Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und deren Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Versicherten

ShortId
13.4164
Id
20134164
Updated
28.07.2023 07:02
Language
de
Title
Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und deren Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Versicherten
AdditionalIndexing
28;Zahlung;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Rente;Kapitaltransaktion;Kapitalausfuhr;Sozialhilfe
1
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K1106020108, Kapitaltransaktion
  • L04K01040112, Rente
  • L05K1106020105, Kapitalausfuhr
  • L05K0703020209, Zahlung
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat am 20. November 2013 den Bericht "Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf" verabschiedet. Der Bericht enthält eine detaillierte Analyse zur Entwicklung der Kapitalbezüge der zweiten Säule seit 2005. Daraus geht hervor, dass es in den letzten Jahren zu keinem markanten Anstieg der Kapitalbezüge gekommen ist, sondern ein Trend zur Stabilisierung stattgefunden hat. 2011 bezogen rund 30 000 Personen ein Alterskapital ihrer Pensionskasse, und zwar für einen Gesamtbetrag von 5 Milliarden Franken. Rund 25 000 Personen nutzten vorzeitige Kapitalbezüge für den Erwerb von Wohneigentum. Die Gesamtsumme dazu belief sich auf 2 Milliarden Franken. Die anderen Vorbezüge machten rund 700 Millionen Franken aus und verteilten sich auf etwas mehr als 25 000 Personen, wobei die Mehrheit eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnahm. Die ersten provisorischen Ergebnisse für 2012 zeigen, dass die Zahl der Personen, die ihr Altersguthaben bei Erreichen des Rentenalters als Kapital bezogen haben, leicht zugenommen hat, aber unter dem Höchststand der letzten Jahre blieb. Bei den anderen Kapitalbezügen ist die Zahl der Bezüger und Bezügerinnen hingegen zurückgegangen (insbesondere für Wohneigentum).</p><p>2./4. Der erwähnte Bericht zeigt verschiedene Aspekte des Systems der Ergänzungsleistungen (EL) auf, die vertieft untersucht und allenfalls reformiert werden müssen. Dazu zählen die Problematik der Kapitalbezüge der zweiten Säule und das damit einhergehende möglicherweise erhöhte Risiko, auf EL angewiesen zu sein. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, ihm bis im Sommer 2014 ein Aussprachepapier zu einer möglichen Reform der EL zu unterbreiten. Die Kantone werden in diese Arbeiten eingebunden. Anhand der derzeit verfügbaren Daten konnte kein Kausalzusammenhang zwischen dem Kapitalbezug der zweiten Säule und einem Anstieg der Kosten für EL festgestellt werden. Zur Verbesserung der Kenntnisse in diesem Bereich laufen die folgenden Arbeiten: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) führt in Zusammenarbeit mit einzelnen Kantonen zunächst eine Untersuchung bei einer repräsentativen Stichprobe von Personen durch, die EL beantragt haben. Damit wird insbesondere ersichtlich, welche Art von Leistungen der beruflichen Vorsorge betroffen sind (Rente/Kapital), wie hoch diese Leistungen sind und innerhalb welcher Zeitspanne die Personen nach dem Kapitalbezug EL beantragt haben. Dies ermöglicht es, die Gesamtsituation vor dem Hintergrund des EL-Anspruchs besser zu beurteilen. Die Ergebnisse werden Ende 2014 vorliegen. Ein längerfristiges Projekt des Bundesamtes für Statistik (BFS) hat zum Ziel, sämtliche über die Eidgenössische Steuerverwaltung laufenden Meldungen von Kapitalbezügen oder neuen Renten der zweiten und dritten Säule zusammenzutragen (wie in der Motion Schwaller 13.3656, "Datenerhebung über Kapitalbezüge aus der zweiten Säule", angekündigt). Diese Datenquelle kann anschliessend zu Daten der ersten Säule in Bezug gesetzt werden (auch den EL), womit eine umfassende Informationsgrundlage in diesem Bereich entsteht.</p><p>3. Die Problematik der Kapitalbezüge der zweiten Säule steht vor allem im Zusammenhang mit der Situation von Personen in den Jahren nach Erreichen des Rentenalters, da ab diesem Zeitpunkt zuerst die EL zum Tragen kommen und nicht die Sozialhilfe, die nur eine marginale Rolle spielt und für die in Bezug auf die Kapitalbezüge keine Informationen vorliegen. Gemäss Sozialhilfestatistik 2012 des BFS gehören die über 65-Jährigen zur Altersklasse mit der geringsten Sozialhilfequote (0,2 Prozent gegenüber einem Durchschnitt von 3,1 Prozent). Die Quote der EL-Bezügerinnen und -Bezüger im Rentenalter folgt der demografischen Entwicklung und ist seit einigen Jahren unverändert. Sie liegt für AHV-Neurentnerinnen und -Neurentner bei 4 Prozent (2012 ohne Berücksichtigung der Bezügerinnen und Bezügern von EL zur IV, die in die AHV übertreten). Die EL-Quote steigt mit zunehmendem Alter der Betroffenen, das heisst, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Heimeintritts am grössten ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Unsere Altersvorsorge basiert unter anderem auf AHV und Pensionskassen. Sie bilden zusammen einen wichtigen Pfeiler für einen oft finanziell sorgenfreien Ruhestand der Versicherten. Dies ist eine Errungenschaft unserer Gesellschaft, und dazu gilt es Sorge zu tragen.</p><p>In jüngster Zeit sind nun Probleme bei der mittel- und langfristigen Finanzierung ersichtlich. Es ist richtig, dass eine breite und offene Diskussion stattfindet und nach Lösungen gesucht wird. Ein wichtiger Punkt in dieser Diskussion sind die Kapitalbezüge. Die Auswirkungen von solchen Kapitalbezügen auf die finanzielle Lage der Pensionskassen werden entsprechend oft dokumentiert. Hingegen sind die langfristigen Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Versicherten nach solchen Bezügen nicht ausreichend ersichtlich. </p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie oft und in welchem Umfang werden Kapitalbezüge vorzeitig oder bei Pensionsantritt getätigt?</p><p>2. Ist bekannt, wie sich diese Kapitalbezüge auf die mittel- und langfristige finanzielle Lage der Versicherten auswirken? </p><p>3. Ist bekannt, ob solche Kapitalbezüge langfristig zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen können?</p><p>4. Wenn ja, wie oft und in welchem Umfang muss die öffentliche Hand aufgrund von solchen Kapitalbezügen Hilfe leisten?</p>
  • Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und deren Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Versicherten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat am 20. November 2013 den Bericht "Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf" verabschiedet. Der Bericht enthält eine detaillierte Analyse zur Entwicklung der Kapitalbezüge der zweiten Säule seit 2005. Daraus geht hervor, dass es in den letzten Jahren zu keinem markanten Anstieg der Kapitalbezüge gekommen ist, sondern ein Trend zur Stabilisierung stattgefunden hat. 2011 bezogen rund 30 000 Personen ein Alterskapital ihrer Pensionskasse, und zwar für einen Gesamtbetrag von 5 Milliarden Franken. Rund 25 000 Personen nutzten vorzeitige Kapitalbezüge für den Erwerb von Wohneigentum. Die Gesamtsumme dazu belief sich auf 2 Milliarden Franken. Die anderen Vorbezüge machten rund 700 Millionen Franken aus und verteilten sich auf etwas mehr als 25 000 Personen, wobei die Mehrheit eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnahm. Die ersten provisorischen Ergebnisse für 2012 zeigen, dass die Zahl der Personen, die ihr Altersguthaben bei Erreichen des Rentenalters als Kapital bezogen haben, leicht zugenommen hat, aber unter dem Höchststand der letzten Jahre blieb. Bei den anderen Kapitalbezügen ist die Zahl der Bezüger und Bezügerinnen hingegen zurückgegangen (insbesondere für Wohneigentum).</p><p>2./4. Der erwähnte Bericht zeigt verschiedene Aspekte des Systems der Ergänzungsleistungen (EL) auf, die vertieft untersucht und allenfalls reformiert werden müssen. Dazu zählen die Problematik der Kapitalbezüge der zweiten Säule und das damit einhergehende möglicherweise erhöhte Risiko, auf EL angewiesen zu sein. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, ihm bis im Sommer 2014 ein Aussprachepapier zu einer möglichen Reform der EL zu unterbreiten. Die Kantone werden in diese Arbeiten eingebunden. Anhand der derzeit verfügbaren Daten konnte kein Kausalzusammenhang zwischen dem Kapitalbezug der zweiten Säule und einem Anstieg der Kosten für EL festgestellt werden. Zur Verbesserung der Kenntnisse in diesem Bereich laufen die folgenden Arbeiten: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) führt in Zusammenarbeit mit einzelnen Kantonen zunächst eine Untersuchung bei einer repräsentativen Stichprobe von Personen durch, die EL beantragt haben. Damit wird insbesondere ersichtlich, welche Art von Leistungen der beruflichen Vorsorge betroffen sind (Rente/Kapital), wie hoch diese Leistungen sind und innerhalb welcher Zeitspanne die Personen nach dem Kapitalbezug EL beantragt haben. Dies ermöglicht es, die Gesamtsituation vor dem Hintergrund des EL-Anspruchs besser zu beurteilen. Die Ergebnisse werden Ende 2014 vorliegen. Ein längerfristiges Projekt des Bundesamtes für Statistik (BFS) hat zum Ziel, sämtliche über die Eidgenössische Steuerverwaltung laufenden Meldungen von Kapitalbezügen oder neuen Renten der zweiten und dritten Säule zusammenzutragen (wie in der Motion Schwaller 13.3656, "Datenerhebung über Kapitalbezüge aus der zweiten Säule", angekündigt). Diese Datenquelle kann anschliessend zu Daten der ersten Säule in Bezug gesetzt werden (auch den EL), womit eine umfassende Informationsgrundlage in diesem Bereich entsteht.</p><p>3. Die Problematik der Kapitalbezüge der zweiten Säule steht vor allem im Zusammenhang mit der Situation von Personen in den Jahren nach Erreichen des Rentenalters, da ab diesem Zeitpunkt zuerst die EL zum Tragen kommen und nicht die Sozialhilfe, die nur eine marginale Rolle spielt und für die in Bezug auf die Kapitalbezüge keine Informationen vorliegen. Gemäss Sozialhilfestatistik 2012 des BFS gehören die über 65-Jährigen zur Altersklasse mit der geringsten Sozialhilfequote (0,2 Prozent gegenüber einem Durchschnitt von 3,1 Prozent). Die Quote der EL-Bezügerinnen und -Bezüger im Rentenalter folgt der demografischen Entwicklung und ist seit einigen Jahren unverändert. Sie liegt für AHV-Neurentnerinnen und -Neurentner bei 4 Prozent (2012 ohne Berücksichtigung der Bezügerinnen und Bezügern von EL zur IV, die in die AHV übertreten). Die EL-Quote steigt mit zunehmendem Alter der Betroffenen, das heisst, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Heimeintritts am grössten ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Unsere Altersvorsorge basiert unter anderem auf AHV und Pensionskassen. Sie bilden zusammen einen wichtigen Pfeiler für einen oft finanziell sorgenfreien Ruhestand der Versicherten. Dies ist eine Errungenschaft unserer Gesellschaft, und dazu gilt es Sorge zu tragen.</p><p>In jüngster Zeit sind nun Probleme bei der mittel- und langfristigen Finanzierung ersichtlich. Es ist richtig, dass eine breite und offene Diskussion stattfindet und nach Lösungen gesucht wird. Ein wichtiger Punkt in dieser Diskussion sind die Kapitalbezüge. Die Auswirkungen von solchen Kapitalbezügen auf die finanzielle Lage der Pensionskassen werden entsprechend oft dokumentiert. Hingegen sind die langfristigen Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Versicherten nach solchen Bezügen nicht ausreichend ersichtlich. </p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie oft und in welchem Umfang werden Kapitalbezüge vorzeitig oder bei Pensionsantritt getätigt?</p><p>2. Ist bekannt, wie sich diese Kapitalbezüge auf die mittel- und langfristige finanzielle Lage der Versicherten auswirken? </p><p>3. Ist bekannt, ob solche Kapitalbezüge langfristig zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen können?</p><p>4. Wenn ja, wie oft und in welchem Umfang muss die öffentliche Hand aufgrund von solchen Kapitalbezügen Hilfe leisten?</p>
    • Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und deren Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Versicherten

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