Gewinnerwartung an die Post. Erhöhter Druck?

ShortId
13.4232
Id
20134232
Updated
28.07.2023 06:59
Language
de
Title
Gewinnerwartung an die Post. Erhöhter Druck?
AdditionalIndexing
34;Post;Poststelle;Gewinn;Steuer auf Postdienstleistungen;Einnahmen der öffentlichen Hand;Arbeitsbedingungen;service public
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K11070107, Steuer auf Postdienstleistungen
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
  • L04K08060111, service public
  • L05K1202020202, Poststelle
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss den strategischen Zielen des Bundesrates für die Schweizerische Post AG für die Jahre 2013 bis 2016 erwartet der Bundesrat, dass die Post die erwirtschafteten Gewinne zum Aufbau des bankenrechtlich erforderlichen Eigenkapitals der Postfinance AG sowie für Ausschüttungen an den Bund einsetzt; die Dividendenpolitik soll dem Grundsatz der Stetigkeit folgen. Diese Ziele hat der Bundesrat auf der Grundlage der neuen Postgesetzgebung sowie unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen festgelegt, welche sich insbesondere aus der Unterstellung der Postfinance AG unter die Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie dem Eintritt der Post in die integrale Steuerpflicht ergeben.</p><p>Die Post hat dem Bund in den vergangenen Jahren von ihrem Gewinn jeweils 200 Millionen Franken ausgeschüttet. Der Bundesrat rechnet auch unter den geänderten Rahmenbedingungen grundsätzlich weiterhin mit einer Ausschüttung im bisherigen Umfang.</p><p>2. Der Bundesrat erwartet von der Post gemäss den strategischen Zielen, dass sie eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt und attraktive Anstellungsbedingungen bietet. Im Weiteren soll die Post mit ihren Sozialpartnern Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages führen, wie dies auch im Postorganisationsgesetz (Art. 9 Abs. 2 POG, SR 783.1) festgelegt wurde.</p><p>Mit diesen Vorgaben setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Anstellungsbedingungen der Post in der neuen Rechtsstruktur sowie unter den geänderten Rahmenbedingungen nicht verschlechtert werden.</p><p>3. Gemäss Postgesetz (Art. 14 Abs. 5 PG, SR 783.0) muss die Post ein landesweit flächendeckendes Poststellen- und Postagenturennetz betreiben, welches sicherstellt, dass die Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich ist. Flächendeckend heisst, dass pro Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle mit allen Postdiensten der Grundversorgung vorhanden ist. Im Weiteren wird in der Postverordnung (VPG, SR 783.01) konkretisiert, dass für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eine Poststelle oder Postagentur innerhalb von 20 Minuten bzw. die Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein müssen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von der Eidgenössischen Postkommission (Postcom) bzw. dem Bakom jährlich überprüft. Vor der Schliessung oder Verlegung eines bedienten Zugangspunktes muss die Post die Behörden der betroffenen Gemeinden anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Ist die betroffene Gemeinde mit einem Entscheid der Post nicht einverstanden, kann sie im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens die Postcom anrufen.</p><p>Die Post hat damit die Ausgestaltung ihres Poststellen- und -agenturennetzes an den dargelegten gesetzlichen Vorgaben auszurichten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aufgrund ihrer neuen Rechtsstruktur bezahlt die Schweizerische Post von nun an Steuern. Dennoch heisst es in den strategischen Zielen des Bundesrates für die Schweizerische Post AG 2013-2016 im Abschnitt zu den finanziellen Zielen, der Bundesrat erwarte, dass die Post "die erwirtschafteten Gewinne zum Aufbau des bankenrechtlich erforderlichen Eigenkapitals der Postfinance AG sowie für Ausschüttungen an den Bund einsetzt; die Dividendenpolitik soll dem Grundsatz der Stetigkeit folgen".</p><p>In Anbetracht der neuen Situation stellen sich einige Fragen zu den Erwartungen gegenüber der Post.</p><p>Der Bundesrat wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bund weiterhin die gleichen Erwartungen an die Post, was die Ablieferung der Gewinne betrifft?</p><p>2. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass sich die gestiegenen Erwartungen mit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auf die Postangestellten auswirken werden?</p><p>3. Hält der Bundesrat es für möglich, dass die Post aufgrund dieser neuen Situation ihre Sparbemühungen zulasten des Poststellennetzes verstärken könnte?</p>
  • Gewinnerwartung an die Post. Erhöhter Druck?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss den strategischen Zielen des Bundesrates für die Schweizerische Post AG für die Jahre 2013 bis 2016 erwartet der Bundesrat, dass die Post die erwirtschafteten Gewinne zum Aufbau des bankenrechtlich erforderlichen Eigenkapitals der Postfinance AG sowie für Ausschüttungen an den Bund einsetzt; die Dividendenpolitik soll dem Grundsatz der Stetigkeit folgen. Diese Ziele hat der Bundesrat auf der Grundlage der neuen Postgesetzgebung sowie unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen festgelegt, welche sich insbesondere aus der Unterstellung der Postfinance AG unter die Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie dem Eintritt der Post in die integrale Steuerpflicht ergeben.</p><p>Die Post hat dem Bund in den vergangenen Jahren von ihrem Gewinn jeweils 200 Millionen Franken ausgeschüttet. Der Bundesrat rechnet auch unter den geänderten Rahmenbedingungen grundsätzlich weiterhin mit einer Ausschüttung im bisherigen Umfang.</p><p>2. Der Bundesrat erwartet von der Post gemäss den strategischen Zielen, dass sie eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt und attraktive Anstellungsbedingungen bietet. Im Weiteren soll die Post mit ihren Sozialpartnern Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages führen, wie dies auch im Postorganisationsgesetz (Art. 9 Abs. 2 POG, SR 783.1) festgelegt wurde.</p><p>Mit diesen Vorgaben setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Anstellungsbedingungen der Post in der neuen Rechtsstruktur sowie unter den geänderten Rahmenbedingungen nicht verschlechtert werden.</p><p>3. Gemäss Postgesetz (Art. 14 Abs. 5 PG, SR 783.0) muss die Post ein landesweit flächendeckendes Poststellen- und Postagenturennetz betreiben, welches sicherstellt, dass die Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich ist. Flächendeckend heisst, dass pro Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle mit allen Postdiensten der Grundversorgung vorhanden ist. Im Weiteren wird in der Postverordnung (VPG, SR 783.01) konkretisiert, dass für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eine Poststelle oder Postagentur innerhalb von 20 Minuten bzw. die Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein müssen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von der Eidgenössischen Postkommission (Postcom) bzw. dem Bakom jährlich überprüft. Vor der Schliessung oder Verlegung eines bedienten Zugangspunktes muss die Post die Behörden der betroffenen Gemeinden anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Ist die betroffene Gemeinde mit einem Entscheid der Post nicht einverstanden, kann sie im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens die Postcom anrufen.</p><p>Die Post hat damit die Ausgestaltung ihres Poststellen- und -agenturennetzes an den dargelegten gesetzlichen Vorgaben auszurichten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aufgrund ihrer neuen Rechtsstruktur bezahlt die Schweizerische Post von nun an Steuern. Dennoch heisst es in den strategischen Zielen des Bundesrates für die Schweizerische Post AG 2013-2016 im Abschnitt zu den finanziellen Zielen, der Bundesrat erwarte, dass die Post "die erwirtschafteten Gewinne zum Aufbau des bankenrechtlich erforderlichen Eigenkapitals der Postfinance AG sowie für Ausschüttungen an den Bund einsetzt; die Dividendenpolitik soll dem Grundsatz der Stetigkeit folgen".</p><p>In Anbetracht der neuen Situation stellen sich einige Fragen zu den Erwartungen gegenüber der Post.</p><p>Der Bundesrat wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bund weiterhin die gleichen Erwartungen an die Post, was die Ablieferung der Gewinne betrifft?</p><p>2. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass sich die gestiegenen Erwartungen mit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auf die Postangestellten auswirken werden?</p><p>3. Hält der Bundesrat es für möglich, dass die Post aufgrund dieser neuen Situation ihre Sparbemühungen zulasten des Poststellennetzes verstärken könnte?</p>
    • Gewinnerwartung an die Post. Erhöhter Druck?

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