Bürgerfreundliche Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
- ShortId
-
13.4241
- Id
-
20134241
- Updated
-
28.07.2023 07:17
- Language
-
de
- Title
-
Bürgerfreundliche Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
- AdditionalIndexing
-
04;Bilddokument;Ausweis;Gemeinde;Preisrückgang;Vereinfachung von Verfahren;service public
- 1
-
- L04K05060104, Ausweis
- L06K080701020106, Gemeinde
- L04K02020501, Bilddokument
- L04K08060111, service public
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K11050501, Preisrückgang
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Auflagen und Anweisungen an die mit der Ausfertigung von Ausweisen betrauten Stellen wirken sich konstentreibend aus. Die Kostenfolgen werden vor allem in der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG; SR 143.11) und in der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.111) geregelt. Die Kostentreiber werden insbesondere auch in den erläuternden Materialien zu den Verordnungen erwähnt.</p><p>Im Falle der Fotografie gehören zu diesen Kostenfaktoren die materielle Ausstattung der ausstellenden Stellen, die Schulung der Mitarbeitenden, der zeitliche Arbeitsausfall der Mitarbeitenden sowie weitere in einer Vollkostenrechnung anfallende Treiber.</p><p>Es gehört sowohl zum Service public als auch zum Gebot der staatlichen Ausgabeneffizienz, wenn den Antragstellern, die eine eigene, professionell erstellte Fotografie mitbringen, eine Gebührenreduktion gewährt wird. Diese Antragsteller haben einen Beitrag zur Kostensenkung der ausstellenden Stellen geleistet - das rechtfertigt die Herabsetzung der Gebühr.</p><p>Es war die bewusste Absicht des Gesetzgebers, Aspekte des Service public in der praktischen Umsetzung des Gesetzes zu berücksichtigen. Ebenso zu seiner Absicht gehört, dass bestimmte Verhalten und Situationen belohnt werden sollten, deshalb erwähnt Artikel 9 AwG ausdrücklich die Familienfreundlichkeit als Nebenbedingung für die Gebührenhöhe. Es ist auffallend, dass die diesbezügliche EJPD-Verordnung den Willen des Gesetzgebers nicht respektiert bzw. ihn sogar umkehrt.</p>
- <p>Mit der Einführung des Passes 2010 haben Bund und Kantone Erfassungsgeräte beschafft, um die biometrischen Daten (Gesichtsbilder, Fingerabdrücke und Unterschriften) digital erfassen zu können. Die Erfassungsgeräte bieten auch die Möglichkeit, von den antragstellenden Personen mitgebrachte Fotos im System zu integrieren, sodass dieses Foto auch im Ausweis eingebracht werden kann. Entgegen den Ausführungen des Motionärs bedeutet jedoch die Übernahme dieser Fotos nicht einen Minderaufwand. Neben der Integration der Fotos und der Sicherstellung, dass keine Viren in das geschützte System des Bundes eingeschleust werden können, müssen die ausstellenden Behörden prüfen, ob die mitgebrachten Fotos die nationalen und internationalen Standards für Ausweisfotos erfüllen. Dazu wird dieselbe Hard- und Software verwendet, die in den Erfassungszentren auch für die direkte Erfassung von biometrischen Daten genutzt wird. Das Mitbringen eines Fotos führt deshalb nicht zu einem Minderaufwand bei den ausstellenden Behörden, und eine Reduktion der Ausweisgebühr wäre vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen.</p><p>Die Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.111) enthält keine Gebührenregelung. Die Gebühren für Ausweise sind in der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG; SR 143.11) geregelt und berücksichtigen die in Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1) vorgesehene Familienfreundlichkeit. Bei einer Vollkostenrechnung müssten die Ausweise für Minderjährige mindestens so teuer sein wie die Ausweise für erwachsene Personen, da dasselbe Material verwendet und der gleiche Ausstellungsprozess angewandt wird. Gemäss der Ausweisverordnung betragen die Gebühren für Ausweise für Minderjährige jedoch weniger als die Hälfte der Gebühren für Erwachsene (60 Franken gegenüber 140 Franken beim Pass und 30 Franken gegenüber 65 Franken bei der Identitätskarte). Mit den Gebühren der Ausweise für über 18-jährige Personen werden die Gebühren der Ausweise von unter 18-jährigen Personen quersubventioniert. Damit sind die in Artikel 9 AwG geforderten familienfreundlichen Gebühren gewährleistet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1) zu ändern, um eine Gebührenreduktion zu erlauben, wenn Antragsteller den Prozess der Ausweiserstellung erleichtern. Unter einer Erleichterung soll unter anderem ausdrücklich das Einreichen des Antrages mit einer professionell erstellten Fotografie verstanden werden.</p>
- Bürgerfreundliche Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Auflagen und Anweisungen an die mit der Ausfertigung von Ausweisen betrauten Stellen wirken sich konstentreibend aus. Die Kostenfolgen werden vor allem in der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG; SR 143.11) und in der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.111) geregelt. Die Kostentreiber werden insbesondere auch in den erläuternden Materialien zu den Verordnungen erwähnt.</p><p>Im Falle der Fotografie gehören zu diesen Kostenfaktoren die materielle Ausstattung der ausstellenden Stellen, die Schulung der Mitarbeitenden, der zeitliche Arbeitsausfall der Mitarbeitenden sowie weitere in einer Vollkostenrechnung anfallende Treiber.</p><p>Es gehört sowohl zum Service public als auch zum Gebot der staatlichen Ausgabeneffizienz, wenn den Antragstellern, die eine eigene, professionell erstellte Fotografie mitbringen, eine Gebührenreduktion gewährt wird. Diese Antragsteller haben einen Beitrag zur Kostensenkung der ausstellenden Stellen geleistet - das rechtfertigt die Herabsetzung der Gebühr.</p><p>Es war die bewusste Absicht des Gesetzgebers, Aspekte des Service public in der praktischen Umsetzung des Gesetzes zu berücksichtigen. Ebenso zu seiner Absicht gehört, dass bestimmte Verhalten und Situationen belohnt werden sollten, deshalb erwähnt Artikel 9 AwG ausdrücklich die Familienfreundlichkeit als Nebenbedingung für die Gebührenhöhe. Es ist auffallend, dass die diesbezügliche EJPD-Verordnung den Willen des Gesetzgebers nicht respektiert bzw. ihn sogar umkehrt.</p>
- <p>Mit der Einführung des Passes 2010 haben Bund und Kantone Erfassungsgeräte beschafft, um die biometrischen Daten (Gesichtsbilder, Fingerabdrücke und Unterschriften) digital erfassen zu können. Die Erfassungsgeräte bieten auch die Möglichkeit, von den antragstellenden Personen mitgebrachte Fotos im System zu integrieren, sodass dieses Foto auch im Ausweis eingebracht werden kann. Entgegen den Ausführungen des Motionärs bedeutet jedoch die Übernahme dieser Fotos nicht einen Minderaufwand. Neben der Integration der Fotos und der Sicherstellung, dass keine Viren in das geschützte System des Bundes eingeschleust werden können, müssen die ausstellenden Behörden prüfen, ob die mitgebrachten Fotos die nationalen und internationalen Standards für Ausweisfotos erfüllen. Dazu wird dieselbe Hard- und Software verwendet, die in den Erfassungszentren auch für die direkte Erfassung von biometrischen Daten genutzt wird. Das Mitbringen eines Fotos führt deshalb nicht zu einem Minderaufwand bei den ausstellenden Behörden, und eine Reduktion der Ausweisgebühr wäre vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen.</p><p>Die Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.111) enthält keine Gebührenregelung. Die Gebühren für Ausweise sind in der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG; SR 143.11) geregelt und berücksichtigen die in Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1) vorgesehene Familienfreundlichkeit. Bei einer Vollkostenrechnung müssten die Ausweise für Minderjährige mindestens so teuer sein wie die Ausweise für erwachsene Personen, da dasselbe Material verwendet und der gleiche Ausstellungsprozess angewandt wird. Gemäss der Ausweisverordnung betragen die Gebühren für Ausweise für Minderjährige jedoch weniger als die Hälfte der Gebühren für Erwachsene (60 Franken gegenüber 140 Franken beim Pass und 30 Franken gegenüber 65 Franken bei der Identitätskarte). Mit den Gebühren der Ausweise für über 18-jährige Personen werden die Gebühren der Ausweise von unter 18-jährigen Personen quersubventioniert. Damit sind die in Artikel 9 AwG geforderten familienfreundlichen Gebühren gewährleistet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1) zu ändern, um eine Gebührenreduktion zu erlauben, wenn Antragsteller den Prozess der Ausweiserstellung erleichtern. Unter einer Erleichterung soll unter anderem ausdrücklich das Einreichen des Antrages mit einer professionell erstellten Fotografie verstanden werden.</p>
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