Schaffung eines nationalen Haftplatzregisters
- ShortId
-
13.4297
- Id
-
20134297
- Updated
-
28.07.2023 07:00
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung eines nationalen Haftplatzregisters
- AdditionalIndexing
-
12;Inhaftierung;Justizvollzugsanstalt;Straftäter/in;Expertise;Verzeichnis;Datenbasis;Urteil
- 1
-
- L04K05010106, Inhaftierung
- L05K0501020106, Straftäter/in
- L04K05010304, Justizvollzugsanstalt
- L04K02020702, Verzeichnis
- L04K02020601, Expertise
- L03K050403, Urteil
- L06K120301010301, Datenbasis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es gibt heute keine nationale Informatikdatenbank, bei welcher der jeweils aktuelle Stand der in der Schweiz verfügbaren Haftplätze abrufbar ist. Es braucht einen Gesamtüberblick über das Angebot und die Nachfrage betreffend Haftplätze. So kann eine strategische Gesamtplanung ermöglicht werden. Das Register soll vom Bund betrieben werden, wird aber hauptsächlich von den Kantonen genutzt. Auch besteht heute noch keine Möglichkeit für die zuständigen Behörden, rasch Informationen über Insassen online abzurufen. Dies kann speziell bei den sogenannten gefährlichen Insassen problematisch sein, wenn z. B. nur ganz wenige wissen, wo diese überhaupt untergebracht sind. Eine Begrenzung des Registers nur auf gefährliche Insassen würde allerdings zu wenig weit gehen.</p>
- <p>Das in der Motion geforderte nationale Haftplatzregister soll einerseits den Zugang zu Informationen über die Insassen und deren Akten und andererseits das Abrufen der verfügbaren Haftplätze ermöglichen.</p><p>Die kantonalen Vollzugsbehörden sind dafür verantwortlich, dass die von ihren Gerichten ausgefällten Strafen vollzogen werden. Im Rahmen dieser Aufgabe bestimmen sie auch über den Aufenthaltsort des Insassen. Sie verfügen bezüglich verurteilter Straftäter bereits heute über sämtliche erforderlichen Unterlagen wie beispielsweise Gerichtsurteile und psychologische oder psychiatrische Gutachten. Die Vollzugsbehörden können durch ein Abrufverfahren im Schweizerischen Strafregister Einsicht in die Personendaten über alle registrierten Urteilsdaten sowie über hängige Strafverfahren nehmen. Sie können sich somit auch unmittelbar kundig machen über die ausserkantonal ausgesprochenen Vorstrafen und Entlassungstermine. Gestützt auf diese Informationen können sie bei den zuständigen Behörden die Akten früherer Urteile und Gutachten einfordern. Die zuständigen und verantwortlichen Behörden verfügen somit über den Zugang zu allen notwendigen Informationen. Ein Haftplatzregister, wie es die Motion vorsieht, bringt in dieser Hinsicht keine spezifischen Verbesserungen.</p><p>Die für den Vollzug der Strafurteile notwendigen Anstalten und Haftplätze werden von den Kantonen bereitgestellt. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren prüft gegenwärtig Massnahmen zur Optimierung der Anstaltsplanung und -belegung. Über den Stand dieser Arbeiten wird der Bundesrat im Bericht zum Postulat Amherd 11.4072, "Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz", im Frühjahr 2014 berichten. Ob ein vom Bund betriebenes nationales Haftplatzregister für eine strategische Gesamtplanung notwendig ist, kann erst im Lichte dieser Resultate beurteilt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales informatisiertes Haftplatzregister mit hinterlegten Insassen-Daten und Akten - analog zum informatisierten Personen- und Sachfahndungssystem des Bundes (Ripol) oder zum Strafregister des Bundes (Vostra) - zu schaffen. Über dieses Register sollen online jederzeit alle zur Verfügung stehenden Haftplätze, deren Sicherheitsstandards und Betreuungs- und Therapieangebote usw. abrufbar sein. Es sollen zudem alle relevanten Akten wie z. B. Gerichtsurteile, Gutachten usw. unter dem Namen des betreffenden Insassen gespeichert und den dazu berechtigten Behörden online zugänglich gemacht werden. Die sogenannten gefährlichen Insassen könnten in diesem Register speziell gekennzeichnet werden.</p>
- Schaffung eines nationalen Haftplatzregisters
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es gibt heute keine nationale Informatikdatenbank, bei welcher der jeweils aktuelle Stand der in der Schweiz verfügbaren Haftplätze abrufbar ist. Es braucht einen Gesamtüberblick über das Angebot und die Nachfrage betreffend Haftplätze. So kann eine strategische Gesamtplanung ermöglicht werden. Das Register soll vom Bund betrieben werden, wird aber hauptsächlich von den Kantonen genutzt. Auch besteht heute noch keine Möglichkeit für die zuständigen Behörden, rasch Informationen über Insassen online abzurufen. Dies kann speziell bei den sogenannten gefährlichen Insassen problematisch sein, wenn z. B. nur ganz wenige wissen, wo diese überhaupt untergebracht sind. Eine Begrenzung des Registers nur auf gefährliche Insassen würde allerdings zu wenig weit gehen.</p>
- <p>Das in der Motion geforderte nationale Haftplatzregister soll einerseits den Zugang zu Informationen über die Insassen und deren Akten und andererseits das Abrufen der verfügbaren Haftplätze ermöglichen.</p><p>Die kantonalen Vollzugsbehörden sind dafür verantwortlich, dass die von ihren Gerichten ausgefällten Strafen vollzogen werden. Im Rahmen dieser Aufgabe bestimmen sie auch über den Aufenthaltsort des Insassen. Sie verfügen bezüglich verurteilter Straftäter bereits heute über sämtliche erforderlichen Unterlagen wie beispielsweise Gerichtsurteile und psychologische oder psychiatrische Gutachten. Die Vollzugsbehörden können durch ein Abrufverfahren im Schweizerischen Strafregister Einsicht in die Personendaten über alle registrierten Urteilsdaten sowie über hängige Strafverfahren nehmen. Sie können sich somit auch unmittelbar kundig machen über die ausserkantonal ausgesprochenen Vorstrafen und Entlassungstermine. Gestützt auf diese Informationen können sie bei den zuständigen Behörden die Akten früherer Urteile und Gutachten einfordern. Die zuständigen und verantwortlichen Behörden verfügen somit über den Zugang zu allen notwendigen Informationen. Ein Haftplatzregister, wie es die Motion vorsieht, bringt in dieser Hinsicht keine spezifischen Verbesserungen.</p><p>Die für den Vollzug der Strafurteile notwendigen Anstalten und Haftplätze werden von den Kantonen bereitgestellt. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren prüft gegenwärtig Massnahmen zur Optimierung der Anstaltsplanung und -belegung. Über den Stand dieser Arbeiten wird der Bundesrat im Bericht zum Postulat Amherd 11.4072, "Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz", im Frühjahr 2014 berichten. Ob ein vom Bund betriebenes nationales Haftplatzregister für eine strategische Gesamtplanung notwendig ist, kann erst im Lichte dieser Resultate beurteilt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales informatisiertes Haftplatzregister mit hinterlegten Insassen-Daten und Akten - analog zum informatisierten Personen- und Sachfahndungssystem des Bundes (Ripol) oder zum Strafregister des Bundes (Vostra) - zu schaffen. Über dieses Register sollen online jederzeit alle zur Verfügung stehenden Haftplätze, deren Sicherheitsstandards und Betreuungs- und Therapieangebote usw. abrufbar sein. Es sollen zudem alle relevanten Akten wie z. B. Gerichtsurteile, Gutachten usw. unter dem Namen des betreffenden Insassen gespeichert und den dazu berechtigten Behörden online zugänglich gemacht werden. Die sogenannten gefährlichen Insassen könnten in diesem Register speziell gekennzeichnet werden.</p>
- Schaffung eines nationalen Haftplatzregisters
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