Angemessene Finanzierung der Pärke von nationaler Bedeutung
- ShortId
-
13.4181
- Id
-
20134181
- Updated
-
14.11.2025 07:22
- Language
-
de
- Title
-
Angemessene Finanzierung der Pärke von nationaler Bedeutung
- AdditionalIndexing
-
52;Leistungsauftrag;Nationalpark;Naturschutzgebiet;Finanzhilfe
- 1
-
- L05K0601041201, Nationalpark
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Seit 2007 sind in der Schweiz die gesetzlichen Bestimmungen für die Schaffung neuer Pärke in Kraft. Als der Pärkekredit von jährlich 10 Millionen Schweizerfranken festgelegt wurde, ging der Gesetzgeber von zehn regionalen Naturpärken und einem bis zwei neuen Nationalpärken aus. Aktuell befinden sich 14 regionale Naturpärke sowie ein Naturerlebnispark in der Betriebsphase. Hinzu kommen zwei Kandidaten für Nationalpärke sowie drei Gesuchsteller für die Errichtung weiterer regionaler Naturpärke. In absehbarer Zeit werden somit rund 20 Pärke in Betrieb sein. Diese rasante Entwicklung der letzten fünf Jahre hat die Erwartungen des Gesetzgebers bei Weitem übertroffen.</p><p>Allein die quantitative Entwicklung rechtfertigt eine Aufstockung des Pärkekredits. Wenn doppelt so viele Pärke als erwartet bestehen, muss auch der Pärkekredit verdoppelt werden. Sonst stehen dem einzelnen Park je länger, desto weniger Mittel zur Verfügung, da der Kuchen unter immer mehr Pärken aufgeteilt werden muss. Wenn weniger Mittel als ursprünglich in Aussicht gestellt zur Verfügung stehen, können die Pärke ihre wichtige regionale Koordinations- und Initiierungsfunktion nicht mehr wahrnehmen. </p><p>Im Weiteren zeigt sich, dass sich die Errichtung neuer Nationalpärke, insbesondere die Ausscheidung von Kernzonen, als bedeutend komplexer und aufwendiger erweist als geplant. Die beiden Nationalparkprojekte werden vom Bund zurzeit mit 600 000 Schweizerfranken unterstützt, während der Schweizerische Nationalpark, obwohl flächenmässig kleiner und managementmässig einfacher, jährlich um die 3 Millionen Schweizerfranken erhält. Will die Schweiz tatsächlich neue Nationalpärke, muss das finanzielle Engagement dafür substanziell ausgebaut werden. Die Nationalparkprojekte brauchen zusätzliche Mittel für die Entschädigung von Nutzungsverzichten in den Kernzonen, das Management der Kernzonen und für die Forschung.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2014 wurde ebenfalls ein Antrag auf Erhöhung des Pärkekredits gestellt. Er wurde letztlich verworfen, auch mit dem Hinweis, die Situation der Pärke sei im Rahmen der Programmvereinbarungen zu verbessern. Diesem Ansinnen kommt der Vorstoss nach.</p>
- <p>Der Bund unterstützt Pärke von nationaler Bedeutung seit 2008 mit Finanzhilfen (Art. 23k des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, NHG; SR 451). Seit 2012 betragen die vom Parlament bewilligten und für die Pärke eingesetzten Mittel (ohne den Schweizer Nationalpark) 10 Millionen Franken jährlich. Programmvereinbarungen wurden in der laufenden NFA-Periode 2012-2015 für 19 Pärke abgeschlossen. Es handelt sich dabei um zwei Nationalpärke in Errichtung, um 16 regionale Naturpärke (wovon zwei in Errichtung sind) und einen Naturerlebnispark. Damit unterstützt der Bund heute so viele Pärke, wie für diesen Zeitraum im Erläuterungsbericht zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung, PäV) vom 30. Januar 2007 angenommen worden war.</p><p>Die Finanzhilfegesuche der heute in Betrieb stehenden oder sich in Errichtung befindenden Pärke wurden unter Berücksichtigung der vom Parlament gesprochenen Mittel geprüft. Die entsprechenden Programmvereinbarungen mit den Kantonen wahren den Kreditrahmen. Aufgrund der beschränkten Bundesmittel für die Pärke von nationaler Bedeutung wurden im Handbuch "Programmvereinbarungen im Umweltbereich" Vorhaben aufgelistet, die von der Förderung ausgeschlossen sind (Teil 4, "Fachspezifische Erläuterungen im Bereich Pärke von nationaler Bedeutung", Bafu 2011, S. 6f.).</p><p>Die Pärke von nationaler Bedeutung sind ein Instrument des Natur- und Landschaftsschutzes. Zurzeit wird der Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz erarbeitet, in dem finanzieller Mehrbedarf in weiteren Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes identifiziert wird. Die Diskussion über die Finanzierung der Pärke ist in diesem Gesamtkontext zu führen. Der Bundesrat wird deshalb dem Parlament eine allfällige Aufstockung der Mittel für die Pärke von nationaler Bedeutung im Rahmen des politischen Prozesses zum Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die finanzielle Unterstützung der Pärke von gegenwärtig 10 auf 20 Millionen Franken zu verdoppeln. Die Aufstockung soll für die Programmvereinbarungen der Pärke ab 2016 wirksam werden.</p>
- Angemessene Finanzierung der Pärke von nationaler Bedeutung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit 2007 sind in der Schweiz die gesetzlichen Bestimmungen für die Schaffung neuer Pärke in Kraft. Als der Pärkekredit von jährlich 10 Millionen Schweizerfranken festgelegt wurde, ging der Gesetzgeber von zehn regionalen Naturpärken und einem bis zwei neuen Nationalpärken aus. Aktuell befinden sich 14 regionale Naturpärke sowie ein Naturerlebnispark in der Betriebsphase. Hinzu kommen zwei Kandidaten für Nationalpärke sowie drei Gesuchsteller für die Errichtung weiterer regionaler Naturpärke. In absehbarer Zeit werden somit rund 20 Pärke in Betrieb sein. Diese rasante Entwicklung der letzten fünf Jahre hat die Erwartungen des Gesetzgebers bei Weitem übertroffen.</p><p>Allein die quantitative Entwicklung rechtfertigt eine Aufstockung des Pärkekredits. Wenn doppelt so viele Pärke als erwartet bestehen, muss auch der Pärkekredit verdoppelt werden. Sonst stehen dem einzelnen Park je länger, desto weniger Mittel zur Verfügung, da der Kuchen unter immer mehr Pärken aufgeteilt werden muss. Wenn weniger Mittel als ursprünglich in Aussicht gestellt zur Verfügung stehen, können die Pärke ihre wichtige regionale Koordinations- und Initiierungsfunktion nicht mehr wahrnehmen. </p><p>Im Weiteren zeigt sich, dass sich die Errichtung neuer Nationalpärke, insbesondere die Ausscheidung von Kernzonen, als bedeutend komplexer und aufwendiger erweist als geplant. Die beiden Nationalparkprojekte werden vom Bund zurzeit mit 600 000 Schweizerfranken unterstützt, während der Schweizerische Nationalpark, obwohl flächenmässig kleiner und managementmässig einfacher, jährlich um die 3 Millionen Schweizerfranken erhält. Will die Schweiz tatsächlich neue Nationalpärke, muss das finanzielle Engagement dafür substanziell ausgebaut werden. Die Nationalparkprojekte brauchen zusätzliche Mittel für die Entschädigung von Nutzungsverzichten in den Kernzonen, das Management der Kernzonen und für die Forschung.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2014 wurde ebenfalls ein Antrag auf Erhöhung des Pärkekredits gestellt. Er wurde letztlich verworfen, auch mit dem Hinweis, die Situation der Pärke sei im Rahmen der Programmvereinbarungen zu verbessern. Diesem Ansinnen kommt der Vorstoss nach.</p>
- <p>Der Bund unterstützt Pärke von nationaler Bedeutung seit 2008 mit Finanzhilfen (Art. 23k des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, NHG; SR 451). Seit 2012 betragen die vom Parlament bewilligten und für die Pärke eingesetzten Mittel (ohne den Schweizer Nationalpark) 10 Millionen Franken jährlich. Programmvereinbarungen wurden in der laufenden NFA-Periode 2012-2015 für 19 Pärke abgeschlossen. Es handelt sich dabei um zwei Nationalpärke in Errichtung, um 16 regionale Naturpärke (wovon zwei in Errichtung sind) und einen Naturerlebnispark. Damit unterstützt der Bund heute so viele Pärke, wie für diesen Zeitraum im Erläuterungsbericht zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung, PäV) vom 30. Januar 2007 angenommen worden war.</p><p>Die Finanzhilfegesuche der heute in Betrieb stehenden oder sich in Errichtung befindenden Pärke wurden unter Berücksichtigung der vom Parlament gesprochenen Mittel geprüft. Die entsprechenden Programmvereinbarungen mit den Kantonen wahren den Kreditrahmen. Aufgrund der beschränkten Bundesmittel für die Pärke von nationaler Bedeutung wurden im Handbuch "Programmvereinbarungen im Umweltbereich" Vorhaben aufgelistet, die von der Förderung ausgeschlossen sind (Teil 4, "Fachspezifische Erläuterungen im Bereich Pärke von nationaler Bedeutung", Bafu 2011, S. 6f.).</p><p>Die Pärke von nationaler Bedeutung sind ein Instrument des Natur- und Landschaftsschutzes. Zurzeit wird der Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz erarbeitet, in dem finanzieller Mehrbedarf in weiteren Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes identifiziert wird. Die Diskussion über die Finanzierung der Pärke ist in diesem Gesamtkontext zu führen. Der Bundesrat wird deshalb dem Parlament eine allfällige Aufstockung der Mittel für die Pärke von nationaler Bedeutung im Rahmen des politischen Prozesses zum Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die finanzielle Unterstützung der Pärke von gegenwärtig 10 auf 20 Millionen Franken zu verdoppeln. Die Aufstockung soll für die Programmvereinbarungen der Pärke ab 2016 wirksam werden.</p>
- Angemessene Finanzierung der Pärke von nationaler Bedeutung
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