EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz an den Wahlen zum Europäischen Parlament beteiligen

ShortId
13.4243
Id
20134243
Updated
14.11.2025 08:47
Language
de
Title
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz an den Wahlen zum Europäischen Parlament beteiligen
AdditionalIndexing
04;10;Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen;Schweiz;Bürger/in der Gemeinschaft;gesetzlicher Wohnsitz;Europäisches Parlament;Stimmregister
1
  • L04K05060105, Bürger/in der Gemeinschaft
  • L04K09030103, Europäisches Parlament
  • L05K0502010101, Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen
  • L04K08010108, Stimmregister
  • L05K0507020301, gesetzlicher Wohnsitz
  • L04K03010101, Schweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Europäische Parlament hat mehr Kompetenzen, als oft bekannt ist: Ohne seine Zustimmung gibt es kein EU-Budget, keine EU-Gesetze (Richtlinien und Verordnungen) und keine Europäische Kommission. Die Rolle des Europäischen Parlamentes bei der Wahl des Kommissionspräsidenten wurde mit dem Lissabon-Vertrag nochmals gestärkt. Umso grössere politische Bedeutung kommt den Wahlen zum Europäischen Parlament vom Mai 2014 zu.</p><p>Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind auch für die Schweiz von fundamentaler Bedeutung. Schon heute sind über 60 Prozent der Schweizer Gesetzgebung direkt vom europäischen Recht beeinflusst. Mit den vom Bundesrat geplanten neuen institutionellen Vorkehrungen der Schweiz mit der EU und namentlich der angestrebten dynamischen Übernahme von europäischem Recht durch die Schweiz wird es noch wichtiger, dass die Schweiz an der Erarbeitung eben dieses europäischen Rechts direkt beteiligt wird.</p><p>In der Schweiz sind bis zu 1,7 Millionen EU-Bürger und -Bürgerinnen wohnhaft, welche über das Recht verfügen, an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen. Diese Zahl ist deutlich höher als die vom Bundesamt für Migration und vom Bundesamt für Statistik in der Ausländerstatistik ausgewiesene Zahl. Die Differenz erklärt sich durch Mehrfach-Staatsbürgerschaften, welche von der Schweiz bisher nicht erfasst werden. Viele EU-Bürger und -Bürgerinnen haben heute nicht die Möglichkeit, brieflich an den Wahlen zum EU-Parlament teilzunehmen. Sie sind damit deutlich schlechtergestellt gegenüber z. B. Italienern und Italienerinnen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Schweiz soll sich für die politischen Rechte ihrer Doppelbürger und Doppelbürgerinnen starkmachen und ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme an den EU-Wahlen proaktiv ermöglichen.</p>
  • <p>a. Während die Wahlrechtsgrundsätze im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und in der europäischen Grundrechtscharta festgelegt sind, regeln bis heute die einzelnen EU-Mitgliedstaaten das Wahlverfahren für das Europäische Parlament und damit auch den Zugang ihrer Bürger mit Wohnsitz in Nicht-EU-Staaten zu den Wahlen. Für die in der Schweiz lebenden Unionsbürger gelten aus diesem Grund je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche Regeln. Gewisse EU-Mitgliedstaaten erlauben es ihren Bürgern (inkl. Doppelbürgern) mit Wohnsitz in Drittstaaten, sich an den Wahlen zum Europäischen Parlament zu beteiligen. Wahlgesetze anderer EU-Mitgliedstaaten schliessen das aktive Wahlrecht für Bürger, welche in Drittstaaten leben, grundsätzlich aus. Dabei sehen sie teilweise verschiedene Ausnahmen und Einzelfallregelungen vor, die an den Grad der Heimatverbundenheit der in einem Drittstaat lebenden Unionsbürger anknüpfen. Die Mehrfach-Staatsbürgerschaft ist dabei nicht immer ein Kriterium.</p><p>Weder auf EU-Ebene noch seitens der EU-Mitgliedstaaten sind derzeit Bestrebungen im Gange, die unterschiedlich ausgestalteten Wahlverfahren für das Europäische Parlament, insbesondere mit Bezug auf das aktive Wahlrecht von Unionsbürgern, welche in Drittstaaten leben, über die bestehenden Wahlrechtsgrundsätze hinaus zu vereinheitlichen. Bis zu den Europawahlen von 2014 dürfte es jedenfalls keine Änderungen in dieser Hinsicht geben. Bei dieser Ausgangslage kann die EU, auch wenn sie eine entsprechende Rechtsetzungskompetenz hätte, kaum ein Abkommen in diesem Sachbereich mit einem Drittstaat verhandeln. Folglich kann der Bundesrat das Anliegen der Motion nicht erfüllen. Gleichzeitig könnten bilaterale Verhandlungen mit sämtlichen 28 EU-Mitgliedstaaten bis zu den Wahlen im Mai 2014 kaum aufgenommen, geschweige denn abgeschlossen werden. Zudem ist es fraglich, ob diese Staaten überhaupt daran interessiert wären, Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen, welche die Ausgestaltung der politischen Rechte ihrer eigenen Bürger betreffen.</p><p>b. Bereits heute werden in der Schweiz wohnhafte EU-Bürger und EU-Bürgerinnen, einschliesslich jener mit mehrfachen Staatsbürgerschaften, vom Bundesamt für Migration statistisch erfasst. Der Bundesrat erachtet es aus den erwähnten Gründen nicht als sinnvoll, bei dieser Personenkategorie für das Europäische Parlament Wahlberechtigte und Doppelbürger separat statistisch zu erfassen. Was das Anliegen der Motion betrifft, die Schweiz könnte sich über das Wahlrecht hier wohnhafter schweizerischer EU-Doppelbürger für das Europäische Parlament direkt am Gesetzgebungsprozess der EU beteiligen, so ist darauf hinzuweisen, dass die Abgeordneten keine nationale Hoheitsgewalt ausüben und weder an Aufträge noch an Weisungen des Mitgliedstaates gebunden sind, in welchem sie gewählt wurden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>a. mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten Verhandlungen einzuleiten, damit in der Schweiz wohnhafte EU-Bürger und -Bürgerinnen in der Wahrnehmung ihrer politischen Rechte jenen mit Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt werden;</p><p>b. die in der Schweiz wohnhaften EU-Bürger und -Bürgerinnen, einschliesslich jener mit mehrfacher Staatsbürgerschaft, statistisch zu erfassen.</p>
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz an den Wahlen zum Europäischen Parlament beteiligen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Europäische Parlament hat mehr Kompetenzen, als oft bekannt ist: Ohne seine Zustimmung gibt es kein EU-Budget, keine EU-Gesetze (Richtlinien und Verordnungen) und keine Europäische Kommission. Die Rolle des Europäischen Parlamentes bei der Wahl des Kommissionspräsidenten wurde mit dem Lissabon-Vertrag nochmals gestärkt. Umso grössere politische Bedeutung kommt den Wahlen zum Europäischen Parlament vom Mai 2014 zu.</p><p>Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind auch für die Schweiz von fundamentaler Bedeutung. Schon heute sind über 60 Prozent der Schweizer Gesetzgebung direkt vom europäischen Recht beeinflusst. Mit den vom Bundesrat geplanten neuen institutionellen Vorkehrungen der Schweiz mit der EU und namentlich der angestrebten dynamischen Übernahme von europäischem Recht durch die Schweiz wird es noch wichtiger, dass die Schweiz an der Erarbeitung eben dieses europäischen Rechts direkt beteiligt wird.</p><p>In der Schweiz sind bis zu 1,7 Millionen EU-Bürger und -Bürgerinnen wohnhaft, welche über das Recht verfügen, an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen. Diese Zahl ist deutlich höher als die vom Bundesamt für Migration und vom Bundesamt für Statistik in der Ausländerstatistik ausgewiesene Zahl. Die Differenz erklärt sich durch Mehrfach-Staatsbürgerschaften, welche von der Schweiz bisher nicht erfasst werden. Viele EU-Bürger und -Bürgerinnen haben heute nicht die Möglichkeit, brieflich an den Wahlen zum EU-Parlament teilzunehmen. Sie sind damit deutlich schlechtergestellt gegenüber z. B. Italienern und Italienerinnen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Schweiz soll sich für die politischen Rechte ihrer Doppelbürger und Doppelbürgerinnen starkmachen und ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme an den EU-Wahlen proaktiv ermöglichen.</p>
    • <p>a. Während die Wahlrechtsgrundsätze im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und in der europäischen Grundrechtscharta festgelegt sind, regeln bis heute die einzelnen EU-Mitgliedstaaten das Wahlverfahren für das Europäische Parlament und damit auch den Zugang ihrer Bürger mit Wohnsitz in Nicht-EU-Staaten zu den Wahlen. Für die in der Schweiz lebenden Unionsbürger gelten aus diesem Grund je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche Regeln. Gewisse EU-Mitgliedstaaten erlauben es ihren Bürgern (inkl. Doppelbürgern) mit Wohnsitz in Drittstaaten, sich an den Wahlen zum Europäischen Parlament zu beteiligen. Wahlgesetze anderer EU-Mitgliedstaaten schliessen das aktive Wahlrecht für Bürger, welche in Drittstaaten leben, grundsätzlich aus. Dabei sehen sie teilweise verschiedene Ausnahmen und Einzelfallregelungen vor, die an den Grad der Heimatverbundenheit der in einem Drittstaat lebenden Unionsbürger anknüpfen. Die Mehrfach-Staatsbürgerschaft ist dabei nicht immer ein Kriterium.</p><p>Weder auf EU-Ebene noch seitens der EU-Mitgliedstaaten sind derzeit Bestrebungen im Gange, die unterschiedlich ausgestalteten Wahlverfahren für das Europäische Parlament, insbesondere mit Bezug auf das aktive Wahlrecht von Unionsbürgern, welche in Drittstaaten leben, über die bestehenden Wahlrechtsgrundsätze hinaus zu vereinheitlichen. Bis zu den Europawahlen von 2014 dürfte es jedenfalls keine Änderungen in dieser Hinsicht geben. Bei dieser Ausgangslage kann die EU, auch wenn sie eine entsprechende Rechtsetzungskompetenz hätte, kaum ein Abkommen in diesem Sachbereich mit einem Drittstaat verhandeln. Folglich kann der Bundesrat das Anliegen der Motion nicht erfüllen. Gleichzeitig könnten bilaterale Verhandlungen mit sämtlichen 28 EU-Mitgliedstaaten bis zu den Wahlen im Mai 2014 kaum aufgenommen, geschweige denn abgeschlossen werden. Zudem ist es fraglich, ob diese Staaten überhaupt daran interessiert wären, Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen, welche die Ausgestaltung der politischen Rechte ihrer eigenen Bürger betreffen.</p><p>b. Bereits heute werden in der Schweiz wohnhafte EU-Bürger und EU-Bürgerinnen, einschliesslich jener mit mehrfachen Staatsbürgerschaften, vom Bundesamt für Migration statistisch erfasst. Der Bundesrat erachtet es aus den erwähnten Gründen nicht als sinnvoll, bei dieser Personenkategorie für das Europäische Parlament Wahlberechtigte und Doppelbürger separat statistisch zu erfassen. Was das Anliegen der Motion betrifft, die Schweiz könnte sich über das Wahlrecht hier wohnhafter schweizerischer EU-Doppelbürger für das Europäische Parlament direkt am Gesetzgebungsprozess der EU beteiligen, so ist darauf hinzuweisen, dass die Abgeordneten keine nationale Hoheitsgewalt ausüben und weder an Aufträge noch an Weisungen des Mitgliedstaates gebunden sind, in welchem sie gewählt wurden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>a. mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten Verhandlungen einzuleiten, damit in der Schweiz wohnhafte EU-Bürger und -Bürgerinnen in der Wahrnehmung ihrer politischen Rechte jenen mit Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt werden;</p><p>b. die in der Schweiz wohnhaften EU-Bürger und -Bürgerinnen, einschliesslich jener mit mehrfacher Staatsbürgerschaft, statistisch zu erfassen.</p>
    • EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz an den Wahlen zum Europäischen Parlament beteiligen

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