Grenzgängersteuern. Verzug Frankreichs bei der Rückerstattung

ShortId
13.4295
Id
20134295
Updated
28.07.2023 06:59
Language
de
Title
Grenzgängersteuern. Verzug Frankreichs bei der Rückerstattung
AdditionalIndexing
24;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Retrozession;Grenzgänger/in;Rückzahlung;Kanton;Steuerübereinkommen;Frankreich;Frist
1
  • L04K11040213, Retrozession
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L04K03010106, Frankreich
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0503020802, Frist
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In der zweiten Jahreshälfte 2013 hat das Eidgenössische Finanzdepartement der französischen Vertragspartei wiederholt in Erinnerung gerufen, dass die Überweisung der Ausgleichszahlung in Höhe von 276 Millionen Franken für das Jahr 2012 noch ausstehe. Gemäss Auskunft Frankreichs ist der Zahlungsverzug durch das langwierige Verwaltungsverfahren für diese Ausgleichszahlungen bedingt.</p><p>2. Weder die schweizerisch-französische Vereinbarung vom 11. April 1983 über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern noch der Briefwechsel vom 25. April und 8. Juni 1984 zwischen Frankreich und der Schweiz aus dem Jahr 1984 zum finanziellen Ausgleich enthalten eine Bestimmung über allfällige Zahlungsverzüge.</p><p>3. Da weder die Vereinbarung vom 11. April 1983 noch der Briefwechsel vom 25. April und 8. Juni 1984 eine Bestimmung über allfällige Zahlungsverzüge enthalten, erfolgen die Zahlungen ohne Verzugszins.</p><p>4. Die Zahlung der Ausgleichszahlung für 2012 ist am 20. Dezember 2013 erfolgt. Es erübrigt sich demnach, mittels einschlägiger Massnahmen Druck auszuüben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Verzug Frankreichs bei der Rückerstattung der Grenzgängersteuern gibt Anlass zur Beunruhigung und bringt mehrere Gemeinden in Bedrängnis.</p><p>Laut dem Waadtländer Staatsrat beläuft sich die Summe, die den acht vom bilateralen Abkommen betroffenen Kantonen geschuldet wird, auf rund 500 Millionen Franken.</p><p>Dieser Rückstand bringt mehrere Gemeinden in finanzielle Bedrängnis. Bei einigen fehlt nun ein Drittel der budgetierten Einnahmen, und sie müssen kurzfristig einen Kredit aufnehmen.</p><p>1. Wird der Bundesrat rasch beim französischen Finanzamt intervenieren, damit es diese ärgerliche Situation bereinigt?</p><p>2. Gibt es im Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz eine Bestimmung zu Zahlungsrückständen?</p><p>3. Können im Fall von Zahlungsrückständen Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden?</p><p>4. Was sind mögliche Druckmittel?</p>
  • Grenzgängersteuern. Verzug Frankreichs bei der Rückerstattung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der zweiten Jahreshälfte 2013 hat das Eidgenössische Finanzdepartement der französischen Vertragspartei wiederholt in Erinnerung gerufen, dass die Überweisung der Ausgleichszahlung in Höhe von 276 Millionen Franken für das Jahr 2012 noch ausstehe. Gemäss Auskunft Frankreichs ist der Zahlungsverzug durch das langwierige Verwaltungsverfahren für diese Ausgleichszahlungen bedingt.</p><p>2. Weder die schweizerisch-französische Vereinbarung vom 11. April 1983 über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern noch der Briefwechsel vom 25. April und 8. Juni 1984 zwischen Frankreich und der Schweiz aus dem Jahr 1984 zum finanziellen Ausgleich enthalten eine Bestimmung über allfällige Zahlungsverzüge.</p><p>3. Da weder die Vereinbarung vom 11. April 1983 noch der Briefwechsel vom 25. April und 8. Juni 1984 eine Bestimmung über allfällige Zahlungsverzüge enthalten, erfolgen die Zahlungen ohne Verzugszins.</p><p>4. Die Zahlung der Ausgleichszahlung für 2012 ist am 20. Dezember 2013 erfolgt. Es erübrigt sich demnach, mittels einschlägiger Massnahmen Druck auszuüben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Verzug Frankreichs bei der Rückerstattung der Grenzgängersteuern gibt Anlass zur Beunruhigung und bringt mehrere Gemeinden in Bedrängnis.</p><p>Laut dem Waadtländer Staatsrat beläuft sich die Summe, die den acht vom bilateralen Abkommen betroffenen Kantonen geschuldet wird, auf rund 500 Millionen Franken.</p><p>Dieser Rückstand bringt mehrere Gemeinden in finanzielle Bedrängnis. Bei einigen fehlt nun ein Drittel der budgetierten Einnahmen, und sie müssen kurzfristig einen Kredit aufnehmen.</p><p>1. Wird der Bundesrat rasch beim französischen Finanzamt intervenieren, damit es diese ärgerliche Situation bereinigt?</p><p>2. Gibt es im Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz eine Bestimmung zu Zahlungsrückständen?</p><p>3. Können im Fall von Zahlungsrückständen Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden?</p><p>4. Was sind mögliche Druckmittel?</p>
    • Grenzgängersteuern. Verzug Frankreichs bei der Rückerstattung

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