Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EDI

ShortId
13.4128
Id
20134128
Updated
28.07.2023 07:11
Language
de
Title
Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EDI
AdditionalIndexing
04;2831;italienische Sprache;Stellenangebot;Mehrsprachigkeit;Sprache;Bundesangestellte;sprachliche Diskriminierung;Amtssprache;berufliche Eignung
1
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L05K0106010305, italienische Sprache
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
  • L04K01060103, Sprache
  • L04K08060102, Amtssprache
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Annahme der Motion Simoneschi-Cortesi 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen.</p><p>Es ist an der Zeit, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden!</p>
  • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nimmt die Anliegen der Mehrsprachigkeit sehr ernst und bemüht sich, die Anforderungen der Diversität zu erfüllen. Sowohl die HR-Verantwortlichen wie auch die Direktorinnen und Direktoren aller EDI-Ämter wurden noch einmal schriftlich auf die Wichtigkeit der Einhaltung geltender Bestimmungen aufmerksam gemacht.</p><p>Auch dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften, die Förderung der Mehrsprachigkeit und der kulturellen Vielfalt sehr wichtig. Die erwähnte Stellenausschreibung wird diesbezüglich vom Interpellanten zu Recht kritisiert. Es wurden bereits Massnahmen ergriffen, damit sich diese Situation in Zukunft nicht wiederholt.</p><p>1. Die Funktion "Leiter/in Stab" ist verantwortlich für die Behandlung von übergreifenden komplexen Rechtsfragen zur Aufsicht und Organisation der ersten Säule in einem mehrsprachigen Geschäftsfeld. Sie ist insbesondere zuständig für die Prüfung und das Schlussredigieren von umfangreichen juristischen Dokumenten in deutscher und französischer Sprache.</p><p>2. Die Anforderung "deutscher oder französischer Muttersprache" ist diskriminierend und hätte in der Stellenausschreibung nicht verwendet werden dürfen.</p><p>3. Eine Bewerberin oder ein Bewerber mit italienischer Muttersprache wird nicht abgelehnt. Für die Ausübung der ausgeschriebenen Kaderfunktion muss eine Kandidatin bzw. ein Kandidat unbedingt aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse der dritten Amtssprache ausweisen. Dies entspricht auch den Vorgaben der Mehrsprachigkeitsweisungen, wie der Interpellant selbst ausführt.</p><p>4. Die Stellenausschreibung für diese Kaderfunktion hätte die Sprachanforderungen "aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache" beinhalten müssen.</p><p>5. Die Quote der Italienischsprachigen im BSV beträgt 6,9 Prozent (Stand Ende 2013). Dies entspricht nahezu dem verlangten Prozentsatz von 7 Prozent gemäss Artikel 7 der Sprachenverordnung (SR 441.11).</p><p>Gemäss Ziffer 813 der Mehrsprachigkeitsweisungen muss erwähnt werden, dass Bewerbungen einer untervertretenen Sprachgruppe besonders erwünscht sind. Demnach hätte in der erwähnten Stellenausschreibung darauf hingewiesen werden müssen.</p><p>6. Mit der genannten Stellenausschreibung ist der Grundsatz der Gleichbehandlung der Sprachgemeinschaften gemäss Sprachengesetz nicht gewährleistet.</p><p>7. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Regazzi 13.3360, "Stellenausschreibungen und Mehrsprachigkeit", sowie auf die Interpellation Quadri 13.3359, "Stellenausschreibungen und Mehrsprachigkeit", festgehalten hat, braucht der bzw. die Delegierte für Mehrsprachigkeit zur Frage der Mehrsprachigkeit bei der Formulierung von Stellenausschreibungen nicht systematisch konsultiert zu werden.</p><p>Das BSV verfügt seit mehreren Jahren über die Funktion "Delegierte/r für Mehrsprachigkeit". Die Linienverantwortlichen des BSV sind jedoch angehalten, Stellenausschreibungen insbesondere wegen der Chancengleichheit durch die Personalbereichsleitenden des BSV prüfen zu lassen. Die Personalbereichsleitenden und die Delegierte für Mehrsprachigkeit des BSV sind gemeinsam mit den Linienvorgesetzten bestrebt, die Kriterien der Personalauswahl nach den Weisungen des Bundesrates und des Leitfadens des EPA zu erfüllen. Das EDI hat das BSV daran erinnert, dass es die definierten Prozesse bei allen involvierten Stellen im Amt einfordern muss.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Stellenausschreibung des EDI für die Stelle als "Stabsleiter/in - juristische/r Mitarbeiter/in" (16750) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Sie sind deutscher oder französischer Muttersprache und in der Lage, in der jeweils anderen Amtssprache verhandlungssicher zu kommunizieren."</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern es, dass diese beiden Amtssprachen beherrscht werden müssen, nicht aber die dritte?</p><p>2. Warum wird eine bestimmte Muttersprache verlangt - ein biografisches, nicht an die Funktion gebundenes und damit diskriminierendes Kriterium?</p><p>3. Wird eine Bewerberin oder ein Bewerber mit italienischer Muttersprache abgelehnt?</p><p>4. In Ziffer 72 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) steht: "Für eine Kaderfunktion werden aktive Kenntnisse (Sprechen) in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt." Warum werden diese Sprachkenntnisse in der Stellenausschreibung nicht verlangt?</p><p>5. Die Italienischsprachigen sind im EDI untervertreten (5,2 Prozent im Jahr 2012). Warum wurde in der Stellenausschreibung nicht darauf hingewiesen, dass Bewerbungen aus dieser Sprachgemeinschaft besonders erwünscht sind, so, wie es Ziffer 813 der Mehrsprachigkeitsweisungen vorschreibt?</p><p>6. Warum steht diese Stellenausschreibung nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>7. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine Mehrsprachigkeitsbeauftragte oder einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten, und wird sie oder er bei der Formulierung von Stellenausschreibungen zu Aspekten der Mehrsprachigkeit konsultiert?</p>
  • Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EDI
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Annahme der Motion Simoneschi-Cortesi 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen.</p><p>Es ist an der Zeit, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden!</p>
    • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nimmt die Anliegen der Mehrsprachigkeit sehr ernst und bemüht sich, die Anforderungen der Diversität zu erfüllen. Sowohl die HR-Verantwortlichen wie auch die Direktorinnen und Direktoren aller EDI-Ämter wurden noch einmal schriftlich auf die Wichtigkeit der Einhaltung geltender Bestimmungen aufmerksam gemacht.</p><p>Auch dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften, die Förderung der Mehrsprachigkeit und der kulturellen Vielfalt sehr wichtig. Die erwähnte Stellenausschreibung wird diesbezüglich vom Interpellanten zu Recht kritisiert. Es wurden bereits Massnahmen ergriffen, damit sich diese Situation in Zukunft nicht wiederholt.</p><p>1. Die Funktion "Leiter/in Stab" ist verantwortlich für die Behandlung von übergreifenden komplexen Rechtsfragen zur Aufsicht und Organisation der ersten Säule in einem mehrsprachigen Geschäftsfeld. Sie ist insbesondere zuständig für die Prüfung und das Schlussredigieren von umfangreichen juristischen Dokumenten in deutscher und französischer Sprache.</p><p>2. Die Anforderung "deutscher oder französischer Muttersprache" ist diskriminierend und hätte in der Stellenausschreibung nicht verwendet werden dürfen.</p><p>3. Eine Bewerberin oder ein Bewerber mit italienischer Muttersprache wird nicht abgelehnt. Für die Ausübung der ausgeschriebenen Kaderfunktion muss eine Kandidatin bzw. ein Kandidat unbedingt aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse der dritten Amtssprache ausweisen. Dies entspricht auch den Vorgaben der Mehrsprachigkeitsweisungen, wie der Interpellant selbst ausführt.</p><p>4. Die Stellenausschreibung für diese Kaderfunktion hätte die Sprachanforderungen "aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache" beinhalten müssen.</p><p>5. Die Quote der Italienischsprachigen im BSV beträgt 6,9 Prozent (Stand Ende 2013). Dies entspricht nahezu dem verlangten Prozentsatz von 7 Prozent gemäss Artikel 7 der Sprachenverordnung (SR 441.11).</p><p>Gemäss Ziffer 813 der Mehrsprachigkeitsweisungen muss erwähnt werden, dass Bewerbungen einer untervertretenen Sprachgruppe besonders erwünscht sind. Demnach hätte in der erwähnten Stellenausschreibung darauf hingewiesen werden müssen.</p><p>6. Mit der genannten Stellenausschreibung ist der Grundsatz der Gleichbehandlung der Sprachgemeinschaften gemäss Sprachengesetz nicht gewährleistet.</p><p>7. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Regazzi 13.3360, "Stellenausschreibungen und Mehrsprachigkeit", sowie auf die Interpellation Quadri 13.3359, "Stellenausschreibungen und Mehrsprachigkeit", festgehalten hat, braucht der bzw. die Delegierte für Mehrsprachigkeit zur Frage der Mehrsprachigkeit bei der Formulierung von Stellenausschreibungen nicht systematisch konsultiert zu werden.</p><p>Das BSV verfügt seit mehreren Jahren über die Funktion "Delegierte/r für Mehrsprachigkeit". Die Linienverantwortlichen des BSV sind jedoch angehalten, Stellenausschreibungen insbesondere wegen der Chancengleichheit durch die Personalbereichsleitenden des BSV prüfen zu lassen. Die Personalbereichsleitenden und die Delegierte für Mehrsprachigkeit des BSV sind gemeinsam mit den Linienvorgesetzten bestrebt, die Kriterien der Personalauswahl nach den Weisungen des Bundesrates und des Leitfadens des EPA zu erfüllen. Das EDI hat das BSV daran erinnert, dass es die definierten Prozesse bei allen involvierten Stellen im Amt einfordern muss.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Stellenausschreibung des EDI für die Stelle als "Stabsleiter/in - juristische/r Mitarbeiter/in" (16750) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Sie sind deutscher oder französischer Muttersprache und in der Lage, in der jeweils anderen Amtssprache verhandlungssicher zu kommunizieren."</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern es, dass diese beiden Amtssprachen beherrscht werden müssen, nicht aber die dritte?</p><p>2. Warum wird eine bestimmte Muttersprache verlangt - ein biografisches, nicht an die Funktion gebundenes und damit diskriminierendes Kriterium?</p><p>3. Wird eine Bewerberin oder ein Bewerber mit italienischer Muttersprache abgelehnt?</p><p>4. In Ziffer 72 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) steht: "Für eine Kaderfunktion werden aktive Kenntnisse (Sprechen) in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt." Warum werden diese Sprachkenntnisse in der Stellenausschreibung nicht verlangt?</p><p>5. Die Italienischsprachigen sind im EDI untervertreten (5,2 Prozent im Jahr 2012). Warum wurde in der Stellenausschreibung nicht darauf hingewiesen, dass Bewerbungen aus dieser Sprachgemeinschaft besonders erwünscht sind, so, wie es Ziffer 813 der Mehrsprachigkeitsweisungen vorschreibt?</p><p>6. Warum steht diese Stellenausschreibung nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>7. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine Mehrsprachigkeitsbeauftragte oder einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten, und wird sie oder er bei der Formulierung von Stellenausschreibungen zu Aspekten der Mehrsprachigkeit konsultiert?</p>
    • Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EDI

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