Keine Mehrfachkontrollen im Strassengüterverkehr
- ShortId
-
13.4275
- Id
-
20134275
- Updated
-
28.07.2023 07:07
- Language
-
de
- Title
-
Keine Mehrfachkontrollen im Strassengüterverkehr
- AdditionalIndexing
-
48;Nutzfahrzeug;Überwachung des Verkehrs;Informationssystem;Güterverkehr auf der Strasse;Strassenverkehrsordnung;Fahrpersonal;Polizeikontrolle
- 1
-
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L05K1801020502, Fahrpersonal
- L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L05K0403030401, Polizeikontrolle
- L04K12010106, Informationssystem
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Um sicherzustellen, dass das gleiche Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit nicht mehrfach kontrolliert wird, erhalten die Fahrzeugführenden von der Polizei eine Kontrollbescheinigung. Diese enthält unter anderem Angaben zur Kontrollart (Fahrzeugtechnik, Gefahrgut), zu den Kontrolldetails (Ort, Datum, Zeit, Name des Kontrollorgans) sowie zu den kontrollierten Fahrzeugführenden und Fahrzeugen. Die Abgabe dieser Kontrollbescheinigung richtet sich nach der Verordnung vom 28. März 2007 über die Kontrolle des Strassenverkehrs (Strassenverkehrskontrollverordnung, SKV; SR 741.013) sowie der Verordnung vom 22. Mai 2008 des Bundesamtes für Strassen (Astra) zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-Astra). Auf Basis dieser Vorgehensweise drängen sich keine zusätzlichen Massnahmen auf.</p><p>2. In Bezug auf die Fahrzeugtechnik dürfte eine Kontrolle pro Tag durchaus genügen. Die Ladung und die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführenden können dagegen mehrmals pro Tag ändern. Kontrollen zur Ladung und zur Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführenden können deshalb mehr als einmal täglich vorkommen und sind im Sinne der Verkehrssicherheit sinnvoll und notwendig.</p><p>3. Ein kantonsübergreifendes Kontrollsystem existiert nicht und ist auch nicht vorgesehen, da mit der durch die Polizei abzugebenden Kontrollbescheinigung bereits ein wirksames Mittel zur Verfügung steht, das auch im internationalen Verkehr Anwendung findet. Ein System für die Erfassung der Kontrollen für die Schwerverkehrskontrollstatistik existiert und wird seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Lastwagenchauffeure unterliegen nicht nur einem strengen gesetzlichen Regime (Beachtung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, Ladungssicherung, Gewichtslimiten usw.), sie haben auch einer wirtschaftlich-effizienten Transportabwicklung höchste Aufmerksamkeit zu schenken - oftmals ein Dilemma. Zwar ist die Notwendigkeit gewisser Kontrollen unbestritten. In den letzten Jahren ist jedoch, namentlich im Zuge der Inbetriebnahme von spezialisierten Schwerverkehrskontrollzentren, eine deutliche Zunahme der Strassenkontrolltätigkeit zu verzeichnen. Dies führt dazu, dass sich Chauffeure und Fahrzeuge teilweise mehrmals am Tag polizeilichen Kontrollen unterziehen müssen. Störend ist dabei vor allem, wenn bei Zweit- oder Drittkontrollen bereits bei der Erstkontrolle festgestellte Verstösse oder Mängel nochmals gerügt werden, zumal solche Doppelbestrafungen einem fundamentalen Grundsatz des Strafrechts widersprechen. Mehrfachkontrollen an einem einzigen Tag sind deshalb für Berufsfahrer und Transportunternehmen ein grosses Ärgernis, behindern Lieferketten unnötig und tragen überdies nichts zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Eine einmalige Kontrolle pro Tag genügt vollauf zur Durchsetzung des Verkehrsrechts.</p><p>Aus diesen Gründen frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich der geschilderten Problematik und der Notwendigkeit, Gegenmassnahmen zu ergreifen, bewusst?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass eine Kontrolle pro Tag von Fahrer und Fahrzeug genügt, um Verstösse gegen das Verkehrsrecht festzustellen?</p><p>3. Steht der Polizei ein kantonsübergreifendes Kontrollsystem zur Verfügung, welches zeitnah über erfolgte Kontrollen Auskunft gibt und damit Mehrfachkontrollen verhindert?</p>
- Keine Mehrfachkontrollen im Strassengüterverkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Um sicherzustellen, dass das gleiche Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit nicht mehrfach kontrolliert wird, erhalten die Fahrzeugführenden von der Polizei eine Kontrollbescheinigung. Diese enthält unter anderem Angaben zur Kontrollart (Fahrzeugtechnik, Gefahrgut), zu den Kontrolldetails (Ort, Datum, Zeit, Name des Kontrollorgans) sowie zu den kontrollierten Fahrzeugführenden und Fahrzeugen. Die Abgabe dieser Kontrollbescheinigung richtet sich nach der Verordnung vom 28. März 2007 über die Kontrolle des Strassenverkehrs (Strassenverkehrskontrollverordnung, SKV; SR 741.013) sowie der Verordnung vom 22. Mai 2008 des Bundesamtes für Strassen (Astra) zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-Astra). Auf Basis dieser Vorgehensweise drängen sich keine zusätzlichen Massnahmen auf.</p><p>2. In Bezug auf die Fahrzeugtechnik dürfte eine Kontrolle pro Tag durchaus genügen. Die Ladung und die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführenden können dagegen mehrmals pro Tag ändern. Kontrollen zur Ladung und zur Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführenden können deshalb mehr als einmal täglich vorkommen und sind im Sinne der Verkehrssicherheit sinnvoll und notwendig.</p><p>3. Ein kantonsübergreifendes Kontrollsystem existiert nicht und ist auch nicht vorgesehen, da mit der durch die Polizei abzugebenden Kontrollbescheinigung bereits ein wirksames Mittel zur Verfügung steht, das auch im internationalen Verkehr Anwendung findet. Ein System für die Erfassung der Kontrollen für die Schwerverkehrskontrollstatistik existiert und wird seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Lastwagenchauffeure unterliegen nicht nur einem strengen gesetzlichen Regime (Beachtung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, Ladungssicherung, Gewichtslimiten usw.), sie haben auch einer wirtschaftlich-effizienten Transportabwicklung höchste Aufmerksamkeit zu schenken - oftmals ein Dilemma. Zwar ist die Notwendigkeit gewisser Kontrollen unbestritten. In den letzten Jahren ist jedoch, namentlich im Zuge der Inbetriebnahme von spezialisierten Schwerverkehrskontrollzentren, eine deutliche Zunahme der Strassenkontrolltätigkeit zu verzeichnen. Dies führt dazu, dass sich Chauffeure und Fahrzeuge teilweise mehrmals am Tag polizeilichen Kontrollen unterziehen müssen. Störend ist dabei vor allem, wenn bei Zweit- oder Drittkontrollen bereits bei der Erstkontrolle festgestellte Verstösse oder Mängel nochmals gerügt werden, zumal solche Doppelbestrafungen einem fundamentalen Grundsatz des Strafrechts widersprechen. Mehrfachkontrollen an einem einzigen Tag sind deshalb für Berufsfahrer und Transportunternehmen ein grosses Ärgernis, behindern Lieferketten unnötig und tragen überdies nichts zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Eine einmalige Kontrolle pro Tag genügt vollauf zur Durchsetzung des Verkehrsrechts.</p><p>Aus diesen Gründen frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich der geschilderten Problematik und der Notwendigkeit, Gegenmassnahmen zu ergreifen, bewusst?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass eine Kontrolle pro Tag von Fahrer und Fahrzeug genügt, um Verstösse gegen das Verkehrsrecht festzustellen?</p><p>3. Steht der Polizei ein kantonsübergreifendes Kontrollsystem zur Verfügung, welches zeitnah über erfolgte Kontrollen Auskunft gibt und damit Mehrfachkontrollen verhindert?</p>
- Keine Mehrfachkontrollen im Strassengüterverkehr
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