Transparente Hochschulen sind zeitgemäss

ShortId
13.4256
Id
20134256
Updated
28.07.2023 07:13
Language
de
Title
Transparente Hochschulen sind zeitgemäss
AdditionalIndexing
36;Beziehung Schule-Industrie;Beziehung Schule-Berufsleben;Sponsoring;ETH;Transparenz;Freiheit der Lehre und Forschung;Hochschulwesen;Finanzierung
1
  • L05K1302050101, ETH
  • L03K110902, Finanzierung
  • L06K070101030202, Sponsoring
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K13010202, Beziehung Schule-Berufsleben
  • L04K13010203, Beziehung Schule-Industrie
  • L04K13020501, Hochschulwesen
  • L04K05020302, Freiheit der Lehre und Forschung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bildung ist das höchste Gut der Schweiz - das wird oftmals aus allen politischen Lagern propagiert. Im Bereich der Hochschulbildung hält die Schweiz in der ganzen Welt mit und spielt in den obersten Etagen mit. Gerade die ETH und die EPFL sind weltweit hochangesehen und ziehen viele Studierende und Doktorierende aus dem In- und Ausland an. Wissenschaftlich sind die beiden eidgenössischen Hochschulen eine Referenz. Auch einige Universitäten spielen weltweit in der höchsten Liga mit. Die Universitäten und ETH sind also für die Schweiz von grosser Bedeutung.</p><p>Immer öfter wird privates Sponsoring von Lehrstühlen, Studiengängen - ja sogar von ganzen Universitäten - diskutiert. Die Öffentlichkeit weiss zu diesem Thema wenig, oft sind nicht einmal die Hochschulangehörigen genau informiert, wer was in welcher Höhe bezahlt. </p><p>Dieser Usus ist nicht mehr zeitgemäss. Die breite Öffentlichkeit und die Politik muss transparent darüber informiert werden, welche Unternehmen oder Verbände die ETH und Universitäten und auch immer mehr die Fachhochschulen finanziell unterstützen. Schlussendlich würden Unternehmen besser richtig Steuern zahlen, und die Studiengänge und die Forschung blieben unabhängig und ohne Resultatedruck.</p><p>Aktuell wird das Sponsoring der UBS an der Universität Zürich öffentlich diskutiert. Die Universität hat sich als Antwort auf die Kritik entschieden, den Vertrag teilweise öffentlich zu machen.</p>
  • <p>Nach Ansicht des Bundesrates sind verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen oder anderen privaten Geldgebern eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der Hochschulen. Der Mehrwert reicht über die blosse Ausweitung der verfügbaren finanziellen Mittel hinaus, indem etwa die Verankerung der Hochschulen in Wirtschaft und Gesellschaft sowie der Wissens- und Technologietransfer mit solchen Kooperationen gestärkt werden. Die Bundesgesetze über die Subventionierung der Hochschulen enthalten Bestimmungen, welche die Beschaffung von privaten Geldern durch die Hochschule unterstützen. Diese Mittel fliessen in die Berechnung der Bundesbeiträge ein, die den kantonalen Universitäten und den Fachhochschulen zugesprochen werden. Dies soll auch im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) so bleiben. Mit Blick auf den ETH-Bereich hält der geltende Leistungsauftrag des Bundesrates fest, dass dieser den Anteil der Zweit- und Drittmittel an seiner Gesamtfinanzierung erhöhen soll, sofern wegen der dadurch entstehenden indirekten Kosten der Grundauftrag und die nachhaltige Entwicklung der Institutionen nicht gefährdet werden. Der Zugang zu den wesentlichen Dokumenten zu Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen oder anderen privaten Geldgebern ist mit den Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Gesetze über den Grundsatz der Transparenz in der Verwaltung geregelt und gewährleistet.</p><p>1. Aus Sicht des Bundesrates ist die Wahrung der Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung bei allen Kooperationen zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern oberstes Gebot. Sie liegt, wie auch die durch das Öffentlichkeitsprinzip gewährleistete Transparenz, im ureigenen Interesse der beteiligten Hochschulen.</p><p>Es liegt primär in der Verantwortung der beiden ETH sicherzustellen, dass keine Abhängigkeiten von Finanzierungsquellen entstehen und dass die Freiheit von Lehre und Forschung respektiert wird. Zudem ist es Aufgabe des ETH-Rates, der gemäss Artikel 34c Absatz 2 des ETH-Gesetzes Vorschriften über die Verwaltung dieser Drittmittel erlässt, als strategisches Führungs- und Aufsichtsorgan darüber zu wachen, dass die Institutionen über entsprechende rechtliche Vorgaben wie Weisungen oder Leitlinien verfügen und diese anwenden. In seinem Geschäftsbericht weist der ETH-Rat jährlich für jede Institution des ETH-Bereichs den Umfang der eingenommenen Zweit- und Drittmittel und deren Anteil an der Gesamtfinanzierung aus. Darüber hinaus wurde das ETH-Gesetz im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 revidiert, wobei für den ETH-Bereich neue Rechnungslegungsstandards eingeführt wurden. Diese dürften ebenfalls zu einer besseren Transparenz der Finanzflüsse beitragen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es - auch im Geiste der Autonomie des ETH-Bereichs und seiner Institutionen - nicht als zielführend, den Institutionen des ETH-Bereichs weitergehende Vorgaben betreffend den Umgang mit privaten Geldmitteln zu machen. Er erwartet jedoch, dass sie mit der nötigen Sorgfalt vorgehen.</p><p>Mit Blick auf die Veröffentlichung wissenschaftlicher Resultate setzt der moderne Wissenschaftsbetrieb nach Meinung des Bundesrates die richtigen Anreize, um die Zugänglichkeit der wissenschaftlichen Resultate zu gewährleisten. Die Veröffentlichung durchgeführter Studien ist internationaler Standard. Dementsprechend wird das Recht der Forschenden auf die Publikation ihrer Resultate in den Richtlinien der Institutionen des ETH-Bereichs zu Kooperationen mit Dritten explizit geschützt (vgl. z. B. die Forschungsvertragsrichtlinien der ETH Zürich und der EPFL).</p><p>2.-4. Für den Bundesrat ist die Wahrung der Unabhängigkeit in Lehre und wissenschaftlicher Forschung grundlegende Bedingung für jede Form der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern. Dieser Grundsatz ist in der Verfassung (Art. 20), im Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FIFG (Art. 6), im ETH-Gesetz (Art. 5) und im künftigen HFKG (Art. 5) verankert. Mit Ausnahme der ETH liegen alle öffentlichen Hochschulen in kantonaler Zuständigkeit. Es ist daher in erster Linie Aufgabe der Hochschulen und der entsprechenden kantonalen Behörden, darauf zu achten, dass die Finanzierungsquellen keine Abhängigkeiten schaffen und dass die Lehr- und Forschungsfreiheit gewährleistet sind.</p><p>Der Bundesrat hält eine angemessene Transparenz bei solchen Kooperationen und eine Weiterführung der Diskussion zu diesem Thema in den zuständigen Organismen für wichtig. Er ist jedoch der Meinung, dass die aktuellen und künftigen gesetzlichen Bestimmungen ausreichende Kontrollmassnahmen für diese Finanzierungsart vorsehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann den ETH eine Transparenzpflicht auferlegt werden, welche jegliche Finanzflüsse beinhaltet? Das Sponsoring jeglicher Hochschulaktivitäten muss für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein. Zur Transparenzpflicht gehört eine Publikationspflicht. Jegliche Studien müssen veröffentlicht und eingesehen werden können. Ist der Bundesrat bereit, hier mit den ETH für mehr Transparenz zu sorgen?</p><p>2. Ist er bereit, gleiche Anliegen mit der Universitätskonferenz zu diskutieren und eine Transparenzpflicht für alle Universitäten in der Schweiz zu erreichen? Gleiches für die Fachhochschulen?</p><p>3. Wird er sich dafür einsetzen, dass in Zukunft alle Verträge zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern öffentlich sind?</p><p>4. Wird er versuchen, mit den Hochschulen Regeln/Standards auszuarbeiten, welche für alle gleich sind und für alle gelten, damit die Unabhängigkeit der Forschung trotz privater Geldgeber gewährleistet bleibt?</p>
  • Transparente Hochschulen sind zeitgemäss
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bildung ist das höchste Gut der Schweiz - das wird oftmals aus allen politischen Lagern propagiert. Im Bereich der Hochschulbildung hält die Schweiz in der ganzen Welt mit und spielt in den obersten Etagen mit. Gerade die ETH und die EPFL sind weltweit hochangesehen und ziehen viele Studierende und Doktorierende aus dem In- und Ausland an. Wissenschaftlich sind die beiden eidgenössischen Hochschulen eine Referenz. Auch einige Universitäten spielen weltweit in der höchsten Liga mit. Die Universitäten und ETH sind also für die Schweiz von grosser Bedeutung.</p><p>Immer öfter wird privates Sponsoring von Lehrstühlen, Studiengängen - ja sogar von ganzen Universitäten - diskutiert. Die Öffentlichkeit weiss zu diesem Thema wenig, oft sind nicht einmal die Hochschulangehörigen genau informiert, wer was in welcher Höhe bezahlt. </p><p>Dieser Usus ist nicht mehr zeitgemäss. Die breite Öffentlichkeit und die Politik muss transparent darüber informiert werden, welche Unternehmen oder Verbände die ETH und Universitäten und auch immer mehr die Fachhochschulen finanziell unterstützen. Schlussendlich würden Unternehmen besser richtig Steuern zahlen, und die Studiengänge und die Forschung blieben unabhängig und ohne Resultatedruck.</p><p>Aktuell wird das Sponsoring der UBS an der Universität Zürich öffentlich diskutiert. Die Universität hat sich als Antwort auf die Kritik entschieden, den Vertrag teilweise öffentlich zu machen.</p>
    • <p>Nach Ansicht des Bundesrates sind verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen oder anderen privaten Geldgebern eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der Hochschulen. Der Mehrwert reicht über die blosse Ausweitung der verfügbaren finanziellen Mittel hinaus, indem etwa die Verankerung der Hochschulen in Wirtschaft und Gesellschaft sowie der Wissens- und Technologietransfer mit solchen Kooperationen gestärkt werden. Die Bundesgesetze über die Subventionierung der Hochschulen enthalten Bestimmungen, welche die Beschaffung von privaten Geldern durch die Hochschule unterstützen. Diese Mittel fliessen in die Berechnung der Bundesbeiträge ein, die den kantonalen Universitäten und den Fachhochschulen zugesprochen werden. Dies soll auch im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) so bleiben. Mit Blick auf den ETH-Bereich hält der geltende Leistungsauftrag des Bundesrates fest, dass dieser den Anteil der Zweit- und Drittmittel an seiner Gesamtfinanzierung erhöhen soll, sofern wegen der dadurch entstehenden indirekten Kosten der Grundauftrag und die nachhaltige Entwicklung der Institutionen nicht gefährdet werden. Der Zugang zu den wesentlichen Dokumenten zu Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen oder anderen privaten Geldgebern ist mit den Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Gesetze über den Grundsatz der Transparenz in der Verwaltung geregelt und gewährleistet.</p><p>1. Aus Sicht des Bundesrates ist die Wahrung der Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung bei allen Kooperationen zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern oberstes Gebot. Sie liegt, wie auch die durch das Öffentlichkeitsprinzip gewährleistete Transparenz, im ureigenen Interesse der beteiligten Hochschulen.</p><p>Es liegt primär in der Verantwortung der beiden ETH sicherzustellen, dass keine Abhängigkeiten von Finanzierungsquellen entstehen und dass die Freiheit von Lehre und Forschung respektiert wird. Zudem ist es Aufgabe des ETH-Rates, der gemäss Artikel 34c Absatz 2 des ETH-Gesetzes Vorschriften über die Verwaltung dieser Drittmittel erlässt, als strategisches Führungs- und Aufsichtsorgan darüber zu wachen, dass die Institutionen über entsprechende rechtliche Vorgaben wie Weisungen oder Leitlinien verfügen und diese anwenden. In seinem Geschäftsbericht weist der ETH-Rat jährlich für jede Institution des ETH-Bereichs den Umfang der eingenommenen Zweit- und Drittmittel und deren Anteil an der Gesamtfinanzierung aus. Darüber hinaus wurde das ETH-Gesetz im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 revidiert, wobei für den ETH-Bereich neue Rechnungslegungsstandards eingeführt wurden. Diese dürften ebenfalls zu einer besseren Transparenz der Finanzflüsse beitragen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es - auch im Geiste der Autonomie des ETH-Bereichs und seiner Institutionen - nicht als zielführend, den Institutionen des ETH-Bereichs weitergehende Vorgaben betreffend den Umgang mit privaten Geldmitteln zu machen. Er erwartet jedoch, dass sie mit der nötigen Sorgfalt vorgehen.</p><p>Mit Blick auf die Veröffentlichung wissenschaftlicher Resultate setzt der moderne Wissenschaftsbetrieb nach Meinung des Bundesrates die richtigen Anreize, um die Zugänglichkeit der wissenschaftlichen Resultate zu gewährleisten. Die Veröffentlichung durchgeführter Studien ist internationaler Standard. Dementsprechend wird das Recht der Forschenden auf die Publikation ihrer Resultate in den Richtlinien der Institutionen des ETH-Bereichs zu Kooperationen mit Dritten explizit geschützt (vgl. z. B. die Forschungsvertragsrichtlinien der ETH Zürich und der EPFL).</p><p>2.-4. Für den Bundesrat ist die Wahrung der Unabhängigkeit in Lehre und wissenschaftlicher Forschung grundlegende Bedingung für jede Form der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern. Dieser Grundsatz ist in der Verfassung (Art. 20), im Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FIFG (Art. 6), im ETH-Gesetz (Art. 5) und im künftigen HFKG (Art. 5) verankert. Mit Ausnahme der ETH liegen alle öffentlichen Hochschulen in kantonaler Zuständigkeit. Es ist daher in erster Linie Aufgabe der Hochschulen und der entsprechenden kantonalen Behörden, darauf zu achten, dass die Finanzierungsquellen keine Abhängigkeiten schaffen und dass die Lehr- und Forschungsfreiheit gewährleistet sind.</p><p>Der Bundesrat hält eine angemessene Transparenz bei solchen Kooperationen und eine Weiterführung der Diskussion zu diesem Thema in den zuständigen Organismen für wichtig. Er ist jedoch der Meinung, dass die aktuellen und künftigen gesetzlichen Bestimmungen ausreichende Kontrollmassnahmen für diese Finanzierungsart vorsehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann den ETH eine Transparenzpflicht auferlegt werden, welche jegliche Finanzflüsse beinhaltet? Das Sponsoring jeglicher Hochschulaktivitäten muss für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein. Zur Transparenzpflicht gehört eine Publikationspflicht. Jegliche Studien müssen veröffentlicht und eingesehen werden können. Ist der Bundesrat bereit, hier mit den ETH für mehr Transparenz zu sorgen?</p><p>2. Ist er bereit, gleiche Anliegen mit der Universitätskonferenz zu diskutieren und eine Transparenzpflicht für alle Universitäten in der Schweiz zu erreichen? Gleiches für die Fachhochschulen?</p><p>3. Wird er sich dafür einsetzen, dass in Zukunft alle Verträge zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern öffentlich sind?</p><p>4. Wird er versuchen, mit den Hochschulen Regeln/Standards auszuarbeiten, welche für alle gleich sind und für alle gelten, damit die Unabhängigkeit der Forschung trotz privater Geldgeber gewährleistet bleibt?</p>
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