Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des VBS
- ShortId
-
13.4159
- Id
-
20134159
- Updated
-
28.07.2023 07:01
- Language
-
de
- Title
-
Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des VBS
- AdditionalIndexing
-
04;2831;italienische Sprache;Stellenangebot;Mehrsprachigkeit;Sprache;Bundesangestellte;sprachliche Diskriminierung;Amtssprache;berufliche Eignung
- 1
-
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L05K0702020308, Stellenangebot
- L05K0106010305, italienische Sprache
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L06K080601030103, Bundesangestellte
- L04K01060103, Sprache
- L04K08060102, Amtssprache
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Annahme der Motion 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen. Es ist an der Zeit, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden!</p>
- <p>1. Im Rahmen der Bearbeitung von Webinhalten, für die Projektkommunikation und für das Verfassen von Protokollen ist die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber in der Praxis vorwiegend mit der deutschen und der französischen Sprache konfrontiert. Deswegen stehen für die Funktion auch diese beiden Sprachen im Vordergrund, wobei die anderen Landessprachen nicht ausgeschlossen sind. Da es sich um Projekte mit hohem Informatik-Anteil handelt, sind zudem Englischkenntnisse unerlässlich.</p><p>2. Aufgrund der unter Ziffer 1 erwähnten Aufgabenbereiche wird diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber berücksichtigt, welche oder welcher bezüglich der Stellenanforderungen über das bessere Gesamtprofil (inklusive der Sprachfähigkeiten) verfügt.</p><p>3. Es findet im vorliegenden Fall keine Diskriminierung statt. Die Stellenausschreibung ist auf die vorgesehene temporäre Aufgabenstellung abgestimmt. Alle Bewerbungen werden geprüft und entsprechend den Anforderungskriterien bewertet und beurteilt. Die für die Anstellung Verantwortlichen berücksichtigen bei gleichwertiger Qualifikation explizit die Bewerberinnen und Bewerber aus Sprachgemeinschaften, die in der betreffenden Verwaltungseinheit untervertreten sind.</p><p>4. Die italienischsprachigen Mitarbeitenden im VBS sind mit einem Anteil von 5,4 Prozent untervertreten. Gestützt auf die Weisung des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit hätte erwähnt werden müssen, dass diese Sprachgemeinschaft besonders erwünscht ist.</p><p>5. In der Stellenausschreibung werden explizit Deutsch- oder Französischkenntnisse mit guten Kenntnissen einer anderen Amtssprache sowie Englischkenntnisse vorausgesetzt. Damit werden die italienischsprachigen Personen zwar nicht ausgeschlossen, die Formulierung steht allerdings nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen.</p><p>6. Das VBS hat gemäss den Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung einen Beauftragten für die Förderung der Mehrsprachigkeit eingesetzt. Auf Stufe Verteidigung und im Armeestab übernimmt der/die Gleichstellungsbeauftragte die Aufgaben der Mehrsprachigkeitsbeauftragten. Die HR-Beratung des Armeestabes und die Gleichstellungsbeauftragten sind gehalten, gemeinsam mit den Linienvorgesetzten, die Kriterien der Personalauswahl nach den Weisungen des Bundesrates und des Leitfadens EPA einzuhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Stellenausschreibung des VBS für die Stelle als "Praktikant/in Bereich Kommunikation Verteidigung" (16692) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Deutsch oder Französisch mit guten Kenntnissen einer anderen Amtssprache; Englisch in Wort und Schrift."</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern die Kenntnis dieser beiden Amtssprachen und des Englischen, nicht aber der dritten Amtssprache?</p><p>2. Wird eine Bewerberin oder ein Bewerber mit guten Deutsch- oder Französischkenntnissen abgelehnt?</p><p>3. Diese Praktikumsstelle richtet sich an Personen, die kürzlich ihr Studium abgeschlossen haben; der Abschluss darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ist daher die sprachliche Diskriminierung hier nicht besonders gravierend?</p><p>4. Die Italienischsprachigen sind im VBS untervertreten (5,4 Prozent im Jahr 2012). Warum wurde in der Stellenausschreibung nicht darauf hingewiesen, dass Bewerbungen aus dieser Sprachgemeinschaft besonders erwünscht sind, so, wie es Ziffer 813 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) vorschreibt?</p><p>5. Warum steht diese Stellenausschreibung nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>6. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine Mehrsprachigkeitsbeauftragte oder einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten, und wird sie oder er bei der Formulierung von Stellenausschreibungen zu Aspekten der Mehrsprachigkeit konsultiert?</p>
- Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des VBS
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Annahme der Motion 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen. Es ist an der Zeit, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden!</p>
- <p>1. Im Rahmen der Bearbeitung von Webinhalten, für die Projektkommunikation und für das Verfassen von Protokollen ist die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber in der Praxis vorwiegend mit der deutschen und der französischen Sprache konfrontiert. Deswegen stehen für die Funktion auch diese beiden Sprachen im Vordergrund, wobei die anderen Landessprachen nicht ausgeschlossen sind. Da es sich um Projekte mit hohem Informatik-Anteil handelt, sind zudem Englischkenntnisse unerlässlich.</p><p>2. Aufgrund der unter Ziffer 1 erwähnten Aufgabenbereiche wird diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber berücksichtigt, welche oder welcher bezüglich der Stellenanforderungen über das bessere Gesamtprofil (inklusive der Sprachfähigkeiten) verfügt.</p><p>3. Es findet im vorliegenden Fall keine Diskriminierung statt. Die Stellenausschreibung ist auf die vorgesehene temporäre Aufgabenstellung abgestimmt. Alle Bewerbungen werden geprüft und entsprechend den Anforderungskriterien bewertet und beurteilt. Die für die Anstellung Verantwortlichen berücksichtigen bei gleichwertiger Qualifikation explizit die Bewerberinnen und Bewerber aus Sprachgemeinschaften, die in der betreffenden Verwaltungseinheit untervertreten sind.</p><p>4. Die italienischsprachigen Mitarbeitenden im VBS sind mit einem Anteil von 5,4 Prozent untervertreten. Gestützt auf die Weisung des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit hätte erwähnt werden müssen, dass diese Sprachgemeinschaft besonders erwünscht ist.</p><p>5. In der Stellenausschreibung werden explizit Deutsch- oder Französischkenntnisse mit guten Kenntnissen einer anderen Amtssprache sowie Englischkenntnisse vorausgesetzt. Damit werden die italienischsprachigen Personen zwar nicht ausgeschlossen, die Formulierung steht allerdings nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen.</p><p>6. Das VBS hat gemäss den Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung einen Beauftragten für die Förderung der Mehrsprachigkeit eingesetzt. Auf Stufe Verteidigung und im Armeestab übernimmt der/die Gleichstellungsbeauftragte die Aufgaben der Mehrsprachigkeitsbeauftragten. Die HR-Beratung des Armeestabes und die Gleichstellungsbeauftragten sind gehalten, gemeinsam mit den Linienvorgesetzten, die Kriterien der Personalauswahl nach den Weisungen des Bundesrates und des Leitfadens EPA einzuhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Stellenausschreibung des VBS für die Stelle als "Praktikant/in Bereich Kommunikation Verteidigung" (16692) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Deutsch oder Französisch mit guten Kenntnissen einer anderen Amtssprache; Englisch in Wort und Schrift."</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern die Kenntnis dieser beiden Amtssprachen und des Englischen, nicht aber der dritten Amtssprache?</p><p>2. Wird eine Bewerberin oder ein Bewerber mit guten Deutsch- oder Französischkenntnissen abgelehnt?</p><p>3. Diese Praktikumsstelle richtet sich an Personen, die kürzlich ihr Studium abgeschlossen haben; der Abschluss darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ist daher die sprachliche Diskriminierung hier nicht besonders gravierend?</p><p>4. Die Italienischsprachigen sind im VBS untervertreten (5,4 Prozent im Jahr 2012). Warum wurde in der Stellenausschreibung nicht darauf hingewiesen, dass Bewerbungen aus dieser Sprachgemeinschaft besonders erwünscht sind, so, wie es Ziffer 813 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) vorschreibt?</p><p>5. Warum steht diese Stellenausschreibung nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>6. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine Mehrsprachigkeitsbeauftragte oder einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten, und wird sie oder er bei der Formulierung von Stellenausschreibungen zu Aspekten der Mehrsprachigkeit konsultiert?</p>
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