Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge und Gegengeschäfte für die Schweizer Industrie. Eine Illusion?

ShortId
13.4226
Id
20134226
Updated
28.07.2023 07:03
Language
de
Title
Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge und Gegengeschäfte für die Schweizer Industrie. Eine Illusion?
AdditionalIndexing
09;15;Kompensationshandel;Militärflugzeug;Handelsgeschäft;Kauf;Auslandgeschäft
1
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0701010203, Kauf
  • L05K0701020306, Kompensationshandel
  • L06K070402020101, Auslandgeschäft
  • L04K07010102, Handelsgeschäft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2010 wurden die Rüstungspolitik des Bundesrates, die Industriebeteiligungsstrategie sowie die Offset Policy erneuert. An den grundsätzlichen Bedingungen im Bereich Offset hat sich seit der Beschaffung des F/A-18 nichts geändert, allerdings wurden die einschlägigen Regeln verfeinert und erweitert, und seit 2010 wurde ein deutlich gesteigertes Controlling durch das Offset-Büro Bern eingeführt.</p><p>Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle formulierte einige Empfehlungen, die mit der Revision der Offset Policy seit 2010 umgesetzt werden. Insbesondere konnte dem Element der Nachhaltigkeit deutlich mehr Geltung verschafft werden. Der in diesem Bericht erwähnte Prozentsatz bezüglich der Zusätzlichkeit der untersuchten Offsetgeschäfte ist aus Sicht der Armasuisse nicht zutreffend; sie hat dazu und für einige andere Elemente eine Gegendarstellung gemacht, die als Beilage zum Bericht veröffentlicht wurde.</p><p>Bei der Beschaffung des Gripen beträgt die Gesamtsumme, die wirtschaftlich durch direkte und indirekte Offsetgeschäfte auszugleichen bzw. zu kompensieren ist, 2,5 Milliarden Franken, wobei hier auch die Waffensysteme (Lenkwaffen) von 300 Millionen Franken mit eingeschlossen sind. Auf Saab entfallen 2,2 Milliarden Franken. Die restlichen 626 Millionen Franken sind nicht kompensationspflichtig und beinhalten unter anderem die Beistellungen der Schweiz, die Integration des Gripen in die Führungs- und Informationssysteme der Luftwaffe, Dienstleistungen von Dritten, die geschätzte Teuerung bis zur Ablieferung sowie einen Betrag für Unvorhergesehenes. Es bestehen aber noch keinerlei formelle Verpflichtungen seitens der künftigen Lieferanten (Saab, Diehl und MBDA). Diese treten erst mit den Beschaffungsverträgen in Kraft. Allerdings hat Saab Hand dazu geboten, seine Offset-Anstrengungen ab 2011 weiterzuführen und bis Mitte 2014 ein Volumen von mindestens 300 Millionen Franken zu erreichen. Diese Bestrebungen sind auf bestem Wege. So sind bisher schon rund 200 Millionen Franken angerechnet worden, und es befinden sich über 100 Millionen Franken noch im Erhebungs- und Meldeprozess.</p><p>Wie beim F/A-18 hat auch beim Gripen der Lieferant zahlreiche Partner und Unterlieferanten, die ihn bei der Erfüllung der Offsetverpflichtung unterstützen, das heisst, ihnen wird durch den Lieferanten ein entsprechender Anteil an der Offsetverpflichtung überbunden. Diese Partner müssen aber nicht ihr Domizil und ihre Hauptaktivität in Schweden (z. B. wie im Falle F/A-18 in den USA) haben. Gegenüber der Eidgenossenschaft ist aber der Lieferant als Generalunternehmer verantwortlich, sowohl für die Rüstungslieferung als auch für die gesamte Offset-Erfüllung, die beide mit je einer Vertragsstrafe abgesichert sind. Entscheidend ist, dass die Schweizer Industrie zu zusätzlichen Exportaufträgen kommt, sei es im sicherheits- und rüstungstechnischen Bereich oder aber in anderen wichtigen Industriebranchen (z. B. Maschinenindustrie). Dabei wird auch auf Nachhaltigkeit geachtet und werden gegenüber dem Offset-Erfüllenden Anreize geschaffen, solche Geschäfte erfolgreich zu realisieren. Allerdings gilt im gesamten Offsetbereich, dass die Schweizer Industrie nur dann zu zusätzlichen Aufträgen kommen kann, wenn sie in der Lage ist, wettbewerbsfähige Offerten zu unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat ist zusammenfassend der Auffassung, dass mit diesen vertraglichen Bedingungen und Kontrollen die in Aussicht gestellten Offsetgeschäfte erfolgreich erfüllt werden. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Gegengeschäfte in der Höhe von 2,5 Milliarden Franken, die der Schweizer Industrie von Schweden versprochen wurden, haben massgeblich dazu beigetragen, die Beschaffung der 22 Gripen E zu beschliessen. Man kann sich jedoch zu Recht fragen, ob der Bundesrat 2011 nicht aufgrund dieser Gegengeschäfte zu einer allzu raschen Wahl gedrängt wurde - nachdem er doch die Beschaffung neuer Flugzeuge 2010 aus Budgetgründen eingefroren hatte und die F/A-18 für die Gewährleistung der Sicherheit im Schweizer Luftraum als ausreichend eingeschätzt hatte. Wirtschaftskreise erhofften sich ohne Zweifel den Rafale. Versprochen hat man ihnen den Gripen.</p><p>Nach seinen chaotischen Anfängen entwickelt sich das Dossier zu den Gegengeschäften allmählich. Wie sieht es aber damit letztlich aus? Denn was die Beschaffung von Kampfflugzeugen angeht, gibt es Präzedenzfälle - namentlich der Kauf des F/A-18.</p><p>Die Regeln sind klar: So sagt auch der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 10.3654: "Gemäss der Offsetpolitik des Bundesrates ist ein ausländischer Hersteller verpflichtet, den Vertragswert für militärische Güter zu 100 Prozent durch Aufträge an Schweizer Unternehmen wirtschaftlich auszugleichen."</p><p>Gemäss einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) aus dem Jahr 2007 zur Rüstungsbeschaffung in den Jahren 1995 bis 2005 erreichten die Gegengeschäfte nur 40 Prozent des Offsetvolumens. Die EFK hält fest, dass Gegengeschäfte aus wirtschaftlicher Sicht nur selten einen nachhaltigen Effekt für die beteiligten Schweizer Unternehmen haben und ihre Beschäftigungswirksamkeit geringer sei als angegeben.</p><p>Meine Frage:</p><p>Bei der Abstimmung zur Beschaffung der F/A-18 Mitte der Neunzigerjahre versprach der damalige Bundesrat, dass die Beschaffung der Kampfflugzeuge zu 100 Prozent durch amerikanische Bestellungen ausgeglichen werde. Dies hat sich jedoch überhaupt nicht bewahrheitet. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass im Fall des Gripen nicht das Gleiche geschieht?</p><p>Wo ich herkomme, gibt es eine Redensart, die besagt: Versprechen verpflichten nur diejenigen, die daran glauben.</p>
  • Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge und Gegengeschäfte für die Schweizer Industrie. Eine Illusion?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2010 wurden die Rüstungspolitik des Bundesrates, die Industriebeteiligungsstrategie sowie die Offset Policy erneuert. An den grundsätzlichen Bedingungen im Bereich Offset hat sich seit der Beschaffung des F/A-18 nichts geändert, allerdings wurden die einschlägigen Regeln verfeinert und erweitert, und seit 2010 wurde ein deutlich gesteigertes Controlling durch das Offset-Büro Bern eingeführt.</p><p>Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle formulierte einige Empfehlungen, die mit der Revision der Offset Policy seit 2010 umgesetzt werden. Insbesondere konnte dem Element der Nachhaltigkeit deutlich mehr Geltung verschafft werden. Der in diesem Bericht erwähnte Prozentsatz bezüglich der Zusätzlichkeit der untersuchten Offsetgeschäfte ist aus Sicht der Armasuisse nicht zutreffend; sie hat dazu und für einige andere Elemente eine Gegendarstellung gemacht, die als Beilage zum Bericht veröffentlicht wurde.</p><p>Bei der Beschaffung des Gripen beträgt die Gesamtsumme, die wirtschaftlich durch direkte und indirekte Offsetgeschäfte auszugleichen bzw. zu kompensieren ist, 2,5 Milliarden Franken, wobei hier auch die Waffensysteme (Lenkwaffen) von 300 Millionen Franken mit eingeschlossen sind. Auf Saab entfallen 2,2 Milliarden Franken. Die restlichen 626 Millionen Franken sind nicht kompensationspflichtig und beinhalten unter anderem die Beistellungen der Schweiz, die Integration des Gripen in die Führungs- und Informationssysteme der Luftwaffe, Dienstleistungen von Dritten, die geschätzte Teuerung bis zur Ablieferung sowie einen Betrag für Unvorhergesehenes. Es bestehen aber noch keinerlei formelle Verpflichtungen seitens der künftigen Lieferanten (Saab, Diehl und MBDA). Diese treten erst mit den Beschaffungsverträgen in Kraft. Allerdings hat Saab Hand dazu geboten, seine Offset-Anstrengungen ab 2011 weiterzuführen und bis Mitte 2014 ein Volumen von mindestens 300 Millionen Franken zu erreichen. Diese Bestrebungen sind auf bestem Wege. So sind bisher schon rund 200 Millionen Franken angerechnet worden, und es befinden sich über 100 Millionen Franken noch im Erhebungs- und Meldeprozess.</p><p>Wie beim F/A-18 hat auch beim Gripen der Lieferant zahlreiche Partner und Unterlieferanten, die ihn bei der Erfüllung der Offsetverpflichtung unterstützen, das heisst, ihnen wird durch den Lieferanten ein entsprechender Anteil an der Offsetverpflichtung überbunden. Diese Partner müssen aber nicht ihr Domizil und ihre Hauptaktivität in Schweden (z. B. wie im Falle F/A-18 in den USA) haben. Gegenüber der Eidgenossenschaft ist aber der Lieferant als Generalunternehmer verantwortlich, sowohl für die Rüstungslieferung als auch für die gesamte Offset-Erfüllung, die beide mit je einer Vertragsstrafe abgesichert sind. Entscheidend ist, dass die Schweizer Industrie zu zusätzlichen Exportaufträgen kommt, sei es im sicherheits- und rüstungstechnischen Bereich oder aber in anderen wichtigen Industriebranchen (z. B. Maschinenindustrie). Dabei wird auch auf Nachhaltigkeit geachtet und werden gegenüber dem Offset-Erfüllenden Anreize geschaffen, solche Geschäfte erfolgreich zu realisieren. Allerdings gilt im gesamten Offsetbereich, dass die Schweizer Industrie nur dann zu zusätzlichen Aufträgen kommen kann, wenn sie in der Lage ist, wettbewerbsfähige Offerten zu unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat ist zusammenfassend der Auffassung, dass mit diesen vertraglichen Bedingungen und Kontrollen die in Aussicht gestellten Offsetgeschäfte erfolgreich erfüllt werden. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Gegengeschäfte in der Höhe von 2,5 Milliarden Franken, die der Schweizer Industrie von Schweden versprochen wurden, haben massgeblich dazu beigetragen, die Beschaffung der 22 Gripen E zu beschliessen. Man kann sich jedoch zu Recht fragen, ob der Bundesrat 2011 nicht aufgrund dieser Gegengeschäfte zu einer allzu raschen Wahl gedrängt wurde - nachdem er doch die Beschaffung neuer Flugzeuge 2010 aus Budgetgründen eingefroren hatte und die F/A-18 für die Gewährleistung der Sicherheit im Schweizer Luftraum als ausreichend eingeschätzt hatte. Wirtschaftskreise erhofften sich ohne Zweifel den Rafale. Versprochen hat man ihnen den Gripen.</p><p>Nach seinen chaotischen Anfängen entwickelt sich das Dossier zu den Gegengeschäften allmählich. Wie sieht es aber damit letztlich aus? Denn was die Beschaffung von Kampfflugzeugen angeht, gibt es Präzedenzfälle - namentlich der Kauf des F/A-18.</p><p>Die Regeln sind klar: So sagt auch der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 10.3654: "Gemäss der Offsetpolitik des Bundesrates ist ein ausländischer Hersteller verpflichtet, den Vertragswert für militärische Güter zu 100 Prozent durch Aufträge an Schweizer Unternehmen wirtschaftlich auszugleichen."</p><p>Gemäss einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) aus dem Jahr 2007 zur Rüstungsbeschaffung in den Jahren 1995 bis 2005 erreichten die Gegengeschäfte nur 40 Prozent des Offsetvolumens. Die EFK hält fest, dass Gegengeschäfte aus wirtschaftlicher Sicht nur selten einen nachhaltigen Effekt für die beteiligten Schweizer Unternehmen haben und ihre Beschäftigungswirksamkeit geringer sei als angegeben.</p><p>Meine Frage:</p><p>Bei der Abstimmung zur Beschaffung der F/A-18 Mitte der Neunzigerjahre versprach der damalige Bundesrat, dass die Beschaffung der Kampfflugzeuge zu 100 Prozent durch amerikanische Bestellungen ausgeglichen werde. Dies hat sich jedoch überhaupt nicht bewahrheitet. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass im Fall des Gripen nicht das Gleiche geschieht?</p><p>Wo ich herkomme, gibt es eine Redensart, die besagt: Versprechen verpflichten nur diejenigen, die daran glauben.</p>
    • Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge und Gegengeschäfte für die Schweizer Industrie. Eine Illusion?

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