Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
- ShortId
-
13.4260
- Id
-
20134260
- Updated
-
28.07.2023 07:09
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
- AdditionalIndexing
-
66;Ursprungsbezeichnung;Elektrizitätsmarkt;Deklarationspflicht;Wettbewerb;elektrische Energie;Transparenz
- 1
-
- L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
- L03K070301, Wettbewerb
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L04K17030301, elektrische Energie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Markt versagt, wenn die Vertragsparteien beim Abschluss oder bei der Erfüllung eines Vertrages nicht über die gleichen Informationen verfügen (asymmetrische Information).</p><p>Auf dem Schweizer Strommarkt herrscht heute teilweise starke asymmetrische Information, nämlich dann, wenn in der Schweiz importierter "Graustrom" - also Strom ohne Herkunftsnachweis (HKN) - verkauft wird. Der in der Schweiz produzierte Strom ist hingegen praktisch zu 100 Prozent deklariert und zu über 50 Prozent Wasserstrom.</p><p>Mit der Einführung einer HKN-Pflicht würden also einerseits die Konsumentinnen und Konsumenten die nötige Transparenz und Information für ihre Kaufentscheide erhalten. Andererseits würden auch die Stromproduzenten in der Schweiz davon profitieren, weil mit dem Herkunftsnachweis gleich lange Spiesse auf dem Strommarkt geschaffen würden. Stromproduzenten aus dem Ausland, die Strom in die Schweiz exportieren, müssten künftig die gleiche Transparenz schaffen, die in der Schweiz längst Standard ist.</p><p>Die Schweiz wäre damit keineswegs das erste Land, welches diesen Schritt wählt. Österreich als vergleichbares Wasserkraft-Land hat im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz bereits eine Pflicht zur Ausweisung der Herkunft festgehalten. In Artikel 78 dieses Gesetzes sind Stromhändler verpflichtet, "einmal jährlich auf oder als Anhang zu ihrer Stromrechnung sowie auf relevantem Informationsmaterial für Endverbraucher den Versorgermix auszuweisen, der die gesamte Stromaufbringung des Stromhändlers für Endverbraucher berücksichtigt".</p><p>Diese Massnahme wäre auch für die Schweiz einfach umsetzbar und nicht diskriminierend. Es darf nach wie vor Strom jeglicher Herkunft verkauft werden, sofern dieser deklariert ist. Für Schweizer Produzenten stellt sie keinen Mehraufwand dar, da der HKN bei uns bereits Standard ist. Schlussendlich wird also gerade die Schweizer Wasserkraft stark von der erhöhten Transparenz profitieren.</p>
- <p>Bereits heute muss die Herkunft des gesamten in der Schweiz produzierten Stroms erfasst werden. Auch in der EU können Herkunftsnachweise (HKN) für Strom aus erneuerbaren Energien erstellt werden. HKN sind ein Bilanzierungssystem: Bei der Stromproduktion werden Nachweise ausgestellt, beim Verbrauch werden sie entwertet. Der Handel von HKN ist gesamteuropäisch gekoppelt, jedoch nicht an den physischen Stromhandel gebunden. Zu beachten ist, dass in den meisten europäischen Ländern für nichterneuerbare Energie keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich eine Erhöhung der Transparenz und ist bereit, die Vor- und Nachteile einer Ausweitung der HKN-Deklarationspflicht auf den gesamten Stromverkauf an Endkunden zu prüfen. Eine Deklarationspflicht für reine Handelsgeschäfte, die bei der Formulierung des Motionstextes auch eingeschlossen wären, würde der Logik des HKN-Systems widersprechen, da eine Entwertung von HKN nur stattfindet, wenn der Strom tatsächlich verbraucht wird.</p><p>Wie in der Stellungnahme zum Postulat Diener Lenz 13.4182 festgehalten, ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie eine vollständige HKN-Deklarationspflicht aussehen könnte und welche Auswirkungen zu erwarten sind. Der Bundesrat beantragt in diesem Sinne die Ablehnung der Motion. Im Falle der Annahme im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Änderung der Motion im Sinne einer Einschränkung auf den Stromverkauf an Endkunden zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit ein Herkunftsnachweis (HKN) für sämtlichen in der Schweiz verkauften Strom Pflicht wird.</p>
- Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein Markt versagt, wenn die Vertragsparteien beim Abschluss oder bei der Erfüllung eines Vertrages nicht über die gleichen Informationen verfügen (asymmetrische Information).</p><p>Auf dem Schweizer Strommarkt herrscht heute teilweise starke asymmetrische Information, nämlich dann, wenn in der Schweiz importierter "Graustrom" - also Strom ohne Herkunftsnachweis (HKN) - verkauft wird. Der in der Schweiz produzierte Strom ist hingegen praktisch zu 100 Prozent deklariert und zu über 50 Prozent Wasserstrom.</p><p>Mit der Einführung einer HKN-Pflicht würden also einerseits die Konsumentinnen und Konsumenten die nötige Transparenz und Information für ihre Kaufentscheide erhalten. Andererseits würden auch die Stromproduzenten in der Schweiz davon profitieren, weil mit dem Herkunftsnachweis gleich lange Spiesse auf dem Strommarkt geschaffen würden. Stromproduzenten aus dem Ausland, die Strom in die Schweiz exportieren, müssten künftig die gleiche Transparenz schaffen, die in der Schweiz längst Standard ist.</p><p>Die Schweiz wäre damit keineswegs das erste Land, welches diesen Schritt wählt. Österreich als vergleichbares Wasserkraft-Land hat im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz bereits eine Pflicht zur Ausweisung der Herkunft festgehalten. In Artikel 78 dieses Gesetzes sind Stromhändler verpflichtet, "einmal jährlich auf oder als Anhang zu ihrer Stromrechnung sowie auf relevantem Informationsmaterial für Endverbraucher den Versorgermix auszuweisen, der die gesamte Stromaufbringung des Stromhändlers für Endverbraucher berücksichtigt".</p><p>Diese Massnahme wäre auch für die Schweiz einfach umsetzbar und nicht diskriminierend. Es darf nach wie vor Strom jeglicher Herkunft verkauft werden, sofern dieser deklariert ist. Für Schweizer Produzenten stellt sie keinen Mehraufwand dar, da der HKN bei uns bereits Standard ist. Schlussendlich wird also gerade die Schweizer Wasserkraft stark von der erhöhten Transparenz profitieren.</p>
- <p>Bereits heute muss die Herkunft des gesamten in der Schweiz produzierten Stroms erfasst werden. Auch in der EU können Herkunftsnachweise (HKN) für Strom aus erneuerbaren Energien erstellt werden. HKN sind ein Bilanzierungssystem: Bei der Stromproduktion werden Nachweise ausgestellt, beim Verbrauch werden sie entwertet. Der Handel von HKN ist gesamteuropäisch gekoppelt, jedoch nicht an den physischen Stromhandel gebunden. Zu beachten ist, dass in den meisten europäischen Ländern für nichterneuerbare Energie keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich eine Erhöhung der Transparenz und ist bereit, die Vor- und Nachteile einer Ausweitung der HKN-Deklarationspflicht auf den gesamten Stromverkauf an Endkunden zu prüfen. Eine Deklarationspflicht für reine Handelsgeschäfte, die bei der Formulierung des Motionstextes auch eingeschlossen wären, würde der Logik des HKN-Systems widersprechen, da eine Entwertung von HKN nur stattfindet, wenn der Strom tatsächlich verbraucht wird.</p><p>Wie in der Stellungnahme zum Postulat Diener Lenz 13.4182 festgehalten, ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie eine vollständige HKN-Deklarationspflicht aussehen könnte und welche Auswirkungen zu erwarten sind. Der Bundesrat beantragt in diesem Sinne die Ablehnung der Motion. Im Falle der Annahme im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Änderung der Motion im Sinne einer Einschränkung auf den Stromverkauf an Endkunden zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit ein Herkunftsnachweis (HKN) für sämtlichen in der Schweiz verkauften Strom Pflicht wird.</p>
- Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt
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