Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
- ShortId
-
13.4182
- Id
-
20134182
- Updated
-
24.06.2025 23:47
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
- AdditionalIndexing
-
66;Ursprungsbezeichnung;Elektrizitätsmarkt;Deklarationspflicht;Wettbewerb;elektrische Energie;Transparenz
- 1
-
- L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
- L03K070301, Wettbewerb
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L04K17030301, elektrische Energie
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Ein Markt versagt, wenn die Vertragsparteien beim Abschluss oder bei der Erfüllung eines Vertrages nicht über die gleichen Informationen verfügen (asymmetrische Information). Auf dem Schweizer Strommarkt herrscht heute teilweise starke asymmetrische Information, indem in die Schweiz importierter "Graustrom" - also Strom ohne HKN - verkauft wird. Der in der Schweiz produzierte Strom ist praktisch zu 100 Prozent deklariert und zu mehr als 50 Prozent Wasserstrom. Mit der Einführung einer HKN-Pflicht würden die Konsumentinnen und Konsumenten die nötige Transparenz für ihre Kaufentscheide erhalten. Ebenso würden die Stromproduzenten davon profitieren, weil mit dem Herkunftsnachweis gleich lange Spiesse auf dem Strommarkt geschaffen würden. Ausländische Stromproduzenten, die Strom in die Schweiz exportieren, müssten künftig die gleiche Transparenz schaffen, die in der Schweiz längst Standard ist. Die Schweiz wäre damit nicht das erste Land, welches diesen Schritt wählt. Österreich als Wasserkraft-Land hat im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz bereits eine Pflicht, die Herkunft auszuweisen. Gemäss Artikel 78 sind Stromhändler verpflichtet, "einmal jährlich auf oder als Anhang zu ihrer Stromrechnung sowie auf relevantem Informationsmaterial für Endverbraucher den Versorgermix auszuweisen, der die gesamte Stromaufbringung des Stromhändlers für Endverbraucher berücksichtigt". Eine solche Massnahme wäre für die Schweiz einfach umsetzbar, da der HKN bei uns bereits Standard ist. Zudem profitiert die Schweizer Wasserkraft stark von der erhöhten Transparenz.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Transparenz zu einem besser funktionierenden Strommarkt beitragen kann.</p><p>1. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, wie eine Herkunftsnachweis-Deklarationspflicht für sämtlichen in der Schweiz an Endkundinnen und Endkunden verkauften Strom eingeführt werden kann und mit welchen Vor- und Nachteilen eine solche Regelung verbunden ist.</p><p>2. In der EU müssen Stromkunden bereits heute über die Umweltauswirkungen ihres Elektrizitätskonsums informiert werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) lässt aktuell verschiedene Möglichkeiten für die Umsetzung einer ähnlichen Bestimmung in der Schweiz prüfen. Zentrale Kriterien dabei sind ein möglichst geringer Aufwand für die Lieferanten und eine hohe Verständlichkeit für Konsumenten, ohne dass dabei die Komplexität der Materie zu stark vereinfacht wird.</p><p>3. Der Umgang mit der Herkunft von Strom aus Pumpspeicherkraftwerken ist in der Herkunftsnachweis-Verordnung (SR 730.010.1) geregelt. Da Pumpen und anschliessendes Turbinieren eine Form der Speicherung und nicht der eigentlichen Produktion von Strom darstellt, werden dafür keine Herkunftsnachweise ausgestellt. Die Herkunft des Stroms bleibt beim Umwälzen erhalten: Wird Strom mit einer bestimmten Herkunft hochgepumpt, hat der Strom auch nach dem Turbinieren diese Herkunft. Entsprechend gilt auch, dass, wenn mit Graustrom hochgepumpt wurde, der Strom auch nach dem Turbinieren "grau" bleibt. Durch diese Regelung wird das sogenannte Greenwashing verhindert.</p><p>4. Herkunftsnachweise beziehen sich auf die Produktion und den Verbrauch von Strom. Mit einem Bilanzierungssystem wird sichergestellt, dass eine bestimmte Stromqualität und -menge (beispielsweise 500 Kilowattstunden Sonnenenergie aus einem bestimmten Kraftwerk) nur einmal verkauft werden kann. Bei der Produktion wird der Herkunftsnachweis ausgestellt, beim Verbrauch wird er entwertet. Der Handel mit Herkunftsnachweisen erfolgt unabhängig vom Handel mit dem physischen Strom. Stromtransitgeschäfte sind daher für die Herkunftsnachweis-Bilanzierung nicht von Relevanz. Das schweizerische Herkunftsnachweissystem entspricht bereits heute den Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie. Im Rahmen der laufenden Stromverhandlungen zwischen der Schweiz und der EU wird die gegenseitige Anerkennung der Herkunftsnachweise angestrebt.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates kann somit Ziffer 1 des Postulates angenommen werden. Die weiteren Ziffern sind jedoch abzulehnen: Ziffer 2 wird durch das BFE bereits geprüft, und die Ziffern 3 und 4 widersprechen der grundsätzlichen Funktionsweise der Herkunftsnachweise.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 sowie die Ablehnung der Punkte 2 bis 4 des Postulats.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie:</p><p>1. für sämtlichen in der Schweiz verkauften Strom eine Pflicht für einen Herkunftsnachweis (HKN) geschaffen werden könnte;</p><p>2. Verkäufer von Strom in der Schweiz verpflichtet werden können, die Kunden mindestens einmal im Jahr über die Umweltauswirkungen, zumindest über CO2-Emissionen und radioaktive Abfälle, aus der durch den Versorgermix erzeugten Elektrizität zu informieren;</p><p>3. bei Pumpspeicherkraftwerken eine Deklarationsregelung ausgestaltet werden müsste, damit bei der Stromproduktion aus Pumpspeicherkraftwerken kein "Graustrom" entsteht;</p><p>4. eine Deklarationspflicht für reinen (Transit-)Handel geschaffen werden kann.</p><p>Welche internationalen Gesetze sind zu beachten? Inwiefern würde ein EU-Energieabkommen in diesem Punkt relevante Veränderungen bringen?</p>
- Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein Markt versagt, wenn die Vertragsparteien beim Abschluss oder bei der Erfüllung eines Vertrages nicht über die gleichen Informationen verfügen (asymmetrische Information). Auf dem Schweizer Strommarkt herrscht heute teilweise starke asymmetrische Information, indem in die Schweiz importierter "Graustrom" - also Strom ohne HKN - verkauft wird. Der in der Schweiz produzierte Strom ist praktisch zu 100 Prozent deklariert und zu mehr als 50 Prozent Wasserstrom. Mit der Einführung einer HKN-Pflicht würden die Konsumentinnen und Konsumenten die nötige Transparenz für ihre Kaufentscheide erhalten. Ebenso würden die Stromproduzenten davon profitieren, weil mit dem Herkunftsnachweis gleich lange Spiesse auf dem Strommarkt geschaffen würden. Ausländische Stromproduzenten, die Strom in die Schweiz exportieren, müssten künftig die gleiche Transparenz schaffen, die in der Schweiz längst Standard ist. Die Schweiz wäre damit nicht das erste Land, welches diesen Schritt wählt. Österreich als Wasserkraft-Land hat im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz bereits eine Pflicht, die Herkunft auszuweisen. Gemäss Artikel 78 sind Stromhändler verpflichtet, "einmal jährlich auf oder als Anhang zu ihrer Stromrechnung sowie auf relevantem Informationsmaterial für Endverbraucher den Versorgermix auszuweisen, der die gesamte Stromaufbringung des Stromhändlers für Endverbraucher berücksichtigt". Eine solche Massnahme wäre für die Schweiz einfach umsetzbar, da der HKN bei uns bereits Standard ist. Zudem profitiert die Schweizer Wasserkraft stark von der erhöhten Transparenz.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Transparenz zu einem besser funktionierenden Strommarkt beitragen kann.</p><p>1. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, wie eine Herkunftsnachweis-Deklarationspflicht für sämtlichen in der Schweiz an Endkundinnen und Endkunden verkauften Strom eingeführt werden kann und mit welchen Vor- und Nachteilen eine solche Regelung verbunden ist.</p><p>2. In der EU müssen Stromkunden bereits heute über die Umweltauswirkungen ihres Elektrizitätskonsums informiert werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) lässt aktuell verschiedene Möglichkeiten für die Umsetzung einer ähnlichen Bestimmung in der Schweiz prüfen. Zentrale Kriterien dabei sind ein möglichst geringer Aufwand für die Lieferanten und eine hohe Verständlichkeit für Konsumenten, ohne dass dabei die Komplexität der Materie zu stark vereinfacht wird.</p><p>3. Der Umgang mit der Herkunft von Strom aus Pumpspeicherkraftwerken ist in der Herkunftsnachweis-Verordnung (SR 730.010.1) geregelt. Da Pumpen und anschliessendes Turbinieren eine Form der Speicherung und nicht der eigentlichen Produktion von Strom darstellt, werden dafür keine Herkunftsnachweise ausgestellt. Die Herkunft des Stroms bleibt beim Umwälzen erhalten: Wird Strom mit einer bestimmten Herkunft hochgepumpt, hat der Strom auch nach dem Turbinieren diese Herkunft. Entsprechend gilt auch, dass, wenn mit Graustrom hochgepumpt wurde, der Strom auch nach dem Turbinieren "grau" bleibt. Durch diese Regelung wird das sogenannte Greenwashing verhindert.</p><p>4. Herkunftsnachweise beziehen sich auf die Produktion und den Verbrauch von Strom. Mit einem Bilanzierungssystem wird sichergestellt, dass eine bestimmte Stromqualität und -menge (beispielsweise 500 Kilowattstunden Sonnenenergie aus einem bestimmten Kraftwerk) nur einmal verkauft werden kann. Bei der Produktion wird der Herkunftsnachweis ausgestellt, beim Verbrauch wird er entwertet. Der Handel mit Herkunftsnachweisen erfolgt unabhängig vom Handel mit dem physischen Strom. Stromtransitgeschäfte sind daher für die Herkunftsnachweis-Bilanzierung nicht von Relevanz. Das schweizerische Herkunftsnachweissystem entspricht bereits heute den Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie. Im Rahmen der laufenden Stromverhandlungen zwischen der Schweiz und der EU wird die gegenseitige Anerkennung der Herkunftsnachweise angestrebt.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates kann somit Ziffer 1 des Postulates angenommen werden. Die weiteren Ziffern sind jedoch abzulehnen: Ziffer 2 wird durch das BFE bereits geprüft, und die Ziffern 3 und 4 widersprechen der grundsätzlichen Funktionsweise der Herkunftsnachweise.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 sowie die Ablehnung der Punkte 2 bis 4 des Postulats.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie:</p><p>1. für sämtlichen in der Schweiz verkauften Strom eine Pflicht für einen Herkunftsnachweis (HKN) geschaffen werden könnte;</p><p>2. Verkäufer von Strom in der Schweiz verpflichtet werden können, die Kunden mindestens einmal im Jahr über die Umweltauswirkungen, zumindest über CO2-Emissionen und radioaktive Abfälle, aus der durch den Versorgermix erzeugten Elektrizität zu informieren;</p><p>3. bei Pumpspeicherkraftwerken eine Deklarationsregelung ausgestaltet werden müsste, damit bei der Stromproduktion aus Pumpspeicherkraftwerken kein "Graustrom" entsteht;</p><p>4. eine Deklarationspflicht für reinen (Transit-)Handel geschaffen werden kann.</p><p>Welche internationalen Gesetze sind zu beachten? Inwiefern würde ein EU-Energieabkommen in diesem Punkt relevante Veränderungen bringen?</p>
- Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
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