Weniger Gebühren, mehr Investitionen
- ShortId
-
13.4138
- Id
-
20134138
- Updated
-
28.07.2023 07:08
- Language
-
de
- Title
-
Weniger Gebühren, mehr Investitionen
- AdditionalIndexing
-
34;Antenne;Übertragungsnetz;Gebühren;Wellenbereich;Fernmeldegerät;Konzession
- 1
-
- L05K1202020101, Fernmeldegerät
- L05K1107020401, Gebühren
- L05K0806010103, Konzession
- L05K1202050111, Wellenbereich
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L06K120202010101, Antenne
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Richtfunkkonzessionsgebühren sind im Vergleich mit dem Durchschnitt anderer europäischer Länder dreimal höher bzw. sechs- bis achtmal höher im Vergleich zu Finnland, Deutschland und Schweden. Einmal mehr leiden die Konsumenten unter der Preisinsel Schweiz! Die wenigen Richtfunkkonzessionärinnen hierzulande entrichteten bis 2011 jährlich etwa 10 Millionen Franken in Form von Richtfunkkonzessionsgebühren an den Bund. Diese Summe und auch die Faktoren im Vergleich mit der EU dürften sich bis 2014 aufgrund des zunehmenden Datenverkehrs und -volumens verdoppeln.</p><p>Alle Mobilfunkanbieter bauen die Leistungsfähigkeit ihrer Mobilfunknetze massiv aus und investieren jährlich Hunderte Millionen Franken in neue Technologien (z. B. in die vierte Mobilfunkgeneration LTE), damit ihre Kunden immer schneller surfen und grössere Datenmengen übertragen können. Dies hat zur Folge, dass der Datenverkehr, der bei einer Mobilfunkantenne ankommt, massiv zunimmt. Dieser Datenverkehr muss von der Antenne abgeführt werden, entweder durch Datenleitungen respektive Glasfaserkabel oder aber durch Richtfunkverbindungen. Teilweise ist die Erschliessung mit Datenleitungen nicht möglich oder sehr teuer. Die Mobilfunkanbieter sind daher auf Richtfunkverbindungen angewiesen. Die Richtfunkgebühr steigt mit der höheren Kapazität der Richtfunkverbindung. Somit nimmt das Bakom immer höhere Entschädigungen ohne wirklichen Gegenwert ein.</p><p>Anstatt Millionen Franken für überhöhte Richtfunkkonzessionsgebühren ausgeben zu müssen, sollte dieses Geld den Mobilfunkanbietern für Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur zur Verfügung stehen. Auch ländliche Gebiete und Bergregionen kommen so in den Genuss von schnellen Mobilfunkverbindungen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Infrastrukturwettbewerbs beim Mobilfunk zur Sicherstellung der Versorgung mit Telekomdiensten bewusst. Die Eidgenössische Kommunikationskommission hat im Jahre 2012 den Weg für die Nutzung von modernen und effizienten Mobilfunktechnologien wie LTE (Long Term Evolution) geebnet und die entsprechenden Konzessionen im Rahmen einer Auktion bis Ende 2028 erteilt. Dadurch erhielten die Mobilfunkbetreiberinnen die notwendige Investitionssicherheit, um eine möglichst gute Versorgung der Schweiz zu erzielen. Durch die absehbare Zunahme des mobilen Datenverkehrs werden auch die Anforderungen an die Anbindung der einzelnen Antennen steigen. Die Anbindung wird deshalb zunehmend über Glasfaserleitungen erfolgen. Alternativ werden auch Richtfunkverbindungen eingesetzt.</p><p>Bei der entsprechenden Frequenznutzung fallen laut Fernmeldegesetz (FMG; SR 784.10) Konzessions- und Verwaltungsgebühren an. Die Erträge aus den Konzessionsgebühren fliessen in die allgemeine Bundeskasse. Die Verwaltungsgebühren decken die Aufwände des Bakom für die Erteilung und Verwaltung der entsprechenden Funkkonzessionen. Beanstandet wird im vorliegenden Fall die Höhe der Konzessionsgebühren. Diese sind Regalgebühren, über welche das übertragene Nutzungsrecht an Funkfrequenzen abgegolten wird. Mit der Mobilfunkauktion wurde das Nutzungsrecht an den Mobilfunkfrequenzen abgegolten. Die Abgeltung des Nutzungsrechts an den Richtfunkfrequenzen erfolgt darüber hinaus jährlich entsprechend der effektiv zugeteilten Frequenzbandbreite. Die Mobilfunkbetreiberinnen hatten bei der Auktion Kenntnis von diesen zusätzlich anfallenden Gebühren und konnten sie bei ihren Geboten mitbedenken.</p><p>Funkfrequenzen sind ein knappes Gut, weshalb sich der Wert der Nutzungsrechte nach den Grundsätzen der Frequenzökonomie richtet. Grundlage für die Erhebung von Konzessionsgebühren bildet Artikel 39 FMG. Die Höhe der Gebühren ist dabei so festzulegen, dass der Frequenzbereich, die Frequenzklasse, der Wert, die zugeteilte Bandbreite sowie die räumliche Ausdehnung und die zeitliche Nutzung der Frequenzen berücksichtigt werden. Wer viele Frequenzen nutzt, soll im Grundsatz mehr bezahlen als jemand, der nur wenige nutzt.</p><p>Im Detail werden Konzessionsgebühren für Richtfunk wie auch für alle anderen Funkanwendungen wie z. B. Satellitenfunk und Mobilfunk in der Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG; SR 784.106) festgelegt. Die Richtfunkgebühren können dabei nicht isoliert betrachtet, sondern müssen im Gesamtkontext des ganzen Spektrums an Funkfrequenzen gesehen werden. Eine allfällige Revision der GebV-FMG müsste deshalb umfassend erfolgen und könnte sich nicht ausschliesslich auf den Richtfunk beschränken. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Revision der GebV-FMG einzig zur Anpassung der Richtfunkgebühren als nicht zielführend. Er wird jedoch bei einer zukünftigen Gesamtrevision der GebV-FMG den Richtfunkgebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Beachtung schenken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Fernmeldegebührenverordnung dahingehend anzupassen, dass die darin festgelegten Richtfunkkonzessionsgebühren beziehungsweise der Frequenzgrundpreis auf ein durchschnittliches europäisches Niveau gesenkt wird und die nicht mehr zeitgemässe Proportionalität zu der Bandbreite aufgehoben oder zumindest wesentlich verkleinert wird.</p>
- Weniger Gebühren, mehr Investitionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizer Richtfunkkonzessionsgebühren sind im Vergleich mit dem Durchschnitt anderer europäischer Länder dreimal höher bzw. sechs- bis achtmal höher im Vergleich zu Finnland, Deutschland und Schweden. Einmal mehr leiden die Konsumenten unter der Preisinsel Schweiz! Die wenigen Richtfunkkonzessionärinnen hierzulande entrichteten bis 2011 jährlich etwa 10 Millionen Franken in Form von Richtfunkkonzessionsgebühren an den Bund. Diese Summe und auch die Faktoren im Vergleich mit der EU dürften sich bis 2014 aufgrund des zunehmenden Datenverkehrs und -volumens verdoppeln.</p><p>Alle Mobilfunkanbieter bauen die Leistungsfähigkeit ihrer Mobilfunknetze massiv aus und investieren jährlich Hunderte Millionen Franken in neue Technologien (z. B. in die vierte Mobilfunkgeneration LTE), damit ihre Kunden immer schneller surfen und grössere Datenmengen übertragen können. Dies hat zur Folge, dass der Datenverkehr, der bei einer Mobilfunkantenne ankommt, massiv zunimmt. Dieser Datenverkehr muss von der Antenne abgeführt werden, entweder durch Datenleitungen respektive Glasfaserkabel oder aber durch Richtfunkverbindungen. Teilweise ist die Erschliessung mit Datenleitungen nicht möglich oder sehr teuer. Die Mobilfunkanbieter sind daher auf Richtfunkverbindungen angewiesen. Die Richtfunkgebühr steigt mit der höheren Kapazität der Richtfunkverbindung. Somit nimmt das Bakom immer höhere Entschädigungen ohne wirklichen Gegenwert ein.</p><p>Anstatt Millionen Franken für überhöhte Richtfunkkonzessionsgebühren ausgeben zu müssen, sollte dieses Geld den Mobilfunkanbietern für Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur zur Verfügung stehen. Auch ländliche Gebiete und Bergregionen kommen so in den Genuss von schnellen Mobilfunkverbindungen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Infrastrukturwettbewerbs beim Mobilfunk zur Sicherstellung der Versorgung mit Telekomdiensten bewusst. Die Eidgenössische Kommunikationskommission hat im Jahre 2012 den Weg für die Nutzung von modernen und effizienten Mobilfunktechnologien wie LTE (Long Term Evolution) geebnet und die entsprechenden Konzessionen im Rahmen einer Auktion bis Ende 2028 erteilt. Dadurch erhielten die Mobilfunkbetreiberinnen die notwendige Investitionssicherheit, um eine möglichst gute Versorgung der Schweiz zu erzielen. Durch die absehbare Zunahme des mobilen Datenverkehrs werden auch die Anforderungen an die Anbindung der einzelnen Antennen steigen. Die Anbindung wird deshalb zunehmend über Glasfaserleitungen erfolgen. Alternativ werden auch Richtfunkverbindungen eingesetzt.</p><p>Bei der entsprechenden Frequenznutzung fallen laut Fernmeldegesetz (FMG; SR 784.10) Konzessions- und Verwaltungsgebühren an. Die Erträge aus den Konzessionsgebühren fliessen in die allgemeine Bundeskasse. Die Verwaltungsgebühren decken die Aufwände des Bakom für die Erteilung und Verwaltung der entsprechenden Funkkonzessionen. Beanstandet wird im vorliegenden Fall die Höhe der Konzessionsgebühren. Diese sind Regalgebühren, über welche das übertragene Nutzungsrecht an Funkfrequenzen abgegolten wird. Mit der Mobilfunkauktion wurde das Nutzungsrecht an den Mobilfunkfrequenzen abgegolten. Die Abgeltung des Nutzungsrechts an den Richtfunkfrequenzen erfolgt darüber hinaus jährlich entsprechend der effektiv zugeteilten Frequenzbandbreite. Die Mobilfunkbetreiberinnen hatten bei der Auktion Kenntnis von diesen zusätzlich anfallenden Gebühren und konnten sie bei ihren Geboten mitbedenken.</p><p>Funkfrequenzen sind ein knappes Gut, weshalb sich der Wert der Nutzungsrechte nach den Grundsätzen der Frequenzökonomie richtet. Grundlage für die Erhebung von Konzessionsgebühren bildet Artikel 39 FMG. Die Höhe der Gebühren ist dabei so festzulegen, dass der Frequenzbereich, die Frequenzklasse, der Wert, die zugeteilte Bandbreite sowie die räumliche Ausdehnung und die zeitliche Nutzung der Frequenzen berücksichtigt werden. Wer viele Frequenzen nutzt, soll im Grundsatz mehr bezahlen als jemand, der nur wenige nutzt.</p><p>Im Detail werden Konzessionsgebühren für Richtfunk wie auch für alle anderen Funkanwendungen wie z. B. Satellitenfunk und Mobilfunk in der Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG; SR 784.106) festgelegt. Die Richtfunkgebühren können dabei nicht isoliert betrachtet, sondern müssen im Gesamtkontext des ganzen Spektrums an Funkfrequenzen gesehen werden. Eine allfällige Revision der GebV-FMG müsste deshalb umfassend erfolgen und könnte sich nicht ausschliesslich auf den Richtfunk beschränken. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Revision der GebV-FMG einzig zur Anpassung der Richtfunkgebühren als nicht zielführend. Er wird jedoch bei einer zukünftigen Gesamtrevision der GebV-FMG den Richtfunkgebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Beachtung schenken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Fernmeldegebührenverordnung dahingehend anzupassen, dass die darin festgelegten Richtfunkkonzessionsgebühren beziehungsweise der Frequenzgrundpreis auf ein durchschnittliches europäisches Niveau gesenkt wird und die nicht mehr zeitgemässe Proportionalität zu der Bandbreite aufgehoben oder zumindest wesentlich verkleinert wird.</p>
- Weniger Gebühren, mehr Investitionen
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