Schweizer Sanierungsrecht. Private in die Reflexion mit einbeziehen
- ShortId
-
13.4193
- Id
-
20134193
- Updated
-
24.06.2025 23:46
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Sanierungsrecht. Private in die Reflexion mit einbeziehen
- AdditionalIndexing
-
24;28;Armut;Evaluation;Privatkonkurs;Konsumkredit;Verschuldung;Beratung
- 1
-
- L05K1104030102, Verschuldung
- L07K11040301020202, Privatkonkurs
- L04K01010203, Armut
- L06K070106020203, Beratung
- L04K11040305, Konsumkredit
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Am 21. Juni 2013 hat das Parlament eine Revision des Sanierungsrechtes verabschiedet, die hauptsächlich auf den Thesen und Vorschlägen einer Expertengruppe für die Revision des Nachlassverfahrens beruht. In ihrem Bericht aus dem Jahr 2005 schreibt die besagte Gruppe, dass die Dauerverschuldung Privater ein Kernproblem des heutigen Insolvenzrechtes darstelle.</p><p>Aus Zeit- und Kapazitätsgründen musste die Gruppe ihre Arbeit aber auf die Unternehmenssanierung begrenzen.</p><p>Heute wäre es folgerichtig, die Reflexion auf die Sanierung Privater auszuweiten. In seiner Antwort auf die Interpellation 13.3994 sagte der Bundesrat, dass er bereit wäre, die mögliche Einführung eines Entschuldungsverfahrens zu prüfen.</p><p>Ob dabei das deutsche Recht oder eine andere ausländische Rechtsordnung (beispielsweise das Chapter-13-Verfahren des US-amerikanischen Rechtes) als Vorbild dienen könnte oder ob eine eigenständige schweizerische Lösung zu treffen wäre, müsste ebenfalls geprüft werden.</p><p>Zu gegebener Zeit sollen die Kantone und andere Partner dazu befragt werden.</p>
- <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 20. November 2013 zur Interpellation Hêche 13.3994, "Entschuldungsmassnahmen. Austausch über bewährte Verfahren und Prüfung neuer Lösungsansätze", ausführte, erachtet er es als konsequent und sinnvoll, die geltenden Regelungen des Privatkonkurses, der Sanierung von Privatpersonen sowie der privaten Schuldenbereinigung auf ihre Schwachpunkte und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin zu untersuchen. Ausgehend davon sind mögliche gesetzgeberische Massnahmen, namentlich die Möglichkeit der Schaffung eines weiter gehenden Sanierungs- und insbesondere Entschuldungsverfahrens für Privatpersonen, und insbesondere die Vor- und Nachteile möglicher Massnahmen vertieft zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem Bericht der Expertengruppe Nachlassverfahren und der jüngsten Revision des Sanierungsrechtes, bei der man sich auf die Unternehmenssanierung konzentrierte, wird der Bundesrat beauftragt, eine ähnliche Arbeit zur Sanierung Privater durchzuführen. Dabei soll er insbesondere:</p><p>1. die Lücken in der heutigen Gesetzgebung zur Privatverschuldung untersuchen;</p><p>2. die mögliche Einführung eines Entschuldungsverfahrens auf nationaler Ebene prüfen;</p><p>3. die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die anderen betroffenen Akteure evaluieren.</p>
- Schweizer Sanierungsrecht. Private in die Reflexion mit einbeziehen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 21. Juni 2013 hat das Parlament eine Revision des Sanierungsrechtes verabschiedet, die hauptsächlich auf den Thesen und Vorschlägen einer Expertengruppe für die Revision des Nachlassverfahrens beruht. In ihrem Bericht aus dem Jahr 2005 schreibt die besagte Gruppe, dass die Dauerverschuldung Privater ein Kernproblem des heutigen Insolvenzrechtes darstelle.</p><p>Aus Zeit- und Kapazitätsgründen musste die Gruppe ihre Arbeit aber auf die Unternehmenssanierung begrenzen.</p><p>Heute wäre es folgerichtig, die Reflexion auf die Sanierung Privater auszuweiten. In seiner Antwort auf die Interpellation 13.3994 sagte der Bundesrat, dass er bereit wäre, die mögliche Einführung eines Entschuldungsverfahrens zu prüfen.</p><p>Ob dabei das deutsche Recht oder eine andere ausländische Rechtsordnung (beispielsweise das Chapter-13-Verfahren des US-amerikanischen Rechtes) als Vorbild dienen könnte oder ob eine eigenständige schweizerische Lösung zu treffen wäre, müsste ebenfalls geprüft werden.</p><p>Zu gegebener Zeit sollen die Kantone und andere Partner dazu befragt werden.</p>
- <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 20. November 2013 zur Interpellation Hêche 13.3994, "Entschuldungsmassnahmen. Austausch über bewährte Verfahren und Prüfung neuer Lösungsansätze", ausführte, erachtet er es als konsequent und sinnvoll, die geltenden Regelungen des Privatkonkurses, der Sanierung von Privatpersonen sowie der privaten Schuldenbereinigung auf ihre Schwachpunkte und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin zu untersuchen. Ausgehend davon sind mögliche gesetzgeberische Massnahmen, namentlich die Möglichkeit der Schaffung eines weiter gehenden Sanierungs- und insbesondere Entschuldungsverfahrens für Privatpersonen, und insbesondere die Vor- und Nachteile möglicher Massnahmen vertieft zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem Bericht der Expertengruppe Nachlassverfahren und der jüngsten Revision des Sanierungsrechtes, bei der man sich auf die Unternehmenssanierung konzentrierte, wird der Bundesrat beauftragt, eine ähnliche Arbeit zur Sanierung Privater durchzuführen. Dabei soll er insbesondere:</p><p>1. die Lücken in der heutigen Gesetzgebung zur Privatverschuldung untersuchen;</p><p>2. die mögliche Einführung eines Entschuldungsverfahrens auf nationaler Ebene prüfen;</p><p>3. die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die anderen betroffenen Akteure evaluieren.</p>
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