Zukunft des Netzbeschlusses

ShortId
13.4186
Id
20134186
Updated
14.11.2025 07:24
Language
de
Title
Zukunft des Netzbeschlusses
AdditionalIndexing
48;Nationalstrassenbau;Inkrafttreten des Gesetzes;Fonds;Finanzierung
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K11090203, Fonds
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Abstimmung über die Preiserhöhung der Autobahnvignette hat gezeigt, dass es fragwürdig ist, die Inkraftsetzung des Netzbeschlusses bzw. die Ergänzung des Nationalstrassennetzes von der Finanzierung abhängig zu machen. Hingegen ist es sinnvoll und auch nachvollziehbar, die Ausbauten im Zusammenhang mit dem ergänzten Nationalstrassennetz in Bezug zu ihrer Finanzierung zu setzen. So kommt der Wille des Parlamentes unverfälscht zum Ausdruck. Die Verknüpfung mit der Inkraftsetzung des Netzbeschlusses hingegen wird von den Stimmberechtigten rasch als eine Art Erpressung wahrgenommen. Zudem ist es nur folgerichtig, wenn das Parlament den Sachplan Verkehr mit dem Netzbeschluss in die Realität umsetzt.</p><p>In der Botschaft zur Schaffung eines NAF, zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse muss deshalb das erweiterte Nationalstrassennetz aufgenommen und dessen Finanzierung aufgezeigt werden. </p><p>Der Bundesrat soll mögliche zusätzliche Finanzierungsquellen aufzeigen. Bei der Ermittlung des Finanzbedarfs wird zu berücksichtigen sein, dass gewisse Projekte des abgelehnten Netzbeschlusses im Rahmen der Engpassbeseitigung mit hoher Wahrscheinlichkeit aus diesem Netzbeschluss herausgelöst werden, was den ursprünglichen Finanzbedarf des Netzbeschlusses reduzieren wird. Unter dieser Prämisse scheint eine Finanzierung aus verschiedenen Quellen vertretbar (z. B. Mineralölsteuerzuschlag, moderate Vignettenpreiserhöhung, Rückführung eines gewissen Anteils derjenigen Mineralölsteuerbeträge, die heute in die allgemeine Bundeskasse fliessen, Mitbeteiligung der profitierenden Kantone, Anteile der Automobilimportsteuer usw.).</p><p>Eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 12 Rappen pro Liter ist bereits vorgesehen (in der Variante, dass die Erträge aus der Automobilimportsteuer vollumfänglich in den NAF fliessen; falls nur teilweise, beträgt der Aufschlag 15 Rappen pro Liter). Der Spielraum für weitere Erhöhungen ist begrenzt, will man nicht die Einnahmen aus dem Tanktourismus einbrechen lassen und somit eine weitere Erhöhung zur Kompensation dieser Einnahmenausfälle beschliessen müssen. In Betracht zu ziehen sind in diesem Zusammenhang auch die Forderungen der sogenannten Milchkuh-Initiative nach einer Änderung der Verwendung der finanziellen Mittel, die heute bereits im Strassenverkehr generiert werden.</p><p>Die zusätzliche Finanzierungsquelle ermöglicht zusammen mit den in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Quellen die Finanzierung sämtlicher Aufgaben (Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes inklusive der 380 Kilometer von den Kantonen zu übernehmenden Strassen gemäss Netzbeschluss). Eine solche zusätzliche Finanzierung des Mehrbedarfs ist vertretbar, weil die Schweizer Wirtschaft und Bevölkerung auf sichere und gut funktionierende Verkehrsinfrastrukturen - dazu gehören insbesondere auch die Nationalstrassen - angewiesen sind und letztlich alle davon profitieren. Insgesamt kann mit den hier aufgezeigten Lösungsansätzen die Finanzierung des bestehenden und erweiterten Nationalstrassennetzes sichergestellt werden. Die Priorisierung der Ausbauvorhaben findet nach Inkrafttreten des NAF hernach in periodischen Projektpaketen statt, welche dem Parlament vom Bundesrat nach Massgabe der Mittel zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Somit ist eine periodische Gesamtschau möglich, wie sie von vielen Kreisen gefordert wird und auch sinnvoll ist.</p><p>Es ist daran zu erinnern, dass das Parlament den Netzbeschluss bereits vor einiger Zeit beschlossen hat. Die Inkraftsetzung darf, wie oben begründet, nicht mehr direkt mit der Finanzierung verknüpft werden, sondern hat möglichst bald zu erfolgen, spätestens jedoch mit der Beschlussfassung des Parlamentes über den NAF.</p>
  • <p>Am 24. November 2013 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Preiserhöhung der Autobahnvignette und damit die daran gekoppelte Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 400 Kilometer sowie die Aufnahme von zwei neuen Netzelementen abgelehnt. Der Bundesrat hat bereits im Vorfeld der Abstimmung festgehalten, dass die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und die Preiserhöhung der Autobahnvignette miteinander verknüpft sind. Aufgrund des Neins bleiben daher die Kantone für Betrieb, Unterhalt und Ausbau dieser Strassen verantwortlich.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage und im Hinblick auf die sich abzeichnende Finanzierungslücke in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr wird der Bundesrat diese Strassen in seiner Vernehmlassung zur Schaffung eines "Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (Step)" nicht berücksichtigen.</p><p>Der Sachplan Verkehr bildet eine Grundlage für verkehrs- und infrastrukturrelevante Entscheide des Bundes. Er wird periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst. Der Netzbeschluss basiert auf den Kriterien des Sachplans Verkehr. Weder der Sachplan Verkehr noch der Netzbeschluss enthalten Vorgaben über die konkrete, insbesondere zeitliche Realisierung der einzelnen Vorhaben.</p><p>Es steht den Vernehmlassungsteilnehmern indessen frei, sich im Rahmen dieser Vernehmlassung bezüglich der Anpassung des Netzbeschlusses zu äussern und Lösungsvorschläge für die Finanzierung zu unterbreiten.</p><p>Im Übrigen ist der Bundesrat gegenwärtig gar nicht befugt, den neuen Netzbeschluss in Kraft zu setzen. Dafür bräuchte es einen neuen Beschluss der Bundesversammlung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. Den Netzbeschluss möglichst bald in Kraft zu setzen, spätestens mit der Beschlussfassung des Parlamentes über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF).</p><p>2. Er wird aufgefordert, im Rahmen der Botschaft zur Schaffung eines NAF, zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse auch die Finanzierung des Netzbeschlusses aufzunehmen.</p><p>3. Er zeigt dabei Finanzierungsvarianten auf zur Finanzierung des Mehrbedarfs.</p>
  • Zukunft des Netzbeschlusses
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Abstimmung über die Preiserhöhung der Autobahnvignette hat gezeigt, dass es fragwürdig ist, die Inkraftsetzung des Netzbeschlusses bzw. die Ergänzung des Nationalstrassennetzes von der Finanzierung abhängig zu machen. Hingegen ist es sinnvoll und auch nachvollziehbar, die Ausbauten im Zusammenhang mit dem ergänzten Nationalstrassennetz in Bezug zu ihrer Finanzierung zu setzen. So kommt der Wille des Parlamentes unverfälscht zum Ausdruck. Die Verknüpfung mit der Inkraftsetzung des Netzbeschlusses hingegen wird von den Stimmberechtigten rasch als eine Art Erpressung wahrgenommen. Zudem ist es nur folgerichtig, wenn das Parlament den Sachplan Verkehr mit dem Netzbeschluss in die Realität umsetzt.</p><p>In der Botschaft zur Schaffung eines NAF, zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse muss deshalb das erweiterte Nationalstrassennetz aufgenommen und dessen Finanzierung aufgezeigt werden. </p><p>Der Bundesrat soll mögliche zusätzliche Finanzierungsquellen aufzeigen. Bei der Ermittlung des Finanzbedarfs wird zu berücksichtigen sein, dass gewisse Projekte des abgelehnten Netzbeschlusses im Rahmen der Engpassbeseitigung mit hoher Wahrscheinlichkeit aus diesem Netzbeschluss herausgelöst werden, was den ursprünglichen Finanzbedarf des Netzbeschlusses reduzieren wird. Unter dieser Prämisse scheint eine Finanzierung aus verschiedenen Quellen vertretbar (z. B. Mineralölsteuerzuschlag, moderate Vignettenpreiserhöhung, Rückführung eines gewissen Anteils derjenigen Mineralölsteuerbeträge, die heute in die allgemeine Bundeskasse fliessen, Mitbeteiligung der profitierenden Kantone, Anteile der Automobilimportsteuer usw.).</p><p>Eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 12 Rappen pro Liter ist bereits vorgesehen (in der Variante, dass die Erträge aus der Automobilimportsteuer vollumfänglich in den NAF fliessen; falls nur teilweise, beträgt der Aufschlag 15 Rappen pro Liter). Der Spielraum für weitere Erhöhungen ist begrenzt, will man nicht die Einnahmen aus dem Tanktourismus einbrechen lassen und somit eine weitere Erhöhung zur Kompensation dieser Einnahmenausfälle beschliessen müssen. In Betracht zu ziehen sind in diesem Zusammenhang auch die Forderungen der sogenannten Milchkuh-Initiative nach einer Änderung der Verwendung der finanziellen Mittel, die heute bereits im Strassenverkehr generiert werden.</p><p>Die zusätzliche Finanzierungsquelle ermöglicht zusammen mit den in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Quellen die Finanzierung sämtlicher Aufgaben (Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes inklusive der 380 Kilometer von den Kantonen zu übernehmenden Strassen gemäss Netzbeschluss). Eine solche zusätzliche Finanzierung des Mehrbedarfs ist vertretbar, weil die Schweizer Wirtschaft und Bevölkerung auf sichere und gut funktionierende Verkehrsinfrastrukturen - dazu gehören insbesondere auch die Nationalstrassen - angewiesen sind und letztlich alle davon profitieren. Insgesamt kann mit den hier aufgezeigten Lösungsansätzen die Finanzierung des bestehenden und erweiterten Nationalstrassennetzes sichergestellt werden. Die Priorisierung der Ausbauvorhaben findet nach Inkrafttreten des NAF hernach in periodischen Projektpaketen statt, welche dem Parlament vom Bundesrat nach Massgabe der Mittel zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Somit ist eine periodische Gesamtschau möglich, wie sie von vielen Kreisen gefordert wird und auch sinnvoll ist.</p><p>Es ist daran zu erinnern, dass das Parlament den Netzbeschluss bereits vor einiger Zeit beschlossen hat. Die Inkraftsetzung darf, wie oben begründet, nicht mehr direkt mit der Finanzierung verknüpft werden, sondern hat möglichst bald zu erfolgen, spätestens jedoch mit der Beschlussfassung des Parlamentes über den NAF.</p>
    • <p>Am 24. November 2013 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Preiserhöhung der Autobahnvignette und damit die daran gekoppelte Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 400 Kilometer sowie die Aufnahme von zwei neuen Netzelementen abgelehnt. Der Bundesrat hat bereits im Vorfeld der Abstimmung festgehalten, dass die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und die Preiserhöhung der Autobahnvignette miteinander verknüpft sind. Aufgrund des Neins bleiben daher die Kantone für Betrieb, Unterhalt und Ausbau dieser Strassen verantwortlich.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage und im Hinblick auf die sich abzeichnende Finanzierungslücke in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr wird der Bundesrat diese Strassen in seiner Vernehmlassung zur Schaffung eines "Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (Step)" nicht berücksichtigen.</p><p>Der Sachplan Verkehr bildet eine Grundlage für verkehrs- und infrastrukturrelevante Entscheide des Bundes. Er wird periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst. Der Netzbeschluss basiert auf den Kriterien des Sachplans Verkehr. Weder der Sachplan Verkehr noch der Netzbeschluss enthalten Vorgaben über die konkrete, insbesondere zeitliche Realisierung der einzelnen Vorhaben.</p><p>Es steht den Vernehmlassungsteilnehmern indessen frei, sich im Rahmen dieser Vernehmlassung bezüglich der Anpassung des Netzbeschlusses zu äussern und Lösungsvorschläge für die Finanzierung zu unterbreiten.</p><p>Im Übrigen ist der Bundesrat gegenwärtig gar nicht befugt, den neuen Netzbeschluss in Kraft zu setzen. Dafür bräuchte es einen neuen Beschluss der Bundesversammlung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. Den Netzbeschluss möglichst bald in Kraft zu setzen, spätestens mit der Beschlussfassung des Parlamentes über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF).</p><p>2. Er wird aufgefordert, im Rahmen der Botschaft zur Schaffung eines NAF, zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse auch die Finanzierung des Netzbeschlusses aufzunehmen.</p><p>3. Er zeigt dabei Finanzierungsvarianten auf zur Finanzierung des Mehrbedarfs.</p>
    • Zukunft des Netzbeschlusses

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