Bessere Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien

ShortId
13.4189
Id
20134189
Updated
25.06.2025 00:29
Language
de
Title
Bessere Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien
AdditionalIndexing
28;Armut;Geburt;ausgesetztes Kind;Prekarität;frühe Kindheit;Schutz der Familie;Rechte des Kindes;Evaluation;Abstammung;Mutterschaft;Mutterschutz
1
  • L04K01050513, Mutterschutz
  • L05K0103030401, Schutz der Familie
  • L04K01010203, Armut
  • L06K070203030701, Prekarität
  • L05K0107030401, Mutterschaft
  • L05K0103030102, ausgesetztes Kind
  • L05K0107010203, frühe Kindheit
  • L04K08020302, Evaluation
  • L06K010703040102, Geburt
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
  • L04K01030101, Abstammung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Jahr 2001 wurde das System "Babyklappe" in der Schweiz wieder eingeführt. Lange Zeit gab es nur eine Klappe (Einsiedeln/SZ), seit 2012 ist aber ein regelrechter Boom zu beobachten: Vier Klappen sind heute in Betrieb, und weitere könnten folgen; schliesslich haben die Kantonsräte von nicht weniger als sechs Kantonen Vorstösse zu diesen Einrichtungen behandelt oder bereits verabschiedet.</p><p>Babyklappen bringen jedoch zahlreiche ethische, menschliche und rechtliche Probleme mit sich: So stehen sie im Widerspruch zum Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, das der Uno-Kinderrechtsausschuss postuliert. Gleichzeitig bedeuten sie, dass die Mütter unter sehr prekären Umständen und in völliger Isolation gebären. Sie bergen möglicherweise sogar die Gefahr, dass ein Neugeborenes einer besonders verletzlichen - minderjährigen oder illegal eingewanderten - Mutter gegen ihren Willen weggenommen wird. In der Schweiz verletzen die Klappen zudem die Pflicht zur Meldung der Geburt (Art. 34 der Zivilstandsverordnung).</p><p>Gleichzeitig vermögen die Babyklappen das Problem der Tötung von Neugeborenen offenbar nicht zu lösen: Die Frauen, die ihr Baby töten, sind nicht diejenigen, die es in eine Babyklappe legen würden. In Deutschland und in Österreich konnte die grosse Zahl der Klappen die Zahl der Todesfälle bei Neugeborenen nicht verringern. Deutschland ist darum gerade dabei, von diesen Einrichtungen wegzukommen. Ein Blick auf die Entwicklung der Situation in unseren Nachbarländern und die Verpflichtung zur Einhaltung der Grundrechte, welche die Schweiz mit ihrem Beitritt zu den Uno-Übereinkommen eingegangen ist, sollte es erlauben, die Konsequenzen solcher Babyklappen in unserem Land besser beurteilen zu können. </p><p>In der Schweiz kann eine Frau ihr Kind in einem Spital gebären, wo sie medizinisch betreut wird, und dann ihr Kind direkt nach der Geburt zur Adoption freigeben. Dabei kann sie auf die Schweigepflicht des Personals und auf die sogenannte vertrauliche Geburt zählen. Es muss darum alles unternommen werden, um verletzliche Frauen und Familien vor, während und nach einer Schwangerschaft zu informieren und zu begleiten.</p><p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 13.3840 anerkennt der Bundesrat gewisse Probleme, welche die Babyklappen verursachen, und er betont, dass "die Notwendigkeit, in Notfallsituationen situationsgerechte Hilfe sowohl für die Frau als auch für deren Kind anzubieten", im Vordergrund steht. In Anbetracht dessen und der nationalen Dimension, welche die Babyklappen inzwischen annehmen, braucht es eine Bestandsaufnahme, und es muss, je nach den Ergebnissen, entsprechend gehandelt werden, im Interesse sowohl der Mutter als auch des Kindes.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Maury Pasquier 13.3840 bereits dargestellt hat, sind die Kantone zuständig für die Einrichtung von Beratungsstellen und Notrufnummern für Schwangere und Mütter in Not sowie für das Ergreifen von sonstigen den Bedürfnissen angepassten Massnahmen, wozu mitunter auch die Einrichtung von Babyfenstern gehört. Ein Eingreifen in die kantonalen Aufgaben erachtet der Bundesrat daher nicht als opportun. Dessen ungeachtet erklärt sich der Bundesrat bereit, im Rahmen eines Berichtes die Einrichtung von Babyklappen mit anderen Massnahmen zur Unterstützung von Schwangeren in Not zu vergleichen und eine Bestandsaufnahme über die Beratungs- und Anlaufstellen in den Kantonen zu erstellen. Damit kann aufgezeigt werden, wo allenfalls noch Handlungsbedarf besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Angesichts der Zunahme von Babyklappen in der Schweiz wird der Bundesrat beauftragt, diese Einrichtungen mit anderen Massnahmen zur Unterstützung von Schwangeren in Not zu vergleichen und wenn nötig und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Akteuren mögliche Massnahmen vorzuschlagen.</p>
  • Bessere Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2001 wurde das System "Babyklappe" in der Schweiz wieder eingeführt. Lange Zeit gab es nur eine Klappe (Einsiedeln/SZ), seit 2012 ist aber ein regelrechter Boom zu beobachten: Vier Klappen sind heute in Betrieb, und weitere könnten folgen; schliesslich haben die Kantonsräte von nicht weniger als sechs Kantonen Vorstösse zu diesen Einrichtungen behandelt oder bereits verabschiedet.</p><p>Babyklappen bringen jedoch zahlreiche ethische, menschliche und rechtliche Probleme mit sich: So stehen sie im Widerspruch zum Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, das der Uno-Kinderrechtsausschuss postuliert. Gleichzeitig bedeuten sie, dass die Mütter unter sehr prekären Umständen und in völliger Isolation gebären. Sie bergen möglicherweise sogar die Gefahr, dass ein Neugeborenes einer besonders verletzlichen - minderjährigen oder illegal eingewanderten - Mutter gegen ihren Willen weggenommen wird. In der Schweiz verletzen die Klappen zudem die Pflicht zur Meldung der Geburt (Art. 34 der Zivilstandsverordnung).</p><p>Gleichzeitig vermögen die Babyklappen das Problem der Tötung von Neugeborenen offenbar nicht zu lösen: Die Frauen, die ihr Baby töten, sind nicht diejenigen, die es in eine Babyklappe legen würden. In Deutschland und in Österreich konnte die grosse Zahl der Klappen die Zahl der Todesfälle bei Neugeborenen nicht verringern. Deutschland ist darum gerade dabei, von diesen Einrichtungen wegzukommen. Ein Blick auf die Entwicklung der Situation in unseren Nachbarländern und die Verpflichtung zur Einhaltung der Grundrechte, welche die Schweiz mit ihrem Beitritt zu den Uno-Übereinkommen eingegangen ist, sollte es erlauben, die Konsequenzen solcher Babyklappen in unserem Land besser beurteilen zu können. </p><p>In der Schweiz kann eine Frau ihr Kind in einem Spital gebären, wo sie medizinisch betreut wird, und dann ihr Kind direkt nach der Geburt zur Adoption freigeben. Dabei kann sie auf die Schweigepflicht des Personals und auf die sogenannte vertrauliche Geburt zählen. Es muss darum alles unternommen werden, um verletzliche Frauen und Familien vor, während und nach einer Schwangerschaft zu informieren und zu begleiten.</p><p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 13.3840 anerkennt der Bundesrat gewisse Probleme, welche die Babyklappen verursachen, und er betont, dass "die Notwendigkeit, in Notfallsituationen situationsgerechte Hilfe sowohl für die Frau als auch für deren Kind anzubieten", im Vordergrund steht. In Anbetracht dessen und der nationalen Dimension, welche die Babyklappen inzwischen annehmen, braucht es eine Bestandsaufnahme, und es muss, je nach den Ergebnissen, entsprechend gehandelt werden, im Interesse sowohl der Mutter als auch des Kindes.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Maury Pasquier 13.3840 bereits dargestellt hat, sind die Kantone zuständig für die Einrichtung von Beratungsstellen und Notrufnummern für Schwangere und Mütter in Not sowie für das Ergreifen von sonstigen den Bedürfnissen angepassten Massnahmen, wozu mitunter auch die Einrichtung von Babyfenstern gehört. Ein Eingreifen in die kantonalen Aufgaben erachtet der Bundesrat daher nicht als opportun. Dessen ungeachtet erklärt sich der Bundesrat bereit, im Rahmen eines Berichtes die Einrichtung von Babyklappen mit anderen Massnahmen zur Unterstützung von Schwangeren in Not zu vergleichen und eine Bestandsaufnahme über die Beratungs- und Anlaufstellen in den Kantonen zu erstellen. Damit kann aufgezeigt werden, wo allenfalls noch Handlungsbedarf besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Angesichts der Zunahme von Babyklappen in der Schweiz wird der Bundesrat beauftragt, diese Einrichtungen mit anderen Massnahmen zur Unterstützung von Schwangeren in Not zu vergleichen und wenn nötig und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Akteuren mögliche Massnahmen vorzuschlagen.</p>
    • Bessere Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien

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