantone sind mit folgender Situation konfrontiert: Die tiefen Löhne der Grenzgänger, selbstständigen Dienstleistungserbringer und entsandten Arbeitnehmer stellen eine starke Konkurrenz für die einheimischen Arbeitnehmenden und Unternehmen dar. Auf der anderen Seite profitieren die Grenzkantone von den Arbeitskräften, welche einen grossen Beitrag an die jeweilige Volkswirtschaft leisten. Ein besserer Vollzug der flankierenden Massnahmen in den Grenzkantonen scheint dringend nötig zu sein.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen eine bessere Harmonisierung des Vollzugs der nationalen Vorschriften in den Grenzregionen erreicht werden?</p><p>2. Ist er bereit, das Meldepflichtsystem für Grenzgänger, selbstständige Dienstleistungserbringer sowie entsandte Arbeitnehmende zu überprüfen und Verbesserungen anzubringen?</p><p>3. Sieht er eine Möglichkeit, den Vollzug der Meldepflicht an der Grenze konsequenter zu überprüfen, indem er z. B. die Anzahl Inspektoren erhöht?</p><p>4. Wie können die Löhne der ausländischen Dienstleister verstärkt kontrolliert werden?</p><p>5. Wie kann die Einhaltung der schweizerischen Vorschriften im Bereich Arbeitsgesetz (z. B. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz) sichergestellt werden?</p><p>6. Sind ihm Korruptionsfälle, die ausländische Dienstleistungsanbieter betreffen, in den Grenzregionen bekannt? Und wenn ja, ist er bereit, auf Regierungsebene etwas dagegen zu tun?</p><p>7. Kann er sich vorstellen, zusammen mit dem Seco eine Sensibilisierungskampagne bei Schweizer Firmen im Grenzgebiet durchzuführen, mit dem Ziel, die Schwierigkeiten, die durch andere Arbeitsmentalitäten entstehen, abzubauen?</p>
    • Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Grenzkantone. Wo besteht Handlungsbedarf?

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