Neudefinition der Dienstpflicht?
- ShortId
-
13.4263
- Id
-
20134263
- Updated
-
14.11.2025 08:37
- Language
-
de
- Title
-
Neudefinition der Dienstpflicht?
- AdditionalIndexing
-
09;Zivilschutzpflicht;Gemeinschaftsdienst;Zivildienst;Militärdienstpflicht;Militärdienst
- 1
-
- L05K0402031002, Militärdienstpflicht
- L04K04020310, Militärdienst
- L05K0403020104, Zivilschutzpflicht
- L04K04020301, Zivildienst
- L04K01010306, Gemeinschaftsdienst
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Volk hat am 22. September 2013 die Initiative zur Abschaffung der Wehrpflicht abgelehnt und sich so für die Milizarmee ausgesprochen.</p><p>Die Armee zählt heute einen Bestand von etwas weniger als 200 000 Personen. Jedes Jahr werden von den 40 000 zur Rekrutierung aufgebotenen jungen Männern nur etwas mehr als 25 000 für diensttauglich befunden. Etwa 15 000 bleiben auf der Strecke und leisten gar keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst.</p><p>Artikel 59 der Verfassung wird also nicht respektiert, denn nicht alle jungen Schweizer werden gleich behandelt, was die in diesem Artikel statuierte Dienstpflicht betrifft.</p><p>Es obliegt darum dem Bundesrat sicherzustellen, dass die Verfassung respektiert wird - wenn nötig mit einer tiefgreifenden Reform der Dienstpflicht.</p><p>Seinem Land kann man nämlich auf ganz verschiedene Arten und nicht nur beim Militär dienen. So könnte man zum Beispiel beim Erhalt des Landeserbes helfen oder sich um ältere Mitmenschen in Alters- oder Pflegeheimen kümmern.</p><p>Darum muss die Zukunft der Dienstpflicht in einer Studie untersucht, die Gestalt dieser Dienstpflicht definiert, müssen verschiedene Szenarien angedacht und die Konsequenzen dieser Szenarien identifiziert werden; dies alles vor dem Hintergrund des Überbestandes, mit dem sich die Armee bald konfrontiert sehen wird.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass das Dienstpflichtsystem (Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz, Wehrpflichtersatz) dem Anspruch der Wehrgerechtigkeit genügen muss. Er hat in der Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative 12.073, "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht", dargelegt, dass dies keine Frage der Anzahl der Militärdienstleistenden ist. Die Wehrgerechtigkeit ist gewahrt, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Erstens muss aufgrund objektiver Kriterien entschieden werden, wer Militärdienst, wer Zivildienst, wer Schutzdienst im Zivilschutz und wer keinen Dienst leistet. Zweitens muss ein möglichst grosser Teil der Pflichtigen seine Militärdienstpflicht mit einer persönlichen Dienstleistung in Armee, Zivildienst oder Zivilschutz erfüllen. Drittens muss gewährleistet sein, dass alle dienstleistenden Personen nach Massgabe ihrer Leistungsfähigkeit insgesamt denselben Belastungen ausgesetzt sind; zeitliche, physische und psychische Belastungen müssen dabei integral betrachtet werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass das gegenwärtige Dienstpflichtsystem Optimierungspotenzial aufweist. Er hat dies bereits im Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus vom 9. Mai 2012 (BBl 2012 5503) skizziert und beschlossen, eine Studiengruppe einzusetzen. Sie soll sich ganzheitlich mit der Zukunft des Dienstpflichtsystems befassen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten, die sowohl mit der Priorität der Militärdienstpflicht und dem Milizprinzip als auch mit dem Zwangsarbeitsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (SR 0.101) vereinbar sind.</p><p>Der Bundesrat hat mit der Einsetzung dieser Studiengruppe absichtlich bis zur Abstimmung über die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht zugewartet. Die Studiengruppe soll ihre Arbeit in naher Zukunft aufnehmen. Sie soll in ihrer Arbeit nicht durch Auflagen eingeschränkt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die aktuelle Situation bei der Dienstpflicht zu untersuchen und dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der insbesondere folgende Informationen enthält:</p><p>1. die Zahl der jungen Männer im dienstfähigen Alter, nach Altersgruppen getrennt, die keine Form von Dienst leisten (Militär- oder Zivildienst oder Zivilschutz), und die Gründe für die Dispensationen;</p><p>2. die vorgesehenen Massnahmen, um den aktuellen Bestand von 184 244 Personen auf 100 000 zu verringern, unter Beibehaltung des aktuellen Systems, das heisst obligatorischer Dienst für die Männer, freiwilliger Dienst für die Frauen;</p><p>3. die verschiedenen Optionen, die ins Auge gefasst werden, um die Dienstpflicht neu zu definieren, und die der Armee erlauben, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, sowie die Konsequenzen, die jede Option mit sich bringt.</p>
- Neudefinition der Dienstpflicht?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Volk hat am 22. September 2013 die Initiative zur Abschaffung der Wehrpflicht abgelehnt und sich so für die Milizarmee ausgesprochen.</p><p>Die Armee zählt heute einen Bestand von etwas weniger als 200 000 Personen. Jedes Jahr werden von den 40 000 zur Rekrutierung aufgebotenen jungen Männern nur etwas mehr als 25 000 für diensttauglich befunden. Etwa 15 000 bleiben auf der Strecke und leisten gar keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst.</p><p>Artikel 59 der Verfassung wird also nicht respektiert, denn nicht alle jungen Schweizer werden gleich behandelt, was die in diesem Artikel statuierte Dienstpflicht betrifft.</p><p>Es obliegt darum dem Bundesrat sicherzustellen, dass die Verfassung respektiert wird - wenn nötig mit einer tiefgreifenden Reform der Dienstpflicht.</p><p>Seinem Land kann man nämlich auf ganz verschiedene Arten und nicht nur beim Militär dienen. So könnte man zum Beispiel beim Erhalt des Landeserbes helfen oder sich um ältere Mitmenschen in Alters- oder Pflegeheimen kümmern.</p><p>Darum muss die Zukunft der Dienstpflicht in einer Studie untersucht, die Gestalt dieser Dienstpflicht definiert, müssen verschiedene Szenarien angedacht und die Konsequenzen dieser Szenarien identifiziert werden; dies alles vor dem Hintergrund des Überbestandes, mit dem sich die Armee bald konfrontiert sehen wird.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass das Dienstpflichtsystem (Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz, Wehrpflichtersatz) dem Anspruch der Wehrgerechtigkeit genügen muss. Er hat in der Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative 12.073, "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht", dargelegt, dass dies keine Frage der Anzahl der Militärdienstleistenden ist. Die Wehrgerechtigkeit ist gewahrt, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Erstens muss aufgrund objektiver Kriterien entschieden werden, wer Militärdienst, wer Zivildienst, wer Schutzdienst im Zivilschutz und wer keinen Dienst leistet. Zweitens muss ein möglichst grosser Teil der Pflichtigen seine Militärdienstpflicht mit einer persönlichen Dienstleistung in Armee, Zivildienst oder Zivilschutz erfüllen. Drittens muss gewährleistet sein, dass alle dienstleistenden Personen nach Massgabe ihrer Leistungsfähigkeit insgesamt denselben Belastungen ausgesetzt sind; zeitliche, physische und psychische Belastungen müssen dabei integral betrachtet werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass das gegenwärtige Dienstpflichtsystem Optimierungspotenzial aufweist. Er hat dies bereits im Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus vom 9. Mai 2012 (BBl 2012 5503) skizziert und beschlossen, eine Studiengruppe einzusetzen. Sie soll sich ganzheitlich mit der Zukunft des Dienstpflichtsystems befassen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten, die sowohl mit der Priorität der Militärdienstpflicht und dem Milizprinzip als auch mit dem Zwangsarbeitsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (SR 0.101) vereinbar sind.</p><p>Der Bundesrat hat mit der Einsetzung dieser Studiengruppe absichtlich bis zur Abstimmung über die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht zugewartet. Die Studiengruppe soll ihre Arbeit in naher Zukunft aufnehmen. Sie soll in ihrer Arbeit nicht durch Auflagen eingeschränkt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die aktuelle Situation bei der Dienstpflicht zu untersuchen und dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der insbesondere folgende Informationen enthält:</p><p>1. die Zahl der jungen Männer im dienstfähigen Alter, nach Altersgruppen getrennt, die keine Form von Dienst leisten (Militär- oder Zivildienst oder Zivilschutz), und die Gründe für die Dispensationen;</p><p>2. die vorgesehenen Massnahmen, um den aktuellen Bestand von 184 244 Personen auf 100 000 zu verringern, unter Beibehaltung des aktuellen Systems, das heisst obligatorischer Dienst für die Männer, freiwilliger Dienst für die Frauen;</p><p>3. die verschiedenen Optionen, die ins Auge gefasst werden, um die Dienstpflicht neu zu definieren, und die der Armee erlauben, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, sowie die Konsequenzen, die jede Option mit sich bringt.</p>
- Neudefinition der Dienstpflicht?
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