Südafrika. Nicht nur kondolieren, sondern Verantwortung wahrnehmen
- ShortId
-
13.4137
- Id
-
20134137
- Updated
-
28.07.2023 07:08
- Language
-
de
- Title
-
Südafrika. Nicht nur kondolieren, sondern Verantwortung wahrnehmen
- AdditionalIndexing
-
04;08;Informationsrecht;Apartheid;Südafrika;Schweizerisches Bundesarchiv;Vergangenheit;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;strafbare Handlung;Klage vor Gericht;Vertraulichkeit;Auskunftspflicht der Verwaltung;Zensur
- 1
-
- L04K03040215, Südafrika
- L04K08040111, Schweizerisches Bundesarchiv
- L05K1201020202, Vertraulichkeit
- L05K0502040102, Apartheid
- L05K1202040302, Zensur
- L04K12010201, Informationsrecht
- L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
- L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L03K020101, Vergangenheit
- L03K050401, Klage vor Gericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit dem Ende der Apartheid in Südafrika vor zwei Jahrzehnten hat sich der Bundesrat mehrfach zur Politik gegenüber diesem Regime sowie zum teilweise und provisorisch gesperrten Zugang zu Archivakten geäussert, so ausführlich in den Antworten auf die Interpellationen 05.3913, "Die Schweiz und Südafrika zwischen 1948 und 1994. Konsequenzen aus dem Schlussbericht", und 11.3939, "Archivsperre Südafrika und das Verbrechen der Apartheid". In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat daran, dass seit den Sechzigerjahren mehrfach Vorstösse in den eidgenössischen Räten eingereicht wurden mit dem Ziel, dass die Schweiz eine bestimmtere Haltung gegenüber Südafrika einnimmt. Diese Vorstösse, insbesondere bezüglich Wirtschaftssanktionen, haben die eidgenössischen Räte jeweils deutlich abgelehnt.</p><p>Hinsichtlich der in der Interpellation monierten Beschränkung des Zugangs zu gewissen im Bundesarchiv lagernden Dossiers mit Unterlagen über Kapital- und Exportgeschäfte von Schweizer Unternehmen kam der Bundesrat am 24. September 2010 zum Schluss, diese so lange aufrechtzuerhalten, bis das erstinstanzliche US-amerikanische Gericht über die Sammelklage entschieden hat. Seit der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.3739 vom 20. November 2013 ist das Gerichtsverfahren weiter fortgeschritten. Am 26. Dezember 2013 hat das Distriktgericht für den südlichen Distrikt von New York die Sammelklage teilweise abgewiesen. Der Bundesrat ist deshalb daran zu prüfen, ob sich die Risikolage für die ursprünglich in die Sammelklagen einbezogenen Schweizer Unternehmen derart verändert hat, dass die Zugangseinschränkung aufgehoben werden kann. Diese Neubeurteilung soll bis Mitte Jahr abgeschlossen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bundespräsident Didier Burkhalter spricht im Namen des Bundesrates Südafrika und der Familie "dieses aussergewöhnlichen Mannes" sein Beileid aus. In der Mitteilung der offiziellen Schweiz heisst es: "Der Tod von Nelson Mandela macht uns alle betroffen. Mandela war und bleibt ein Beispiel für Menschlichkeit, für die Kraft der Freiheit, des Vergebens und der Aussöhnung." </p><p>Dem ist nichts beizufügen. Doch in welchem Kontrast steht da die Weigerung der Schweizer Regierung, die Archive zu den Akten über das Verhältnis der Schweiz zu Südafrika während des Apartheid-Regimes zu öffnen! Welchen Beitrag leistet die Schweiz für die Vergebung und die Aussöhnung? Wie halten wir es mit der Kraft der Freiheit und der Menschlichkeit?</p><p>Der Bundesrat hat 2003 für Akten, die Banken-, Kapital- und Rüstungsbeziehungen der Schweiz zum Apartheid-Regime in Südafrika betreffen, eine Einsichtssperre verfügt. Die Aufheung dieser Sperre hat er in seiner Antwort vom 20. November 2013 auf die Fragen von Ständerat Paul Rechsteiner in der Interpellation 13.3739 mit dem Argument abgelehnt, er wolle für die Straffreiheit der Komplizen eines der grössten Menschheitsverbrechen des 20. Jahrhunderts besorgt sein. </p><p>Vor diesem Hintergrund hinterlassen die Kondolenzbezeugungen des Bundesrates zum Hinschied von Nelson Mandela einen schalen Geschmack. Wie können wir diese grosse Figur der Geschichte würdigen, wenn wir nicht bereit sind, unseren Teil zu seinem Bestreben, ein neues Südafrika zu bilden, beizutragen? </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen: </p><p>1. Ist er bereit, seinen Teil zur Vergebung und Aussöhnung mit der Geschichte Südafrikas zu übernehmen, die Archivsperre für die Dokumente zum Apartheid-Regime aufzuheben und endlich politisch die militärische, rüstungstechnische, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung der Apartheid durch die Schweiz anzuerkennen und zu bedauern?</p><p>2. Wie rechtfertigt er die Archivsperre, obwohl inzwischen auch das schweizerische Strafgesetz festhält, dass die Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen ist?</p><p>3. Der Bundesrat rechtfertigt die Archivsperre mit der Angst vor Sammelklagen. Wieweit soll die Straffreiheit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehen? Gelten die Grundsätze der Schweizer Aussenpolitik betreffend "dealing with the past" - namentlich die politische Anerkennung vergangenen Unrechts - auch für die Schweiz? </p>
- Südafrika. Nicht nur kondolieren, sondern Verantwortung wahrnehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit dem Ende der Apartheid in Südafrika vor zwei Jahrzehnten hat sich der Bundesrat mehrfach zur Politik gegenüber diesem Regime sowie zum teilweise und provisorisch gesperrten Zugang zu Archivakten geäussert, so ausführlich in den Antworten auf die Interpellationen 05.3913, "Die Schweiz und Südafrika zwischen 1948 und 1994. Konsequenzen aus dem Schlussbericht", und 11.3939, "Archivsperre Südafrika und das Verbrechen der Apartheid". In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat daran, dass seit den Sechzigerjahren mehrfach Vorstösse in den eidgenössischen Räten eingereicht wurden mit dem Ziel, dass die Schweiz eine bestimmtere Haltung gegenüber Südafrika einnimmt. Diese Vorstösse, insbesondere bezüglich Wirtschaftssanktionen, haben die eidgenössischen Räte jeweils deutlich abgelehnt.</p><p>Hinsichtlich der in der Interpellation monierten Beschränkung des Zugangs zu gewissen im Bundesarchiv lagernden Dossiers mit Unterlagen über Kapital- und Exportgeschäfte von Schweizer Unternehmen kam der Bundesrat am 24. September 2010 zum Schluss, diese so lange aufrechtzuerhalten, bis das erstinstanzliche US-amerikanische Gericht über die Sammelklage entschieden hat. Seit der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.3739 vom 20. November 2013 ist das Gerichtsverfahren weiter fortgeschritten. Am 26. Dezember 2013 hat das Distriktgericht für den südlichen Distrikt von New York die Sammelklage teilweise abgewiesen. Der Bundesrat ist deshalb daran zu prüfen, ob sich die Risikolage für die ursprünglich in die Sammelklagen einbezogenen Schweizer Unternehmen derart verändert hat, dass die Zugangseinschränkung aufgehoben werden kann. Diese Neubeurteilung soll bis Mitte Jahr abgeschlossen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bundespräsident Didier Burkhalter spricht im Namen des Bundesrates Südafrika und der Familie "dieses aussergewöhnlichen Mannes" sein Beileid aus. In der Mitteilung der offiziellen Schweiz heisst es: "Der Tod von Nelson Mandela macht uns alle betroffen. Mandela war und bleibt ein Beispiel für Menschlichkeit, für die Kraft der Freiheit, des Vergebens und der Aussöhnung." </p><p>Dem ist nichts beizufügen. Doch in welchem Kontrast steht da die Weigerung der Schweizer Regierung, die Archive zu den Akten über das Verhältnis der Schweiz zu Südafrika während des Apartheid-Regimes zu öffnen! Welchen Beitrag leistet die Schweiz für die Vergebung und die Aussöhnung? Wie halten wir es mit der Kraft der Freiheit und der Menschlichkeit?</p><p>Der Bundesrat hat 2003 für Akten, die Banken-, Kapital- und Rüstungsbeziehungen der Schweiz zum Apartheid-Regime in Südafrika betreffen, eine Einsichtssperre verfügt. Die Aufheung dieser Sperre hat er in seiner Antwort vom 20. November 2013 auf die Fragen von Ständerat Paul Rechsteiner in der Interpellation 13.3739 mit dem Argument abgelehnt, er wolle für die Straffreiheit der Komplizen eines der grössten Menschheitsverbrechen des 20. Jahrhunderts besorgt sein. </p><p>Vor diesem Hintergrund hinterlassen die Kondolenzbezeugungen des Bundesrates zum Hinschied von Nelson Mandela einen schalen Geschmack. Wie können wir diese grosse Figur der Geschichte würdigen, wenn wir nicht bereit sind, unseren Teil zu seinem Bestreben, ein neues Südafrika zu bilden, beizutragen? </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen: </p><p>1. Ist er bereit, seinen Teil zur Vergebung und Aussöhnung mit der Geschichte Südafrikas zu übernehmen, die Archivsperre für die Dokumente zum Apartheid-Regime aufzuheben und endlich politisch die militärische, rüstungstechnische, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung der Apartheid durch die Schweiz anzuerkennen und zu bedauern?</p><p>2. Wie rechtfertigt er die Archivsperre, obwohl inzwischen auch das schweizerische Strafgesetz festhält, dass die Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen ist?</p><p>3. Der Bundesrat rechtfertigt die Archivsperre mit der Angst vor Sammelklagen. Wieweit soll die Straffreiheit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehen? Gelten die Grundsätze der Schweizer Aussenpolitik betreffend "dealing with the past" - namentlich die politische Anerkennung vergangenen Unrechts - auch für die Schweiz? </p>
- Südafrika. Nicht nur kondolieren, sondern Verantwortung wahrnehmen
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