Hohe Wildbestände führen zu Wildschäden am Wald

ShortId
13.4203
Id
20134203
Updated
28.07.2023 07:09
Language
de
Title
Hohe Wildbestände führen zu Wildschäden am Wald
AdditionalIndexing
55;52;Tierwelt;Bericht;Wildschäden;Waldschutz;Wild
1
  • L05K1401070109, Wildschäden
  • L05K1401010307, Wild
  • L04K06030307, Tierwelt
  • L05K1401070108, Waldschutz
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Eidgenössischer Jagdstatistik ist der Bestand des Rehwildes auf hohem Niveau konstant und jener des Rothirsches kontinuierlich steigend trotz zunehmendem Abschuss. Es gibt Hinweise, dass die Wildschäden am Wald in verschiedenen Regionen zunehmen. Dadurch werden wichtige Waldleistungen wie der Schutz vor Naturgefahren und die Biodiversität gefährdet, insbesondere wenn die natürliche Verjüngung von standortgerechten Baumarten wie der Weisstanne und der Eiche nicht mehr möglich ist und die Vorgabe gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Wald verletzt wird. Es fehlt eine Übersicht über das Ausmass der Wildschäden am Wald. Es stellt sich auch die Frage, ob die erforderlichen Massnahmen konsequent umgesetzt werden und ob allenfalls weitere Massnahmen zu prüfen sind.</p>
  • <p>Es ist eine Zielsetzung des Bundesgesetzes über den Wald (Art. 27 Abs. 2 WaG; SR 921.0) und des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (Art. 3 Abs. 1; SR 922.0), den Wald zu erhalten und insbesondere seine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten zu sichern. Dazu ist der Wildbestand von den Kantonen so zu regeln, dass eine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten auch ohne Schutzmassnahmen gegen den Verbiss durch Wildhuftiere (z. B. durch Einzäunen von Verjüngungsflächen) möglich ist. Der Bund hat gemäss Artikel 49 den Vollzug des WaG zu beaufsichtigen. Dazu gehört auch der genannte Bereich der Regelung des Wildbestandes und der Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden.</p><p>Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) im Jahre 2010 die Vollzugshilfe "Wald und Wild" erarbeitet. Diese definiert Grundsätze für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wald und Wild sowie die Vorgehensweise bei Problemen. Demgemäss sind Wald-Wild-Konzepte und deren Umsetzung das zentrale Element bei der Lösung dieser Konflikte. Die Einhaltung dieser Vollzugshilfe ist eine Bedingung, damit die Kantone Fördermittel des Bundes im Bereich der Schutzwaldpflege und der Jungwaldpflege beanspruchen können.</p><p>Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass zur Lösung von Wald-Wild-Konflikten oftmals ein überkantonaler Ansatz erforderlich ist, da sich das Wild in kantonsübergreifenden Räumen bewegt und Störungen (u. a. durch die Freizeitnutzung) ebenfalls kantonsübergreifende Ursachen haben. Dazu müssen die betroffenen Kantone zusammen nach Lösungen suchen. Das Vorgehen dazu ist ebenfalls in der Vollzugshilfe "Wald und Wild" dargelegt.</p><p>In verschiedenen Regionen sind Wildschäden an der Waldverjüngung bekannt. Diese müssen, wie dargelegt, auf kantonaler und interkantonaler Ebene angegangen werden. Es gibt Beispiele, wie Lösungsansätze gefunden werden können, wobei es naturgemäss Zeit braucht, bis die Resultate sichtbar werden. Es ist aber auch bekannt, dass mancherorts Vollzugsprobleme bestehen. In diesen Fällen ist das Bafu im Gespräch mit den betroffenen Kantonen.</p><p>Der Bundesrat kommt somit zum Schluss, dass die Problemfelder bekannt sind, die Instrumente für ein zielführendes Wald-Wild-Management auch bereits vorhanden sind und genügen, wenn diese von den Kantonen konsequent angewendet werden. Für den Fall, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden, bestehen seitens Bund auch Sanktionsmöglichkeiten im Förderungsbereich. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als notwendig, einen Bericht zu den Wildschäden am Wald zu erstellen. Das Bafu wird die Situation zusammen mit den Kantonen weiterhin beobachten und bei Bedarf die in der Bundeskompetenz liegenden Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie sich die gemäss Eidgenössischer Jagdstatistik hohen und teilweise steigenden Wildbestände (insbesondere Rehwild und Rothirsch) auf die Situation der Wildschäden am Wald auswirken, und darzulegen, ob die ergriffenen Massnahmen ausreichen, um die gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Wald geforderte natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahmen zu gewährleisten.</p>
  • Hohe Wildbestände führen zu Wildschäden am Wald
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Eidgenössischer Jagdstatistik ist der Bestand des Rehwildes auf hohem Niveau konstant und jener des Rothirsches kontinuierlich steigend trotz zunehmendem Abschuss. Es gibt Hinweise, dass die Wildschäden am Wald in verschiedenen Regionen zunehmen. Dadurch werden wichtige Waldleistungen wie der Schutz vor Naturgefahren und die Biodiversität gefährdet, insbesondere wenn die natürliche Verjüngung von standortgerechten Baumarten wie der Weisstanne und der Eiche nicht mehr möglich ist und die Vorgabe gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Wald verletzt wird. Es fehlt eine Übersicht über das Ausmass der Wildschäden am Wald. Es stellt sich auch die Frage, ob die erforderlichen Massnahmen konsequent umgesetzt werden und ob allenfalls weitere Massnahmen zu prüfen sind.</p>
    • <p>Es ist eine Zielsetzung des Bundesgesetzes über den Wald (Art. 27 Abs. 2 WaG; SR 921.0) und des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (Art. 3 Abs. 1; SR 922.0), den Wald zu erhalten und insbesondere seine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten zu sichern. Dazu ist der Wildbestand von den Kantonen so zu regeln, dass eine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten auch ohne Schutzmassnahmen gegen den Verbiss durch Wildhuftiere (z. B. durch Einzäunen von Verjüngungsflächen) möglich ist. Der Bund hat gemäss Artikel 49 den Vollzug des WaG zu beaufsichtigen. Dazu gehört auch der genannte Bereich der Regelung des Wildbestandes und der Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden.</p><p>Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) im Jahre 2010 die Vollzugshilfe "Wald und Wild" erarbeitet. Diese definiert Grundsätze für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wald und Wild sowie die Vorgehensweise bei Problemen. Demgemäss sind Wald-Wild-Konzepte und deren Umsetzung das zentrale Element bei der Lösung dieser Konflikte. Die Einhaltung dieser Vollzugshilfe ist eine Bedingung, damit die Kantone Fördermittel des Bundes im Bereich der Schutzwaldpflege und der Jungwaldpflege beanspruchen können.</p><p>Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass zur Lösung von Wald-Wild-Konflikten oftmals ein überkantonaler Ansatz erforderlich ist, da sich das Wild in kantonsübergreifenden Räumen bewegt und Störungen (u. a. durch die Freizeitnutzung) ebenfalls kantonsübergreifende Ursachen haben. Dazu müssen die betroffenen Kantone zusammen nach Lösungen suchen. Das Vorgehen dazu ist ebenfalls in der Vollzugshilfe "Wald und Wild" dargelegt.</p><p>In verschiedenen Regionen sind Wildschäden an der Waldverjüngung bekannt. Diese müssen, wie dargelegt, auf kantonaler und interkantonaler Ebene angegangen werden. Es gibt Beispiele, wie Lösungsansätze gefunden werden können, wobei es naturgemäss Zeit braucht, bis die Resultate sichtbar werden. Es ist aber auch bekannt, dass mancherorts Vollzugsprobleme bestehen. In diesen Fällen ist das Bafu im Gespräch mit den betroffenen Kantonen.</p><p>Der Bundesrat kommt somit zum Schluss, dass die Problemfelder bekannt sind, die Instrumente für ein zielführendes Wald-Wild-Management auch bereits vorhanden sind und genügen, wenn diese von den Kantonen konsequent angewendet werden. Für den Fall, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden, bestehen seitens Bund auch Sanktionsmöglichkeiten im Förderungsbereich. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als notwendig, einen Bericht zu den Wildschäden am Wald zu erstellen. Das Bafu wird die Situation zusammen mit den Kantonen weiterhin beobachten und bei Bedarf die in der Bundeskompetenz liegenden Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie sich die gemäss Eidgenössischer Jagdstatistik hohen und teilweise steigenden Wildbestände (insbesondere Rehwild und Rothirsch) auf die Situation der Wildschäden am Wald auswirken, und darzulegen, ob die ergriffenen Massnahmen ausreichen, um die gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Wald geforderte natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahmen zu gewährleisten.</p>
    • Hohe Wildbestände führen zu Wildschäden am Wald

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