Psychopillen für verhaltensoriginelle Kinder

ShortId
13.4204
Id
20134204
Updated
28.07.2023 07:09
Language
de
Title
Psychopillen für verhaltensoriginelle Kinder
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsrisiko;Pädiatrie;medizinische Diagnose;Missbrauch;Kind;Therapeutik;Medikament;Statistik
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L04K01050212, Pädiatrie
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im "Tages-Anzeiger" vom 4. Oktober 2013 wird über eine Auswertung der Daten der Krankenkasse CSS berichtet, die aufzeigt, dass sich die Verschreibung von Antipsychose-Medikamenten bei Kindern mit ADHS in den letzten zehn Jahren vervierfacht hat. Es wird auch darauf hingewiesen, dass diese Neuroleptika, die für die Behandlung von schweren psychischen Leiden wie Schizophrenie, manisch-depressive Erkrankungen oder Wahnvorstellungen entwickelt wurden, teilweise massive Nebenwirkungen haben. Zusätzlich sagt der bekannte Kinderarzt und Autor Dr. Remo Largo in einem Interview mit der "Basler Zeitung" (4. Oktober 2013), dass ADHS keine Diagnose mit klaren Kriterien ist, was die Tür zu beliebigen "Behandlungen" öffne. Wenn bei einem Kind Ritalin nicht wirke, gäben ihm die Ärzte oft ein zweites oder drittes Medikament. Dies sind dann meist Neuroleptika. Mit diesen hoffe man die Kinder ruhigstellen zu können. Er stellt auch seinen Standpunkt bezüglich Ritalin dar und sagt, dass es zwar Kinder gibt, denen Ritalin hilft, diese sind aber selten. Über diese missbräuchliche Anwendung von starken Antipsychotika wird auch aus Nordamerika berichtet ("Tages-Anzeiger", 17. August 2013).</p>
  • <p>Die Interpellation greift einen Themenkomplex auf, der Gegenstand von verschiedenen anderen parlamentarischen Vorstössen zu Methylphenidat (Ritalin), leistungssteigernden Medikamenten und Psychopharmaka generell ist. Dabei stehen primär drei Themen im Vordergrund: die medikamentöse Leistungssteigerung, die Behandlung von ADHS und der Missbrauch von Ritalin zum Zwecke der Berauschung. Der Bundesrat hat deshalb bereits in seiner Stellungnahme zu den Postulaten Fehr Jacqueline 09.3665 und Ingold 13.3157 sowie dem Postulat SGK-N 13.3012 bis Herbst 2014 einen Bericht zu diesem Themenkomplex in Aussicht gestellt.</p><p>Bei der vorliegenden Interpellation geht es um die "missbräuchliche Verschreibung von Psychopillen". Anlass war ein Artikel im "Tages-Anzeiger" vom 4. Oktober 2013 bzw. eine darin vorgestellte Auswertung der Krankenkasse CSS, die den Anstieg der Verschreibungen von methylphenidathaltigen Arzneimitteln in der Behandlung von ADHS belegt. Der in Aussicht gestellte Bericht wird auch die Hintergründe dieser Entwicklung beleuchten.</p><p>1. Dem Bundesrat sind die Daten der Studie der CSS bekannt. Weitere Daten zur Verschreibung von Neuroleptika an Kinder liegen ihm jedoch bislang nicht vor. Eine fundierte Beurteilung der Situation ist deshalb aktuell nicht möglich.</p><p>2.-4. Das Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) soll gewährleisten, dass sichere sowie wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden, und dazu beitragen, dass Arzneimittel ihrem Zweck entsprechend sowie massvoll verwendet werden. Die zu jedem Arzneimittel gehörende und von Swissmedic genehmigte Fachinformation enthält ausführliche Informationen zur korrekten Anwendung sowie auch zu Risiken und zu beachtenden Vorsichtsmassnahmen. Bei den primär bei ADHS eingesetzten Psychostimulanzien (Ritalin u. a.) wird z. B. explizit darauf hingewiesen, dass die medikamentöse Therapie nur als Teil eines umfassenden Therapieprogramms eingesetzt werden soll, zu dem auch psychologische, erzieherische und soziale Behandlungsmethoden gehören. Speziell zur korrekten Verschreibung von Methylphenidat (z. B. Ritalin) wurden darüber hinaus detaillierte Informationen publiziert. Weiter unterstehen Arzneimittel mit diesem Wirkstoff zusätzlich dem Betäubungsmittelgesetz. Die Verschreibung von Betäubungsmitteln untersteht der Kontrolle der Kantone. Werden Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, für eine andere als die gemäss Beipackzettel zugelassene Indikation abgegeben oder verschrieben, müssen dies Ärztinnen und Ärzte den zuständigen kantonalen Behörden innerhalb von 30 Tagen melden. Sie haben auf Verlangen der zuständigen kantonalen Behörden alle notwendigen Angaben über Art und Zweck der Behandlung zu machen. Es liegt an den zuständigen kantonalen Behörden, diese Meldungen zu prüfen und bei Bedarf Massnahmen anzuordnen, z. B. eine Beschränkung der Abgabemenge bis hin zum Entzug der Bewilligung.</p><p>Wer mit Arzneimitteln umgeht, ist grundsätzlich gehalten, die Sorgfaltspflichten zu beachten und bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften umzusetzen. Werden "Neuroleptika" für eine andere als die gemäss Beipackzettel zugelassene Anwendung abgegeben oder verschrieben (sogenanntes Off-Label Use), ist dies gemäss HMG zwar zulässig, erfolgt aber in der Verantwortung des verschreibenden Arztes. Zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten gehört auch die Information der Patientin oder des Patienten über das verschriebene oder abgegebene Arzneimittel.</p><p>Mit dem Bundesratsvorschlag zur Revision des HMG wird ergänzend neu die Möglichkeit geschaffen, die anerkannten Regeln für die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln auf Verordnungsstufe zu beschreiben und zu konkretisieren. Diese Massnahme soll zur Qualität in der Versorgung mit Arzneimitteln beitragen. Weiterhin sieht der Bundesratsvorschlag vor, die Transparenz der Information insbesondere beim Off-Label Use bei Kindern zu fördern. Dazu wird eine Datenbank für die Pädiatrie vorgeschlagen. Zukünftig sollen national harmonisierte Daten zur Dosierung von Arzneimitteln in der Pädiatrie transparent verfügbar sein. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehenden Grundlagen und die Vorschläge des Bundesrates geeignet sind, ausreichend sicherzustellen, dass Arzneimittel ihrem Zweck entsprechend und massvoll verwendet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Verfügt der Bundesrat über konkretes Zahlenmaterial darüber, wie die Anwendung von Neuroleptika an Kindern in der Schweiz aussieht?</p><p>2. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die missbräuchliche Verschreibung solcher starken Psychopillen an Kinder zu unterbinden?</p><p>3. Gibt es Massnahmen, die durchgeführt werden können, wenn ein Arzt ein Medikament verschreibt, welches gar nicht zur Behandlung der diagnostizierten Krankheit zugelassen ist?</p><p>4. Obwohl das Verschreiben von Medikamenten grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Arztes gehört, zeigt die aktuelle Situation doch, dass solche missbräuchlichen und schädlichen Verschreibungen geschehen. Es ist kaum anzunehmen, dass die Eltern in so einem Fall über die potenziellen Nebenwirkungen solcher Psychopillen aufgeklärt worden sind. Was kann der Bundesrat unternehmen, um eine bessere Kontrolle der Aufklärungspflicht der Ärzte zu erreichen?</p>
  • Psychopillen für verhaltensoriginelle Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im "Tages-Anzeiger" vom 4. Oktober 2013 wird über eine Auswertung der Daten der Krankenkasse CSS berichtet, die aufzeigt, dass sich die Verschreibung von Antipsychose-Medikamenten bei Kindern mit ADHS in den letzten zehn Jahren vervierfacht hat. Es wird auch darauf hingewiesen, dass diese Neuroleptika, die für die Behandlung von schweren psychischen Leiden wie Schizophrenie, manisch-depressive Erkrankungen oder Wahnvorstellungen entwickelt wurden, teilweise massive Nebenwirkungen haben. Zusätzlich sagt der bekannte Kinderarzt und Autor Dr. Remo Largo in einem Interview mit der "Basler Zeitung" (4. Oktober 2013), dass ADHS keine Diagnose mit klaren Kriterien ist, was die Tür zu beliebigen "Behandlungen" öffne. Wenn bei einem Kind Ritalin nicht wirke, gäben ihm die Ärzte oft ein zweites oder drittes Medikament. Dies sind dann meist Neuroleptika. Mit diesen hoffe man die Kinder ruhigstellen zu können. Er stellt auch seinen Standpunkt bezüglich Ritalin dar und sagt, dass es zwar Kinder gibt, denen Ritalin hilft, diese sind aber selten. Über diese missbräuchliche Anwendung von starken Antipsychotika wird auch aus Nordamerika berichtet ("Tages-Anzeiger", 17. August 2013).</p>
    • <p>Die Interpellation greift einen Themenkomplex auf, der Gegenstand von verschiedenen anderen parlamentarischen Vorstössen zu Methylphenidat (Ritalin), leistungssteigernden Medikamenten und Psychopharmaka generell ist. Dabei stehen primär drei Themen im Vordergrund: die medikamentöse Leistungssteigerung, die Behandlung von ADHS und der Missbrauch von Ritalin zum Zwecke der Berauschung. Der Bundesrat hat deshalb bereits in seiner Stellungnahme zu den Postulaten Fehr Jacqueline 09.3665 und Ingold 13.3157 sowie dem Postulat SGK-N 13.3012 bis Herbst 2014 einen Bericht zu diesem Themenkomplex in Aussicht gestellt.</p><p>Bei der vorliegenden Interpellation geht es um die "missbräuchliche Verschreibung von Psychopillen". Anlass war ein Artikel im "Tages-Anzeiger" vom 4. Oktober 2013 bzw. eine darin vorgestellte Auswertung der Krankenkasse CSS, die den Anstieg der Verschreibungen von methylphenidathaltigen Arzneimitteln in der Behandlung von ADHS belegt. Der in Aussicht gestellte Bericht wird auch die Hintergründe dieser Entwicklung beleuchten.</p><p>1. Dem Bundesrat sind die Daten der Studie der CSS bekannt. Weitere Daten zur Verschreibung von Neuroleptika an Kinder liegen ihm jedoch bislang nicht vor. Eine fundierte Beurteilung der Situation ist deshalb aktuell nicht möglich.</p><p>2.-4. Das Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) soll gewährleisten, dass sichere sowie wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden, und dazu beitragen, dass Arzneimittel ihrem Zweck entsprechend sowie massvoll verwendet werden. Die zu jedem Arzneimittel gehörende und von Swissmedic genehmigte Fachinformation enthält ausführliche Informationen zur korrekten Anwendung sowie auch zu Risiken und zu beachtenden Vorsichtsmassnahmen. Bei den primär bei ADHS eingesetzten Psychostimulanzien (Ritalin u. a.) wird z. B. explizit darauf hingewiesen, dass die medikamentöse Therapie nur als Teil eines umfassenden Therapieprogramms eingesetzt werden soll, zu dem auch psychologische, erzieherische und soziale Behandlungsmethoden gehören. Speziell zur korrekten Verschreibung von Methylphenidat (z. B. Ritalin) wurden darüber hinaus detaillierte Informationen publiziert. Weiter unterstehen Arzneimittel mit diesem Wirkstoff zusätzlich dem Betäubungsmittelgesetz. Die Verschreibung von Betäubungsmitteln untersteht der Kontrolle der Kantone. Werden Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, für eine andere als die gemäss Beipackzettel zugelassene Indikation abgegeben oder verschrieben, müssen dies Ärztinnen und Ärzte den zuständigen kantonalen Behörden innerhalb von 30 Tagen melden. Sie haben auf Verlangen der zuständigen kantonalen Behörden alle notwendigen Angaben über Art und Zweck der Behandlung zu machen. Es liegt an den zuständigen kantonalen Behörden, diese Meldungen zu prüfen und bei Bedarf Massnahmen anzuordnen, z. B. eine Beschränkung der Abgabemenge bis hin zum Entzug der Bewilligung.</p><p>Wer mit Arzneimitteln umgeht, ist grundsätzlich gehalten, die Sorgfaltspflichten zu beachten und bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften umzusetzen. Werden "Neuroleptika" für eine andere als die gemäss Beipackzettel zugelassene Anwendung abgegeben oder verschrieben (sogenanntes Off-Label Use), ist dies gemäss HMG zwar zulässig, erfolgt aber in der Verantwortung des verschreibenden Arztes. Zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten gehört auch die Information der Patientin oder des Patienten über das verschriebene oder abgegebene Arzneimittel.</p><p>Mit dem Bundesratsvorschlag zur Revision des HMG wird ergänzend neu die Möglichkeit geschaffen, die anerkannten Regeln für die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln auf Verordnungsstufe zu beschreiben und zu konkretisieren. Diese Massnahme soll zur Qualität in der Versorgung mit Arzneimitteln beitragen. Weiterhin sieht der Bundesratsvorschlag vor, die Transparenz der Information insbesondere beim Off-Label Use bei Kindern zu fördern. Dazu wird eine Datenbank für die Pädiatrie vorgeschlagen. Zukünftig sollen national harmonisierte Daten zur Dosierung von Arzneimitteln in der Pädiatrie transparent verfügbar sein. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehenden Grundlagen und die Vorschläge des Bundesrates geeignet sind, ausreichend sicherzustellen, dass Arzneimittel ihrem Zweck entsprechend und massvoll verwendet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Verfügt der Bundesrat über konkretes Zahlenmaterial darüber, wie die Anwendung von Neuroleptika an Kindern in der Schweiz aussieht?</p><p>2. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die missbräuchliche Verschreibung solcher starken Psychopillen an Kinder zu unterbinden?</p><p>3. Gibt es Massnahmen, die durchgeführt werden können, wenn ein Arzt ein Medikament verschreibt, welches gar nicht zur Behandlung der diagnostizierten Krankheit zugelassen ist?</p><p>4. Obwohl das Verschreiben von Medikamenten grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Arztes gehört, zeigt die aktuelle Situation doch, dass solche missbräuchlichen und schädlichen Verschreibungen geschehen. Es ist kaum anzunehmen, dass die Eltern in so einem Fall über die potenziellen Nebenwirkungen solcher Psychopillen aufgeklärt worden sind. Was kann der Bundesrat unternehmen, um eine bessere Kontrolle der Aufklärungspflicht der Ärzte zu erreichen?</p>
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