Farbcode auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen

ShortId
13.4157
Id
20134157
Updated
28.07.2023 07:02
Language
de
Title
Farbcode auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen
AdditionalIndexing
2841;15;Ernährungsgewohnheit;Lebensmitteldeklaration;Produktverpackung;Etikettierung;Nahrungsmittel
1
  • L04K07010101, Produktverpackung
  • L05K0701010103, Etikettierung
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L04K01050601, Ernährungsgewohnheit
  • L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit einigen Jahren wird in Behörden und Organisationen der öffentlichen Gesundheit diskutiert, ob die Vorderseite von Lebensmittelverpackungen mit einem Logo versehen werden soll, das in vereinfachter Form Auskunft über die ernährungsphysiologische Qualität der Produkte gibt.</p><p>Der Farbcode hilft den Konsumentinnen und Konsumenten, die Nährwertangaben zu verstehen und das für sie passende Produkt auszuwählen. Er ergänzt die nährwertbezogenen Informationen auf der Rückseite der Verpackungen.</p><p>Eine im Journal "Public Health Nutrition" publizierte französische Studie zur Verständlichkeit und Akzeptanz verschiedener Logos mit Nährwertinformationen hat gezeigt, dass 80 Prozent der befragten Personen ein solches Logo auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen begrüssen.</p><p>In Grossbritannien signalisiert auf 60 Prozent der vorverpackten Lebensmittel eine Ampel den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz. Diese für die Konsumentinnen und Konsumenten einfach zu verstehende Kennzeichnung wird nicht nur von der Mehrheit der Verkaufsstellen verwendet, sondern auch von den drei Nahrungsmittelriesen Nestlé UK, Pepsico UK und Mars UK.</p><p>Die Konsumentinnen und Konsumenten brauchen Hilfe, um sich zwischen den Produkten besser zurechtzufinden. Eine solche Kennzeichnung sollte darum auch in der Schweiz eingeführt werden.</p>
  • <p>Die Lebensmittelkennzeichnung ist eine wichtige Orientierungshilfe für Konsumentinnen und Konsumenten. Die zuständigen Bundesbehörden haben daher in den letzten Jahren verschiedene Studien in diesem Bereich durchgeführt und Berichte dazu veröffentlicht, darunter die Berichte "Ein Label für die Schweiz" und "Gesunde Lebensmittelwahl - ein Kinderspiel?" (<a href="http://www.blv.admin.ch/themen/04678/04711/04759/index.html?lang=de">http://www.blv.admin.ch/themen/04678/04711/04759/index.html?lang=de</a>).</p><p>Die Ergebnisse der Studie "Ein Label für die Schweiz" vom September 2011, welche die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführt hat, zeigen, dass die Bevölkerung in der Schweiz detaillierte Nährwertinformationen zusammen mit einer leicht verständlichen Orientierungshilfe, zum Beispiel dem "Healthy Choice Label", bevorzugt und auch richtig anwendet. Dieses Label wird in verschiedenen europäischen Ländern auf freiwilliger Basis verwendet und zeichnet Produkte aus, die bestimmte definierte Nährwertkriterien (z. B. maximal 5 Gramm Zucker pro Portion) erfüllen. Es ermöglicht den Konsumentinnen und Konsumenten, auf einen Blick eine gesunde Wahl innerhalb einer Lebensmittelgruppe zu treffen. Das Ampelsystem wird allerdings weder von den Konsumenten und Konsumentinnen noch von Fachleuten als ideal beurteilt.</p><p>Abklärungen des BAG von 2012 bei der Lebensmittelindustrie und im Detailhandel haben ergeben, dass die Bereitschaft zur Einführung eines solchen freiwilligen Labels klein ist und die Einführung einer Ampelkennzeichnung strikt abgelehnt wird.</p><p>In der EU wurde 2011 im Rahmen der Überarbeitung der Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Verordnung Nr. 1169/2011) auf die Einführung des Ampelsystems verzichtet. Einzig das Vereinigte Königreich kennt ein Ampelsystem bei Lebensmitteln. Die Unternehmen sind allerdings gesetzlich nicht verpflichtet, das System anzuwenden. Es wird daher im Rahmen des EU-Binnenmarktes nicht als technisches Handelshemmnis betrachtet. </p><p>Die obenerwähnten Berichte zeigen auf, welche Massnahmen notwendig sind, um die Konsumentinnen und Konsumenten bei einer Wahl von gesunden Lebensmitteln zu unterstützen. Neben möglichen freiwilligen Massnahmen der Lebensmittelbranche beabsichtigt der Bundesrat die Einführung einer obligatorischen Nährwertkennzeichnung zu prüfen, wie sie in der EU Ende 2016 zur Anwendung kommen wird (siehe Stellungnahme zur Motion Graf-Litscher 11.3538).</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist das Postulat erfüllt, da entsprechende Berichte bereits vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Für und Wider einer Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Ampelsystem vertieft zu analysieren und einen Bericht dazu vorzulegen.</p>
  • Farbcode auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit einigen Jahren wird in Behörden und Organisationen der öffentlichen Gesundheit diskutiert, ob die Vorderseite von Lebensmittelverpackungen mit einem Logo versehen werden soll, das in vereinfachter Form Auskunft über die ernährungsphysiologische Qualität der Produkte gibt.</p><p>Der Farbcode hilft den Konsumentinnen und Konsumenten, die Nährwertangaben zu verstehen und das für sie passende Produkt auszuwählen. Er ergänzt die nährwertbezogenen Informationen auf der Rückseite der Verpackungen.</p><p>Eine im Journal "Public Health Nutrition" publizierte französische Studie zur Verständlichkeit und Akzeptanz verschiedener Logos mit Nährwertinformationen hat gezeigt, dass 80 Prozent der befragten Personen ein solches Logo auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen begrüssen.</p><p>In Grossbritannien signalisiert auf 60 Prozent der vorverpackten Lebensmittel eine Ampel den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz. Diese für die Konsumentinnen und Konsumenten einfach zu verstehende Kennzeichnung wird nicht nur von der Mehrheit der Verkaufsstellen verwendet, sondern auch von den drei Nahrungsmittelriesen Nestlé UK, Pepsico UK und Mars UK.</p><p>Die Konsumentinnen und Konsumenten brauchen Hilfe, um sich zwischen den Produkten besser zurechtzufinden. Eine solche Kennzeichnung sollte darum auch in der Schweiz eingeführt werden.</p>
    • <p>Die Lebensmittelkennzeichnung ist eine wichtige Orientierungshilfe für Konsumentinnen und Konsumenten. Die zuständigen Bundesbehörden haben daher in den letzten Jahren verschiedene Studien in diesem Bereich durchgeführt und Berichte dazu veröffentlicht, darunter die Berichte "Ein Label für die Schweiz" und "Gesunde Lebensmittelwahl - ein Kinderspiel?" (<a href="http://www.blv.admin.ch/themen/04678/04711/04759/index.html?lang=de">http://www.blv.admin.ch/themen/04678/04711/04759/index.html?lang=de</a>).</p><p>Die Ergebnisse der Studie "Ein Label für die Schweiz" vom September 2011, welche die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführt hat, zeigen, dass die Bevölkerung in der Schweiz detaillierte Nährwertinformationen zusammen mit einer leicht verständlichen Orientierungshilfe, zum Beispiel dem "Healthy Choice Label", bevorzugt und auch richtig anwendet. Dieses Label wird in verschiedenen europäischen Ländern auf freiwilliger Basis verwendet und zeichnet Produkte aus, die bestimmte definierte Nährwertkriterien (z. B. maximal 5 Gramm Zucker pro Portion) erfüllen. Es ermöglicht den Konsumentinnen und Konsumenten, auf einen Blick eine gesunde Wahl innerhalb einer Lebensmittelgruppe zu treffen. Das Ampelsystem wird allerdings weder von den Konsumenten und Konsumentinnen noch von Fachleuten als ideal beurteilt.</p><p>Abklärungen des BAG von 2012 bei der Lebensmittelindustrie und im Detailhandel haben ergeben, dass die Bereitschaft zur Einführung eines solchen freiwilligen Labels klein ist und die Einführung einer Ampelkennzeichnung strikt abgelehnt wird.</p><p>In der EU wurde 2011 im Rahmen der Überarbeitung der Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Verordnung Nr. 1169/2011) auf die Einführung des Ampelsystems verzichtet. Einzig das Vereinigte Königreich kennt ein Ampelsystem bei Lebensmitteln. Die Unternehmen sind allerdings gesetzlich nicht verpflichtet, das System anzuwenden. Es wird daher im Rahmen des EU-Binnenmarktes nicht als technisches Handelshemmnis betrachtet. </p><p>Die obenerwähnten Berichte zeigen auf, welche Massnahmen notwendig sind, um die Konsumentinnen und Konsumenten bei einer Wahl von gesunden Lebensmitteln zu unterstützen. Neben möglichen freiwilligen Massnahmen der Lebensmittelbranche beabsichtigt der Bundesrat die Einführung einer obligatorischen Nährwertkennzeichnung zu prüfen, wie sie in der EU Ende 2016 zur Anwendung kommen wird (siehe Stellungnahme zur Motion Graf-Litscher 11.3538).</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist das Postulat erfüllt, da entsprechende Berichte bereits vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Für und Wider einer Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Ampelsystem vertieft zu analysieren und einen Bericht dazu vorzulegen.</p>
    • Farbcode auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen

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