Patientensicherheit nach Einführung der Fallpauschalen
- ShortId
-
13.4264
- Id
-
20134264
- Updated
-
25.06.2025 00:07
- Language
-
de
- Title
-
Patientensicherheit nach Einführung der Fallpauschalen
- AdditionalIndexing
-
2841;Sicherheit;Qualitätssicherung;Spitex;Therapeutik;Spital;medizinische Rehabilitation;Patient/in;diagnosebezogene Fallpauschale;Pflegeheim
- 1
-
- L04K01050517, Patient/in
- L06K010505010201, diagnosebezogene Fallpauschale
- L05K0105051101, Spital
- L04K01050214, Therapeutik
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L05K0105021401, medizinische Rehabilitation
- L06K010505110102, Pflegeheim
- L05K0105051105, Spitex
- L04K08020225, Sicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vor bald zwei Jahren wurden die Fallpauschalen, Diagnosis Related Groups (DRG), eingeführt. </p><p>Am 27. Mai 2013 stellte der Spitaldirektor von H+ die Bilanz der DRG vor. Der Systemwechsel habe sich bewährt, die Umstellung führe nicht zu grösseren Problemen, und es gebe keine Anhaltspunkte, dass Patieninnen und Patienten zu früh aus der Spitalpflege entlassen werden. Zu anderen Ergebnissen kommt das Institut für biomedizinische Ethik der Universität Zürich. Es befragte im Auftrag einer Nationalfondsstudie landesweit 382 Spitalärzte, wie sich ihr Berufsalltag unter DRG verändert habe. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass eine Verhaltensänderung der Ärzte stattfindet, welche die Patientensicherheit negativ beeinflusst. Zwei Drittel der Befragten gaben an, dass unter Druck des Managements Patienten zu früh entlassen werden. Das bestätigen die Beobachtungen der Beratungsstelle der Stiftung SPO Patientenschutz. Es melden sich Angehörige von betagten Menschen, die beobachten, dass ihre Angehörigen mit Infusionen und Wunddrainagen in Rehabilitationszentren, Übergangspflege und Pflegeheimen verlegt werden. Das entsprechend ausgebildete Personal stehe den Institutionen aber nicht zur Verfügung. Es ist anzunehmen, dass nur selten Patientinnen und Patienten innerhalb der 18-tägigen Frist nach Spitalaustritt in die Spitalpflege zurückverlegt werden, weil die Nachfolgeinstitutionen im eigenen Interesse den Spitälern keinen "Schaden" zufügen wollen. Sie befürchten, dass die betroffenen Spitäler die Patientinnen und Patienten nicht mehr in ihre Institution zur Nachbetreuung überweisen würden, wenn sie mehrmals Patientinnen und Patienten zurückverlegen. Im Notfall kann es aber auch sein, dass die Patientinnen und Patienten mit einer anderen Diagnose zurückverlegt werden, so kann das System umgangen werden. Die Patientensicherheit und eine hohe Qualität sind nur gesichert, wenn die Schnittstellen und die Nachfolgeinstitutionen bei den Erhebungen miteinbezogen werden.</p>
- <p>Im Rahmen der Evaluation zur KVG-Revision Spitalfinanzierung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist bereits eine Studie (Schnittstellenstudie) im Gange, in der die Auswirkungen der Revision auf die Qualität an den Schnittstellen innerhalb des stationären Spitalbereichs und zu den nachgelagerten Bereichen untersucht werden sollen. Die im Postulat erwähnten Aspekte werden in dieser Studie im Wesentlichen abgedeckt: In der Studie werden die nachgelagerten Institutionen Rehabilitation, Pflegeheime, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Spitex untersucht, und es wird geprüft, ob die Versorgungskontinuität, die Qualität der Leistungserbringung sowie die Patientensicherheit gewährleistet sind. Die Annahme des Postulates kann somit in diesem Sinne beantragt werden. Die Resultate der Schnittstellenstudie werden voraussichtlich ab Herbst 2014 vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen der DRG nach dem Spitalaufenthalt und den Schnittstellen bei den nachfolgenden Institutionen wie Rehabilitation, Übergangspflege, Pflegeheime, Spitex und Ambulatorien vorzulegen. Es sei zu prüfen, ob die Versorgungskontinuität, die hohe Qualität und Patientensicherheit gewährleistet und ob Massnahmen zur Patientensicherheit notwendig sind.</p>
- Patientensicherheit nach Einführung der Fallpauschalen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Vor bald zwei Jahren wurden die Fallpauschalen, Diagnosis Related Groups (DRG), eingeführt. </p><p>Am 27. Mai 2013 stellte der Spitaldirektor von H+ die Bilanz der DRG vor. Der Systemwechsel habe sich bewährt, die Umstellung führe nicht zu grösseren Problemen, und es gebe keine Anhaltspunkte, dass Patieninnen und Patienten zu früh aus der Spitalpflege entlassen werden. Zu anderen Ergebnissen kommt das Institut für biomedizinische Ethik der Universität Zürich. Es befragte im Auftrag einer Nationalfondsstudie landesweit 382 Spitalärzte, wie sich ihr Berufsalltag unter DRG verändert habe. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass eine Verhaltensänderung der Ärzte stattfindet, welche die Patientensicherheit negativ beeinflusst. Zwei Drittel der Befragten gaben an, dass unter Druck des Managements Patienten zu früh entlassen werden. Das bestätigen die Beobachtungen der Beratungsstelle der Stiftung SPO Patientenschutz. Es melden sich Angehörige von betagten Menschen, die beobachten, dass ihre Angehörigen mit Infusionen und Wunddrainagen in Rehabilitationszentren, Übergangspflege und Pflegeheimen verlegt werden. Das entsprechend ausgebildete Personal stehe den Institutionen aber nicht zur Verfügung. Es ist anzunehmen, dass nur selten Patientinnen und Patienten innerhalb der 18-tägigen Frist nach Spitalaustritt in die Spitalpflege zurückverlegt werden, weil die Nachfolgeinstitutionen im eigenen Interesse den Spitälern keinen "Schaden" zufügen wollen. Sie befürchten, dass die betroffenen Spitäler die Patientinnen und Patienten nicht mehr in ihre Institution zur Nachbetreuung überweisen würden, wenn sie mehrmals Patientinnen und Patienten zurückverlegen. Im Notfall kann es aber auch sein, dass die Patientinnen und Patienten mit einer anderen Diagnose zurückverlegt werden, so kann das System umgangen werden. Die Patientensicherheit und eine hohe Qualität sind nur gesichert, wenn die Schnittstellen und die Nachfolgeinstitutionen bei den Erhebungen miteinbezogen werden.</p>
- <p>Im Rahmen der Evaluation zur KVG-Revision Spitalfinanzierung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist bereits eine Studie (Schnittstellenstudie) im Gange, in der die Auswirkungen der Revision auf die Qualität an den Schnittstellen innerhalb des stationären Spitalbereichs und zu den nachgelagerten Bereichen untersucht werden sollen. Die im Postulat erwähnten Aspekte werden in dieser Studie im Wesentlichen abgedeckt: In der Studie werden die nachgelagerten Institutionen Rehabilitation, Pflegeheime, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Spitex untersucht, und es wird geprüft, ob die Versorgungskontinuität, die Qualität der Leistungserbringung sowie die Patientensicherheit gewährleistet sind. Die Annahme des Postulates kann somit in diesem Sinne beantragt werden. Die Resultate der Schnittstellenstudie werden voraussichtlich ab Herbst 2014 vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen der DRG nach dem Spitalaufenthalt und den Schnittstellen bei den nachfolgenden Institutionen wie Rehabilitation, Übergangspflege, Pflegeheime, Spitex und Ambulatorien vorzulegen. Es sei zu prüfen, ob die Versorgungskontinuität, die hohe Qualität und Patientensicherheit gewährleistet und ob Massnahmen zur Patientensicherheit notwendig sind.</p>
- Patientensicherheit nach Einführung der Fallpauschalen
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