Wie stellt sich der Bundesrat zu den Plänen zur Abschaffung der heutigen Schweizer Landeshymne?

ShortId
13.4244
Id
20134244
Updated
28.07.2023 07:14
Language
de
Title
Wie stellt sich der Bundesrat zu den Plänen zur Abschaffung der heutigen Schweizer Landeshymne?
AdditionalIndexing
2831;04;Kompetenzregelung;Meinungsbildung;Vereinigung;Aufgaben des Parlaments;Vernehmlassungsverfahren;Hymne
1
  • L05K0106030103, Hymne
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich zuletzt 2004 und 2008 mit dem Text der Landeshymne befasst. Damals wollten die Motionen Kiener Nellen 04.3046 bzw. 08.3026 den Bundesrat beauftragen, einen neuen Text für die Landeshymne verfassen zu lassen. </p><p>Der Bundesrat beantragte in beiden Fällen die Ablehnung der Motion. Er anerkannte zwar, dass der Text der Landeshymne einem Teil der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zeitgemäss erscheinen mag. Die heutige Landeshymne brauche aber den Vergleich mit zeitgenössischen Schöpfungen nicht zu scheuen und sei dank ihrer Bekanntheit eine würdige Landeshymne. Ausserdem dürfte es kaum möglich sein, mit einer Neuschöpfung auf allgemeine Akzeptanz zu stossen. Es gebe daher keinen Grund, die Hymne zu ändern. Die Motionen wurden von der Motionärin zurückgezogen (04.3046) bzw. vom Parlament abgeschrieben (08.3026).</p><p>Der Bundesrat antwortet auf die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Nationalhymne war seit ihrer Einführung 1961 umstritten. Es gab darum in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Anläufe zu einer Überarbeitung der Landeshymne. Der Bundesrat versteht diese Anregungen als konstruktiven Beitrag engagierter Bürgerinnen und Bürger.</p><p>2. Aus Sicht des Bundesrates ist das Vorgehen der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) nicht zu beanstanden. Die SGG will den Siegerbeitrag dem Bundesrat ausdrücklich als "Vorschlag" unterbreiten. Die Modalitäten des Wettbewerbs sind auf der Website der SGG transparent dargestellt.</p><p>3. Es handelt sich um die Initiative einer nichtstaatlichen Organisation. Das Bundesamt für Kultur ist nicht involviert.</p><p>4.-7. Der Bundesrat wird sich zu gegebenem Zeitpunkt zum weiteren Vorgehen äussern, falls ihm ein Vorschlag unterbreitet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein Komitee unter der Führung der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) hat, verbunden mit einer vor den Medien inszenierten vernichtenden Kritik am Schweizerpsalm, einen öffentlichen Wettbewerb zur Gestaltung einer neuen Landeshymne gestartet. Trägerschaft und Jury sind mit zahlreichen ehemaligen Parlamentariern, Magistraten und Chefbeamten besetzt und erlangen damit zumindest halboffiziellen Status. Deklariertes Ziel der Aktion ist es, dem Bundesrat den Siegervorschlag offiziell zu übergeben, damit dieser per 1. August 2015 den Schweizerpsalm durch die neue Hymne ersetzen kann. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die massive Kritik der SGG am Schweizerpsalm?</p><p>2. Wie beurteilt er das Vorgehen des Komitees, das ihn vorsorglich in die Pflicht nimmt, den Schweizerpsalm zu ersetzen? </p><p>3. Ist das formell zuständige Bundesamt für Kultur in diese Pläne involviert?</p><p>4. Welches Prozedere und welche politischen Schritte sieht er vor, falls ihm die SGG einen Vorschlag unterbreitet? </p><p>5. Gedenkt er, vor seinem Entscheid eine Vernehmlassung durchzuführen?</p><p>6. Gedenkt er, seinen Entscheid dem Parlament zum Beschluss vorzulegen?</p><p>7. Wird, falls das Parlament einbezogen wird, die SGG-Variante mit einem referendumsfähigen Bundesgesetz als neue Landeshymne installiert?</p>
  • Wie stellt sich der Bundesrat zu den Plänen zur Abschaffung der heutigen Schweizer Landeshymne?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich zuletzt 2004 und 2008 mit dem Text der Landeshymne befasst. Damals wollten die Motionen Kiener Nellen 04.3046 bzw. 08.3026 den Bundesrat beauftragen, einen neuen Text für die Landeshymne verfassen zu lassen. </p><p>Der Bundesrat beantragte in beiden Fällen die Ablehnung der Motion. Er anerkannte zwar, dass der Text der Landeshymne einem Teil der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zeitgemäss erscheinen mag. Die heutige Landeshymne brauche aber den Vergleich mit zeitgenössischen Schöpfungen nicht zu scheuen und sei dank ihrer Bekanntheit eine würdige Landeshymne. Ausserdem dürfte es kaum möglich sein, mit einer Neuschöpfung auf allgemeine Akzeptanz zu stossen. Es gebe daher keinen Grund, die Hymne zu ändern. Die Motionen wurden von der Motionärin zurückgezogen (04.3046) bzw. vom Parlament abgeschrieben (08.3026).</p><p>Der Bundesrat antwortet auf die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Nationalhymne war seit ihrer Einführung 1961 umstritten. Es gab darum in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Anläufe zu einer Überarbeitung der Landeshymne. Der Bundesrat versteht diese Anregungen als konstruktiven Beitrag engagierter Bürgerinnen und Bürger.</p><p>2. Aus Sicht des Bundesrates ist das Vorgehen der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) nicht zu beanstanden. Die SGG will den Siegerbeitrag dem Bundesrat ausdrücklich als "Vorschlag" unterbreiten. Die Modalitäten des Wettbewerbs sind auf der Website der SGG transparent dargestellt.</p><p>3. Es handelt sich um die Initiative einer nichtstaatlichen Organisation. Das Bundesamt für Kultur ist nicht involviert.</p><p>4.-7. Der Bundesrat wird sich zu gegebenem Zeitpunkt zum weiteren Vorgehen äussern, falls ihm ein Vorschlag unterbreitet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein Komitee unter der Führung der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) hat, verbunden mit einer vor den Medien inszenierten vernichtenden Kritik am Schweizerpsalm, einen öffentlichen Wettbewerb zur Gestaltung einer neuen Landeshymne gestartet. Trägerschaft und Jury sind mit zahlreichen ehemaligen Parlamentariern, Magistraten und Chefbeamten besetzt und erlangen damit zumindest halboffiziellen Status. Deklariertes Ziel der Aktion ist es, dem Bundesrat den Siegervorschlag offiziell zu übergeben, damit dieser per 1. August 2015 den Schweizerpsalm durch die neue Hymne ersetzen kann. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die massive Kritik der SGG am Schweizerpsalm?</p><p>2. Wie beurteilt er das Vorgehen des Komitees, das ihn vorsorglich in die Pflicht nimmt, den Schweizerpsalm zu ersetzen? </p><p>3. Ist das formell zuständige Bundesamt für Kultur in diese Pläne involviert?</p><p>4. Welches Prozedere und welche politischen Schritte sieht er vor, falls ihm die SGG einen Vorschlag unterbreitet? </p><p>5. Gedenkt er, vor seinem Entscheid eine Vernehmlassung durchzuführen?</p><p>6. Gedenkt er, seinen Entscheid dem Parlament zum Beschluss vorzulegen?</p><p>7. Wird, falls das Parlament einbezogen wird, die SGG-Variante mit einem referendumsfähigen Bundesgesetz als neue Landeshymne installiert?</p>
    • Wie stellt sich der Bundesrat zu den Plänen zur Abschaffung der heutigen Schweizer Landeshymne?

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