Nationale Strategie für Männerhäuser
- ShortId
-
13.4290
- Id
-
20134290
- Updated
-
28.07.2023 07:02
- Language
-
de
- Title
-
Nationale Strategie für Männerhäuser
- AdditionalIndexing
-
28;Sozialeinrichtung;Kanton;häusliche Gewalt;Jugendschutz;Beziehung Bund-Kanton;Mann;Opferhilfe;Finanzierung
- 1
-
- L05K0101020701, häusliche Gewalt
- L04K01040407, Sozialeinrichtung
- L05K0107010302, Mann
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L05K0501020501, Opferhilfe
- L06K080701020108, Kanton
- L03K110902, Finanzierung
- L04K01040206, Jugendschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zahlen des BFS ("polizeilich registrierte häusliche Gewalt") weisen seit Jahren einen leicht steigenden Anteil männlicher Opfer häuslicher Gewalt aus. 2011 waren es 24 Prozent - knapp jedes 4. Opfer von häuslicher Gewalt ist männlich. Bei 8597 Geschädigten also 2063 männliche Opfer (Zahlen 2011).</p><p>Der EBG-Bericht "Aktueller Forschungsstand zu Opfern und Tatpersonen häuslicher Gewalt" von 2012 spricht von einer Betroffenheit beider Geschlechter und zeigt auch den Unterschied zwischen Hellfeld (Polizeistatistik) und Dunkelfeld auf. Er zeigt auch auf, dass die Zahlen männlicher Opfer mit 33 Prozent (Tötungsdelikte) weit höher liegen als die Täterinnenzahlen (20 Prozent). Auf Seite 15 verweist der Bericht ausdrücklich auf das fehlende Angebot für Männer ("Für männliche Opfer ... ist ein vergleichbares Angebot ... kaum vorhanden.").</p><p>Männer bzw. Väter stehen in Fällen von häuslicher Gewalt vor ähnlichen Schwierigkeiten wie Frauen. Besonders Männer mit knappen finanziellen Möglichkeiten sind nicht in der Lage, sich und ihren Kindern selber zu helfen. Es braucht in der Schweiz auch Schutzinstitutionen für Männer, mit und ohne Kinder.</p><p>Zurzeit existiert ein einziges Schutzhaus für Männer bzw. Väter. Dieses ist finanziell gefährdet, ausserdem ist es nicht in der Lage, den Bedarf zu decken. Ein einziges Angebot für das ganze Land ist logistisch nicht genügend, es bräuchte Angebote in allen Landesteilen.</p><p>Aufgrund der finanziell bedrohlichen Lage, die bisher weder auf kantonaler noch interkantonaler Ebene gelöst werden konnte, muss der Bund in diesem Bereich auch seine finanzielle Verantwortung wahrnehmen.</p><p>Der EBG-Bericht "Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen" vom November 2013 zeigt, dass häusliche Gewalt ein ernstzunehmendes Problem ist und es deshalb dringend genügend Plätze für Männer, Kinder und Jugendliche in Schutzhäusern verteilt auf das ganze Land braucht.</p>
- <p>1. Wie in der Antwort zur Interpellation 13.4071, "Nationale Strategie für Frauenhäuser", erwähnt, erstellt das Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden eine Situations- und Bedarfsanalyse zu den Frauenhäusern in der Schweiz. Im Rahmen dieses Berichtes wird auch die Frage des Bedarfs an Schutzplätzen für männliche Opfer häuslicher Gewalt betrachtet werden. Der Bericht wird voraussichtlich im Winter 2014/15 vorliegen.</p><p>2. Ziel der Situations- und Bedarfsanalyse ist es, den aktuellen Handlungsbedarf zu definieren und Empfehlungen zur Sicherung von Schutzplätzen für Opfer häuslicher Gewalt zu formulieren. Diese umfassen namentlich die Frage nach der Anzahl der in der Schweiz benötigten Schutzplätze und ihrer Finanzierung. Aufgrund der Ergebnisse wird zu prüfen sein, ob der Bund die Kantone allenfalls im Bereich der Koordination unterstützen kann. Die Ausgestaltung und die Finanzierung von Schutzunterkünften fallen indes in die Zuständigkeit der Kantone. </p><p>3. Die geeignete Unterbringung von gefährdeten Personen liegt in der Kompetenz der Gemeinden und Kantone. Eine federführende Rolle nehmen dabei die regionalen und lokalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden ein. Sie verfügen über konkrete Informationen zu den in den einzelnen Kantonen zur Verfügung stehenden Einrichtungen. Zu erwähnen sind weiter die kantonalen Opferberatungsstellen, zu deren gesetzlichem Auftrag es nach Artikel 14 Absatz 1 des Opferhilfegesetzes gehört, Opfern oder ihren Angehörigen bei Bedarf eine Notunterkunft zu besorgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann er sich vorstellen, zusammen mit den Kantonen eine nationale Strategie für Männer-/Väterhäuser zu erarbeiten?</p><p>2. Wie können die Kantone unterstützt werden, genügend Plätze in Männerhäusern zur Verfügung zu stellen (v. a. im Bereich der Finanzierung, Qualität, Rahmenbedingungen)?</p><p>3. Wo können Männer, Kinder und Jugendliche Schutz finden, falls die Kantone keine Schutzhäuser für Männer zur Verfügung stellen?</p>
- Nationale Strategie für Männerhäuser
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Zahlen des BFS ("polizeilich registrierte häusliche Gewalt") weisen seit Jahren einen leicht steigenden Anteil männlicher Opfer häuslicher Gewalt aus. 2011 waren es 24 Prozent - knapp jedes 4. Opfer von häuslicher Gewalt ist männlich. Bei 8597 Geschädigten also 2063 männliche Opfer (Zahlen 2011).</p><p>Der EBG-Bericht "Aktueller Forschungsstand zu Opfern und Tatpersonen häuslicher Gewalt" von 2012 spricht von einer Betroffenheit beider Geschlechter und zeigt auch den Unterschied zwischen Hellfeld (Polizeistatistik) und Dunkelfeld auf. Er zeigt auch auf, dass die Zahlen männlicher Opfer mit 33 Prozent (Tötungsdelikte) weit höher liegen als die Täterinnenzahlen (20 Prozent). Auf Seite 15 verweist der Bericht ausdrücklich auf das fehlende Angebot für Männer ("Für männliche Opfer ... ist ein vergleichbares Angebot ... kaum vorhanden.").</p><p>Männer bzw. Väter stehen in Fällen von häuslicher Gewalt vor ähnlichen Schwierigkeiten wie Frauen. Besonders Männer mit knappen finanziellen Möglichkeiten sind nicht in der Lage, sich und ihren Kindern selber zu helfen. Es braucht in der Schweiz auch Schutzinstitutionen für Männer, mit und ohne Kinder.</p><p>Zurzeit existiert ein einziges Schutzhaus für Männer bzw. Väter. Dieses ist finanziell gefährdet, ausserdem ist es nicht in der Lage, den Bedarf zu decken. Ein einziges Angebot für das ganze Land ist logistisch nicht genügend, es bräuchte Angebote in allen Landesteilen.</p><p>Aufgrund der finanziell bedrohlichen Lage, die bisher weder auf kantonaler noch interkantonaler Ebene gelöst werden konnte, muss der Bund in diesem Bereich auch seine finanzielle Verantwortung wahrnehmen.</p><p>Der EBG-Bericht "Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen" vom November 2013 zeigt, dass häusliche Gewalt ein ernstzunehmendes Problem ist und es deshalb dringend genügend Plätze für Männer, Kinder und Jugendliche in Schutzhäusern verteilt auf das ganze Land braucht.</p>
- <p>1. Wie in der Antwort zur Interpellation 13.4071, "Nationale Strategie für Frauenhäuser", erwähnt, erstellt das Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden eine Situations- und Bedarfsanalyse zu den Frauenhäusern in der Schweiz. Im Rahmen dieses Berichtes wird auch die Frage des Bedarfs an Schutzplätzen für männliche Opfer häuslicher Gewalt betrachtet werden. Der Bericht wird voraussichtlich im Winter 2014/15 vorliegen.</p><p>2. Ziel der Situations- und Bedarfsanalyse ist es, den aktuellen Handlungsbedarf zu definieren und Empfehlungen zur Sicherung von Schutzplätzen für Opfer häuslicher Gewalt zu formulieren. Diese umfassen namentlich die Frage nach der Anzahl der in der Schweiz benötigten Schutzplätze und ihrer Finanzierung. Aufgrund der Ergebnisse wird zu prüfen sein, ob der Bund die Kantone allenfalls im Bereich der Koordination unterstützen kann. Die Ausgestaltung und die Finanzierung von Schutzunterkünften fallen indes in die Zuständigkeit der Kantone. </p><p>3. Die geeignete Unterbringung von gefährdeten Personen liegt in der Kompetenz der Gemeinden und Kantone. Eine federführende Rolle nehmen dabei die regionalen und lokalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden ein. Sie verfügen über konkrete Informationen zu den in den einzelnen Kantonen zur Verfügung stehenden Einrichtungen. Zu erwähnen sind weiter die kantonalen Opferberatungsstellen, zu deren gesetzlichem Auftrag es nach Artikel 14 Absatz 1 des Opferhilfegesetzes gehört, Opfern oder ihren Angehörigen bei Bedarf eine Notunterkunft zu besorgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann er sich vorstellen, zusammen mit den Kantonen eine nationale Strategie für Männer-/Väterhäuser zu erarbeiten?</p><p>2. Wie können die Kantone unterstützt werden, genügend Plätze in Männerhäusern zur Verfügung zu stellen (v. a. im Bereich der Finanzierung, Qualität, Rahmenbedingungen)?</p><p>3. Wo können Männer, Kinder und Jugendliche Schutz finden, falls die Kantone keine Schutzhäuser für Männer zur Verfügung stellen?</p>
- Nationale Strategie für Männerhäuser
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