Kunststoffrecycling in der Schweiz

ShortId
13.4257
Id
20134257
Updated
28.07.2023 07:13
Language
de
Title
Kunststoffrecycling in der Schweiz
AdditionalIndexing
52;Abfallaufbereitung;Bericht;Abfallwirtschaft;Haushaltsabfall;Kunststoff
1
  • L07K07050103020401, Kunststoff
  • L04K06010201, Abfallaufbereitung
  • L03K020206, Bericht
  • L03K060102, Abfallwirtschaft
  • L04K06010104, Haushaltsabfall
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das laufende Projekt "Kunststoff-Verwertung Schweiz" hat zum Ziel, zusammen mit den Akteuren der Abfall- und Recyclingwirtschaft, der Kunststoffindustrie, des Handels, des Bundes und der Kantone abzuklären, ob und in welchem Masse sich zusätzliche Recyclingpotenziale für Kunststoffe in der Schweiz nutzen lassen.</p><p>Die Arbeiten an den Modulen 3 und 4 dieses Projekts (ökologische und ökonomische Bewertung, Machbarkeitsanalyse und Finanzierung) erwiesen sich aus den folgenden Gründen schwieriger als in der Projektplanung angenommen:</p><p>- Die Ausarbeitung der gewählten Szenarien und die damit verbundene Datenbeschaffung ist sehr komplex und aufwendig.</p><p>- Die Abstimmung unter den verschiedenen im Projekt involvierten Akteuren erforderte einen wesentlich höheren Zeit- und Arbeitsaufwand als ursprünglich angenommen.</p><p>Es ist noch nicht entschieden, ob der gesamte Bericht oder lediglich eine Zusammenfassung publiziert werden soll.</p><p>2. Es ist geplant, in einem fünften Modul Massnahmen und Umsetzungen mit den Stakeholdern zu diskutieren. Dabei sollen zusätzlich auch die Erkenntnisse der verschiedenen Pilotprojekte zur separaten Sammlung und Verwertung von Kunststoffen in der Schweiz miteinbezogen werden.</p><p>3. Im Rahmen der Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" hat der Bundesrat unter anderem auch die Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterialien durch den Detailhandel vorgeschlagen. In der Vernehmlassung hat sich mehrheitlich ergeben, dass künftig anstelle einer Rücknahmepflicht für bestimmte Verpackungen eher einer Sammelpflicht der Vorzug gegeben würde. Eine Sammelpflicht solle jedoch erst dann eingeführt werden, wenn freiwillige Massnahmen resp. Branchenvereinbarungen zwischen der Wirtschaft und dem Bund nicht zielführend seien. Der Bundesrat prüft im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft, wie diesen Anliegen Rechnung getragen werden kann.</p><p>4. Artikel 30d Buchstabe b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01) gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, die Verwendung von Neumaterial, also auch von Neukunststoff, bei der Herstellung von Produkten einzuschränken und dadurch den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern, wenn dies ohne wesentliche Qualitätseinbussen und Mehrkosten möglich ist. Solche Regelungen können jedoch nur eingeführt werden, wenn sie verhältnismässig sind, das heisst insbesondere, wenn andere Massnahmen (z. B. der Wirtschaft selbst) nicht zum erwünschten Ziel führen. Bei Kehrichtsäcken hat die Erfahrung gezeigt, dass ein erhöhter Anteil an Regranulat zu qualitativen Beeinträchtigungen (Reduktion der Reissfestigkeit) führen kann. Oft bedingt ein erhöhter Anteil von Recyclingkunststoff zudem einen erhöhten Materialeinsatz, was die Ökobilanz gegenüber Produkten aus Primärkunststoff verschlechtern kann. </p><p>Es liegt jedoch bereits heute im Interesse der Produzenten, möglichst viel Regranulat einzusetzen, da dieses oft günstiger ist. Das Mischverhältnis von Regranulat und Neumaterial wird von der Industrie dauernd optimiert und der Entwicklung und dem Stand der Technik angepasst. </p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine Regulierung eines gewissen Gehalts an Recyclingkunststoff in Kunststoffprodukten derzeit als unverhältnismässig.</p><p>5. Es ist geplant, im Rahmen der gegenwärtig laufenden Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA, SR 814.600) eine Pflicht zur stofflichen Verwertung von Kunststofffolien aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieben einzuführen. Der Revisionsentwurf der TVA wird voraussichtlich Mitte 2014 in die Anhörung gehen.</p><p>6. Die geltende rechtliche Regelung schreibt den Kantonen nicht vor, separate Sammlungen von Kunststoffen sicherzustellen. Der Bund klärt jedoch ab, inwiefern im Rahmen der in Antwort 3 genannten Revision des Umweltschutzgesetzes eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung des Kunststoffrecyclings angestrebt werden kann.</p><p>7. Momentan führen einzelne Zweckverbände, die KVA betreiben, Pilotversuche mit neuen Separatsammlungen, z. B. von Kunststoff-Hohlkörpern oder Getränkekartons, durch. Erfahrungen im Ausland haben jedoch gezeigt, dass die nachträgliche Sortierung von Siedlungsabfällen oft unverhältnismässig teuer ist und die separat gesammelten Abfälle nur teilweise stofflich verwertet werden können. </p><p>8. Die im Herbst 2012 durchgeführte Erhebung der Zusammensetzung des Hauskehrichts wurde im vergangenen Jahr ausgewertet. Die Resultate wurden anlässlich einer Medienkonferenz am 28. Januar 2014 publiziert: </p><p><a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=51815">http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=51815</a>. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb wurde der Bericht zu den Modulen 3 und 4 des Projekts "Kunststoffrecycling Schweiz" (ökologische und ökonomische Bewertung, Machbarkeitsanalyse und Finanzierung) noch nicht publiziert? Wann gedenkt er, ihn zu veröffentlichen?</p><p>2. Was unternimmt er, damit die im erwähnten Bericht (s. Frage 1) postulierten Massnahmen und Empfehlungen in nützlicher Frist umgesetzt werden?</p><p>3. Erwägt das Bundesamt für Umwelt, angesichts der neuesten Erkenntnisse bezüglich des Kunststoffrecyclings, seine Empfehlung an die Kantone und Gemeinden zu revidieren und in Zukunft die getrennte Sammlung von Kunststoffen, vor allem auch im Konsumbereich, verstärkt zu unterstützen?</p><p>4. Welche Massnahmen ergreift er, um den Anteil von Recyclingmaterial (auch Rezyklat oder Regranulat genannt) in Kunststoffprodukten, wie beispielsweise in den Kehrichtsäcken der Gemeinden, zu erhöhen? Kann der Bundesrat dem Städteverband eine entsprechende Anpassung der Kehrichtsack-Norm empfehlen (z. B. Einführung eines Mindestanteils von Regranulat)?</p><p>5. Welche Massnahmen ergreift er, um das Recycling von Silofolien aus der Landwirtschaft zu erhöhen?</p><p>6. Wie kann der Bundesrat dem in einigen Kantonen eingeführten Verbot von Kunststoff-Separatsammlungen entgegenwirken?</p><p>7. Welche Massnahmen ergreift er zur Umsetzung der folgenden Absichtserklärung in Massnahme 12 des "Aktionsplans Grüne Wirtschaft" (S. 37): "Zusätzlich sollen die KVA (Kehrichtverbrennungsanlagen) dazu verpflichtet werden, nicht nur wie bis anhin die Verbrennung im Fokus zu haben, sondern auch im Bereich der stofflichen Verwertung, z. B. mittels vermehrter Separatsammlung resp. Sortierung von Siedlungsabfällen, aktiv zu werden"? In der Revision des Umweltschutzgesetzes ist dies nicht enthalten.</p><p>8. Wann veröffentlicht das Bundesamt für Umwelt die im Herbst 2012 erstellte Studie zur Zusammensetzung der Kehrichtabfälle? Zu welchen Schlussfolgerungen kommt die Studie bezüglich der Kunststoffabfälle?</p>
  • Kunststoffrecycling in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das laufende Projekt "Kunststoff-Verwertung Schweiz" hat zum Ziel, zusammen mit den Akteuren der Abfall- und Recyclingwirtschaft, der Kunststoffindustrie, des Handels, des Bundes und der Kantone abzuklären, ob und in welchem Masse sich zusätzliche Recyclingpotenziale für Kunststoffe in der Schweiz nutzen lassen.</p><p>Die Arbeiten an den Modulen 3 und 4 dieses Projekts (ökologische und ökonomische Bewertung, Machbarkeitsanalyse und Finanzierung) erwiesen sich aus den folgenden Gründen schwieriger als in der Projektplanung angenommen:</p><p>- Die Ausarbeitung der gewählten Szenarien und die damit verbundene Datenbeschaffung ist sehr komplex und aufwendig.</p><p>- Die Abstimmung unter den verschiedenen im Projekt involvierten Akteuren erforderte einen wesentlich höheren Zeit- und Arbeitsaufwand als ursprünglich angenommen.</p><p>Es ist noch nicht entschieden, ob der gesamte Bericht oder lediglich eine Zusammenfassung publiziert werden soll.</p><p>2. Es ist geplant, in einem fünften Modul Massnahmen und Umsetzungen mit den Stakeholdern zu diskutieren. Dabei sollen zusätzlich auch die Erkenntnisse der verschiedenen Pilotprojekte zur separaten Sammlung und Verwertung von Kunststoffen in der Schweiz miteinbezogen werden.</p><p>3. Im Rahmen der Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" hat der Bundesrat unter anderem auch die Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterialien durch den Detailhandel vorgeschlagen. In der Vernehmlassung hat sich mehrheitlich ergeben, dass künftig anstelle einer Rücknahmepflicht für bestimmte Verpackungen eher einer Sammelpflicht der Vorzug gegeben würde. Eine Sammelpflicht solle jedoch erst dann eingeführt werden, wenn freiwillige Massnahmen resp. Branchenvereinbarungen zwischen der Wirtschaft und dem Bund nicht zielführend seien. Der Bundesrat prüft im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft, wie diesen Anliegen Rechnung getragen werden kann.</p><p>4. Artikel 30d Buchstabe b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01) gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, die Verwendung von Neumaterial, also auch von Neukunststoff, bei der Herstellung von Produkten einzuschränken und dadurch den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern, wenn dies ohne wesentliche Qualitätseinbussen und Mehrkosten möglich ist. Solche Regelungen können jedoch nur eingeführt werden, wenn sie verhältnismässig sind, das heisst insbesondere, wenn andere Massnahmen (z. B. der Wirtschaft selbst) nicht zum erwünschten Ziel führen. Bei Kehrichtsäcken hat die Erfahrung gezeigt, dass ein erhöhter Anteil an Regranulat zu qualitativen Beeinträchtigungen (Reduktion der Reissfestigkeit) führen kann. Oft bedingt ein erhöhter Anteil von Recyclingkunststoff zudem einen erhöhten Materialeinsatz, was die Ökobilanz gegenüber Produkten aus Primärkunststoff verschlechtern kann. </p><p>Es liegt jedoch bereits heute im Interesse der Produzenten, möglichst viel Regranulat einzusetzen, da dieses oft günstiger ist. Das Mischverhältnis von Regranulat und Neumaterial wird von der Industrie dauernd optimiert und der Entwicklung und dem Stand der Technik angepasst. </p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine Regulierung eines gewissen Gehalts an Recyclingkunststoff in Kunststoffprodukten derzeit als unverhältnismässig.</p><p>5. Es ist geplant, im Rahmen der gegenwärtig laufenden Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA, SR 814.600) eine Pflicht zur stofflichen Verwertung von Kunststofffolien aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieben einzuführen. Der Revisionsentwurf der TVA wird voraussichtlich Mitte 2014 in die Anhörung gehen.</p><p>6. Die geltende rechtliche Regelung schreibt den Kantonen nicht vor, separate Sammlungen von Kunststoffen sicherzustellen. Der Bund klärt jedoch ab, inwiefern im Rahmen der in Antwort 3 genannten Revision des Umweltschutzgesetzes eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung des Kunststoffrecyclings angestrebt werden kann.</p><p>7. Momentan führen einzelne Zweckverbände, die KVA betreiben, Pilotversuche mit neuen Separatsammlungen, z. B. von Kunststoff-Hohlkörpern oder Getränkekartons, durch. Erfahrungen im Ausland haben jedoch gezeigt, dass die nachträgliche Sortierung von Siedlungsabfällen oft unverhältnismässig teuer ist und die separat gesammelten Abfälle nur teilweise stofflich verwertet werden können. </p><p>8. Die im Herbst 2012 durchgeführte Erhebung der Zusammensetzung des Hauskehrichts wurde im vergangenen Jahr ausgewertet. Die Resultate wurden anlässlich einer Medienkonferenz am 28. Januar 2014 publiziert: </p><p><a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=51815">http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=51815</a>. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb wurde der Bericht zu den Modulen 3 und 4 des Projekts "Kunststoffrecycling Schweiz" (ökologische und ökonomische Bewertung, Machbarkeitsanalyse und Finanzierung) noch nicht publiziert? Wann gedenkt er, ihn zu veröffentlichen?</p><p>2. Was unternimmt er, damit die im erwähnten Bericht (s. Frage 1) postulierten Massnahmen und Empfehlungen in nützlicher Frist umgesetzt werden?</p><p>3. Erwägt das Bundesamt für Umwelt, angesichts der neuesten Erkenntnisse bezüglich des Kunststoffrecyclings, seine Empfehlung an die Kantone und Gemeinden zu revidieren und in Zukunft die getrennte Sammlung von Kunststoffen, vor allem auch im Konsumbereich, verstärkt zu unterstützen?</p><p>4. Welche Massnahmen ergreift er, um den Anteil von Recyclingmaterial (auch Rezyklat oder Regranulat genannt) in Kunststoffprodukten, wie beispielsweise in den Kehrichtsäcken der Gemeinden, zu erhöhen? Kann der Bundesrat dem Städteverband eine entsprechende Anpassung der Kehrichtsack-Norm empfehlen (z. B. Einführung eines Mindestanteils von Regranulat)?</p><p>5. Welche Massnahmen ergreift er, um das Recycling von Silofolien aus der Landwirtschaft zu erhöhen?</p><p>6. Wie kann der Bundesrat dem in einigen Kantonen eingeführten Verbot von Kunststoff-Separatsammlungen entgegenwirken?</p><p>7. Welche Massnahmen ergreift er zur Umsetzung der folgenden Absichtserklärung in Massnahme 12 des "Aktionsplans Grüne Wirtschaft" (S. 37): "Zusätzlich sollen die KVA (Kehrichtverbrennungsanlagen) dazu verpflichtet werden, nicht nur wie bis anhin die Verbrennung im Fokus zu haben, sondern auch im Bereich der stofflichen Verwertung, z. B. mittels vermehrter Separatsammlung resp. Sortierung von Siedlungsabfällen, aktiv zu werden"? In der Revision des Umweltschutzgesetzes ist dies nicht enthalten.</p><p>8. Wann veröffentlicht das Bundesamt für Umwelt die im Herbst 2012 erstellte Studie zur Zusammensetzung der Kehrichtabfälle? Zu welchen Schlussfolgerungen kommt die Studie bezüglich der Kunststoffabfälle?</p>
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