Unterzeichnet der Bundesrat Abkommen, die dem Tessin schaden?
- ShortId
-
13.4121
- Id
-
20134121
- Updated
-
28.07.2023 07:18
- Language
-
de
- Title
-
Unterzeichnet der Bundesrat Abkommen, die dem Tessin schaden?
- AdditionalIndexing
-
24;Doppelbesteuerung;bilaterales Abkommen;Italien;Steuerübereinkommen;Tessin;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;internationales Vertragswerk
- 1
-
- L04K10020202, internationales Vertragswerk
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K11070302, Doppelbesteuerung
- L04K12010103, Informationsaustausch
- L04K11070303, internationales Steuerrecht
- L04K03010503, Italien
- L05K0301010117, Tessin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Strategie für einen wettbewerbsfähigen und integren Finanzplatz dazu entschieden, die internationalen Standards in der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen. Mit der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung bezweckt er die Wahrung der Integrität und der Reputation des Finanzplatzes Schweiz. Die Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens der OECD und des Europarates über die Amtshilfe in Steuersachen durch die Schweiz am 15. Oktober 2013 bettet sich in diese Strategie ein.</p><p>Die Verhandlungen mit Italien im Finanz- und Steuerbereich hatten sich im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel in Italien etwas verlangsamt. In den letzten Wochen konnten die Verhandlungen aber wieder intensiviert werden. Es gibt aus Sicht des Bundesrates bisher keinen Anlass für die Befürchtung, dass Italien aufgrund der Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Schweiz das Interesse an Lösungen in den erwähnten Themenbereichen verloren hätte. Der Bundesrat hat indessen Verständnis für die besondere Situation des Kantons Tessin und steht deshalb auch in regelmässigem Kontakt mit dessen Behörden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Oktober hat der Bundesrat das multilaterale Übereinkommen der OECD und des Europarates über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Sollte dieses Übereinkommen vom Schweizer Parlament ratifiziert werden, so müsste die Schweiz auf Gesuch hin oder von sich aus mit den anderen Vertragsstaaten Steuerdaten austauschen. Zu den Vertragsstaaten gehört auch Italien.</p><p>Während die Schweiz mit verschiedenen Vertragsstaaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und sich so gewisse Gegenleistungen sichern konnte, trifft dies auf Italien nicht zu. Es sei nur daran erinnert, dass die Schweiz wegen der kümmerlichen Überreste des Bankgeheimnisses in Italien weiterhin auf den illegalen schwarzen Listen figuriert.</p><p>Wenn das Parlament das Strassburger Übereinkommen vor dem Abschluss eines Abkommens mit Italien ratifiziert, bekommt unser Nachbarland den gewünschten Zugang zu Steuer- und Bankdaten, ohne dass die Schweiz dafür eine Gegenleistung erhält. Der Schweizer Delegation würden folglich in den Verhandlungen mit Rom die Argumente fehlen, und sie hätte nichts mehr anzubieten, um dafür die nötigen Regelungen in das Abkommen aufnehmen zu lassen, nämlich beispielsweise die Streichung der Schweiz von den (illegalen) schwarzen Listen, die Revision des Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung, die Öffnung des italienischen Markts für Schweizer Banken, mehr Spielraum für die Verlagerung von unternehmerischen Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung in die Schweiz, Kontrollmassnahmen bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern usw.</p><p>Für das Tessin sind die Unterzeichnung des Strassburger Übereinkommens und insbesondere eine Ratifizierung durch das Parlament zu einem Zeitpunkt, zu dem die Schweiz von Italien noch keine nennenswerten Gegenleistungen bekommen hat, somit äusserst schädlich.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass Italien von der Schweiz die gewünschten Steuerdaten erhalten würde, ohne selber eine Gegenleistung zu erbringen, falls das Schweizer Parlament das Strassburger Übereinkommen vor dem Abschluss der Verhandlungen mit Italien ratifiziert?</p><p>2. Ist er sich darüber im Klaren, dass diese Situation für das Tessin aufgrund seiner Nähe zu Italien besonders schädlich ist?</p><p>3. Aus welchem Grund opfert er den Kanton Tessin erneut auf dem Altar der internationalen Übereinkommen, wo der Kanton doch bereits stark unter den negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit leidet? Ist der Kanton Tessin eventuell ein zweitklassiger Kanton?</p>
- Unterzeichnet der Bundesrat Abkommen, die dem Tessin schaden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Strategie für einen wettbewerbsfähigen und integren Finanzplatz dazu entschieden, die internationalen Standards in der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen. Mit der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung bezweckt er die Wahrung der Integrität und der Reputation des Finanzplatzes Schweiz. Die Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens der OECD und des Europarates über die Amtshilfe in Steuersachen durch die Schweiz am 15. Oktober 2013 bettet sich in diese Strategie ein.</p><p>Die Verhandlungen mit Italien im Finanz- und Steuerbereich hatten sich im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel in Italien etwas verlangsamt. In den letzten Wochen konnten die Verhandlungen aber wieder intensiviert werden. Es gibt aus Sicht des Bundesrates bisher keinen Anlass für die Befürchtung, dass Italien aufgrund der Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Schweiz das Interesse an Lösungen in den erwähnten Themenbereichen verloren hätte. Der Bundesrat hat indessen Verständnis für die besondere Situation des Kantons Tessin und steht deshalb auch in regelmässigem Kontakt mit dessen Behörden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Oktober hat der Bundesrat das multilaterale Übereinkommen der OECD und des Europarates über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Sollte dieses Übereinkommen vom Schweizer Parlament ratifiziert werden, so müsste die Schweiz auf Gesuch hin oder von sich aus mit den anderen Vertragsstaaten Steuerdaten austauschen. Zu den Vertragsstaaten gehört auch Italien.</p><p>Während die Schweiz mit verschiedenen Vertragsstaaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und sich so gewisse Gegenleistungen sichern konnte, trifft dies auf Italien nicht zu. Es sei nur daran erinnert, dass die Schweiz wegen der kümmerlichen Überreste des Bankgeheimnisses in Italien weiterhin auf den illegalen schwarzen Listen figuriert.</p><p>Wenn das Parlament das Strassburger Übereinkommen vor dem Abschluss eines Abkommens mit Italien ratifiziert, bekommt unser Nachbarland den gewünschten Zugang zu Steuer- und Bankdaten, ohne dass die Schweiz dafür eine Gegenleistung erhält. Der Schweizer Delegation würden folglich in den Verhandlungen mit Rom die Argumente fehlen, und sie hätte nichts mehr anzubieten, um dafür die nötigen Regelungen in das Abkommen aufnehmen zu lassen, nämlich beispielsweise die Streichung der Schweiz von den (illegalen) schwarzen Listen, die Revision des Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung, die Öffnung des italienischen Markts für Schweizer Banken, mehr Spielraum für die Verlagerung von unternehmerischen Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung in die Schweiz, Kontrollmassnahmen bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern usw.</p><p>Für das Tessin sind die Unterzeichnung des Strassburger Übereinkommens und insbesondere eine Ratifizierung durch das Parlament zu einem Zeitpunkt, zu dem die Schweiz von Italien noch keine nennenswerten Gegenleistungen bekommen hat, somit äusserst schädlich.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass Italien von der Schweiz die gewünschten Steuerdaten erhalten würde, ohne selber eine Gegenleistung zu erbringen, falls das Schweizer Parlament das Strassburger Übereinkommen vor dem Abschluss der Verhandlungen mit Italien ratifiziert?</p><p>2. Ist er sich darüber im Klaren, dass diese Situation für das Tessin aufgrund seiner Nähe zu Italien besonders schädlich ist?</p><p>3. Aus welchem Grund opfert er den Kanton Tessin erneut auf dem Altar der internationalen Übereinkommen, wo der Kanton doch bereits stark unter den negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit leidet? Ist der Kanton Tessin eventuell ein zweitklassiger Kanton?</p>
- Unterzeichnet der Bundesrat Abkommen, die dem Tessin schaden?
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