Fachkräftemangel und Weiterbildung. Ausarbeitung eines Modells zur Einführung von Bildungszeitkonti
- ShortId
-
13.4133
- Id
-
20134133
- Updated
-
14.11.2025 09:05
- Language
-
de
- Title
-
Fachkräftemangel und Weiterbildung. Ausarbeitung eines Modells zur Einführung von Bildungszeitkonti
- AdditionalIndexing
-
32;Bericht;Arbeitskräftebedarf;Weiterbildung;Arbeitszeitmodell;Facharbeiter/in;Bildungsurlaub;berufliche Eignung
- 1
-
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L06K070202020102, Facharbeiter/in
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L06K070205030201, Arbeitszeitmodell
- L04K13020203, Bildungsurlaub
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ohne eine ausreichende Versorgung mit Fachkräften drohen der Schweizer Wirtschaft Einbussen der Wertschöpfung und Produktivität. Ziel der Fachkräfteinitiative des Bundes (2013) ist, die Fachkräftenachfrage vermehrt durch Personen aus der Schweiz abzudecken, unter anderem durch eine kontinuierliche Nach- und Höherqualifizierung der Arbeitnehmenden.</p><p>Gemäss einer Studie von Ecoconcept (2011), in der die Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im Bereich der höheren Berufsbildung befragt wurden, zeigen sich im Bereich der zeitintensiven Weiterbildungen zur Höherqualifizierung jedoch Probleme, insbesondere in der zeitlichen Belastung und den damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung. Dies stellt ein zentrales Hindernis dar beim Entscheid, sich fachlich besser zu qualifizieren.</p><p>Daher wäre es wichtig, die Rahmenbedingungen für ein Modell zur Einführung von Bildungszeitkonti zu erarbeiten. Unter Bildungszeitkontis versteht man Konti, auf denen Zeitansprüche kumuliert werden, die später für eine Freistellung von der Arbeit für Bildungszwecke genutzt werden können. Die spezifische Ausgestaltung von Bildungszeitkonti kann stark variieren, wobei insbesondere drei Hauptmerkmale unterschieden werden können: Quellen des Zeitguthabens, Verfügbarkeitsrechte an den Zeitguthaben und Verwendbarkeit bezüglich Weiterbildungsarten.</p><p>Fazit: Das optimale Ausschöpfen des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft. Das grösste Potenzial liegt dabei in der Höherqualifizierung der Erwerbsbevölkerung. Für die Akzeptanz und Wirksamkeit von Bildungszeitkonti wird es sehr auf die Ausarbeitung der Detailfragen ankommen. Daher sollten Bildungszeitkonti flexibel genug gestaltet werden, um mit spezifischen Branchen- oder Sozialpartnerlösungen kombiniert werden zu können. Zudem müssen die Interessen der Arbeitnehmenden wie der Arbeitgeber mit einbezogen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat misst der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte für die Schweizer Wirtschaft grösste Bedeutung zu. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner auf vier Handlungsfelder verständigt: Höherqualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erwerbstätigkeit im Alter, Innovationen. An einem runden Tisch im Mai 2013 wurde vereinbart, dass alle Akteure in ihrem Kompetenzbereich Massnahmen ergreifen. Am 6. November 2013 hat der Bundesrat das Konzept für den Massnahmenplan 2015-2018 des Bundes gutgeheissen.</p><p>Der Bundesrat stimmt mit dem Postulanten darin überein, dass für die Nach- und Höherqualifizierung von Arbeitnehmenden verschiedene Faktoren zu beachten sind. Zeitliche Probleme sind häufig mindestens so wichtig wie finanzielle, das zeigen die vom Postulanten zitierten Studienergebnisse in der höheren Berufsbildung ebenso wie andere Untersuchungen zur Weiterbildung von Arbeitnehmenden.</p><p>In der Botschaft zum neuen Weiterbildungsgesetz vom 15. Mai 2013 hat der Bundesrat das Ziel bekräftigt, die hauptsächlich privat organisierte und individuell verantwortete Weiterbildung möglichst ohne neue staatliche Eingriffe zu stärken. Das Obligationenrecht (SR 220) enthält keine Bestimmungen für einen Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Weiterbildungsurlaub oder damit verwandte Formen, wie sie das Postulat unter dem Begriff "Bildungszeitkonti" anspricht. Der Bundesrat hatte schon verschiedentlich Gelegenheit, zu entsprechenden Forderungen Stellung zu nehmen. So hat er am 9. April 2003 einen umfassenden Bericht zur Weiterbildung im Arbeitsrecht in Erfüllung des Postulates Rechsteiner Paul 96.3094 verabschiedet, in dem die rechtliche Situation, Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und Bestimmungen in anderen Ländern dargelegt wurden. Verschiedene GAV enthalten Regelungen für einen zeitlichen Anspruch und für die Finanzierung von Weiterbildungen. Für Bundesangestellte sind entsprechende Bestimmungen im Bundespersonalgesetz (Art. 4 Abs. 2; SR 172.220.1) und in der Bundespersonalverordnung (Art. 4; SR 172.220.111.3) enthalten.</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass Verhandlungslösungen zwischen den Sozialpartnern einer gesetzlichen Regelung vorzuziehen sind. Der Nationalrat hat diese Position jüngst bestätigt: Am 11. Dezember 2013 hat er in den Beratungen zum Weiterbildungsgesetz einen Antrag für einen bezahlten Weiterbildungsurlaub - inklusive Möglichkeit, nichtbezogene Stunden auf ein persönliches Bildungskonto zu übertragen - mit 123 zu 60 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat ist dementsprechend auch der Ansicht, dass die Erarbeitung von Modellen wie jenem der Bildungszeitkonti nicht Aufgabe des Staates, sondern privater Initiative zu überlassen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welches die Rahmenbedingungen zur Einführung von Bildungszeitkonti sind, generell wie in seiner Funktion als Arbeitgeber.</p>
- Fachkräftemangel und Weiterbildung. Ausarbeitung eines Modells zur Einführung von Bildungszeitkonti
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ohne eine ausreichende Versorgung mit Fachkräften drohen der Schweizer Wirtschaft Einbussen der Wertschöpfung und Produktivität. Ziel der Fachkräfteinitiative des Bundes (2013) ist, die Fachkräftenachfrage vermehrt durch Personen aus der Schweiz abzudecken, unter anderem durch eine kontinuierliche Nach- und Höherqualifizierung der Arbeitnehmenden.</p><p>Gemäss einer Studie von Ecoconcept (2011), in der die Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im Bereich der höheren Berufsbildung befragt wurden, zeigen sich im Bereich der zeitintensiven Weiterbildungen zur Höherqualifizierung jedoch Probleme, insbesondere in der zeitlichen Belastung und den damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung. Dies stellt ein zentrales Hindernis dar beim Entscheid, sich fachlich besser zu qualifizieren.</p><p>Daher wäre es wichtig, die Rahmenbedingungen für ein Modell zur Einführung von Bildungszeitkonti zu erarbeiten. Unter Bildungszeitkontis versteht man Konti, auf denen Zeitansprüche kumuliert werden, die später für eine Freistellung von der Arbeit für Bildungszwecke genutzt werden können. Die spezifische Ausgestaltung von Bildungszeitkonti kann stark variieren, wobei insbesondere drei Hauptmerkmale unterschieden werden können: Quellen des Zeitguthabens, Verfügbarkeitsrechte an den Zeitguthaben und Verwendbarkeit bezüglich Weiterbildungsarten.</p><p>Fazit: Das optimale Ausschöpfen des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft. Das grösste Potenzial liegt dabei in der Höherqualifizierung der Erwerbsbevölkerung. Für die Akzeptanz und Wirksamkeit von Bildungszeitkonti wird es sehr auf die Ausarbeitung der Detailfragen ankommen. Daher sollten Bildungszeitkonti flexibel genug gestaltet werden, um mit spezifischen Branchen- oder Sozialpartnerlösungen kombiniert werden zu können. Zudem müssen die Interessen der Arbeitnehmenden wie der Arbeitgeber mit einbezogen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat misst der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte für die Schweizer Wirtschaft grösste Bedeutung zu. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner auf vier Handlungsfelder verständigt: Höherqualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erwerbstätigkeit im Alter, Innovationen. An einem runden Tisch im Mai 2013 wurde vereinbart, dass alle Akteure in ihrem Kompetenzbereich Massnahmen ergreifen. Am 6. November 2013 hat der Bundesrat das Konzept für den Massnahmenplan 2015-2018 des Bundes gutgeheissen.</p><p>Der Bundesrat stimmt mit dem Postulanten darin überein, dass für die Nach- und Höherqualifizierung von Arbeitnehmenden verschiedene Faktoren zu beachten sind. Zeitliche Probleme sind häufig mindestens so wichtig wie finanzielle, das zeigen die vom Postulanten zitierten Studienergebnisse in der höheren Berufsbildung ebenso wie andere Untersuchungen zur Weiterbildung von Arbeitnehmenden.</p><p>In der Botschaft zum neuen Weiterbildungsgesetz vom 15. Mai 2013 hat der Bundesrat das Ziel bekräftigt, die hauptsächlich privat organisierte und individuell verantwortete Weiterbildung möglichst ohne neue staatliche Eingriffe zu stärken. Das Obligationenrecht (SR 220) enthält keine Bestimmungen für einen Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Weiterbildungsurlaub oder damit verwandte Formen, wie sie das Postulat unter dem Begriff "Bildungszeitkonti" anspricht. Der Bundesrat hatte schon verschiedentlich Gelegenheit, zu entsprechenden Forderungen Stellung zu nehmen. So hat er am 9. April 2003 einen umfassenden Bericht zur Weiterbildung im Arbeitsrecht in Erfüllung des Postulates Rechsteiner Paul 96.3094 verabschiedet, in dem die rechtliche Situation, Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und Bestimmungen in anderen Ländern dargelegt wurden. Verschiedene GAV enthalten Regelungen für einen zeitlichen Anspruch und für die Finanzierung von Weiterbildungen. Für Bundesangestellte sind entsprechende Bestimmungen im Bundespersonalgesetz (Art. 4 Abs. 2; SR 172.220.1) und in der Bundespersonalverordnung (Art. 4; SR 172.220.111.3) enthalten.</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass Verhandlungslösungen zwischen den Sozialpartnern einer gesetzlichen Regelung vorzuziehen sind. Der Nationalrat hat diese Position jüngst bestätigt: Am 11. Dezember 2013 hat er in den Beratungen zum Weiterbildungsgesetz einen Antrag für einen bezahlten Weiterbildungsurlaub - inklusive Möglichkeit, nichtbezogene Stunden auf ein persönliches Bildungskonto zu übertragen - mit 123 zu 60 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat ist dementsprechend auch der Ansicht, dass die Erarbeitung von Modellen wie jenem der Bildungszeitkonti nicht Aufgabe des Staates, sondern privater Initiative zu überlassen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welches die Rahmenbedingungen zur Einführung von Bildungszeitkonti sind, generell wie in seiner Funktion als Arbeitgeber.</p>
- Fachkräftemangel und Weiterbildung. Ausarbeitung eines Modells zur Einführung von Bildungszeitkonti
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