Kann sich ein parteigebundener Staatssekretär alles erlauben?
- ShortId
-
13.4122
- Id
-
20134122
- Updated
-
28.07.2023 07:17
- Language
-
de
- Title
-
Kann sich ein parteigebundener Staatssekretär alles erlauben?
- AdditionalIndexing
-
04;Kompetenzregelung;Meinungsbildung;Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation;Staatssekretär/in;Zeitschrift
- 1
-
- L05K0806020306, Staatssekretär/in
- L04K02021702, Zeitschrift
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- L04K08040601, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Treuepflicht verpflichtet die Bundesangestellten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Bundes und des Arbeitgebers (sogenannte doppelte Loyalitätsverpflichtung). Mit der Treuepflicht werden die Angestellten nicht nur als Arbeitnehmende, sondern auch als Staatsbürger in die Pflicht genommen und sollen sich dem Bund gegenüber auch ausserhalb ihres Arbeitsverhältnisses loyal verhalten.</p><p>Den berechtigten Interessen des Bundes stehen berechtigte Interessen der Mitarbeitenden gegenüber. Vorliegend sind das die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit. Die beiden Interessenlagen sind nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gegeneinander abzuwägen.</p><p>Mauro dell'Ambrogio vertritt in der erwähnten Zeitschrift als langjähriger Kolumnist seine persönliche Meinung.</p><p>Die in der Interpellation erwähnte Kolumne vom 6. Dezember 2013 wurde von der Zeitschrift indessen fälschlicherweise und ohne Wissen des Autors unter Angabe seiner Funktion publiziert. Die Zeitung hat inzwischen reagiert, damit in Zukunft eine Verwechslung zwischen Aussagen im Rahmen seiner beruflichen Funktion und der einer Privatperson ausgeschlossen werden kann.</p><p>Ausgehend von dieser Interessenabwägung hat der Bundesrat keinen Anlass, im vorliegenden Fall zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mauro dell'Ambrogio, Chef des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation und Exponent der FDP, hat im Parteiblatt "Opinione Liberale" vom vergangenen 6. Dezember einen Artikel publiziert, in dem er die Lega dei Ticinesi, grösste Partei im Tessiner Staatsrat und im Stadtrat von Lugano, diffamiert.</p><p>In seinem Beitrag, den er übrigens in seiner Funktion als Staatssekretär unterschrieben hat, erlaubt sich dell'Ambrogio, auch verstorbene Personen wie Giuliano Bignasca und Flavio Maspoli zu verunglimpfen. Der Artikel ist vom Portal Liberatv unter dem Link http://www.liberatv.ch/articolo/18878/mauro-dellambrogio-prende- schiaffi-la-lega-%C3%A8-la-fine-dellinganno-permanente/index übernommen worden.</p><p>Dass sich ein Staatssekretär, vielleicht im Hinblick auf einen erhofften politischen Wiedereinstieg im Tessin (wo er jedoch nie besondere Wahlerfolge verzeichnen konnte), zu solchen Äusserungen versteigt und diese noch dazu als Staatssekretär unterschreibt, ist so vermutlich beispiellos. Ein solches Verhalten ist nur schwerlich mit seiner hohen Position und seiner Funktion in der Bundesverwaltung zu vereinbaren.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Ist es normal, dass ein Staatssekretär im Parteiblatt seines Herkunftskantons diffamierende Aussagen macht und den Artikel mit "Staatssekretär" unterschreibt?</p><p>2. Ist es normal, dass ein Staatssekretär - der notabene auch für Bildung zuständig ist - in einem solchen Artikel sogar verstorbene Personen verunglimpft?</p><p>3. Ist ein solches Verhalten mit der Rolle eines Staatssekretärs vereinbar?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass sich ein Bundesbeamter auf höchster Stufe trotz politischer Meinungsfreiheit in einem gewissen Mass zurückhalten sollte, wenn es darum geht, einen für seine Partei verfassten Artikel mit "Staatssekretär" zu unterschreiben?</p><p>5. Hat der Bundesrat vor, beim Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation Mauro dell'Ambrogio zu intervenieren, um von ihm künftig ein seiner Funktion in der Bundesverwaltung angemesseneres Verhalten zu verlangen?</p>
- Kann sich ein parteigebundener Staatssekretär alles erlauben?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Treuepflicht verpflichtet die Bundesangestellten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Bundes und des Arbeitgebers (sogenannte doppelte Loyalitätsverpflichtung). Mit der Treuepflicht werden die Angestellten nicht nur als Arbeitnehmende, sondern auch als Staatsbürger in die Pflicht genommen und sollen sich dem Bund gegenüber auch ausserhalb ihres Arbeitsverhältnisses loyal verhalten.</p><p>Den berechtigten Interessen des Bundes stehen berechtigte Interessen der Mitarbeitenden gegenüber. Vorliegend sind das die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit. Die beiden Interessenlagen sind nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gegeneinander abzuwägen.</p><p>Mauro dell'Ambrogio vertritt in der erwähnten Zeitschrift als langjähriger Kolumnist seine persönliche Meinung.</p><p>Die in der Interpellation erwähnte Kolumne vom 6. Dezember 2013 wurde von der Zeitschrift indessen fälschlicherweise und ohne Wissen des Autors unter Angabe seiner Funktion publiziert. Die Zeitung hat inzwischen reagiert, damit in Zukunft eine Verwechslung zwischen Aussagen im Rahmen seiner beruflichen Funktion und der einer Privatperson ausgeschlossen werden kann.</p><p>Ausgehend von dieser Interessenabwägung hat der Bundesrat keinen Anlass, im vorliegenden Fall zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mauro dell'Ambrogio, Chef des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation und Exponent der FDP, hat im Parteiblatt "Opinione Liberale" vom vergangenen 6. Dezember einen Artikel publiziert, in dem er die Lega dei Ticinesi, grösste Partei im Tessiner Staatsrat und im Stadtrat von Lugano, diffamiert.</p><p>In seinem Beitrag, den er übrigens in seiner Funktion als Staatssekretär unterschrieben hat, erlaubt sich dell'Ambrogio, auch verstorbene Personen wie Giuliano Bignasca und Flavio Maspoli zu verunglimpfen. Der Artikel ist vom Portal Liberatv unter dem Link http://www.liberatv.ch/articolo/18878/mauro-dellambrogio-prende- schiaffi-la-lega-%C3%A8-la-fine-dellinganno-permanente/index übernommen worden.</p><p>Dass sich ein Staatssekretär, vielleicht im Hinblick auf einen erhofften politischen Wiedereinstieg im Tessin (wo er jedoch nie besondere Wahlerfolge verzeichnen konnte), zu solchen Äusserungen versteigt und diese noch dazu als Staatssekretär unterschreibt, ist so vermutlich beispiellos. Ein solches Verhalten ist nur schwerlich mit seiner hohen Position und seiner Funktion in der Bundesverwaltung zu vereinbaren.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Ist es normal, dass ein Staatssekretär im Parteiblatt seines Herkunftskantons diffamierende Aussagen macht und den Artikel mit "Staatssekretär" unterschreibt?</p><p>2. Ist es normal, dass ein Staatssekretär - der notabene auch für Bildung zuständig ist - in einem solchen Artikel sogar verstorbene Personen verunglimpft?</p><p>3. Ist ein solches Verhalten mit der Rolle eines Staatssekretärs vereinbar?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass sich ein Bundesbeamter auf höchster Stufe trotz politischer Meinungsfreiheit in einem gewissen Mass zurückhalten sollte, wenn es darum geht, einen für seine Partei verfassten Artikel mit "Staatssekretär" zu unterschreiben?</p><p>5. Hat der Bundesrat vor, beim Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation Mauro dell'Ambrogio zu intervenieren, um von ihm künftig ein seiner Funktion in der Bundesverwaltung angemesseneres Verhalten zu verlangen?</p>
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