Rechtssicherheit bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Bereich der internen und externen Kontrollen
- ShortId
-
13.4178
- Id
-
20134178
- Updated
-
28.07.2023 07:17
- Language
-
de
- Title
-
Rechtssicherheit bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Bereich der internen und externen Kontrollen
- AdditionalIndexing
-
24;Eidgenössische Steuerverwaltung;Kontrolle;Rechtssicherheit;Vollzug von Beschlüssen;Steuereinnahmen;Gleichheit vor dem Gesetz;Steueraufsicht;Steuerrecht
- 1
-
- L04K08040507, Eidgenössische Steuerverwaltung
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K11020505, Steuereinnahmen
- L04K11070306, Steueraufsicht
- L04K05020304, Gleichheit vor dem Gesetz
- L04K11070312, Steuerrecht
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den vergangenen zehn Jahren wurden in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) 72 Stellen abgebaut (von 1017 auf 945). Im gleichen Zeitraum nahm die Arbeitsmenge (vor allem Anzahl Steuerpflichtige) um 15 Prozent in der HA MWST und um 20 Prozent in der HA DVS zu. Die Ressourcenverlagerung durch neue Aufgaben führte zusammen mit diesem Mengenwachstum dazu, dass die Kontrollintervalle in den letzten Jahren immer grösser wurden.</p><p>Der Abbau von Ressourcen im Bereich der Steuerkontrollen führt für alle am Steuerertrag Beteiligten zu erheblichen Mindereinnahmen. Es besteht Handlungsbedarf.</p><p>1. Die Kantone sind bei der Verrechnungssteuer mit 10 Prozent am jährlichen Reinertrag beteiligt (Art. 2 VStG). Der Abbau von Ressourcen führt für den Bund und die Kantone zu erheblichen Mindereinnahmen.</p><p>Gemäss Risikomanagement sollten rund 47 000 Gesellschaften prioritär kontrolliert werden. Das sind 14 Prozent der 327 000 Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Heute können nur rund 4000 dieser Gesellschaften intern geprüft werden. Extern wurden in den letzten fünf Jahren zwischen 1100 und 750 Gesellschaften geprüft, von Jahr zu Jahr abnehmend.</p><p>Das Kontrollintervall bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben liegt derzeit, bezogen auf die prioritär zu prüfenden Gesellschaften, bei 55 Jahren (2006: 39 Jahre).</p><p>2. Auch bei der direkten Bundessteuer verlieren der Bund und die Kantone, die mit 17 Prozent beteiligt sind, erhebliche Einnahmen durch fehlende Kontrollen.</p><p>3. Bei der Mehrwertsteuer beträgt das Kontrollintervall 36 Jahre pro Betrieb. Gemäss ESTV werden mehr als 200 Millionen Schweizerfranken Mehrwertsteuer pro Jahr nicht korrekt abgerechnet. Zu Schaden kommen dabei die Konsumenten und Konsumentinnen, welche die Mehrwertsteuer bezahlen, die korrekt abrechnenden Unternehmen, der Bund sowie die IV und die Prämienverbilligung der Krankenversicherung (Art. 130 der Bundesverfassung).</p><p>Betriebe registrieren sich gar nicht mehr bei der Mehrwertsteuer oder verkaufen Produkte ohne Mehrwertsteuer und daher zu Dumpingpreisen gegenüber der Konkurrenz.</p><p>Unter den ungenügenden Kontrollen leiden die in der Schweiz sonst hochgehaltene Rechtssicherheit sowie die rechtsgleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen. Gesetzesverstösse bleiben ungeahndet.</p>
- <p>In den letzten Jahren ist die Arbeitsmenge im Bereich des Kerngeschäfts bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nachweislich stetig gestiegen. Hinzu kommt, dass die zu behandelnden Geschäfte deutlich komplexer geworden sind. Zugenommen haben dabei sowohl die Zahl der Steuerpflichtigen wie auch diejenige der eingereichten Deklarationen und Formulare. Demgegenüber hat sich der Personalbestand in der ESTV im gleichen Zeitraum tatsächlich rückläufig entwickelt. Dies hat vor allem im Bereich der internen und externen Prüftätigkeit auch für den Bund spürbare finanzielle Auswirkungen, sind doch die Prüfintervalle bei der Mehrwertsteuer sowie bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben durch das Mengen- und Komplexitätswachstum bei gleichzeitig rückläufigem Personalbestand stetig angestiegen und liegen heute teilweise deutlich über dreissig Jahren.</p><p>Der Bundesrat teilt daher die Einschätzung der Motionärin, dass die personellen Ressourcen im Bereich der internen und externen Prüfung bei den beiden Hauptabteilungen der ESTV gezielt verstärkt werden müssen, um die Prüfintervalle wieder spürbar zu senken. Geschieht dies nicht, gehen dem Bund erhebliche, gesetzlich geschuldete Steuereinnahmen verloren. Auch aus der Sicht der Steuerpflichtigen ist eine höhere Prüfdichte nicht a priori negativ einzuschätzen, erhöht sich dadurch doch die Rechtssicherheit und reduziert sich gleichzeitig die Gefahr von hohen Nachzahlungen.</p><p>Aufgrund dieser Sachlage hat der Bundesrat einen Antrag auf Verstärkung der personellen Ressourcen im Bereich der Steuerprüfung bei der ESTV zur Kenntnis genommen. Dementsprechend wird er über die definitive Zuteilung zusätzlicher Mittel gestützt auf die Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich entscheiden.</p><p>Der beantragte Stellenaufbau soll zudem dazu beitragen, die bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) entstehenden erheblichen Mehrbelastungen zu kompensieren. Die mit der Stellenaufstockung zukünftig erzielten Zusatzeinnahmen sollen mithelfen, den Bundeshaushalt auch nach Einführung der USR III im Gleichgewicht zu halten.</p><p>Mit der Überweisung des Antrages zur Verstärkung der personellen Ressourcen im Bereich der Steuerprüfung der ESTV in die Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt. Über die definitive Zuteilung der finanziellen Ressourcen wird das Parlament bei der Behandlung des Voranschlages befinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Massnahmen zur Verstärkung der internen und externen Kontrollen im Bereich Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST) sowie Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben (HA DVS) vorzulegen.</p>
- Rechtssicherheit bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Bereich der internen und externen Kontrollen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den vergangenen zehn Jahren wurden in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) 72 Stellen abgebaut (von 1017 auf 945). Im gleichen Zeitraum nahm die Arbeitsmenge (vor allem Anzahl Steuerpflichtige) um 15 Prozent in der HA MWST und um 20 Prozent in der HA DVS zu. Die Ressourcenverlagerung durch neue Aufgaben führte zusammen mit diesem Mengenwachstum dazu, dass die Kontrollintervalle in den letzten Jahren immer grösser wurden.</p><p>Der Abbau von Ressourcen im Bereich der Steuerkontrollen führt für alle am Steuerertrag Beteiligten zu erheblichen Mindereinnahmen. Es besteht Handlungsbedarf.</p><p>1. Die Kantone sind bei der Verrechnungssteuer mit 10 Prozent am jährlichen Reinertrag beteiligt (Art. 2 VStG). Der Abbau von Ressourcen führt für den Bund und die Kantone zu erheblichen Mindereinnahmen.</p><p>Gemäss Risikomanagement sollten rund 47 000 Gesellschaften prioritär kontrolliert werden. Das sind 14 Prozent der 327 000 Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Heute können nur rund 4000 dieser Gesellschaften intern geprüft werden. Extern wurden in den letzten fünf Jahren zwischen 1100 und 750 Gesellschaften geprüft, von Jahr zu Jahr abnehmend.</p><p>Das Kontrollintervall bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben liegt derzeit, bezogen auf die prioritär zu prüfenden Gesellschaften, bei 55 Jahren (2006: 39 Jahre).</p><p>2. Auch bei der direkten Bundessteuer verlieren der Bund und die Kantone, die mit 17 Prozent beteiligt sind, erhebliche Einnahmen durch fehlende Kontrollen.</p><p>3. Bei der Mehrwertsteuer beträgt das Kontrollintervall 36 Jahre pro Betrieb. Gemäss ESTV werden mehr als 200 Millionen Schweizerfranken Mehrwertsteuer pro Jahr nicht korrekt abgerechnet. Zu Schaden kommen dabei die Konsumenten und Konsumentinnen, welche die Mehrwertsteuer bezahlen, die korrekt abrechnenden Unternehmen, der Bund sowie die IV und die Prämienverbilligung der Krankenversicherung (Art. 130 der Bundesverfassung).</p><p>Betriebe registrieren sich gar nicht mehr bei der Mehrwertsteuer oder verkaufen Produkte ohne Mehrwertsteuer und daher zu Dumpingpreisen gegenüber der Konkurrenz.</p><p>Unter den ungenügenden Kontrollen leiden die in der Schweiz sonst hochgehaltene Rechtssicherheit sowie die rechtsgleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen. Gesetzesverstösse bleiben ungeahndet.</p>
- <p>In den letzten Jahren ist die Arbeitsmenge im Bereich des Kerngeschäfts bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nachweislich stetig gestiegen. Hinzu kommt, dass die zu behandelnden Geschäfte deutlich komplexer geworden sind. Zugenommen haben dabei sowohl die Zahl der Steuerpflichtigen wie auch diejenige der eingereichten Deklarationen und Formulare. Demgegenüber hat sich der Personalbestand in der ESTV im gleichen Zeitraum tatsächlich rückläufig entwickelt. Dies hat vor allem im Bereich der internen und externen Prüftätigkeit auch für den Bund spürbare finanzielle Auswirkungen, sind doch die Prüfintervalle bei der Mehrwertsteuer sowie bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben durch das Mengen- und Komplexitätswachstum bei gleichzeitig rückläufigem Personalbestand stetig angestiegen und liegen heute teilweise deutlich über dreissig Jahren.</p><p>Der Bundesrat teilt daher die Einschätzung der Motionärin, dass die personellen Ressourcen im Bereich der internen und externen Prüfung bei den beiden Hauptabteilungen der ESTV gezielt verstärkt werden müssen, um die Prüfintervalle wieder spürbar zu senken. Geschieht dies nicht, gehen dem Bund erhebliche, gesetzlich geschuldete Steuereinnahmen verloren. Auch aus der Sicht der Steuerpflichtigen ist eine höhere Prüfdichte nicht a priori negativ einzuschätzen, erhöht sich dadurch doch die Rechtssicherheit und reduziert sich gleichzeitig die Gefahr von hohen Nachzahlungen.</p><p>Aufgrund dieser Sachlage hat der Bundesrat einen Antrag auf Verstärkung der personellen Ressourcen im Bereich der Steuerprüfung bei der ESTV zur Kenntnis genommen. Dementsprechend wird er über die definitive Zuteilung zusätzlicher Mittel gestützt auf die Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich entscheiden.</p><p>Der beantragte Stellenaufbau soll zudem dazu beitragen, die bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) entstehenden erheblichen Mehrbelastungen zu kompensieren. Die mit der Stellenaufstockung zukünftig erzielten Zusatzeinnahmen sollen mithelfen, den Bundeshaushalt auch nach Einführung der USR III im Gleichgewicht zu halten.</p><p>Mit der Überweisung des Antrages zur Verstärkung der personellen Ressourcen im Bereich der Steuerprüfung der ESTV in die Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt. Über die definitive Zuteilung der finanziellen Ressourcen wird das Parlament bei der Behandlung des Voranschlages befinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Massnahmen zur Verstärkung der internen und externen Kontrollen im Bereich Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST) sowie Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben (HA DVS) vorzulegen.</p>
- Rechtssicherheit bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Bereich der internen und externen Kontrollen
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