KMU-verträgliche Zulassungsgebühren bei Bioziden
- ShortId
-
13.4242
- Id
-
20134242
- Updated
-
28.07.2023 07:17
- Language
-
de
- Title
-
KMU-verträgliche Zulassungsgebühren bei Bioziden
- AdditionalIndexing
-
15;Klein- und mittleres Unternehmen;Bewilligung;Giftstoff;Gebühren;Preisrückgang;Pflanzenschutzverfahren
- 1
-
- L05K0602010402, Giftstoff
- L05K1401020309, Pflanzenschutzverfahren
- L05K0806010102, Bewilligung
- L05K1107020401, Gebühren
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L04K11050501, Preisrückgang
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gegenwärtig ist beim BAG eine Teilrevision der BPV und der ChemGebV hängig. Darin sind neue Zulassungsgebühren vorgesehen, die für alle Unternehmungen, welche in der Schweiz Biozide in Verkehr bringen, gewaltige Mehrkosten zur Folge haben. Beispielsweise sollen die Erstzulassungsgebühren in Angleichung an die EU-Länder von früher 1000 Schweizerfranken neu auf 80 000 und die Anerkennungsgebühren von früher 1000 Schweizerfranken neu auf 10 000 pro Produkt erhöht werden. Zudem sollen innerhalb von fünf bis sieben Jahren alle bisherigen Zulassungen der Unternehmungen überprüft werden. Dies verursacht diesen bei den rund 5000 in der Schweiz zugelassenen Bioziden Kosten von insgesamt 50 Millionen Franken (= 5000 mal 10 000 Franken). Die im Vertrieb von Bioziden tätigen KMU werden durch derart hohe Gebühren aus dem Markt verdrängt und in ihrer Existenz bedroht.</p><p>Zum Beispiel verfügt eine mir bekannte KMU über 22 Zulassungen für Biozide. Allein die Kosten für die geplante Überprüfung dieser Zulassungen belaufen sich auf 220 000 Franken (= 22 mal 10 000 Franken), ohne dass die KMU dadurch einen Mehrwert erhält. Eines ihrer Biozide ist ein Spray aus Deutschland zur Abwehr von Zecken. </p><p>Es ist das einzige Produkt, das vom Borreliosezentrum in Augsburg empfohlen wird, und das im Gegensatz zu anderen auch für Allergiker und Kinder ab dem ersten Jahr. Die Erstzulassung in der Schweiz kostete die KMU vor vier Jahren 1000 Franken. Das Produkt wird gegenwärtig im Markt eingeführt. Das Marktpotenzial im Schweizer Markt beträgt lediglich 3000 bis 5000 Sprays pro Jahr bei einem Verkaufspreis von Fr. 7.50 pro Stück, was einem Umsatz von total 20 000 bis 40 000 Franken pro Jahr entspricht. Bei solch wertvollen Nischenprodukten gegen Zecken, Mücken, Milben, Wespen, Mäuse, Marder oder gegen Wildtier-Frassschäden an jungen Forstpflanzen können die geplanten hohen Zulassungsgebühren unmöglich amortisiert werden. Um zu verhindern, dass solche Produkte verschwinden, sind die Gebühren massiv auf eine KMU-verträgliche Höhe zu senken. Da der Schweizer Markt zehnmal kleiner ist als der Markt in Deutschland, Frankreich und Italien, müssen auch die Gebühren proportional tiefer angesetzt werden.</p>
- <p>Biozidprodukte sind Produkte zur Schädlingsbekämpfung im Nicht-Agrar-Bereich (Desinfektionsmittel, Insektizide, Holzschutzmittel, Rattengifte u. a.). Sie sind dazu bestimmt, Schadorganismen (Nager, Insekten, Mikroorganismen usw.) abzuschrecken, zu zerstören oder in anderer Weise zu bekämpfen bzw. unschädlich zu machen. Wegen ihrer potenziellen Risiken für Mensch und Umwelt unterstehen Biozidprodukte in der Schweiz einem Zulassungsverfahren gemäss Biozidprodukteverordnung (VBP; SR 813.12). Diese ist zur Vermeidung von Handelshemmnissen eng an die EU-Biozidprodukterichtlinie angelehnt. Basierend auf der völkerrechtlichen Anerkennung der Gleichwertigkeit mit der EU im Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) wurde der gegenseitige Marktzutritt für Biozidprodukte verbessert und wurden Schweizer Inverkehrbringer administrativ entlastet. An die Zulassung eines Biozidproduktes sind umfangreiche Prüf- und Bewertungsanforderungen betreffend mögliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken wie auch die Wirksamkeit geknüpft, die von den Antragstellern zu erfüllen sind.</p><p>Die Bearbeitung und Beurteilung der Zulassungsgesuche erfordert auch bei den zuständigen Bundesstellen Personalressourcen. Bei der Bemessung der Gebühren für die Zulassungsverfahren wurde neben der angestrebten Kostendeckung des Behördenaufwandes auch das Gebührenniveau in den EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt. Die Chemikaliengebührenverordnung (ChemGebV; SR 813.153.1) sieht u. a. Gebühren für die mit der EU harmonisierten Erstzulassungen eines Biozidproduktes von 15 000 bis 60 000 Franken und Gebühren für Anerkennungen (von in EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Produkten) von 5000 bis 10 000 Franken vor.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern führte von Juli bis Ende September 2013 eine Anhörung zur Teilrevision der VBP bei den Kantonen, Parteien und interessierten Verbänden durch. Die geplante Anpassung des Schweizer Rechts an die neue Biozidprodukteverordnung der EU (Votum, EU, 528/2012) erlaubt es, dass unser Recht mit dem der EU kompatibel bleibt, was lebenswichtig für die Schweizer chemische Industrie ist (siehe oben). Es werden u. a. diverse stark vereinfachte Zulassungsverfahren für gewisse Kategorien von Biozidprodukten (mit deutlich tieferen Gebühren) neu eingeführt, wie z. B. für Biozidprodukte mit niedrigem Risikopotenzial. Solche Biozidprodukte, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat nach dem vereinfachten Verfahren zugelassen sind, dürfen in der Schweiz ohne Zulassung/Anerkennung (d. h. ohne zusätzliche Gebühren) vermarktet werden.</p><p>Im Zuge der dadurch erforderlichen Anpassung der Gebührentarife sollten auch die Gebühren für die Erstzulassung und die Anerkennung unter Berücksichtigung der harmonisierten Gebühren der EU-Mitgliedstaaten erhöht werden (Revision der ChemGebV).</p><p>Der Bundesrat hält das Anliegen, die Zulassungsgebühren KMU-verträglich auszugestalten, grundsätzlich für berechtigt. Auch das Biozidprodukte-Recht der EU sieht die Möglichkeit von Gebührenermässigungen für KMU vor. Die EU diskutiert momentan die weitere Konkretisierung und Umsetzung dieser Bestimmung. Der Bundesrat ist angesichts der für die KMU bedeutenden Frage bereit, die im Grundsatz beschlossene weitere Erhöhung der Gebühren für die Erstzulassung und die Anerkennung, welche im Rahmen der Anhörung zur Revision der VBP vorgeschlagen wurde, zu sistieren und zu überprüfen. Dabei wird insbesondere der aktuelle Stand der Diskussionen und Entscheide in der EU zu berücksichtigen sein. Der Bundesrat wird allerdings erst dann über die diesbezügliche Anpassung der ChemGebV entscheiden, wenn eine solide Bemessungsgrundlage für die Festlegung von KMU-verträglichen Gebührensätzen in der Schweiz im Vergleich zur Situation bei unseren wichtigsten Handelspartnern vorliegt. Dies wird nicht, wie in der Motion verlangt, im Zuge der laufenden Revision der VBP (geplante Inkraftsetzung 1. Juli 2014) zu realisieren sein. Der Bundesrat lehnt aus diesem Grund die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der hängigen Revisionen der Biozidprodukteverordnung (BPV) und der Chemikaliengebührenverordnung (ChemGebV) die Zulassungsgebühren (insbesondere für Erstzulassungen und Anerkennungen von in EU-Ländern zugelassenen Produkten) für im Schweizer Markt tätige KMU auf ein verträgliches Niveau zu reduzieren.</p>
- KMU-verträgliche Zulassungsgebühren bei Bioziden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gegenwärtig ist beim BAG eine Teilrevision der BPV und der ChemGebV hängig. Darin sind neue Zulassungsgebühren vorgesehen, die für alle Unternehmungen, welche in der Schweiz Biozide in Verkehr bringen, gewaltige Mehrkosten zur Folge haben. Beispielsweise sollen die Erstzulassungsgebühren in Angleichung an die EU-Länder von früher 1000 Schweizerfranken neu auf 80 000 und die Anerkennungsgebühren von früher 1000 Schweizerfranken neu auf 10 000 pro Produkt erhöht werden. Zudem sollen innerhalb von fünf bis sieben Jahren alle bisherigen Zulassungen der Unternehmungen überprüft werden. Dies verursacht diesen bei den rund 5000 in der Schweiz zugelassenen Bioziden Kosten von insgesamt 50 Millionen Franken (= 5000 mal 10 000 Franken). Die im Vertrieb von Bioziden tätigen KMU werden durch derart hohe Gebühren aus dem Markt verdrängt und in ihrer Existenz bedroht.</p><p>Zum Beispiel verfügt eine mir bekannte KMU über 22 Zulassungen für Biozide. Allein die Kosten für die geplante Überprüfung dieser Zulassungen belaufen sich auf 220 000 Franken (= 22 mal 10 000 Franken), ohne dass die KMU dadurch einen Mehrwert erhält. Eines ihrer Biozide ist ein Spray aus Deutschland zur Abwehr von Zecken. </p><p>Es ist das einzige Produkt, das vom Borreliosezentrum in Augsburg empfohlen wird, und das im Gegensatz zu anderen auch für Allergiker und Kinder ab dem ersten Jahr. Die Erstzulassung in der Schweiz kostete die KMU vor vier Jahren 1000 Franken. Das Produkt wird gegenwärtig im Markt eingeführt. Das Marktpotenzial im Schweizer Markt beträgt lediglich 3000 bis 5000 Sprays pro Jahr bei einem Verkaufspreis von Fr. 7.50 pro Stück, was einem Umsatz von total 20 000 bis 40 000 Franken pro Jahr entspricht. Bei solch wertvollen Nischenprodukten gegen Zecken, Mücken, Milben, Wespen, Mäuse, Marder oder gegen Wildtier-Frassschäden an jungen Forstpflanzen können die geplanten hohen Zulassungsgebühren unmöglich amortisiert werden. Um zu verhindern, dass solche Produkte verschwinden, sind die Gebühren massiv auf eine KMU-verträgliche Höhe zu senken. Da der Schweizer Markt zehnmal kleiner ist als der Markt in Deutschland, Frankreich und Italien, müssen auch die Gebühren proportional tiefer angesetzt werden.</p>
- <p>Biozidprodukte sind Produkte zur Schädlingsbekämpfung im Nicht-Agrar-Bereich (Desinfektionsmittel, Insektizide, Holzschutzmittel, Rattengifte u. a.). Sie sind dazu bestimmt, Schadorganismen (Nager, Insekten, Mikroorganismen usw.) abzuschrecken, zu zerstören oder in anderer Weise zu bekämpfen bzw. unschädlich zu machen. Wegen ihrer potenziellen Risiken für Mensch und Umwelt unterstehen Biozidprodukte in der Schweiz einem Zulassungsverfahren gemäss Biozidprodukteverordnung (VBP; SR 813.12). Diese ist zur Vermeidung von Handelshemmnissen eng an die EU-Biozidprodukterichtlinie angelehnt. Basierend auf der völkerrechtlichen Anerkennung der Gleichwertigkeit mit der EU im Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) wurde der gegenseitige Marktzutritt für Biozidprodukte verbessert und wurden Schweizer Inverkehrbringer administrativ entlastet. An die Zulassung eines Biozidproduktes sind umfangreiche Prüf- und Bewertungsanforderungen betreffend mögliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken wie auch die Wirksamkeit geknüpft, die von den Antragstellern zu erfüllen sind.</p><p>Die Bearbeitung und Beurteilung der Zulassungsgesuche erfordert auch bei den zuständigen Bundesstellen Personalressourcen. Bei der Bemessung der Gebühren für die Zulassungsverfahren wurde neben der angestrebten Kostendeckung des Behördenaufwandes auch das Gebührenniveau in den EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt. Die Chemikaliengebührenverordnung (ChemGebV; SR 813.153.1) sieht u. a. Gebühren für die mit der EU harmonisierten Erstzulassungen eines Biozidproduktes von 15 000 bis 60 000 Franken und Gebühren für Anerkennungen (von in EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Produkten) von 5000 bis 10 000 Franken vor.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern führte von Juli bis Ende September 2013 eine Anhörung zur Teilrevision der VBP bei den Kantonen, Parteien und interessierten Verbänden durch. Die geplante Anpassung des Schweizer Rechts an die neue Biozidprodukteverordnung der EU (Votum, EU, 528/2012) erlaubt es, dass unser Recht mit dem der EU kompatibel bleibt, was lebenswichtig für die Schweizer chemische Industrie ist (siehe oben). Es werden u. a. diverse stark vereinfachte Zulassungsverfahren für gewisse Kategorien von Biozidprodukten (mit deutlich tieferen Gebühren) neu eingeführt, wie z. B. für Biozidprodukte mit niedrigem Risikopotenzial. Solche Biozidprodukte, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat nach dem vereinfachten Verfahren zugelassen sind, dürfen in der Schweiz ohne Zulassung/Anerkennung (d. h. ohne zusätzliche Gebühren) vermarktet werden.</p><p>Im Zuge der dadurch erforderlichen Anpassung der Gebührentarife sollten auch die Gebühren für die Erstzulassung und die Anerkennung unter Berücksichtigung der harmonisierten Gebühren der EU-Mitgliedstaaten erhöht werden (Revision der ChemGebV).</p><p>Der Bundesrat hält das Anliegen, die Zulassungsgebühren KMU-verträglich auszugestalten, grundsätzlich für berechtigt. Auch das Biozidprodukte-Recht der EU sieht die Möglichkeit von Gebührenermässigungen für KMU vor. Die EU diskutiert momentan die weitere Konkretisierung und Umsetzung dieser Bestimmung. Der Bundesrat ist angesichts der für die KMU bedeutenden Frage bereit, die im Grundsatz beschlossene weitere Erhöhung der Gebühren für die Erstzulassung und die Anerkennung, welche im Rahmen der Anhörung zur Revision der VBP vorgeschlagen wurde, zu sistieren und zu überprüfen. Dabei wird insbesondere der aktuelle Stand der Diskussionen und Entscheide in der EU zu berücksichtigen sein. Der Bundesrat wird allerdings erst dann über die diesbezügliche Anpassung der ChemGebV entscheiden, wenn eine solide Bemessungsgrundlage für die Festlegung von KMU-verträglichen Gebührensätzen in der Schweiz im Vergleich zur Situation bei unseren wichtigsten Handelspartnern vorliegt. Dies wird nicht, wie in der Motion verlangt, im Zuge der laufenden Revision der VBP (geplante Inkraftsetzung 1. Juli 2014) zu realisieren sein. Der Bundesrat lehnt aus diesem Grund die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der hängigen Revisionen der Biozidprodukteverordnung (BPV) und der Chemikaliengebührenverordnung (ChemGebV) die Zulassungsgebühren (insbesondere für Erstzulassungen und Anerkennungen von in EU-Ländern zugelassenen Produkten) für im Schweizer Markt tätige KMU auf ein verträgliches Niveau zu reduzieren.</p>
- KMU-verträgliche Zulassungsgebühren bei Bioziden
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