Freihandelsabkommen mit China. Was bringt es den KMU und den Randregionen?

ShortId
13.4118
Id
20134118
Updated
28.07.2023 07:16
Language
de
Title
Freihandelsabkommen mit China. Was bringt es den KMU und den Randregionen?
AdditionalIndexing
15;Klein- und mittleres Unternehmen;Kanton;China;wirtschaftliche Auswirkung;Informationsverbreitung;Freihandelsabkommen;Grenzgebiet
1
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L04K03030501, China
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Zunächst gilt es festzuhalten, dass das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und China von vergleichbarer inhaltlicher Tragweite und nicht komplexer ist als bisherige Freihandelsabkommen der Schweiz bzw. der Efta. Um in den Genuss der Vorteile des FHA zu kommen, wird es für die meisten Unternehmen ausreichen, ihre Geschäftspraxis in vergleichbarem Rahmen wie bei anderen neuen Abkommen anzupassen. Der Bund informiert die Wirtschaft im üblichen Mass über die üblichen Kanäle. Insbesondere sind sämtliche Abkommenstexte, einschliesslich der für die Privatwirtschaft wichtigen Zollkonzessionslisten, auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft abrufbar. Überdies wird die Eidgenössische Zollverwaltung wie zu allen FHA vor Inkrafttreten ein Zirkular mit spezifischen Informationen und zu beachtenden Prozeduren aufschalten.</p><p>Die eigentliche Exportförderung wird in der Schweiz operativ durch den vom Bund unterstützten privatrechtlichen Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE, vormals Osec) mit Niederlassungen in Zürich, Lausanne und Lugano betrieben. Auf der Grundlage des Exportförderungsgesetzes vom 6. Oktober 2000 unterstützt und berät S-GE als Spezialistin für Internationalisierung Schweizer Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Ermittlung und Wahrnehmung von Exportmöglichkeiten. Um den Schweizer KMU die konkreten Vorteile von FHA aufzuzeigen, führte S-GE 2013 überdies das neue Veranstaltungsformat "Freihandelsabkommen-Forum" ein. So fanden bereits im zweiten Halbjahr 2013 in St. Gallen, Lausanne und Lugano Informationsveranstaltungen zum Thema FHA Schweiz-China statt. Schliesslich bereiten verschiedene Dach- und Fachverbände der Schweizer Wirtschaft wie auch die Handelskammern Informationen zu den FHA für ihre Mitglieder auf und verbreiten diese.</p><p>4. Internationale Investitionen sind für die Schweiz wie auch für die meisten anderen Volkswirtschaften ein zentraler Faktor für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Zahlreiche Schweizer Unternehmen sind aufgrund des beschränkten Heimmarktes nicht nur auf Exporte, sondern auch auf Investitionsmöglichkeiten im Ausland angewiesen. Eine offene Politik der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vermeidung von Diskriminierungen von Schweizer Direktinvestitionen im Ausland. Das Schweizer Rechtssystem kennt daher grundsätzlich keine allgemeinen Eingangskontrollen für Auslandinvestitionen oder spezifische Kontrollen gegenüber Investitionen aus einzelnen Ländern. Der Bundesrat hat diese Haltung bereits in der Vergangenheit dargelegt und sieht für den Fall chinesischer Direktinvestitionen in der Schweiz keinen Grund zu einer Änderung. Die offene Politik ist auch Voraussetzung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz und damit für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. In der Schweiz tätige ausländische Unternehmen sind dabei in gleicher Weise verpflichtet, die schweizerischen Regeln zur Wahrung des unverfälschten Wettbewerbs einzuhalten, wie die schweizerischen Konkurrenzunternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz und China haben ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Dank dem darin vorgesehenen Abbau der Zollschranken haben die Schweizer Unternehmen leichter Zugang zu dem riesigen chinesischen Markt. Gleichzeitig können sich chinesische Unternehmen in der Schweiz niederlassen, um besseren Zugang zum europäischen Markt zu gewinnen.</p><p>Zu einem Zeitpunkt, zu dem es mit den Beziehungen mit der Europäischen Union nicht gerade zum Besten steht, kann dieses Abkommen unserem Land nur guttun.</p><p>Insbesondere die KMU stellen den Hauptpfeiler der Wirtschaft in den Randregionen, also auch im Tessin, dar.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist angesichts der Tragweite und der Neuheit des Abkommens vorgesehen, die kleineren Wirtschaftsräume und Industriebetriebe speziell zu informieren?</p><p>2. Ist vorgesehen, über komplexe Bestimmungen des Abkommens detailliert und einfach zu informieren, sodass die KMU leichter von den Möglichkeiten, die das Abkommen bietet, profitieren können?</p><p>3. Hält er es für sinnvoll, solche Informationen den kantonalen Wirtschaftsförderungsvereinigungen zukommen zu lassen?</p><p>4. Ist für den Fall, dass sich chinesische Unternehmen in der Schweiz niederlassen möchten, ein Plan vorgesehen, dessen Ziel es ist, eine schwierige Wettbewerbssituation für unsere mittelständischen Unternehmen zu verhindern?</p>
  • Freihandelsabkommen mit China. Was bringt es den KMU und den Randregionen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Zunächst gilt es festzuhalten, dass das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und China von vergleichbarer inhaltlicher Tragweite und nicht komplexer ist als bisherige Freihandelsabkommen der Schweiz bzw. der Efta. Um in den Genuss der Vorteile des FHA zu kommen, wird es für die meisten Unternehmen ausreichen, ihre Geschäftspraxis in vergleichbarem Rahmen wie bei anderen neuen Abkommen anzupassen. Der Bund informiert die Wirtschaft im üblichen Mass über die üblichen Kanäle. Insbesondere sind sämtliche Abkommenstexte, einschliesslich der für die Privatwirtschaft wichtigen Zollkonzessionslisten, auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft abrufbar. Überdies wird die Eidgenössische Zollverwaltung wie zu allen FHA vor Inkrafttreten ein Zirkular mit spezifischen Informationen und zu beachtenden Prozeduren aufschalten.</p><p>Die eigentliche Exportförderung wird in der Schweiz operativ durch den vom Bund unterstützten privatrechtlichen Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE, vormals Osec) mit Niederlassungen in Zürich, Lausanne und Lugano betrieben. Auf der Grundlage des Exportförderungsgesetzes vom 6. Oktober 2000 unterstützt und berät S-GE als Spezialistin für Internationalisierung Schweizer Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Ermittlung und Wahrnehmung von Exportmöglichkeiten. Um den Schweizer KMU die konkreten Vorteile von FHA aufzuzeigen, führte S-GE 2013 überdies das neue Veranstaltungsformat "Freihandelsabkommen-Forum" ein. So fanden bereits im zweiten Halbjahr 2013 in St. Gallen, Lausanne und Lugano Informationsveranstaltungen zum Thema FHA Schweiz-China statt. Schliesslich bereiten verschiedene Dach- und Fachverbände der Schweizer Wirtschaft wie auch die Handelskammern Informationen zu den FHA für ihre Mitglieder auf und verbreiten diese.</p><p>4. Internationale Investitionen sind für die Schweiz wie auch für die meisten anderen Volkswirtschaften ein zentraler Faktor für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Zahlreiche Schweizer Unternehmen sind aufgrund des beschränkten Heimmarktes nicht nur auf Exporte, sondern auch auf Investitionsmöglichkeiten im Ausland angewiesen. Eine offene Politik der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vermeidung von Diskriminierungen von Schweizer Direktinvestitionen im Ausland. Das Schweizer Rechtssystem kennt daher grundsätzlich keine allgemeinen Eingangskontrollen für Auslandinvestitionen oder spezifische Kontrollen gegenüber Investitionen aus einzelnen Ländern. Der Bundesrat hat diese Haltung bereits in der Vergangenheit dargelegt und sieht für den Fall chinesischer Direktinvestitionen in der Schweiz keinen Grund zu einer Änderung. Die offene Politik ist auch Voraussetzung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz und damit für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. In der Schweiz tätige ausländische Unternehmen sind dabei in gleicher Weise verpflichtet, die schweizerischen Regeln zur Wahrung des unverfälschten Wettbewerbs einzuhalten, wie die schweizerischen Konkurrenzunternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz und China haben ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Dank dem darin vorgesehenen Abbau der Zollschranken haben die Schweizer Unternehmen leichter Zugang zu dem riesigen chinesischen Markt. Gleichzeitig können sich chinesische Unternehmen in der Schweiz niederlassen, um besseren Zugang zum europäischen Markt zu gewinnen.</p><p>Zu einem Zeitpunkt, zu dem es mit den Beziehungen mit der Europäischen Union nicht gerade zum Besten steht, kann dieses Abkommen unserem Land nur guttun.</p><p>Insbesondere die KMU stellen den Hauptpfeiler der Wirtschaft in den Randregionen, also auch im Tessin, dar.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist angesichts der Tragweite und der Neuheit des Abkommens vorgesehen, die kleineren Wirtschaftsräume und Industriebetriebe speziell zu informieren?</p><p>2. Ist vorgesehen, über komplexe Bestimmungen des Abkommens detailliert und einfach zu informieren, sodass die KMU leichter von den Möglichkeiten, die das Abkommen bietet, profitieren können?</p><p>3. Hält er es für sinnvoll, solche Informationen den kantonalen Wirtschaftsförderungsvereinigungen zukommen zu lassen?</p><p>4. Ist für den Fall, dass sich chinesische Unternehmen in der Schweiz niederlassen möchten, ein Plan vorgesehen, dessen Ziel es ist, eine schwierige Wettbewerbssituation für unsere mittelständischen Unternehmen zu verhindern?</p>
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