Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des VBS
- ShortId
-
13.4116
- Id
-
20134116
- Updated
-
28.07.2023 07:16
- Language
-
de
- Title
-
Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des VBS
- AdditionalIndexing
-
04;2831;italienische Sprache;Stellenangebot;Mehrsprachigkeit;Sprache;Bundesangestellte;sprachliche Diskriminierung;Amtssprache;berufliche Eignung
- 1
-
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L05K0702020308, Stellenangebot
- L05K0106010305, italienische Sprache
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L06K080601030103, Bundesangestellte
- L04K01060103, Sprache
- L04K08060102, Amtssprache
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Annahme der Motion Simoneschi-Cortesi 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen. Es ist zu wünschen, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden.</p>
- <p>1. Die Dozierendentätigkeit im Bereich der nationalen Trainerbildung, aber auch im Rahmen der Bachelor- und Master-Studien der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen setzt sehr gute Deutsch- und Französischkenntnisse voraus. Die Lehrgänge finden ausschliesslich in Deutsch oder Französisch statt. Englischkenntnisse sind zudem unabdingbar für die Förderung einer vernetzten, interdisziplinären Fachkommunikation zwischen Forschung und Praxis sowie die Wahrnehmung nationaler und internationaler Expertentätigkeit.</p><p>2. Die Nachfrage nach italienischsprachigen Ausbildungsangeboten ist sehr gering. Die Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen des Bundesamtes für Sport (Baspo) verfügen über ausgezeichnete Deutsch- oder Französischkenntnisse. Für Italienisch sprechende Personen werden auf Wunsch zusätzlich externe Referentinnen und Referenten beigezogen.</p><p>3. Die italienischsprachigen Mitarbeitenden im VBS sind zwar mit einem Anteil von 5,4 Prozent untervertreten. Das Baspo beschäftigt jedoch als eigenständige Verwaltungseinheit rund 15 Prozent Italienisch sprechende Personen. Die Massnahmen gemäss Ziffer 813 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung sind in diesem Fall erfüllt.</p><p>4./5. Die Stellenausschreibung steht nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen. Für Kaderfunktionen werden aktive Kenntnisse in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt. Der explizite Hinweis auf die Deutsch- oder Französischkenntnisse ist aufgrund der in den Ziffern 1 und 2 erwähnten Voraussetzungen zwar nachvollziehbar, entspricht jedoch nicht den erwähnten Vorgaben. Weiter müsste bei einer Kaderfunktion der Hinweis "wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache" aufgeführt werden.</p><p>6. Im Baspo werden die Aufgaben eines oder einer Mehrsprachigkeitsbeauftragten durch die Beauftragte für Chancengleichheit wahrgenommen. Diese wird in der Regel bei der Formulierung von Stellenausschreibungen konsultiert. Die HR-Beratung des Baspo und die Beauftragte für Chancengleichheit sind gehalten, gemeinsam mit den Linienvorgesetzten, die Kriterien der Personalauswahl nach den Weisungen des Bundesrates und des Leitfadens EPA einzuhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ausschreibung des VBS für eine Stelle als "Leiter/in Trainerbildung" (16466) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Ausgezeichnete Deutsch- oder Französischkenntnisse mit guten Kenntnissen der anderen Sprache sowie Englischkenntnisse werden vorausgesetzt."</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion setzen ausgezeichnete bzw. gute Kenntnisse dieser beiden Amtssprachen und des Englischen voraus, nicht aber der dritten Amtssprache?</p><p>2. Warum müssen diese beiden Amtssprachen beherrscht werden, nicht aber die dritte?</p><p>3. Die Italienischsprachigen sind im VBS untervertreten (5,4 Prozent im Jahr 2012). Warum wurde in der Stellenausschreibung nicht darauf hingewiesen, dass Bewerbungen aus dieser Sprachgemeinschaft besonders erwünscht sind, so, wie es Ziffer 813 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) vorschreibt?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass diese Stellenausschreibung im Einklang steht mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>5. In Ziffer 72 der Mehrsprachigkeitsweisungen steht: "Für eine Kaderfunktion werden aktive Kenntnisse (Sprechen) in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt." Warum werden diese Sprachkenntnisse in der Stellenausschreibung nicht verlangt?</p><p>6. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine Mehrsprachigkeitsbeauftragte oder einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten, und wird sie oder er bei der Formulierung von Stellenausschreibungen zu Aspekten der Mehrsprachigkeit konsultiert?</p>
- Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des VBS
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Annahme der Motion Simoneschi-Cortesi 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen. Es ist zu wünschen, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden.</p>
- <p>1. Die Dozierendentätigkeit im Bereich der nationalen Trainerbildung, aber auch im Rahmen der Bachelor- und Master-Studien der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen setzt sehr gute Deutsch- und Französischkenntnisse voraus. Die Lehrgänge finden ausschliesslich in Deutsch oder Französisch statt. Englischkenntnisse sind zudem unabdingbar für die Förderung einer vernetzten, interdisziplinären Fachkommunikation zwischen Forschung und Praxis sowie die Wahrnehmung nationaler und internationaler Expertentätigkeit.</p><p>2. Die Nachfrage nach italienischsprachigen Ausbildungsangeboten ist sehr gering. Die Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen des Bundesamtes für Sport (Baspo) verfügen über ausgezeichnete Deutsch- oder Französischkenntnisse. Für Italienisch sprechende Personen werden auf Wunsch zusätzlich externe Referentinnen und Referenten beigezogen.</p><p>3. Die italienischsprachigen Mitarbeitenden im VBS sind zwar mit einem Anteil von 5,4 Prozent untervertreten. Das Baspo beschäftigt jedoch als eigenständige Verwaltungseinheit rund 15 Prozent Italienisch sprechende Personen. Die Massnahmen gemäss Ziffer 813 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung sind in diesem Fall erfüllt.</p><p>4./5. Die Stellenausschreibung steht nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen. Für Kaderfunktionen werden aktive Kenntnisse in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt. Der explizite Hinweis auf die Deutsch- oder Französischkenntnisse ist aufgrund der in den Ziffern 1 und 2 erwähnten Voraussetzungen zwar nachvollziehbar, entspricht jedoch nicht den erwähnten Vorgaben. Weiter müsste bei einer Kaderfunktion der Hinweis "wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache" aufgeführt werden.</p><p>6. Im Baspo werden die Aufgaben eines oder einer Mehrsprachigkeitsbeauftragten durch die Beauftragte für Chancengleichheit wahrgenommen. Diese wird in der Regel bei der Formulierung von Stellenausschreibungen konsultiert. Die HR-Beratung des Baspo und die Beauftragte für Chancengleichheit sind gehalten, gemeinsam mit den Linienvorgesetzten, die Kriterien der Personalauswahl nach den Weisungen des Bundesrates und des Leitfadens EPA einzuhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ausschreibung des VBS für eine Stelle als "Leiter/in Trainerbildung" (16466) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Ausgezeichnete Deutsch- oder Französischkenntnisse mit guten Kenntnissen der anderen Sprache sowie Englischkenntnisse werden vorausgesetzt."</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion setzen ausgezeichnete bzw. gute Kenntnisse dieser beiden Amtssprachen und des Englischen voraus, nicht aber der dritten Amtssprache?</p><p>2. Warum müssen diese beiden Amtssprachen beherrscht werden, nicht aber die dritte?</p><p>3. Die Italienischsprachigen sind im VBS untervertreten (5,4 Prozent im Jahr 2012). Warum wurde in der Stellenausschreibung nicht darauf hingewiesen, dass Bewerbungen aus dieser Sprachgemeinschaft besonders erwünscht sind, so, wie es Ziffer 813 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) vorschreibt?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass diese Stellenausschreibung im Einklang steht mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>5. In Ziffer 72 der Mehrsprachigkeitsweisungen steht: "Für eine Kaderfunktion werden aktive Kenntnisse (Sprechen) in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt." Warum werden diese Sprachkenntnisse in der Stellenausschreibung nicht verlangt?</p><p>6. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine Mehrsprachigkeitsbeauftragte oder einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten, und wird sie oder er bei der Formulierung von Stellenausschreibungen zu Aspekten der Mehrsprachigkeit konsultiert?</p>
- Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des VBS
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