Plant der Bundesrat die Streichung des Alpenschutzartikels aus der Bundesverfassung?
- ShortId
-
13.4282
- Id
-
20134282
- Updated
-
28.07.2023 07:05
- Language
-
de
- Title
-
Plant der Bundesrat die Streichung des Alpenschutzartikels aus der Bundesverfassung?
- AdditionalIndexing
-
48;Durchgangsverkehr;Verfassungsartikel;Alpentransitverkehr;Vollzug von Beschlüssen;Verkehrsverlagerung;Alpen
- 1
-
- L05K0603010201, Alpen
- L05K1801010101, Alpentransitverkehr
- L04K18020211, Verkehrsverlagerung
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K18010101, Durchgangsverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Verlagerungsbericht 2013 schreibt der Bundesrat: "Das auf zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (2018) festgelegte Verlagerungsziel von 650 000 Fahrten kann mit den beschlossenen und umgesetzten Massnahmen nicht erreicht werden." Dennoch kommt der Bundesrat zum Schluss, dass für die kommende Berichtsperiode und die Jahre bis zur Inbetriebnahme der Neat keine zusätzlichen Massnahmen mit zusätzlichem Verlagerungspotenzial umsetzbar seien. Das steht im Widerspruch zu 84 Absatz 2 der Bundesverfassung, in welchem steht: "Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden."</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist weiterhin willens, den Alpenschutzartikel umzusetzen. Er hat dies auch in seinem aktuellen Verlagerungsbericht 2013 einmal mehr bekräftigt. Der Gesetzgeber hat mit dem Verkehrsverlagerungsgesetz (1999) und dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19. Dezember 2008 (GVVG; SR 740.1) eine diskriminierungsfreie Ausführungsbestimmung zur Bundesverfassung geschaffen. Dieses Gesetz beziffert die Anzahl der alpenquerenden Fahrten auf 650 000. </p><p>2./3. Der Bundesrat hat im Verlagerungsbericht 2013 festgehalten, dass die bisherigen Instrumente und Massnahmen weiter umzusetzen sind. Diese haben unbestrittenermassen eine Verlagerungswirkung entfaltet und werden dies weiterhin tun. Zusätzliche Massnahmen werden einen weiteren signifikanten Beitrag zur Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs leisten. Zu erwähnen sind hierzu beispielsweise der vom Bundesrat am 29. November 2013 verabschiedete Bundesbeschluss zur Weiterführung der Abgeltungen für den alpenquerenden Schienengüterverkehr um 5 Jahre oder die vom Parlament am 13. Dezember 2013 verabschiedete Vorlage über den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur Neat. Weiter konnte eine Absichtserklärung zwischen dem UVEK und dem italienischen Verkehrsministerium unterzeichnet werden, mit der die Fortführung des 4-Meter-Korridors in Italien sichergestellt und ein bedeutender Schritt zur Weiterentwicklung der Terminalkapazitäten südlich der Alpen erreicht werden kann. </p><p>Ohne die bisher realisierten Massnahmen würden jährlich rund 650 000 bis 700 000 zusätzliche Lastwagen die Schweizer Alpen queren. Gegenüber dem Referenzjahr 2000 konnte für das Jahr 2012 eine Reduktion der alpenquerenden Fahrten um 14 Prozent verzeichnet werden, dies im deutlichen Gegensatz zu den ausländischen Transitachsen durch die Alpen, wo der Strassenschwerverkehr stark zunahm. Mit einem Bahnanteil von 64 Prozent am alpenquerenden Transportaufkommen bleibt die Schweiz im Vergleich mit den Nachbarländern weiterhin führend.</p><p>Wie im Verlagerungsbericht 2013 dargelegt, sind keine weiteren Massnahmen absehbar, die das im Güterverkehrsverlagerungsgesetz festgelegte Verlagerungsziel von 650 000 Fahrten im Rahmen der geltenden Verfassungsbestimmungen und internationalen Abkommen - insbesondere dem Landverkehrsabkommen mit der EU - gewährleisten können. Derzeit besteht bei der EU keine Bereitschaft zu Verhandlungen über die Einführung einer Alpentransitbörse oder anderer Schwerverkehrsmanagement-Massnahmen. Eine einseitige Einführung, d.h. ohne vertragliche Grundlage mit der EU, stellt aus Sicht des Bundesrates keine Option dar. Hingegen wird der Bundesrat die Möglichkeiten zur Ausschöpfung des Gebührenspielraums gemäss Landverkehrsabkommen analysieren. Der Bundesrat wird dem Parlament anschliessend einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Gebührensystems im Alpenraum gemäss Anliegen von Ziffer 6 der Motionen 12.3330 KVF-N und 12.3401 KVF-S vorlegen.</p><p>Der Bundesrat hat mit dem Verlagerungsbericht 2013 den Gesetzgeber über den Stand der Dinge informiert und dargelegt, dass der Konflikt zwischen gesetzlichem Ziel und Machbarkeit auf politischer Ebene vertieft zu diskutieren sei. Gleichzeitig regt der Bundesrat an, die Verhältnismässigkeit von Verlagerungsmassnahmen und weiteren Massnahmen des Alpenschutzes in die Diskussion aufzunehmen. Diese Fragestellung ergibt sich insbesondere aus der zu erwartenden Entwicklung der Umweltsituation gemäss neuen Prognose-Szenarien für das Jahr 2020 (vgl. Kapitel 6.2 des Verlagerungsberichtes 2013). Für den Bundesrat stellt sich insbesondere die Frage, ob zur Erfüllung der Zielsetzung des Alpenschutzartikels der Gesamtstrassenverkehr auf den Transitachsen in die Abwägung geeigneter Massnahmen ebenfalls einbezogen werden müsste (vgl. Seite 154 des Verlagerungsberichtes 2013).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zum Bedauern des Interpellanten wird die Umsetzung des Alpenschutzartikels der Bundesverfassung immer mehr zum Trauerspiel, wie der neuste Verlagerungsbericht deutlich aufzeigt. Dass die Umsetzung des Artikels nicht einfach ist, liegt auf der Hand, dass jedoch die Massnahmen zur Güterverkehrsverlagerung nicht verstärkt werden und der Bundesrat den Auftrag der Bevölkerung offenbar aufgibt, ist unverständlich.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er noch willens, Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung ("Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen ...") gemäss Wortlaut umzusetzen?</p><p>2. Wenn ja, wie und bis wann?</p><p>3. Wenn nein, mit welchen "unumgänglichen Ausnahmen" (vgl. Art. 84 Abs. 2 der Bundesverfassung) begründet der Bundesrat dies? Oder plant er, dem Volk - für mich bedauerlicherweise, aber immerhin als Akt der Ehrlichkeit und Transparenz - eine Vorlage zur Streichung des Alpenschutzartikels aus der Bundesverfassung vorzulegen?</p>
- Plant der Bundesrat die Streichung des Alpenschutzartikels aus der Bundesverfassung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Verlagerungsbericht 2013 schreibt der Bundesrat: "Das auf zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (2018) festgelegte Verlagerungsziel von 650 000 Fahrten kann mit den beschlossenen und umgesetzten Massnahmen nicht erreicht werden." Dennoch kommt der Bundesrat zum Schluss, dass für die kommende Berichtsperiode und die Jahre bis zur Inbetriebnahme der Neat keine zusätzlichen Massnahmen mit zusätzlichem Verlagerungspotenzial umsetzbar seien. Das steht im Widerspruch zu 84 Absatz 2 der Bundesverfassung, in welchem steht: "Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden."</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist weiterhin willens, den Alpenschutzartikel umzusetzen. Er hat dies auch in seinem aktuellen Verlagerungsbericht 2013 einmal mehr bekräftigt. Der Gesetzgeber hat mit dem Verkehrsverlagerungsgesetz (1999) und dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19. Dezember 2008 (GVVG; SR 740.1) eine diskriminierungsfreie Ausführungsbestimmung zur Bundesverfassung geschaffen. Dieses Gesetz beziffert die Anzahl der alpenquerenden Fahrten auf 650 000. </p><p>2./3. Der Bundesrat hat im Verlagerungsbericht 2013 festgehalten, dass die bisherigen Instrumente und Massnahmen weiter umzusetzen sind. Diese haben unbestrittenermassen eine Verlagerungswirkung entfaltet und werden dies weiterhin tun. Zusätzliche Massnahmen werden einen weiteren signifikanten Beitrag zur Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs leisten. Zu erwähnen sind hierzu beispielsweise der vom Bundesrat am 29. November 2013 verabschiedete Bundesbeschluss zur Weiterführung der Abgeltungen für den alpenquerenden Schienengüterverkehr um 5 Jahre oder die vom Parlament am 13. Dezember 2013 verabschiedete Vorlage über den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur Neat. Weiter konnte eine Absichtserklärung zwischen dem UVEK und dem italienischen Verkehrsministerium unterzeichnet werden, mit der die Fortführung des 4-Meter-Korridors in Italien sichergestellt und ein bedeutender Schritt zur Weiterentwicklung der Terminalkapazitäten südlich der Alpen erreicht werden kann. </p><p>Ohne die bisher realisierten Massnahmen würden jährlich rund 650 000 bis 700 000 zusätzliche Lastwagen die Schweizer Alpen queren. Gegenüber dem Referenzjahr 2000 konnte für das Jahr 2012 eine Reduktion der alpenquerenden Fahrten um 14 Prozent verzeichnet werden, dies im deutlichen Gegensatz zu den ausländischen Transitachsen durch die Alpen, wo der Strassenschwerverkehr stark zunahm. Mit einem Bahnanteil von 64 Prozent am alpenquerenden Transportaufkommen bleibt die Schweiz im Vergleich mit den Nachbarländern weiterhin führend.</p><p>Wie im Verlagerungsbericht 2013 dargelegt, sind keine weiteren Massnahmen absehbar, die das im Güterverkehrsverlagerungsgesetz festgelegte Verlagerungsziel von 650 000 Fahrten im Rahmen der geltenden Verfassungsbestimmungen und internationalen Abkommen - insbesondere dem Landverkehrsabkommen mit der EU - gewährleisten können. Derzeit besteht bei der EU keine Bereitschaft zu Verhandlungen über die Einführung einer Alpentransitbörse oder anderer Schwerverkehrsmanagement-Massnahmen. Eine einseitige Einführung, d.h. ohne vertragliche Grundlage mit der EU, stellt aus Sicht des Bundesrates keine Option dar. Hingegen wird der Bundesrat die Möglichkeiten zur Ausschöpfung des Gebührenspielraums gemäss Landverkehrsabkommen analysieren. Der Bundesrat wird dem Parlament anschliessend einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Gebührensystems im Alpenraum gemäss Anliegen von Ziffer 6 der Motionen 12.3330 KVF-N und 12.3401 KVF-S vorlegen.</p><p>Der Bundesrat hat mit dem Verlagerungsbericht 2013 den Gesetzgeber über den Stand der Dinge informiert und dargelegt, dass der Konflikt zwischen gesetzlichem Ziel und Machbarkeit auf politischer Ebene vertieft zu diskutieren sei. Gleichzeitig regt der Bundesrat an, die Verhältnismässigkeit von Verlagerungsmassnahmen und weiteren Massnahmen des Alpenschutzes in die Diskussion aufzunehmen. Diese Fragestellung ergibt sich insbesondere aus der zu erwartenden Entwicklung der Umweltsituation gemäss neuen Prognose-Szenarien für das Jahr 2020 (vgl. Kapitel 6.2 des Verlagerungsberichtes 2013). Für den Bundesrat stellt sich insbesondere die Frage, ob zur Erfüllung der Zielsetzung des Alpenschutzartikels der Gesamtstrassenverkehr auf den Transitachsen in die Abwägung geeigneter Massnahmen ebenfalls einbezogen werden müsste (vgl. Seite 154 des Verlagerungsberichtes 2013).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zum Bedauern des Interpellanten wird die Umsetzung des Alpenschutzartikels der Bundesverfassung immer mehr zum Trauerspiel, wie der neuste Verlagerungsbericht deutlich aufzeigt. Dass die Umsetzung des Artikels nicht einfach ist, liegt auf der Hand, dass jedoch die Massnahmen zur Güterverkehrsverlagerung nicht verstärkt werden und der Bundesrat den Auftrag der Bevölkerung offenbar aufgibt, ist unverständlich.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er noch willens, Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung ("Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen ...") gemäss Wortlaut umzusetzen?</p><p>2. Wenn ja, wie und bis wann?</p><p>3. Wenn nein, mit welchen "unumgänglichen Ausnahmen" (vgl. Art. 84 Abs. 2 der Bundesverfassung) begründet der Bundesrat dies? Oder plant er, dem Volk - für mich bedauerlicherweise, aber immerhin als Akt der Ehrlichkeit und Transparenz - eine Vorlage zur Streichung des Alpenschutzartikels aus der Bundesverfassung vorzulegen?</p>
- Plant der Bundesrat die Streichung des Alpenschutzartikels aus der Bundesverfassung?
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