Finanzielle Unterstützung für Regionalradios während der Übertragung via FM und DAB+
- ShortId
-
13.4236
- Id
-
20134236
- Updated
-
28.07.2023 07:00
- Language
-
de
- Title
-
Finanzielle Unterstützung für Regionalradios während der Übertragung via FM und DAB+
- AdditionalIndexing
-
34;Randregion;privates Massenmedium;Wellenbereich;Radio;lokales Massenmedium;Finanzhilfe
- 1
-
- L05K1202050103, Radio
- L05K1202050106, privates Massenmedium
- L05K1202050111, Wellenbereich
- L05K1202050104, lokales Massenmedium
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L07K08070102010704, Randregion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die privaten und öffentlichen Radiosender in der Schweiz planen den Wechsel von der Übertragung via Frequenzmodulation (FM) zur digitalen Übertragung (DAB+, Digital Audio Broadcasting) auf März 2014. Damit folgen sie der Strategie des Bundesrates, der klar von der FM-Übertragung wegkommen will, da die Technologie heute ihre Grenzen erreicht hat.</p><p>Die digitale Übertragung bietet den Hörerinnen und Hörern mittelfristig eindeutige Vorteile wie eine grössere Auswahl an Programmen oder einen besseren Empfang. Dank DAB+ können die Radios ihre Übertragungskosten senken, ein grösseres Gebiet abdecken und ihrer Hörerschaft eine breitere Palette an Dienstleistungen bieten. Bis der Übergang zu DAB+ jedoch abgeschlossen ist, müssen die Radiosender während mehrerer Jahre die Kosten für die doppelte Übertragung (FM und DAB+) tragen. Die Mehrausgaben für die meisten Privatradios in der Romandie werden beispielsweise auf mindestens 120 000 Franken pro Jahr geschätzt, ohne dass zusätzliche Werbeeinnahmen generiert werden oder die Zahl der Hörerinnen und Hörer beträchtlich zunimmt. Diese Summe ist im Vergleich zum Budget zahlreicher Radiosender sehr hoch.</p><p>Das RTVG sieht zwar vor, dass Veranstalter, die neue Technologien (wie das Digitalradio) einführen, unterstützt werden können (Art. 58 RTVG); um den Übergang von FM zu DAB+ jedoch zu fördern, ist ein substanzieller finanzieller Beitrag für die betroffenen Radios unerlässlich, und zwar sollte dieser Beitrag ab sofort geleistet werden, noch bevor die verbesserten Bestimmungen des neuen RTVG in Kraft treten.</p>
- <p>Das analoge UKW-Frequenzspektrum ist seit Jahren sehr stark beansprucht und bietet für die Verbreitung neuer Programme keinen Raum mehr. Vor diesem Hintergrund erlaubt die Digitaltechnik DAB+ eine Weiterentwicklung der Angebots- und Meinungsvielfalt: Wo heute ein analoges UKW-Programm Platz hat, könnten zukünftig rund 16 Digitalprogramme verbreitet werden. Entsprechend ist der Bundesrat bereits im Jahr 2006 zur Überzeugung gelangt, dass die Zukunft des Mediums Radio in seiner digitalen Verbreitung liegt. Heute bietet die SRG ihre gesamte Programmpalette digital auf DAB+ an. In der Deutschschweiz sind heute schon 13 der 31 UKW-Lokalradios über DAB+ empfangbar. Dazu kommen weitere 10 Programme von Privatanbietern, welche nicht über UKW verbreitet werden. Im Frühjahr 2014 werden neu auch fast alle Privatradios der Romandie den digitalen Betrieb aufnehmen. Damit wird praktisch die Hälfte der schweizerischen heutigen UKW-Radios auch digital im Äther sein. Der Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung ist für die Radioveranstalter auf verschiedenen Ebenen anspruchsvoll, und der Bundesrat anerkennt und begrüsst die Anstrengungen, welche sowohl SRG als auch Privatradios unternehmen.</p><p>1. Nach vollzogenem Umstieg von der analogen UKW-Verbreitung auf die digitale DAB+-Technologie werden die Veranstalter von spürbaren Vorteilen profitieren, wie die Interpellantin zu Recht festhält. Während einer gewissen Zeit müssen die heutigen UKW-Radios ihre Programme aber parallel auf UKW und DAB+ verbreiten. Diese Doppelverbreitung verursacht Mehrkosten. In dieser heiklen Phase der Parallelverbreitung sind die betroffenen Radiostationen tatsächlich erhöhten finanziellen Belastungen ausgesetzt, ohne dass sie zugleich ihre Einnahmen entsprechend verbessern könnten.</p><p>2. Der bisherige Artikel 58 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) bietet eine Grundlage zur Förderung der Einführung neuer Technologien. Diese Bestimmung ist jedoch zu restriktiv formuliert und hat es in ihrer geltenden Fassung nicht erlaubt, die gesetzgeberischen Ziele im erwünschten Umfang umzusetzen. Daher hat der Bundesrat selbst die Änderung dieser Norm vorgeschlagen (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 2013 zur Änderung des RTVG). Inzwischen hat die KVF-N im Rahmen ihrer Gesetzesberatung der neuen Version von Artikel 58 RTVG zugestimmt. Diese erlaubt zukünftig eine effektive, zielgerichtete Unterstützung der technologischen Umstellungen. Die Haltung der KVF-N kann als Zeichen dafür gewertet werden, dass sich das Parlament der Absicht des Bundesrates anschliesst, dem Rundfunk zur Bewältigung des technologischen Wandels die nötigen zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Das revidierte RTVG dürfte aber erst 2016 in Kraft treten. In der Zwischenzeit ist der Bundesrat bereit, den Spielraum, welchen der geltende Artikel 58 RTVG bietet, voll auszunützen, um die Radiostationen im bereits laufenden intensiven Umstellungsprozess zu unterstützen. </p><p>3. Während die Radios in Bergregionen ihre Programme heute noch vornehmlich auf UKW verbreiten, werden auch sie bald einmal vor der digitalen Herausforderung stehen, und dies unter strukturell besonders ungünstigen Wirtschaftsbedingungen. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, wie nebst der UKW-Verbreitung subsidiär auch die Verbreitung über DAB+ unterstützt werden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist sich der Bundesrat der wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung von DAB+ auf die Schweizer Privatradiosender bewusst?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, den Signalen des Parlamentes zu folgen und sich dem Ziel, das mit dem neuen Artikel 58 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verfolgt wird, bereits jetzt zu nähern und Privatradiosender während der Zeit, in der gleichzeitig via FM und DAB+ gesendet wird, so rasch wie möglich auf einfache und substanzielle Art zu unterstützen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, sich für den Erhalt einer massgeblichen Unterstützung von Radiosendern in Bergregionen im Sinne von Artikel 57 RTVG einzusetzen und so die Stationen in abgeschiedenen Versorgungsgebieten beim Wechsel auf DAB+ zu unterstützen?</p>
- Finanzielle Unterstützung für Regionalradios während der Übertragung via FM und DAB+
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die privaten und öffentlichen Radiosender in der Schweiz planen den Wechsel von der Übertragung via Frequenzmodulation (FM) zur digitalen Übertragung (DAB+, Digital Audio Broadcasting) auf März 2014. Damit folgen sie der Strategie des Bundesrates, der klar von der FM-Übertragung wegkommen will, da die Technologie heute ihre Grenzen erreicht hat.</p><p>Die digitale Übertragung bietet den Hörerinnen und Hörern mittelfristig eindeutige Vorteile wie eine grössere Auswahl an Programmen oder einen besseren Empfang. Dank DAB+ können die Radios ihre Übertragungskosten senken, ein grösseres Gebiet abdecken und ihrer Hörerschaft eine breitere Palette an Dienstleistungen bieten. Bis der Übergang zu DAB+ jedoch abgeschlossen ist, müssen die Radiosender während mehrerer Jahre die Kosten für die doppelte Übertragung (FM und DAB+) tragen. Die Mehrausgaben für die meisten Privatradios in der Romandie werden beispielsweise auf mindestens 120 000 Franken pro Jahr geschätzt, ohne dass zusätzliche Werbeeinnahmen generiert werden oder die Zahl der Hörerinnen und Hörer beträchtlich zunimmt. Diese Summe ist im Vergleich zum Budget zahlreicher Radiosender sehr hoch.</p><p>Das RTVG sieht zwar vor, dass Veranstalter, die neue Technologien (wie das Digitalradio) einführen, unterstützt werden können (Art. 58 RTVG); um den Übergang von FM zu DAB+ jedoch zu fördern, ist ein substanzieller finanzieller Beitrag für die betroffenen Radios unerlässlich, und zwar sollte dieser Beitrag ab sofort geleistet werden, noch bevor die verbesserten Bestimmungen des neuen RTVG in Kraft treten.</p>
- <p>Das analoge UKW-Frequenzspektrum ist seit Jahren sehr stark beansprucht und bietet für die Verbreitung neuer Programme keinen Raum mehr. Vor diesem Hintergrund erlaubt die Digitaltechnik DAB+ eine Weiterentwicklung der Angebots- und Meinungsvielfalt: Wo heute ein analoges UKW-Programm Platz hat, könnten zukünftig rund 16 Digitalprogramme verbreitet werden. Entsprechend ist der Bundesrat bereits im Jahr 2006 zur Überzeugung gelangt, dass die Zukunft des Mediums Radio in seiner digitalen Verbreitung liegt. Heute bietet die SRG ihre gesamte Programmpalette digital auf DAB+ an. In der Deutschschweiz sind heute schon 13 der 31 UKW-Lokalradios über DAB+ empfangbar. Dazu kommen weitere 10 Programme von Privatanbietern, welche nicht über UKW verbreitet werden. Im Frühjahr 2014 werden neu auch fast alle Privatradios der Romandie den digitalen Betrieb aufnehmen. Damit wird praktisch die Hälfte der schweizerischen heutigen UKW-Radios auch digital im Äther sein. Der Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung ist für die Radioveranstalter auf verschiedenen Ebenen anspruchsvoll, und der Bundesrat anerkennt und begrüsst die Anstrengungen, welche sowohl SRG als auch Privatradios unternehmen.</p><p>1. Nach vollzogenem Umstieg von der analogen UKW-Verbreitung auf die digitale DAB+-Technologie werden die Veranstalter von spürbaren Vorteilen profitieren, wie die Interpellantin zu Recht festhält. Während einer gewissen Zeit müssen die heutigen UKW-Radios ihre Programme aber parallel auf UKW und DAB+ verbreiten. Diese Doppelverbreitung verursacht Mehrkosten. In dieser heiklen Phase der Parallelverbreitung sind die betroffenen Radiostationen tatsächlich erhöhten finanziellen Belastungen ausgesetzt, ohne dass sie zugleich ihre Einnahmen entsprechend verbessern könnten.</p><p>2. Der bisherige Artikel 58 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) bietet eine Grundlage zur Förderung der Einführung neuer Technologien. Diese Bestimmung ist jedoch zu restriktiv formuliert und hat es in ihrer geltenden Fassung nicht erlaubt, die gesetzgeberischen Ziele im erwünschten Umfang umzusetzen. Daher hat der Bundesrat selbst die Änderung dieser Norm vorgeschlagen (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 2013 zur Änderung des RTVG). Inzwischen hat die KVF-N im Rahmen ihrer Gesetzesberatung der neuen Version von Artikel 58 RTVG zugestimmt. Diese erlaubt zukünftig eine effektive, zielgerichtete Unterstützung der technologischen Umstellungen. Die Haltung der KVF-N kann als Zeichen dafür gewertet werden, dass sich das Parlament der Absicht des Bundesrates anschliesst, dem Rundfunk zur Bewältigung des technologischen Wandels die nötigen zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Das revidierte RTVG dürfte aber erst 2016 in Kraft treten. In der Zwischenzeit ist der Bundesrat bereit, den Spielraum, welchen der geltende Artikel 58 RTVG bietet, voll auszunützen, um die Radiostationen im bereits laufenden intensiven Umstellungsprozess zu unterstützen. </p><p>3. Während die Radios in Bergregionen ihre Programme heute noch vornehmlich auf UKW verbreiten, werden auch sie bald einmal vor der digitalen Herausforderung stehen, und dies unter strukturell besonders ungünstigen Wirtschaftsbedingungen. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, wie nebst der UKW-Verbreitung subsidiär auch die Verbreitung über DAB+ unterstützt werden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist sich der Bundesrat der wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung von DAB+ auf die Schweizer Privatradiosender bewusst?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, den Signalen des Parlamentes zu folgen und sich dem Ziel, das mit dem neuen Artikel 58 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verfolgt wird, bereits jetzt zu nähern und Privatradiosender während der Zeit, in der gleichzeitig via FM und DAB+ gesendet wird, so rasch wie möglich auf einfache und substanzielle Art zu unterstützen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, sich für den Erhalt einer massgeblichen Unterstützung von Radiosendern in Bergregionen im Sinne von Artikel 57 RTVG einzusetzen und so die Stationen in abgeschiedenen Versorgungsgebieten beim Wechsel auf DAB+ zu unterstützen?</p>
- Finanzielle Unterstützung für Regionalradios während der Übertragung via FM und DAB+
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