Produktion von Schweizer Futtergetreide

ShortId
13.4291
Id
20134291
Updated
28.07.2023 07:02
Language
de
Title
Produktion von Schweizer Futtergetreide
AdditionalIndexing
55;Bodennutzung;Brache;Futtermittel;Flächenbeiträge;tierische Erzeugung;Futtergetreide;Futterbau;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Gerste
1
  • L05K1402020503, Futtergetreide
  • L05K1401010107, Futterbau
  • L04K14010201, Bodennutzung
  • L04K14010103, tierische Erzeugung
  • L07K14010404030101, Flächenbeiträge
  • L05K1401010401, Futtermittel
  • L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
  • L05K1402020504, Gerste
  • L05K1401020305, Brache
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 wurde Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b des Landwirtschaftsgesetzes aufgenommen, der festlegt, dass der Bund Einzelkulturbeiträge ausrichten kann, um die angemessene Versorgung mit einheimischem Nutztierfutter zu gewährleisten. Die Bestimmung ist vor allem auf Futtergetreide ausgerichtet.</p><p>In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Produktion von Futtergetreide um 42 Prozent oder 42 000 Hektare verringert. In der gleichen Zeit haben sich die Importe von Futtergetreide verdoppelt.</p><p>Das Parlament hat zwar die Idee einer Anbauprämie für Futtergetreide aufgenommen, die Verordnungen sehen für 2014 einen solchen Beitrag jedoch nicht explizit vor oder machen ihn von einem erneuten Rückgang der Produktion abhängig.</p><p>Aus diesen Gründen haben sich zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte aus der Futtergetreideproduktion zurückgezogen oder werden sich daraus zurückziehen, was unsere Importe von Nutztierfutter weiter anwachsen lassen wird.</p>
  • <p>In der Frühlingssession 2013 hat das Parlament das revidierte Landwirtschaftsgesetz (LwG) verabschiedet. Die Räte haben Artikel 54 LwG ergänzt, wonach der Bund für eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter Einzelkulturbeiträge ausrichten kann. In der Debatte wurde verschiedentlich betont, dass ein Beitrag für Futtergetreide erst ausgerichtet werden soll, falls die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichen.</p><p>Der Bundesrat hat am 23. Oktober und am 6. November 2013 die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2014-2017) festgelegt. Kernelement der Reformetappe ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems mit der Aufhebung der tierbezogenen Beiträge. Mit den neugestalteten Instrumenten wird der Ackerbau gegenüber der Grünlandbewirtschaftung gestärkt. Die Ergebnisse des Prognosemodells lassen denn auch einen leichten Anstieg der Brot- und Futtergetreideproduktion erwarten.</p><p>1. Nach der Verfassung sorgt der Bund dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft. Im Einklang mit dem allgemeinen Umweltziel "Erhalt und Förderung einheimischer Arten und ihrer Lebensräume" lässt sich daraus für die Landwirtschaft das Ziel "Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt" ableiten. Ein Element zur Förderung der Biodiversität im Talgebiet sind Brachen. Die Gesamtfläche an Rotations- und Buntbrachen ist in den letzten zehn Jahren um rund 700 Hektaren auf rund 2400 Hektaren zurückgegangen und macht, bezogen auf die Ackerfläche, einen Anteil von 0,6 Prozent aus. Um den Anpassungen bei den Einzelkulturbeiträgen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat mit den Ausführungsbestimmungen zur AP 2014-2017 die gesamte Stützung für Brachen reduziert.</p><p>2. Der Brot- und Futtergetreideproduktion in der Schweiz misst der Bundesrat einen hohen Stellenwert bei. Um den Ackerbau in der Schweiz langfristig zu ermöglichen, bedarf es eines stärkeren Schutzes der knappen und nicht erneuerbaren Ressource Boden. Die Verbesserung des Kulturlandschutzes sowie die Stärkung der wertvollen Ackerflächen stellen ein Schwerpunktthema in der zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes dar.</p><p>3. Die AP 2014-2017 wird erst seit dem 1. Januar 2014 umgesetzt. Es ist nach Ansicht des Bundesrates verfrüht, basierend auf den Saatgutverkäufen 2013 eine Folgenabschätzung des neuen Instrumentariums vorzunehmen. Die Wirkungen der Instrumente in den Bereichen Direktzahlungen und Einzelkulturbeiträge werden verfolgt und analysiert. Sollten mit der Annäherung die Wirtschaftlichkeitsziele der Ackerkulturen nicht erreicht werden, werden die Schlüsse daraus zu ziehen und geeignete Massnahmen zu treffen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist es normal, dass mit einer Hektare Rotationsbrache eine höhere Bruttomarge erzielt wird als mit einer Hektare Gerste?</p><p>2. Möchte der Bundesrat, dass weiterhin Futtergetreide in der Schweiz angebaut wird?</p><p>3. Wird der Bundesrat im Jahr 2015 und in den Folgejahren den Handlungsspielraum, den ihm das Parlament gegeben hat, nutzen, um eine Anbauprämie für Futtergetreide einzuführen?</p>
  • Produktion von Schweizer Futtergetreide
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 wurde Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b des Landwirtschaftsgesetzes aufgenommen, der festlegt, dass der Bund Einzelkulturbeiträge ausrichten kann, um die angemessene Versorgung mit einheimischem Nutztierfutter zu gewährleisten. Die Bestimmung ist vor allem auf Futtergetreide ausgerichtet.</p><p>In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Produktion von Futtergetreide um 42 Prozent oder 42 000 Hektare verringert. In der gleichen Zeit haben sich die Importe von Futtergetreide verdoppelt.</p><p>Das Parlament hat zwar die Idee einer Anbauprämie für Futtergetreide aufgenommen, die Verordnungen sehen für 2014 einen solchen Beitrag jedoch nicht explizit vor oder machen ihn von einem erneuten Rückgang der Produktion abhängig.</p><p>Aus diesen Gründen haben sich zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte aus der Futtergetreideproduktion zurückgezogen oder werden sich daraus zurückziehen, was unsere Importe von Nutztierfutter weiter anwachsen lassen wird.</p>
    • <p>In der Frühlingssession 2013 hat das Parlament das revidierte Landwirtschaftsgesetz (LwG) verabschiedet. Die Räte haben Artikel 54 LwG ergänzt, wonach der Bund für eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter Einzelkulturbeiträge ausrichten kann. In der Debatte wurde verschiedentlich betont, dass ein Beitrag für Futtergetreide erst ausgerichtet werden soll, falls die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichen.</p><p>Der Bundesrat hat am 23. Oktober und am 6. November 2013 die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2014-2017) festgelegt. Kernelement der Reformetappe ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems mit der Aufhebung der tierbezogenen Beiträge. Mit den neugestalteten Instrumenten wird der Ackerbau gegenüber der Grünlandbewirtschaftung gestärkt. Die Ergebnisse des Prognosemodells lassen denn auch einen leichten Anstieg der Brot- und Futtergetreideproduktion erwarten.</p><p>1. Nach der Verfassung sorgt der Bund dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft. Im Einklang mit dem allgemeinen Umweltziel "Erhalt und Förderung einheimischer Arten und ihrer Lebensräume" lässt sich daraus für die Landwirtschaft das Ziel "Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt" ableiten. Ein Element zur Förderung der Biodiversität im Talgebiet sind Brachen. Die Gesamtfläche an Rotations- und Buntbrachen ist in den letzten zehn Jahren um rund 700 Hektaren auf rund 2400 Hektaren zurückgegangen und macht, bezogen auf die Ackerfläche, einen Anteil von 0,6 Prozent aus. Um den Anpassungen bei den Einzelkulturbeiträgen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat mit den Ausführungsbestimmungen zur AP 2014-2017 die gesamte Stützung für Brachen reduziert.</p><p>2. Der Brot- und Futtergetreideproduktion in der Schweiz misst der Bundesrat einen hohen Stellenwert bei. Um den Ackerbau in der Schweiz langfristig zu ermöglichen, bedarf es eines stärkeren Schutzes der knappen und nicht erneuerbaren Ressource Boden. Die Verbesserung des Kulturlandschutzes sowie die Stärkung der wertvollen Ackerflächen stellen ein Schwerpunktthema in der zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes dar.</p><p>3. Die AP 2014-2017 wird erst seit dem 1. Januar 2014 umgesetzt. Es ist nach Ansicht des Bundesrates verfrüht, basierend auf den Saatgutverkäufen 2013 eine Folgenabschätzung des neuen Instrumentariums vorzunehmen. Die Wirkungen der Instrumente in den Bereichen Direktzahlungen und Einzelkulturbeiträge werden verfolgt und analysiert. Sollten mit der Annäherung die Wirtschaftlichkeitsziele der Ackerkulturen nicht erreicht werden, werden die Schlüsse daraus zu ziehen und geeignete Massnahmen zu treffen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist es normal, dass mit einer Hektare Rotationsbrache eine höhere Bruttomarge erzielt wird als mit einer Hektare Gerste?</p><p>2. Möchte der Bundesrat, dass weiterhin Futtergetreide in der Schweiz angebaut wird?</p><p>3. Wird der Bundesrat im Jahr 2015 und in den Folgejahren den Handlungsspielraum, den ihm das Parlament gegeben hat, nutzen, um eine Anbauprämie für Futtergetreide einzuführen?</p>
    • Produktion von Schweizer Futtergetreide

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