Einheitliches Leistungserfassungssystem für die Pflege
- ShortId
-
13.4217
- Id
-
20134217
- Updated
-
28.07.2023 07:05
- Language
-
de
- Title
-
Einheitliches Leistungserfassungssystem für die Pflege
- AdditionalIndexing
-
2841;Tarif;Krankenpflege;Krankenversicherung;Gleichbehandlung;Spitex;Pflegeheim
- 1
-
- L06K010505110101, Krankenpflege
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L06K010505110102, Pflegeheim
- L05K0105051105, Spitex
- L06K110503020101, Tarif
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen Einzelleistungstarife wie auch Pauschaltarife in Spitälern auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Damit wird Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungen ermöglicht, was im Interesse einer rechtsgleichen Behandlung der Patientinnen und Patienten liegt. Bei der Pflegefinanzierung hingegen gibt es kein gesamtschweizerisch einheitliches Pflegebedarfserfassungsinstrument, was sich als Mangel erweist. </p><p>Ziel der neuen Pflegefinanzierung war unter anderem, Transparenz herzustellen über die Kosten und erbrachten Leistungen sowie eine Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. In Pflegeheimen werden die Leistungen noch immer mit drei unterschiedlichen Systemen erfasst (Besa, RAI-RUG, Plaisir), und eine Kalibrierung der Systeme erweist sich als sehr schwierig. Obwohl das EDI in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) mit den definierten zwölf Stufen einen gesamtschweizerisch einheitlichen Nenner definieren will, gelingt es nicht, einen Patienten mit dem gleichen Pflegebedarf unabhängig vom Leistungserfassungssystem in die gleiche Pflegebedarfsstufe einzuteilen. Die Anwendung von verschiedenen Pflegebedarfsinstrumenten und Leistungserfassungssystemen führt beim gleichen Patienten zu unterschiedlichen Zeitresultaten, was zur Folge hat, dass der gleiche Patient teilweise in einer anderen der zwölf vom Bundesrat vorgegebenen Pflegestufen eingeteilt wird und daher auch nicht denselben Rückerstattungsbetrag des Versicherers bekommt. Dieser Missstand ist zu beheben, was nur mit einem gesamtschweizerisch einheitlichen Erfassungssystem möglich ist. Bei der Spitex erfolgt die Bedarfsermittlung wie die Qualitätssicherung weitgehend auf RAI-HC basiert. Dieses System muss gesamtschweizerisch einheitlich durchgesetzt werden können, was eine gesetzliche Grundlage braucht. Es gibt keinen Grund, wieso in der Pflege keine einheitliche Erfassung und Abgeltung gelten soll, während dies in allen anderen Leistungsbereichen der Fall ist.</p>
- <p>Das für die Pflegefinanzierung implementierte System lässt sich nicht mit jenem für die Spitalfinanzierung vergleichen. Seit Inkrafttreten der neuen Pflegefinanzierung und zur Eindämmung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenversicherung sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vor, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen gesamtschweizerisch einheitlichen Beitrag an die Pflege entrichtet. Somit gelten die Regelungen im Tarifbereich und namentlich jene bezüglich gesamtschweizerisch einheitlicher Tarifstruktur (Art. 43 Abs. 5 KVG für Einzelleistungstarife und Art. 49 Abs. 1 KVG für Spitalbehandlungen) nicht.</p><p>Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) sieht zwölf Pflegestufen vor, was namentlich eine Vereinheitlichung der Evaluation des Pflegebedarfs ermöglichen sollte. Die verschiedenen Systeme, die derzeit in der Schweiz verwendet werden, dienen jedoch nicht nur der Bedarfseinstufung, wie in der KLV vorgesehen, sondern sollen auch andere Bedürfnisse ihrer Nutzerinnen und Nutzer befriedigen. Diese Systeme wurden von ihren Gestaltern unterschiedlich entwickelt, und die Problematik ihrer Vergleichbarkeit ist bekannt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Humbel 12.1091, "Verzögerung bei der Abstimmung der Pflege-Einstufungssysteme", festgehalten hat, konnte ein Teil der in der Schweiz verwendeten Systeme bereits harmonisiert werden (RAI/RUG mit Besa). Namentlich aus diesem Grund bleibt der Bundesrat der Meinung, dass man die vollständige Harmonisierung (inkl. System Plaisir) anstreben muss, bevor weitere Massnahmen getroffen werden. Der Bundesrat würde eine Harmonisierung in einem einheitlichen System bevorzugen, denn die Festlegung eines Systems im Gesetz würde von den Nutzerinnen und Nutzern der anderen Systeme grosse finanzielle, zeitliche und organisatorische Investitionen erfordern, die sich als problematisch erweisen könnten und die Erreichung des von der vorliegenden Motion verfolgten Ziels nicht beschleunigen würden.</p><p>Die zweite Harmonisierungsphase hätte Ende 2012 beginnen sollen, hat sich jedoch verzögert, da Curaviva darauf verzichtet hat, den Vorsitz der Arbeitsgruppe zu führen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat ihrerseits Mitte 2013 mitgeteilt, dass die Kantone die nächsten Arbeiten nicht leiten möchten. Derzeit bemüht sich das Bundesamt für Gesundheit, die betroffenen Akteure (Versicherer, Curaviva, GDK) auf den Weg der Diskussion zurückzuführen, damit man gemeinsam auf eine Harmonisierung der Systeme hinarbeiten kann. Es ist vorgesehen, die Arbeiten in zwei Phasen durchzuführen. Die erste hat bereits begonnen und umfasst eine Vorstudie zu den Koordinations- und Kommunikationsleistungen (für Herbst 2014). Die zweite Phase soll dann ermöglichen, Systemvergleich und -harmonisierung vorzunehmen. Wenn sich die Partner auf die Umsetzung dieser zweiten Phase einigen, können die Arbeiten Ende 2014 anlaufen. </p><p>Der Bundesrat möchte die Ergebnisse der Gespräche in dieser Arbeitsgruppe abwarten, prüft aber gleichzeitig, welche ergänzenden Elemente beschlossen werden könnten, um eine Harmonisierung herbeizuführen. Er wäre bereit, Massnahmen zu treffen, sofern die laufenden Gespräche scheitern. Es wäre namentlich zu prüfen, ob ein System auf Kosten der anderen durchgesetzt werden kann und welche Folgen abzusehen wären.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) eine Gesetzesgrundlage für ein gesamtschweizerisch einheitliches Pflegeleistungserfassungssystem für Pflegeheime und Spitex vorzulegen.</p>
- Einheitliches Leistungserfassungssystem für die Pflege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen Einzelleistungstarife wie auch Pauschaltarife in Spitälern auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Damit wird Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungen ermöglicht, was im Interesse einer rechtsgleichen Behandlung der Patientinnen und Patienten liegt. Bei der Pflegefinanzierung hingegen gibt es kein gesamtschweizerisch einheitliches Pflegebedarfserfassungsinstrument, was sich als Mangel erweist. </p><p>Ziel der neuen Pflegefinanzierung war unter anderem, Transparenz herzustellen über die Kosten und erbrachten Leistungen sowie eine Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. In Pflegeheimen werden die Leistungen noch immer mit drei unterschiedlichen Systemen erfasst (Besa, RAI-RUG, Plaisir), und eine Kalibrierung der Systeme erweist sich als sehr schwierig. Obwohl das EDI in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) mit den definierten zwölf Stufen einen gesamtschweizerisch einheitlichen Nenner definieren will, gelingt es nicht, einen Patienten mit dem gleichen Pflegebedarf unabhängig vom Leistungserfassungssystem in die gleiche Pflegebedarfsstufe einzuteilen. Die Anwendung von verschiedenen Pflegebedarfsinstrumenten und Leistungserfassungssystemen führt beim gleichen Patienten zu unterschiedlichen Zeitresultaten, was zur Folge hat, dass der gleiche Patient teilweise in einer anderen der zwölf vom Bundesrat vorgegebenen Pflegestufen eingeteilt wird und daher auch nicht denselben Rückerstattungsbetrag des Versicherers bekommt. Dieser Missstand ist zu beheben, was nur mit einem gesamtschweizerisch einheitlichen Erfassungssystem möglich ist. Bei der Spitex erfolgt die Bedarfsermittlung wie die Qualitätssicherung weitgehend auf RAI-HC basiert. Dieses System muss gesamtschweizerisch einheitlich durchgesetzt werden können, was eine gesetzliche Grundlage braucht. Es gibt keinen Grund, wieso in der Pflege keine einheitliche Erfassung und Abgeltung gelten soll, während dies in allen anderen Leistungsbereichen der Fall ist.</p>
- <p>Das für die Pflegefinanzierung implementierte System lässt sich nicht mit jenem für die Spitalfinanzierung vergleichen. Seit Inkrafttreten der neuen Pflegefinanzierung und zur Eindämmung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenversicherung sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vor, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen gesamtschweizerisch einheitlichen Beitrag an die Pflege entrichtet. Somit gelten die Regelungen im Tarifbereich und namentlich jene bezüglich gesamtschweizerisch einheitlicher Tarifstruktur (Art. 43 Abs. 5 KVG für Einzelleistungstarife und Art. 49 Abs. 1 KVG für Spitalbehandlungen) nicht.</p><p>Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) sieht zwölf Pflegestufen vor, was namentlich eine Vereinheitlichung der Evaluation des Pflegebedarfs ermöglichen sollte. Die verschiedenen Systeme, die derzeit in der Schweiz verwendet werden, dienen jedoch nicht nur der Bedarfseinstufung, wie in der KLV vorgesehen, sondern sollen auch andere Bedürfnisse ihrer Nutzerinnen und Nutzer befriedigen. Diese Systeme wurden von ihren Gestaltern unterschiedlich entwickelt, und die Problematik ihrer Vergleichbarkeit ist bekannt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Humbel 12.1091, "Verzögerung bei der Abstimmung der Pflege-Einstufungssysteme", festgehalten hat, konnte ein Teil der in der Schweiz verwendeten Systeme bereits harmonisiert werden (RAI/RUG mit Besa). Namentlich aus diesem Grund bleibt der Bundesrat der Meinung, dass man die vollständige Harmonisierung (inkl. System Plaisir) anstreben muss, bevor weitere Massnahmen getroffen werden. Der Bundesrat würde eine Harmonisierung in einem einheitlichen System bevorzugen, denn die Festlegung eines Systems im Gesetz würde von den Nutzerinnen und Nutzern der anderen Systeme grosse finanzielle, zeitliche und organisatorische Investitionen erfordern, die sich als problematisch erweisen könnten und die Erreichung des von der vorliegenden Motion verfolgten Ziels nicht beschleunigen würden.</p><p>Die zweite Harmonisierungsphase hätte Ende 2012 beginnen sollen, hat sich jedoch verzögert, da Curaviva darauf verzichtet hat, den Vorsitz der Arbeitsgruppe zu führen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat ihrerseits Mitte 2013 mitgeteilt, dass die Kantone die nächsten Arbeiten nicht leiten möchten. Derzeit bemüht sich das Bundesamt für Gesundheit, die betroffenen Akteure (Versicherer, Curaviva, GDK) auf den Weg der Diskussion zurückzuführen, damit man gemeinsam auf eine Harmonisierung der Systeme hinarbeiten kann. Es ist vorgesehen, die Arbeiten in zwei Phasen durchzuführen. Die erste hat bereits begonnen und umfasst eine Vorstudie zu den Koordinations- und Kommunikationsleistungen (für Herbst 2014). Die zweite Phase soll dann ermöglichen, Systemvergleich und -harmonisierung vorzunehmen. Wenn sich die Partner auf die Umsetzung dieser zweiten Phase einigen, können die Arbeiten Ende 2014 anlaufen. </p><p>Der Bundesrat möchte die Ergebnisse der Gespräche in dieser Arbeitsgruppe abwarten, prüft aber gleichzeitig, welche ergänzenden Elemente beschlossen werden könnten, um eine Harmonisierung herbeizuführen. Er wäre bereit, Massnahmen zu treffen, sofern die laufenden Gespräche scheitern. Es wäre namentlich zu prüfen, ob ein System auf Kosten der anderen durchgesetzt werden kann und welche Folgen abzusehen wären.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) eine Gesetzesgrundlage für ein gesamtschweizerisch einheitliches Pflegeleistungserfassungssystem für Pflegeheime und Spitex vorzulegen.</p>
- Einheitliches Leistungserfassungssystem für die Pflege
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