Was läuft schief bei der Endlagerung der Atomabfälle?

ShortId
13.4152
Id
20134152
Updated
28.07.2023 07:03
Language
de
Title
Was läuft schief bei der Endlagerung der Atomabfälle?
AdditionalIndexing
66;Lagerung radioaktiver Abfälle;nukleare Sicherheit;Standort des Betriebes;Geologie;Jura
1
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L04K16010402, Geologie
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L05K0603010202, Jura
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Kernenergiegesetz schreibt eine Entsorgung im Inland vor. Laut Expertenmeinung und aufgrund geologischer Tatsachen hat jeder ins Auge gefasste Standort Sicherheitsmängel. Ausgehend davon, dass der Bundesrat um diese Mängel weiss, stellt sich die Frage nicht nur nach sinnvollen Alternativen, sondern vor allem nach einem Plan B des Bundes. Die geologischen Verhältnisse in der Schweiz sind, wie sie sind. Daran können weder der politische Wille noch politische Kompromisse etwas ändern.</p>
  • <p>Die für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle relevanten gesetzlichen Grundlagen sowie der Sachplan geologische Tiefenlager schreiben die Sicherheit als oberstes Prinzip für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz vor. Ziel von Etappe 1 des Sachplanverfahrens war es, anhand sicherheitstechnischer Kriterien aufzuzeigen, welche geologischen Standortgebiete in der Schweiz für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle infrage kommen. Das Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) sowie die Stellungnahme der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) bestätigten die Standortvorschläge der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Die Vorschläge wurden auch von der deutschen Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) als nachvollziehbar beurteilt. Am Ende von Etappe 1 hat der Bundesrat in der Folge sechs Standortgebiete in den Sachplan aufgenommen, welche sich aus heutiger Sicht sicherheitstechnisch für den Bau eines Tiefenlagers in der Schweiz eignen und einem internationalen Vergleich standhalten.</p><p>Die Beurteilung der Standortgebiete im Rahmen des weiteren Sachplanverfahrens erfolgt schrittweise anhand der gesetzlichen und behördlich präzisierten sicherheitstechnischen Kriterien durch die Sicherheitsbehörden des Bundes. Vor dem Abschluss von Etappe 2 werden die Standortgebiete gemäss den Sicherheitsanforderungen des Sachplans sowie den spezifischen Anforderungen des Ensi erneut beurteilt. Um den geologischen Kenntnisstand entsprechend den sicherheitstechnischen Anforderungen für die Auswahl von Standortgebieten in Etappe 2 abzusichern, hat das Ensi zusätzlich zu dem von der Nagra angekündigten Untersuchungsprogramm 41 ergänzende Forderungen für vertiefte Abklärungen an die Nagra gestellt. Zudem wurden zusätzliche, von der KNS sowie den Kantonen geforderte 2D-Messungen durchgeführt. Die laufende Beurteilung der Resultate dieser Arbeiten geschieht durch das Ensi unter Einbezug der Standortkantone und der KNS. Die schrittweise Erhöhung des geologischen Kenntnisstandes und damit verbunden die Reduktion von Ungewissheiten bilden einen zentralen Teil des Einengungsprozesses gemäss Sachplanverfahren.</p><p>Zu allen im Postulat erwähnten sicherheitstechnischen Punkten hat sich das Ensi bereits in Etappe 1 geäussert. Soweit es noch offene Fragen gibt, werden diese im Rahmen des Verfahrens zum richtigen Zeitpunkt beantwortet. Für den Fall eines politischen Scheiterns hat der Bundesrat keinen Plan B bereit. So ist insbesondere eine Auslandlösung keine Alternative zur Entsorgung in der Schweiz (vgl. dazu die Antwort des Bundesrates vom 20. November 2013 auf die Interpellation Keller Peter 13.3926, "Wohin mit den radioaktiven Abfällen? Über den eigenen Tellerrand hinausschauen"). Das laufende Verfahren ist deshalb nicht nur darauf ausgerichtet, einen sicheren Standort zu finden, sondern auch darauf, die betroffenen Kantone und Regionen in den Auswahlprozess einzubeziehen und ihre Interessen zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne der Sicherheit als oberstes Prinzip für die Entsorgung radioaktiver Abfälle, differenziert Stellung zu beziehen zu folgenden Fragestellungen und kritischen Aussagen eines ausgewiesenen Experten und darüber Bericht zu erstatten: </p><p>1. Zwei von drei potenziellen Standorten für hochradioaktive Abfälle der Nagra (Bözberg, Lägern Nord) befänden sich einerseits in Konkurrenzsituation mit Kohle- und Gasvorkommen, was die Gefahr von Einbrüchen mit sich führe, und andererseits in Konkurrenz mit dem ganzen Geothermie-Bereich, was bei Prospektionsbohrungen Erdbeben nach sich ziehen könnte. </p><p>2. Die alpine Deformation, die sich bis in die Nordschweiz auswirke, sei ein ernstes Problem. Eine der Schwächen des Standortes Jura-Südfuss sei, dass er sich innerhalb des Faltenjuras mit geologischen Störungen und internen Ab- und Aufschiebungen befinde und das Talgrundwasser des Aaretals tangiere. </p><p>3. Der Opalinuston am Jura-Südfuss habe eine geringe Mächtigkeit, sei baulich heikel und über der dichten Schicht befinde sich eine verkarstete, wasserdurchlässige Kalkschicht mit Verschiebungsbrüchen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Wassereinbrüchen führe. </p><p>4. Die Geologie sei im Standortgebiet Jura Süd kompliziert und wenig erforscht. Aufgrund dieser geologischen Tatsachen sei der Schluss zu ziehen, dass es in der Schweiz keinen sicheren Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle gebe. </p><p>5. Prüft der Bundesrat einen Plan B, wie sieht er aus, prüft er Alternativen, und wie sehen diese aus? </p>
  • Was läuft schief bei der Endlagerung der Atomabfälle?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Kernenergiegesetz schreibt eine Entsorgung im Inland vor. Laut Expertenmeinung und aufgrund geologischer Tatsachen hat jeder ins Auge gefasste Standort Sicherheitsmängel. Ausgehend davon, dass der Bundesrat um diese Mängel weiss, stellt sich die Frage nicht nur nach sinnvollen Alternativen, sondern vor allem nach einem Plan B des Bundes. Die geologischen Verhältnisse in der Schweiz sind, wie sie sind. Daran können weder der politische Wille noch politische Kompromisse etwas ändern.</p>
    • <p>Die für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle relevanten gesetzlichen Grundlagen sowie der Sachplan geologische Tiefenlager schreiben die Sicherheit als oberstes Prinzip für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz vor. Ziel von Etappe 1 des Sachplanverfahrens war es, anhand sicherheitstechnischer Kriterien aufzuzeigen, welche geologischen Standortgebiete in der Schweiz für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle infrage kommen. Das Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) sowie die Stellungnahme der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) bestätigten die Standortvorschläge der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Die Vorschläge wurden auch von der deutschen Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) als nachvollziehbar beurteilt. Am Ende von Etappe 1 hat der Bundesrat in der Folge sechs Standortgebiete in den Sachplan aufgenommen, welche sich aus heutiger Sicht sicherheitstechnisch für den Bau eines Tiefenlagers in der Schweiz eignen und einem internationalen Vergleich standhalten.</p><p>Die Beurteilung der Standortgebiete im Rahmen des weiteren Sachplanverfahrens erfolgt schrittweise anhand der gesetzlichen und behördlich präzisierten sicherheitstechnischen Kriterien durch die Sicherheitsbehörden des Bundes. Vor dem Abschluss von Etappe 2 werden die Standortgebiete gemäss den Sicherheitsanforderungen des Sachplans sowie den spezifischen Anforderungen des Ensi erneut beurteilt. Um den geologischen Kenntnisstand entsprechend den sicherheitstechnischen Anforderungen für die Auswahl von Standortgebieten in Etappe 2 abzusichern, hat das Ensi zusätzlich zu dem von der Nagra angekündigten Untersuchungsprogramm 41 ergänzende Forderungen für vertiefte Abklärungen an die Nagra gestellt. Zudem wurden zusätzliche, von der KNS sowie den Kantonen geforderte 2D-Messungen durchgeführt. Die laufende Beurteilung der Resultate dieser Arbeiten geschieht durch das Ensi unter Einbezug der Standortkantone und der KNS. Die schrittweise Erhöhung des geologischen Kenntnisstandes und damit verbunden die Reduktion von Ungewissheiten bilden einen zentralen Teil des Einengungsprozesses gemäss Sachplanverfahren.</p><p>Zu allen im Postulat erwähnten sicherheitstechnischen Punkten hat sich das Ensi bereits in Etappe 1 geäussert. Soweit es noch offene Fragen gibt, werden diese im Rahmen des Verfahrens zum richtigen Zeitpunkt beantwortet. Für den Fall eines politischen Scheiterns hat der Bundesrat keinen Plan B bereit. So ist insbesondere eine Auslandlösung keine Alternative zur Entsorgung in der Schweiz (vgl. dazu die Antwort des Bundesrates vom 20. November 2013 auf die Interpellation Keller Peter 13.3926, "Wohin mit den radioaktiven Abfällen? Über den eigenen Tellerrand hinausschauen"). Das laufende Verfahren ist deshalb nicht nur darauf ausgerichtet, einen sicheren Standort zu finden, sondern auch darauf, die betroffenen Kantone und Regionen in den Auswahlprozess einzubeziehen und ihre Interessen zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne der Sicherheit als oberstes Prinzip für die Entsorgung radioaktiver Abfälle, differenziert Stellung zu beziehen zu folgenden Fragestellungen und kritischen Aussagen eines ausgewiesenen Experten und darüber Bericht zu erstatten: </p><p>1. Zwei von drei potenziellen Standorten für hochradioaktive Abfälle der Nagra (Bözberg, Lägern Nord) befänden sich einerseits in Konkurrenzsituation mit Kohle- und Gasvorkommen, was die Gefahr von Einbrüchen mit sich führe, und andererseits in Konkurrenz mit dem ganzen Geothermie-Bereich, was bei Prospektionsbohrungen Erdbeben nach sich ziehen könnte. </p><p>2. Die alpine Deformation, die sich bis in die Nordschweiz auswirke, sei ein ernstes Problem. Eine der Schwächen des Standortes Jura-Südfuss sei, dass er sich innerhalb des Faltenjuras mit geologischen Störungen und internen Ab- und Aufschiebungen befinde und das Talgrundwasser des Aaretals tangiere. </p><p>3. Der Opalinuston am Jura-Südfuss habe eine geringe Mächtigkeit, sei baulich heikel und über der dichten Schicht befinde sich eine verkarstete, wasserdurchlässige Kalkschicht mit Verschiebungsbrüchen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Wassereinbrüchen führe. </p><p>4. Die Geologie sei im Standortgebiet Jura Süd kompliziert und wenig erforscht. Aufgrund dieser geologischen Tatsachen sei der Schluss zu ziehen, dass es in der Schweiz keinen sicheren Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle gebe. </p><p>5. Prüft der Bundesrat einen Plan B, wie sieht er aus, prüft er Alternativen, und wie sehen diese aus? </p>
    • Was läuft schief bei der Endlagerung der Atomabfälle?

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