Konsumentenfreundliche und umweltverträgliche Ausgestaltung der gesetzlichen Gewährleistung

ShortId
13.4273
Id
20134273
Updated
28.07.2023 07:07
Language
de
Title
Konsumentenfreundliche und umweltverträgliche Ausgestaltung der gesetzlichen Gewährleistung
AdditionalIndexing
15;mangelhaftes Produkt;Bürgschaft;Produzentenhaftung;Warenqualität;Beweis;Konsumentenschutz
1
  • L06K070601030601, mangelhaftes Produkt
  • L05K0507020203, Produzentenhaftung
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L05K0706010305, Warenqualität
  • L05K0507020101, Bürgschaft
  • L04K05040110, Beweis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die im Obligationenrecht geregelte gesetzliche Gewährleistung soll dazu dienen, Konsumentinnen und Konsumenten gegen den Verkauf defekter Produkte zu schützen. Die derzeitige Ausgestaltung erfüllt diesen Zweck jedoch nicht.</p><p>Zum einen besteht in der Praxis Verwirrung zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der "Herstellergarantie", insbesondere in der Elektronikbranche. So gilt die gesetzliche Gewährleistung nur für Händler, nicht jedoch für die Hersteller. Letztere können freiwillige Garantien geben, welche in der Regel jedoch unter zwei Jahren liegen. Längere Garantien werden häufig kostenpflichtig erteilt.</p><p>Zum andern wird es Konsumenten nicht leicht gemacht, ihr Recht auf Reparatur, Eintausch oder Rückerstattung geltend zu machen. In der Regel müssen sie nachweisen, dass der Mangel nicht selbstverschuldet ist. Gerade bei elektronischen Geräten ist dies für Laien so gut wie unmöglich.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesrevision zur konsumentenfreundlichen und umweltverträglichen Ausgestaltung der "Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache" bei Konsumgütern vorzulegen.</p><p>Dabei berücksichtigt der Bundesrat folgende Punkte:</p><p>1. Umkehr der Beweislast von Konsumentinnen und Konsumenten auf den Händler und Hersteller, mindestens für zwei Jahre nach dem Kauf;</p><p>2. Ausdehnung der Gewährleistungsfrist auf Hersteller.</p>
  • Konsumentenfreundliche und umweltverträgliche Ausgestaltung der gesetzlichen Gewährleistung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die im Obligationenrecht geregelte gesetzliche Gewährleistung soll dazu dienen, Konsumentinnen und Konsumenten gegen den Verkauf defekter Produkte zu schützen. Die derzeitige Ausgestaltung erfüllt diesen Zweck jedoch nicht.</p><p>Zum einen besteht in der Praxis Verwirrung zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der "Herstellergarantie", insbesondere in der Elektronikbranche. So gilt die gesetzliche Gewährleistung nur für Händler, nicht jedoch für die Hersteller. Letztere können freiwillige Garantien geben, welche in der Regel jedoch unter zwei Jahren liegen. Längere Garantien werden häufig kostenpflichtig erteilt.</p><p>Zum andern wird es Konsumenten nicht leicht gemacht, ihr Recht auf Reparatur, Eintausch oder Rückerstattung geltend zu machen. In der Regel müssen sie nachweisen, dass der Mangel nicht selbstverschuldet ist. Gerade bei elektronischen Geräten ist dies für Laien so gut wie unmöglich.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesrevision zur konsumentenfreundlichen und umweltverträglichen Ausgestaltung der "Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache" bei Konsumgütern vorzulegen.</p><p>Dabei berücksichtigt der Bundesrat folgende Punkte:</p><p>1. Umkehr der Beweislast von Konsumentinnen und Konsumenten auf den Händler und Hersteller, mindestens für zwei Jahre nach dem Kauf;</p><p>2. Ausdehnung der Gewährleistungsfrist auf Hersteller.</p>
    • Konsumentenfreundliche und umweltverträgliche Ausgestaltung der gesetzlichen Gewährleistung

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