Raumplanung für eine nachhaltige Entwicklung statt für eine 11-Millionen-Schweiz
- ShortId
-
13.4255
- Id
-
20134255
- Updated
-
28.07.2023 07:10
- Language
-
de
- Title
-
Raumplanung für eine nachhaltige Entwicklung statt für eine 11-Millionen-Schweiz
- AdditionalIndexing
-
2846;Bauzone;Bevölkerungspolitik;Zersiedelung;Bevölkerungswachstum;Raumplanung;qualitatives Wachstum;Industriestandort Schweiz;Industrieansiedlung;Steueranreiz;Bevölkerungsstatistik;Wirtschaftsstandort Schweiz;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L03K010204, Raumplanung
- L05K0102040101, Bauzone
- L04K01070401, Bevölkerungswachstum
- L04K01070302, Bevölkerungspolitik
- L05K0704010212, qualitatives Wachstum
- L04K01070303, Bevölkerungsstatistik
- L05K0102042101, Zersiedelung
- L06K070507010401, Industrieansiedlung
- L04K11070305, Steueranreiz
- L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
- L06K070507010402, Industriestandort Schweiz
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Teilrevision vom 15. Juni 2012 (R-RPG) des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) wird insbesondere Artikel 15 zu den Bauzonen angepasst und mit neuen Anforderungen ergänzt. Das Ziel der neuen Bestimmungen ist, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und die Grösse und Lage der Bauzonen so zu steuern, dass eine weitere unkontrollierte Zersiedlung der Landschaft verhindert werden kann.</p><p>Der Vernehmlassungsentwurf zu einer Änderung der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) und der Entwurf der Technischen Richtlinien Bauzonen (TRB), die gemäss Artikel 15 Absatz 5 R-RPG von Bund und Kantonen gemeinsam zu erarbeiten sind, sehen vor, dass die Kantone im Rahmen der Richtplanung Annahmen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung zu treffen haben. Grundlage dafür bilden die Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die Kantone dürfen maximal mit dem Bevölkerungsszenario "hoch" des BFS rechnen. Sie müssen jedoch ein tieferes Szenario wählen, wenn die geplante Entwicklung im Kanton zurückhaltender beurteilt wird.</p><p>Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Der Bundesrat strebt nicht aktiv ein Bevölkerungswachstum an. Die Szenarien des BFS bilden aber die Grundlage für seine Berechnungen.</p><p>2. Das Ausmass der Zuwanderung wird in erster Linie durch die Wirtschaftslage und die Standortattraktivität im Vergleich zum Ausland bestimmt. Dieser Entwicklung wird Rechnung getragen, indem die Bevölkerungsszenarien des BFS periodisch aktualisiert werden.</p><p>3. Das R-RPG bezweckt, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und die weitere unkontrollierte Zersiedlung der Landschaft zu verhindern. Ausserdem sollen Massnahmen getroffen werden zur besseren Nutzung von brachliegenden oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen. In den Vernehmlassungsentwürfen der RPV und der TRB sind die Rahmenbedingungen so formuliert, dass die Kantone nur so viele Bauzonenflächen ausscheiden, wie sie im Zeitraum von 15 Jahren voraussichtlich benötigen werden. Zudem wurde im Vernehmlassungsentwurf der TRB insbesondere auch ein Arbeitszonenmanagement zur Diskussion gestellt. Auf diese Weise soll ein rein quantitatives, nichtnachhaltiges Wirtschaftswachstum vermieden werden und der Verdichtung künftig eine deutlich grössere Bedeutung zukommen.</p><p>4. Das Ausmass der Zuwanderung wird in erster Linie durch die Wirtschaftslage und die Standortattraktivität im Vergleich zum Ausland bestimmt. Im Rahmen des Berichtes des Bundesrates vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz hat der Bundesrat auf die Herausforderungen hingewiesen, die sich namentlich bei der Integration, der Infrastruktur- und Raumplanung, auf dem Arbeitsmarkt sowie bei der Bildungspolitik stellen. Die in diesem Kontext vom Bundesrat, von den Kantonen und den Sozialpartnern bisher getroffenen Massnahmen zielen jedoch nicht darauf ab, eine Stabilisierung der Bevölkerung zu erwirken, sondern Probleme in den obengenannten Politikbereichen zu minimieren.</p><p>5.1. Auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (SR 194.2) wendet der Bund jährlich 5,1 Millionen Franken zur Förderung der diesbezüglichen Information auf. Da es sich bei der nationalen Standortpromotion um eine Verbundaufgabe handelt, beteiligen sich die Kantone zusätzlich mit jährlich insgesamt 1,3 Millionen Franken. Im Vordergrund steht die Positionierung der Schweiz als erstklassiger Standort für innovative und wertschöpfungsintensive Firmen. Mit der operativen Umsetzung ist Switzerland Global Enterprise (S-GE, vormals Osec) beauftragt. Ihr kommt eine wichtige Koordinationsrolle zu.</p><p>Zudem sind auch die Kantone in der Wirtschaftsförderung aktiv. Nebst dem reinen Standortmarketing geht es hier auch um eine je nach Kanton und Region unterschiedliche Palette von Massnahmen im Rahmen der sogenannten Bestandespflege für bereits in der Schweiz ansässige Firmen. Auf dieser Ebene können die Aufwendungen für das Standortmarketing nicht von den Gesamtausgaben für die Wirtschaftsförderung isoliert werden.</p><p>5.2. Die Kantone können für Unternehmen, die neu eröffnet werden und dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, während zehn Jahren Steuererleichterungen im Rahmen des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14; Art. 23 Abs. 3) vorsehen. Werden solche Erleichterungen gewährt, kann der Bund im Rahmen von Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik (SR 901.0) ebenfalls Steuererleichterungen gewähren. Während über die kantonalen Steuererleichterungen keine gesamtschweizerischen Daten vorliegen, weist der Bund entgangene Steuereinnahmen von durchschnittlich rund 1,5 Milliarden Franken in den Jahren 2007 bis 2010 aus. Detaillierte Daten zu diesen Steuererleichterungen, einschliesslich Wirkungsanalyse, sind auf der Website des Seco unter dem Link "<a href="http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de">http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de</a>" publiziert. Der Bericht "Standortförderung und Zuwanderung" vom Dezember 2013 von Ecoplan, der im Auftrag des Seco erstellt wurde, schätzte die Effekte der Standortförderung gemessen an der Nettozuwanderung in die Schweiz als gering ein (4 Prozent). Nach dem Bericht entfallen rund drei Viertel des Zuwanderungseffekts auf ländliche oder strukturschwache Gebiete.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 8. März 2013 die interdepartementale Steuergruppe Zuwanderung und Integration und einen entsprechenden Ausschuss eingesetzt. Im Rahmen dieser neuen Gremienstruktur sollen die wechselseitigen Auswirkungen der Zuwanderungspolitik, der Wirtschafts-, Raumplanungs- und Standortpolitik abgeschätzt werden.</p><p>7. Mit der Beantwortung des Postulates 11.3466, "Nachhaltige Entwicklung und Standortförderung", hat sich der Bundesrat bereiterklärt, im Hinblick auf die nächste Botschaft Standortförderung 2016-2019 eine bessere Integration der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in der Standortförderung zu prüfen. Für verschiedene Instrumente der Standortförderung liess der Bundesrat 2013 Grundlagenarbeiten und Evaluationen durchführen, in denen auch die nachhaltige Entwicklung ein Thema war. Unter anderem liess er den Bericht "Standortförderung und Zuwanderung" erarbeiten (vgl. Antwort auf Frage 5.2.). Die Erkenntnisse fliessen zurzeit in die Erarbeitung der Botschaft ein, die der Bundesrat dem Parlament 2015 unterbreiten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Berichterstattung der Medien legt der Bund für die Raumplanung und entsprechende Berechnungen zu den benötigten Bauzonen ein Bevölkerungsszenario zugrunde, welches im Jahr 2050 eine Bevölkerungsgrösse von 11 Millionen Bewohnern annimmt.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erkennt er, dass es problematisch ist, aktiv ein solches Bevölkerungswachstum anzustreben?</p><p>2. Erkennt er, dass das Bevölkerungswachstum nicht gottgegeben ist, sondern durch politische Rahmenbedingungen wie die Steuer-, Raumplanungs- und Wirtschaftspolitik beeinflusst werden kann?</p><p>3. Erkennt er, dass ein zu grosses Baulandangebot ein quantitatives Wirtschaftswachstum durch Firmenansiedlungen und damit das Bevölkerungswachstum und die Zersiedelung antreibt, statt ein qualitatives Wachstum und verdichtetes Bauen zu fördern?</p><p>4. Da eine direkte Einschränkung der Zuwanderung an der Grenze der Personenfreizügigkeit widerspricht und die Probleme nicht an den Wurzeln anpackt, stellt sich die Frage, welche steuerlichen, wirtschaftspolitischen und raumplanerischen Massnahmen der Bundesrat plant, um eine Stabilisierung der Bevölkerung zu fördern und um die negativen Auswirkungen des Wachstums zu minimieren.</p><p>5. Dabei sind insbesondere direkte Anreize für die Wirtschaftsverlagerung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch folgende Fragen:</p><p>a. Was sind die gesamthaften Ausgaben für Standortmarketing für die Schweiz?</p><p>b. Wie viele Steuergeschenke wurden in den letzten acht Jahren für die Ansiedelung von Firmen in der Schweiz gemacht?</p><p>6. Ist er bereit, die Auswirkungen seiner aktuellen Wirtschafts-, Raumplanungs- und Steuerpolitik auf die Zuwanderung in Zukunft abzuschätzen?</p><p>7. Inwiefern wurden die genannten Anliegen in der Beantwortung des Postulates 11.3466, "Nachhaltige Entwicklung und Standortförderung", berücksichtigt?</p>
- Raumplanung für eine nachhaltige Entwicklung statt für eine 11-Millionen-Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Teilrevision vom 15. Juni 2012 (R-RPG) des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) wird insbesondere Artikel 15 zu den Bauzonen angepasst und mit neuen Anforderungen ergänzt. Das Ziel der neuen Bestimmungen ist, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und die Grösse und Lage der Bauzonen so zu steuern, dass eine weitere unkontrollierte Zersiedlung der Landschaft verhindert werden kann.</p><p>Der Vernehmlassungsentwurf zu einer Änderung der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) und der Entwurf der Technischen Richtlinien Bauzonen (TRB), die gemäss Artikel 15 Absatz 5 R-RPG von Bund und Kantonen gemeinsam zu erarbeiten sind, sehen vor, dass die Kantone im Rahmen der Richtplanung Annahmen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung zu treffen haben. Grundlage dafür bilden die Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die Kantone dürfen maximal mit dem Bevölkerungsszenario "hoch" des BFS rechnen. Sie müssen jedoch ein tieferes Szenario wählen, wenn die geplante Entwicklung im Kanton zurückhaltender beurteilt wird.</p><p>Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Der Bundesrat strebt nicht aktiv ein Bevölkerungswachstum an. Die Szenarien des BFS bilden aber die Grundlage für seine Berechnungen.</p><p>2. Das Ausmass der Zuwanderung wird in erster Linie durch die Wirtschaftslage und die Standortattraktivität im Vergleich zum Ausland bestimmt. Dieser Entwicklung wird Rechnung getragen, indem die Bevölkerungsszenarien des BFS periodisch aktualisiert werden.</p><p>3. Das R-RPG bezweckt, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und die weitere unkontrollierte Zersiedlung der Landschaft zu verhindern. Ausserdem sollen Massnahmen getroffen werden zur besseren Nutzung von brachliegenden oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen. In den Vernehmlassungsentwürfen der RPV und der TRB sind die Rahmenbedingungen so formuliert, dass die Kantone nur so viele Bauzonenflächen ausscheiden, wie sie im Zeitraum von 15 Jahren voraussichtlich benötigen werden. Zudem wurde im Vernehmlassungsentwurf der TRB insbesondere auch ein Arbeitszonenmanagement zur Diskussion gestellt. Auf diese Weise soll ein rein quantitatives, nichtnachhaltiges Wirtschaftswachstum vermieden werden und der Verdichtung künftig eine deutlich grössere Bedeutung zukommen.</p><p>4. Das Ausmass der Zuwanderung wird in erster Linie durch die Wirtschaftslage und die Standortattraktivität im Vergleich zum Ausland bestimmt. Im Rahmen des Berichtes des Bundesrates vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz hat der Bundesrat auf die Herausforderungen hingewiesen, die sich namentlich bei der Integration, der Infrastruktur- und Raumplanung, auf dem Arbeitsmarkt sowie bei der Bildungspolitik stellen. Die in diesem Kontext vom Bundesrat, von den Kantonen und den Sozialpartnern bisher getroffenen Massnahmen zielen jedoch nicht darauf ab, eine Stabilisierung der Bevölkerung zu erwirken, sondern Probleme in den obengenannten Politikbereichen zu minimieren.</p><p>5.1. Auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (SR 194.2) wendet der Bund jährlich 5,1 Millionen Franken zur Förderung der diesbezüglichen Information auf. Da es sich bei der nationalen Standortpromotion um eine Verbundaufgabe handelt, beteiligen sich die Kantone zusätzlich mit jährlich insgesamt 1,3 Millionen Franken. Im Vordergrund steht die Positionierung der Schweiz als erstklassiger Standort für innovative und wertschöpfungsintensive Firmen. Mit der operativen Umsetzung ist Switzerland Global Enterprise (S-GE, vormals Osec) beauftragt. Ihr kommt eine wichtige Koordinationsrolle zu.</p><p>Zudem sind auch die Kantone in der Wirtschaftsförderung aktiv. Nebst dem reinen Standortmarketing geht es hier auch um eine je nach Kanton und Region unterschiedliche Palette von Massnahmen im Rahmen der sogenannten Bestandespflege für bereits in der Schweiz ansässige Firmen. Auf dieser Ebene können die Aufwendungen für das Standortmarketing nicht von den Gesamtausgaben für die Wirtschaftsförderung isoliert werden.</p><p>5.2. Die Kantone können für Unternehmen, die neu eröffnet werden und dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, während zehn Jahren Steuererleichterungen im Rahmen des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14; Art. 23 Abs. 3) vorsehen. Werden solche Erleichterungen gewährt, kann der Bund im Rahmen von Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik (SR 901.0) ebenfalls Steuererleichterungen gewähren. Während über die kantonalen Steuererleichterungen keine gesamtschweizerischen Daten vorliegen, weist der Bund entgangene Steuereinnahmen von durchschnittlich rund 1,5 Milliarden Franken in den Jahren 2007 bis 2010 aus. Detaillierte Daten zu diesen Steuererleichterungen, einschliesslich Wirkungsanalyse, sind auf der Website des Seco unter dem Link "<a href="http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de">http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de</a>" publiziert. Der Bericht "Standortförderung und Zuwanderung" vom Dezember 2013 von Ecoplan, der im Auftrag des Seco erstellt wurde, schätzte die Effekte der Standortförderung gemessen an der Nettozuwanderung in die Schweiz als gering ein (4 Prozent). Nach dem Bericht entfallen rund drei Viertel des Zuwanderungseffekts auf ländliche oder strukturschwache Gebiete.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 8. März 2013 die interdepartementale Steuergruppe Zuwanderung und Integration und einen entsprechenden Ausschuss eingesetzt. Im Rahmen dieser neuen Gremienstruktur sollen die wechselseitigen Auswirkungen der Zuwanderungspolitik, der Wirtschafts-, Raumplanungs- und Standortpolitik abgeschätzt werden.</p><p>7. Mit der Beantwortung des Postulates 11.3466, "Nachhaltige Entwicklung und Standortförderung", hat sich der Bundesrat bereiterklärt, im Hinblick auf die nächste Botschaft Standortförderung 2016-2019 eine bessere Integration der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in der Standortförderung zu prüfen. Für verschiedene Instrumente der Standortförderung liess der Bundesrat 2013 Grundlagenarbeiten und Evaluationen durchführen, in denen auch die nachhaltige Entwicklung ein Thema war. Unter anderem liess er den Bericht "Standortförderung und Zuwanderung" erarbeiten (vgl. Antwort auf Frage 5.2.). Die Erkenntnisse fliessen zurzeit in die Erarbeitung der Botschaft ein, die der Bundesrat dem Parlament 2015 unterbreiten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Berichterstattung der Medien legt der Bund für die Raumplanung und entsprechende Berechnungen zu den benötigten Bauzonen ein Bevölkerungsszenario zugrunde, welches im Jahr 2050 eine Bevölkerungsgrösse von 11 Millionen Bewohnern annimmt.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erkennt er, dass es problematisch ist, aktiv ein solches Bevölkerungswachstum anzustreben?</p><p>2. Erkennt er, dass das Bevölkerungswachstum nicht gottgegeben ist, sondern durch politische Rahmenbedingungen wie die Steuer-, Raumplanungs- und Wirtschaftspolitik beeinflusst werden kann?</p><p>3. Erkennt er, dass ein zu grosses Baulandangebot ein quantitatives Wirtschaftswachstum durch Firmenansiedlungen und damit das Bevölkerungswachstum und die Zersiedelung antreibt, statt ein qualitatives Wachstum und verdichtetes Bauen zu fördern?</p><p>4. Da eine direkte Einschränkung der Zuwanderung an der Grenze der Personenfreizügigkeit widerspricht und die Probleme nicht an den Wurzeln anpackt, stellt sich die Frage, welche steuerlichen, wirtschaftspolitischen und raumplanerischen Massnahmen der Bundesrat plant, um eine Stabilisierung der Bevölkerung zu fördern und um die negativen Auswirkungen des Wachstums zu minimieren.</p><p>5. Dabei sind insbesondere direkte Anreize für die Wirtschaftsverlagerung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang stellen sich auch folgende Fragen:</p><p>a. Was sind die gesamthaften Ausgaben für Standortmarketing für die Schweiz?</p><p>b. Wie viele Steuergeschenke wurden in den letzten acht Jahren für die Ansiedelung von Firmen in der Schweiz gemacht?</p><p>6. Ist er bereit, die Auswirkungen seiner aktuellen Wirtschafts-, Raumplanungs- und Steuerpolitik auf die Zuwanderung in Zukunft abzuschätzen?</p><p>7. Inwiefern wurden die genannten Anliegen in der Beantwortung des Postulates 11.3466, "Nachhaltige Entwicklung und Standortförderung", berücksichtigt?</p>
- Raumplanung für eine nachhaltige Entwicklung statt für eine 11-Millionen-Schweiz
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