Rolle des VBS bei der beruflichen Wiedereingliederung

ShortId
13.4195
Id
20134195
Updated
28.07.2023 07:12
Language
de
Title
Rolle des VBS bei der beruflichen Wiedereingliederung
AdditionalIndexing
15;04;behinderte/r Arbeitnehmer/in;privates Unternehmen;Sprachregion;RUAG;Armasuisse;Privatwirtschaft;VBS;geschützter Arbeitsplatz;berufliche Wiedereingliederung
1
  • L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
  • L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702030310, geschützter Arbeitsplatz
  • L05K0402020301, RUAG
  • L04K08040304, Armasuisse
  • L03K080403, VBS
  • L05K0704060208, Privatwirtschaft
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L04K01060102, Sprachregion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 22. Juni 2011 im Rahmen der Personalstrategie Bund für die Legislaturperiode bis 2015 strategische Soll-Werte für den Beschäftigungsanteil von Menschen mit Behinderungen vorgegeben: 1 bis 2 Prozent der gesamten Belegschaft. Die Ruag ist jedoch eine eigenständige Unternehmung und unterliegt deshalb nicht den erwähnten Vorgaben. Der Bundesrat erwartet trotzdem in seinen strategischen Zielen für die Ruag Holding AG (Eignerstrategie 2011-2014), dass der Technologiekonzern eine fortschrittliche, sozialverantwortliche, transparente und ethischen Grundsätzen verpflichtete Personalpolitik verfolgt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Das VBS bzw. Armasuisse verfügt über keine geschützten Stellen ("emplois protégés"). Bei Eignung können im VBS ganz im Sinne der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung grundsätzlich alle Stellen von Menschen mit Behinderungen besetzt werden. Das VBS beschäftigt zurzeit 31 Personen mit einer Behinderung. Davon sind 10 Personen in Armasuisse tätig. Dies entspricht einer Quote von 1 Prozent der Belegschaft von Armasuisse. In der Ruag gibt es keinen fest definierten Prozentsatz an geschützten Stellen bzw. Schonarbeitsplätzen. Im Falle einer Invalidität wird die Reintegration respektive Weiterbeschäftigung mit einem Schonarbeitsplatz oder einer angepassten Tätigkeit geprüft. Bei offenen Positionen werden alle eingehenden Bewerbungen unabhängig von einer Invalidität auf eine Eignung geprüft. Die Ruag beschäftigt aktuell 9 Personen mit einer Teilinvalidität, was einer Quote von 0,2 Prozent entspricht.</p><p>2. Es gibt keine einheitliche Definition von Menschen mit Behinderungen, die einen solchen Vergleich zulassen würde. Der Soll-Wert der Bundesverwaltung bezieht sich auf den Anteil von Menschen mit Behinderungen, für deren berufliche Integration oder Reintegration auf Antrag der Verwaltungseinheiten Mittel abgetreten werden. Die tatsächliche Zahl ist wahrscheinlich grösser, weil die Verwaltungseinheiten Mitarbeitende mit Behinderungen auch ohne Anträge um Förderprämien und Zuschüsse in den Arbeitsalltag integriert haben.</p><p>3. Die 31 Mitarbeitenden des VBS mit Behinderungen haben folgende Muttersprachen: 26 Deutsch, 3 Französisch, 1 Italienisch und 1 Englisch.</p><p>Die 9 in der Ruag tätigen Mitarbeitenden mit Behinderungen arbeiten alle in der deutschsprachigen Region. Ziel ist es, betroffene Personen in ihrem geografisch angestammten Arbeitsumfeld und mit einem entsprechend zumutbaren Arbeitsweg einzugliedern.</p><p>4. Das VBS setzt das im Jahr 2012 erarbeitete Konzept "Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung Bund" um. Dieses sieht eine kontinuierliche Erhöhung des Anteils von Menschen mit Behinderungen gemäss den Soll-Werten des Bundesrates vor. Im Zentrum der Massnahmen stehen ein professionelles Case Management, Best Practices, die Qualifizierung der verantwortlichen Personen und die Sensibilisierung sowie finanzielle Anreize für die Verwaltungseinheiten.</p><p>Die Ruag verfügt über eigene Konzepte, deren Schwerpunkte die Reintegration am Arbeitsplatz, ein gut funktionierendes Case Management sowie die enge Zusammenarbeit mit der Krankentaggeldversicherung, den kantonalen IV-Stellen und der Suva bilden. Weiter unterstützt sie das Projekt der Suva "Berufliche Integration".</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einigen Jahren geht die Gesamtzahl der IV-Renten spürbar zurück. Dieser Rückgang trägt zu einer erheblichen Verbesserung der finanziellen Situation der Invalidenversicherung (IV) bei. Eine andere Massnahme, die zur finanziellen Gesundung der IV beitragen soll, ist die berufliche Wiedereingliederung von behinderten Menschen. Durch eine solche Wiedereingliederung und die Arbeit erhalten die IV-Bezügerinnen und -Bezüger ihre Würde zurück.</p><p>An dieser Stelle sollten die Bemühungen der Privatwirtschaft lobend erwähnt werden! Wie aber sieht es diesbezüglich beim VBS aus, insbesondere bei der Ruag und Armasuisse?</p><p>Ich stelle dem Bundesrat darum folgende Fragen:</p><p>1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der geschützten Arbeitsplätze in diesen zwei Unternehmen?</p><p>2. Ist dieser Anteil der wiedereingegliederten Personen mit demjenigen in der Privatwirtschaft vergleichbar?</p><p>3. Ist die Quote der wiedereingegliederten Personen in den drei Sprachregionen gleich hoch?</p><p>4. Können neue Massnahmen in Betracht gezogen werden oder neue finanzielle Mittel eingesetzt werden, damit im VBS mehr Personen wiedereingegliedert werden?</p>
  • Rolle des VBS bei der beruflichen Wiedereingliederung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 22. Juni 2011 im Rahmen der Personalstrategie Bund für die Legislaturperiode bis 2015 strategische Soll-Werte für den Beschäftigungsanteil von Menschen mit Behinderungen vorgegeben: 1 bis 2 Prozent der gesamten Belegschaft. Die Ruag ist jedoch eine eigenständige Unternehmung und unterliegt deshalb nicht den erwähnten Vorgaben. Der Bundesrat erwartet trotzdem in seinen strategischen Zielen für die Ruag Holding AG (Eignerstrategie 2011-2014), dass der Technologiekonzern eine fortschrittliche, sozialverantwortliche, transparente und ethischen Grundsätzen verpflichtete Personalpolitik verfolgt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Das VBS bzw. Armasuisse verfügt über keine geschützten Stellen ("emplois protégés"). Bei Eignung können im VBS ganz im Sinne der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung grundsätzlich alle Stellen von Menschen mit Behinderungen besetzt werden. Das VBS beschäftigt zurzeit 31 Personen mit einer Behinderung. Davon sind 10 Personen in Armasuisse tätig. Dies entspricht einer Quote von 1 Prozent der Belegschaft von Armasuisse. In der Ruag gibt es keinen fest definierten Prozentsatz an geschützten Stellen bzw. Schonarbeitsplätzen. Im Falle einer Invalidität wird die Reintegration respektive Weiterbeschäftigung mit einem Schonarbeitsplatz oder einer angepassten Tätigkeit geprüft. Bei offenen Positionen werden alle eingehenden Bewerbungen unabhängig von einer Invalidität auf eine Eignung geprüft. Die Ruag beschäftigt aktuell 9 Personen mit einer Teilinvalidität, was einer Quote von 0,2 Prozent entspricht.</p><p>2. Es gibt keine einheitliche Definition von Menschen mit Behinderungen, die einen solchen Vergleich zulassen würde. Der Soll-Wert der Bundesverwaltung bezieht sich auf den Anteil von Menschen mit Behinderungen, für deren berufliche Integration oder Reintegration auf Antrag der Verwaltungseinheiten Mittel abgetreten werden. Die tatsächliche Zahl ist wahrscheinlich grösser, weil die Verwaltungseinheiten Mitarbeitende mit Behinderungen auch ohne Anträge um Förderprämien und Zuschüsse in den Arbeitsalltag integriert haben.</p><p>3. Die 31 Mitarbeitenden des VBS mit Behinderungen haben folgende Muttersprachen: 26 Deutsch, 3 Französisch, 1 Italienisch und 1 Englisch.</p><p>Die 9 in der Ruag tätigen Mitarbeitenden mit Behinderungen arbeiten alle in der deutschsprachigen Region. Ziel ist es, betroffene Personen in ihrem geografisch angestammten Arbeitsumfeld und mit einem entsprechend zumutbaren Arbeitsweg einzugliedern.</p><p>4. Das VBS setzt das im Jahr 2012 erarbeitete Konzept "Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung Bund" um. Dieses sieht eine kontinuierliche Erhöhung des Anteils von Menschen mit Behinderungen gemäss den Soll-Werten des Bundesrates vor. Im Zentrum der Massnahmen stehen ein professionelles Case Management, Best Practices, die Qualifizierung der verantwortlichen Personen und die Sensibilisierung sowie finanzielle Anreize für die Verwaltungseinheiten.</p><p>Die Ruag verfügt über eigene Konzepte, deren Schwerpunkte die Reintegration am Arbeitsplatz, ein gut funktionierendes Case Management sowie die enge Zusammenarbeit mit der Krankentaggeldversicherung, den kantonalen IV-Stellen und der Suva bilden. Weiter unterstützt sie das Projekt der Suva "Berufliche Integration".</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einigen Jahren geht die Gesamtzahl der IV-Renten spürbar zurück. Dieser Rückgang trägt zu einer erheblichen Verbesserung der finanziellen Situation der Invalidenversicherung (IV) bei. Eine andere Massnahme, die zur finanziellen Gesundung der IV beitragen soll, ist die berufliche Wiedereingliederung von behinderten Menschen. Durch eine solche Wiedereingliederung und die Arbeit erhalten die IV-Bezügerinnen und -Bezüger ihre Würde zurück.</p><p>An dieser Stelle sollten die Bemühungen der Privatwirtschaft lobend erwähnt werden! Wie aber sieht es diesbezüglich beim VBS aus, insbesondere bei der Ruag und Armasuisse?</p><p>Ich stelle dem Bundesrat darum folgende Fragen:</p><p>1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der geschützten Arbeitsplätze in diesen zwei Unternehmen?</p><p>2. Ist dieser Anteil der wiedereingegliederten Personen mit demjenigen in der Privatwirtschaft vergleichbar?</p><p>3. Ist die Quote der wiedereingegliederten Personen in den drei Sprachregionen gleich hoch?</p><p>4. Können neue Massnahmen in Betracht gezogen werden oder neue finanzielle Mittel eingesetzt werden, damit im VBS mehr Personen wiedereingegliedert werden?</p>
    • Rolle des VBS bei der beruflichen Wiedereingliederung

Back to List