Erreichbarkeit der Poststellen

ShortId
13.4231
Id
20134231
Updated
28.07.2023 06:59
Language
de
Title
Erreichbarkeit der Poststellen
AdditionalIndexing
34;Poststelle;Evaluation;Standort des Betriebes;Vollzug von Beschlüssen;service public
1
  • L05K1202020202, Poststelle
  • L04K08060111, service public
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 33 VPG regelt die Erreichbarkeit der Poststellen und -agenturen. Absatz 4 präzisiert: "Das Poststellen- und Postagenturennetz muss gewährleisten, dass 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Poststelle oder Postagentur innerhalb von 20 Minuten erreichen können. Bietet die Post einen Hausservice an, so gelten für die betroffenen Haushalte 30 Minuten." Zur Messmethode heisst es in Absatz 6: "Die Methode zur Messung der Erreichbarkeit muss wissenschaftlich anerkannt und von einer unabhängigen Fachstelle zertifiziert sein."</p><p>Artikel 44 VPG, der den Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs regelt, besagt, dass der Zugang angemessen ist, wenn die Dienstleistungen "für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ... zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten zugänglich sind." Auch hier präzisiert Absatz 2: "Die Methode zur Messung des Zugangs muss wissenschaftlich anerkannt und von einer unabhängigen Fachstelle zertifiziert sein."</p><p>Es wäre interessant, mehr über diese wissenschaftliche Anerkennung und die Zertifizierung durch eine unabhängige Fachstelle zu erfahren.</p>
  • <p>1./2. Gemäss Postgesetzgebung schlägt die Schweizerische Post eine Methode zur Erreichbarkeitsmessung vor. Diese muss von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Postcom ist für die Postdienstleistungen und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) für die Zahlungsverkehrsdienstleistungen zuständig. Die Genehmigung erfolgt im ersten Quartal 2014. Die wissenschaftliche Anerkennung und Zertifizierung der Methode durch eine unabhängige Stelle stellen notwendige Voraussetzungen für deren Genehmigung dar. Für die Wahl der unabhängigen Zertifizierungsstelle hat die Post mehrere geeignete Institute von Schweizer Universitäten mittels Einladungsverfahren angefragt. Von den eingereichten Offerten hat sie das Institut für Geoinformations-Engineering der ETH Zürich ausgewählt.</p><p>3. Die Post beauftragt eine unabhängige Fachstelle mit der jährlichen Messung und erstattet Postcom und Bakom jeweils bis zum 31. März Bericht. Die Berechnung der Erreichbarkeit erfolgt jährlich auf der Basis der aktuellen Bevölkerungsdaten vom Bundesamt für Statistik. Die Resultate werden von der zuständigen Behörde geprüft und publiziert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Postverordnung (VPG) macht Vorschriften zur Erreichbarkeit von Poststellen und -agenturen sowie zum Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Es wird präzisiert, dass eine Poststelle oder -agentur für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten (zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln) erreichbar sein muss; der Zugang zu Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs innerhalb von 30 Minuten. Die Verordnung besagt ebenfalls, dass die Methoden zur Messung der Erreichbarkeit wissenschaftlich anerkannt und von einer unabhängigen Fachstelle zertifiziert sein müssen.</p><p>Der Bundesrat wird darum gebeten, die folgenden drei Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind die Messmethoden von einer unabhängigen Fachstelle zertifiziert worden?</p><p>2. Welche Stelle ist für die Zertifizierung und die wissenschaftliche Anerkennung zuständig?</p><p>3. Wird die Überprüfung der Erreichbarkeit regelmässig durchgeführt, damit sie immer auf den aktuellsten Bevölkerungszahlen des Bundesamtes für Statistik basiert (vergleiche erläuternder Bericht zur Postverordnung)?</p>
  • Erreichbarkeit der Poststellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 33 VPG regelt die Erreichbarkeit der Poststellen und -agenturen. Absatz 4 präzisiert: "Das Poststellen- und Postagenturennetz muss gewährleisten, dass 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Poststelle oder Postagentur innerhalb von 20 Minuten erreichen können. Bietet die Post einen Hausservice an, so gelten für die betroffenen Haushalte 30 Minuten." Zur Messmethode heisst es in Absatz 6: "Die Methode zur Messung der Erreichbarkeit muss wissenschaftlich anerkannt und von einer unabhängigen Fachstelle zertifiziert sein."</p><p>Artikel 44 VPG, der den Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs regelt, besagt, dass der Zugang angemessen ist, wenn die Dienstleistungen "für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ... zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten zugänglich sind." Auch hier präzisiert Absatz 2: "Die Methode zur Messung des Zugangs muss wissenschaftlich anerkannt und von einer unabhängigen Fachstelle zertifiziert sein."</p><p>Es wäre interessant, mehr über diese wissenschaftliche Anerkennung und die Zertifizierung durch eine unabhängige Fachstelle zu erfahren.</p>
    • <p>1./2. Gemäss Postgesetzgebung schlägt die Schweizerische Post eine Methode zur Erreichbarkeitsmessung vor. Diese muss von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Postcom ist für die Postdienstleistungen und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) für die Zahlungsverkehrsdienstleistungen zuständig. Die Genehmigung erfolgt im ersten Quartal 2014. Die wissenschaftliche Anerkennung und Zertifizierung der Methode durch eine unabhängige Stelle stellen notwendige Voraussetzungen für deren Genehmigung dar. Für die Wahl der unabhängigen Zertifizierungsstelle hat die Post mehrere geeignete Institute von Schweizer Universitäten mittels Einladungsverfahren angefragt. Von den eingereichten Offerten hat sie das Institut für Geoinformations-Engineering der ETH Zürich ausgewählt.</p><p>3. Die Post beauftragt eine unabhängige Fachstelle mit der jährlichen Messung und erstattet Postcom und Bakom jeweils bis zum 31. März Bericht. Die Berechnung der Erreichbarkeit erfolgt jährlich auf der Basis der aktuellen Bevölkerungsdaten vom Bundesamt für Statistik. Die Resultate werden von der zuständigen Behörde geprüft und publiziert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Postverordnung (VPG) macht Vorschriften zur Erreichbarkeit von Poststellen und -agenturen sowie zum Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Es wird präzisiert, dass eine Poststelle oder -agentur für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten (zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln) erreichbar sein muss; der Zugang zu Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs innerhalb von 30 Minuten. Die Verordnung besagt ebenfalls, dass die Methoden zur Messung der Erreichbarkeit wissenschaftlich anerkannt und von einer unabhängigen Fachstelle zertifiziert sein müssen.</p><p>Der Bundesrat wird darum gebeten, die folgenden drei Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind die Messmethoden von einer unabhängigen Fachstelle zertifiziert worden?</p><p>2. Welche Stelle ist für die Zertifizierung und die wissenschaftliche Anerkennung zuständig?</p><p>3. Wird die Überprüfung der Erreichbarkeit regelmässig durchgeführt, damit sie immer auf den aktuellsten Bevölkerungszahlen des Bundesamtes für Statistik basiert (vergleiche erläuternder Bericht zur Postverordnung)?</p>
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