Schluss mit der politischen Desinformation durch die Krankenversicherer!
- ShortId
-
13.4300
- Id
-
20134300
- Updated
-
28.07.2023 07:00
- Language
-
de
- Title
-
Schluss mit der politischen Desinformation durch die Krankenversicherer!
- AdditionalIndexing
-
2841;Meinungsbildung;Public Relations;politische Werbung;Krankenkasse;Informationsverbreitung
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L04K08020340, politische Werbung
- L04K12010203, Public Relations
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Grundversicherung ist, mit einigen Ausnahmen, für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Versicherer, die die obligatorische Krankenversicherung betreiben, haben in der Regel zwar einen privatrechtlichen Status; die Versicherungspflicht, die formalen und effektiven Gegebenheiten, welche die freie Wahl einschränken, sowie die Natur ihrer Aktivitäten machen diese Akteure aber speziell und bis zu einem gewissen Grad zu Unternehmen des Service public. Dieser Umstand wurde von der Rechtsprechung auch schon bestätigt.</p><p>Seit einiger Zeit lässt sich jedoch feststellen, dass sich die Krankenversicherer zu den meisten umstrittenen gesundheitspolitischen Themen nicht nur nicht zurückhalten, sondern systematisch eine einseitige Kommunikationspolitik betreiben, die mit dem Geld der Versicherten finanziert wird - wobei deren Mehrheit die Meinung der Versicherer oft nicht teilt. Diese Entwicklung wird dann besonders problematisch, wenn alle Versicherer den gleichen Standpunkt vertreten, was mehr und mehr der Fall ist. Die Versicherten haben keine Möglichkeit, einen Versicherer zu wählen, bei dem sie sich nicht an der Finanzierung von politischen Kampagnen, die nicht ihrer Meinung entsprechen, beteiligen müssen.</p><p>Im heutigen System des partiellen Wettbewerbes innerhalb der obligatorischen Krankenversicherung drängt sich deshalb eine Pflicht zur ausgewogenen Information im Interesse der Demokratie und aus Respekt gegenüber der Freiheit des Einzelnen auf.</p>
- <p>Gemäss Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung schützt die Garantie der politischen Rechte die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe der Bürgerinnen und Bürger. Eine versicherte Person hat das Recht, vom Staat objektive und transparente Informationen zu erhalten. In diesem Sinne muss die an die Versicherten abgegebene Information vollständig sein und darf keine falschen und trügerischen Angaben enthalten. Sie muss ihnen ermöglichen, Zweck und Tragweite der Vorlage zu erfassen, damit sie ihre Meinung frei bilden können. Als Organe, die mit der Ausführung einer öffentlichen Bundesaufgabe betraut sind, unterliegen die Krankenversicherer bezüglich Information im Vorfeld von Abstimmungen denselben Grundsätzen wie die staatlichen Behörden. Ebenso wie diese müssen die Krankenversicherer in diesem Bereich Zurückhaltung zeigen. Sie haben jedoch das Recht, stärker in die Kampagne vor der Abstimmung einzugreifen, wenn triftige Gründe das rechtfertigen. Die von ihnen abgegebene Information muss aber immer den Objektivitäts- und Transparenzanforderungen entsprechen.</p><p>Der Gesetzgeber hat am 5. Oktober 2007 Artikel 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) verabschiedet, nach dem der Bundesrat bei der Information der Stimmberechtigten die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit beachten muss. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat seinerseits am 18. März 2008 ein Kreisschreiben zur Information im Vorfeld von Abstimmungen herausgegeben, in dem es an die Grundsätze erinnert, die für die von Krankenversicherern vor Abstimmungen abgegebenen Informationen gelten (Quelle: www.bag.admin.ch; Stichwort: Kreisschreiben). Das BAG kontrolliert die Publikationen der Krankenversicherer regelmässig.</p><p>Im Übrigen sieht Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vor, dass die Mittel der sozialen Krankenversicherung nur zu deren Zwecken verwendet werden dürfen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage Poggia 13.5295, "Wird die Kampagne gegen die Initiative 'für eine öffentliche Krankenkasse' über die Prämien der Versicherten finanziert?", hervorgehoben hat, ist die Finanzierung einer politischen Kampagne mit Mitteln der sozialen Krankenversicherung gesetzwidrig. Der Vorsteher des EDI hat das am 9. Dezember 2013 vor dem Ständerat noch einmal bekräftigt. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit achtet das BAG darauf, dass die Mittel der sozialen Krankenversicherung gesetzeskonform eingesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Grundsätze zu den Informationen, welche die Versicherer im Vorfeld von Abstimmungen abgeben dürfen, in der Bundesverfassung, einem Bundesgesetz und einem Kreisschreiben der Aufsichtsbehörde verankert sind. Er ist daher der Ansicht, dass die bestehende Gesetzgebung ausreichend und eine Änderung des KVG folglich nicht nötig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung so anzupassen, dass Versicherer, die die obligatorische Krankenversicherung betreiben und die ihre Versicherten über politische Themen informieren, dies auf ausgewogene Weise tun müssen.</p>
- Schluss mit der politischen Desinformation durch die Krankenversicherer!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Grundversicherung ist, mit einigen Ausnahmen, für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Versicherer, die die obligatorische Krankenversicherung betreiben, haben in der Regel zwar einen privatrechtlichen Status; die Versicherungspflicht, die formalen und effektiven Gegebenheiten, welche die freie Wahl einschränken, sowie die Natur ihrer Aktivitäten machen diese Akteure aber speziell und bis zu einem gewissen Grad zu Unternehmen des Service public. Dieser Umstand wurde von der Rechtsprechung auch schon bestätigt.</p><p>Seit einiger Zeit lässt sich jedoch feststellen, dass sich die Krankenversicherer zu den meisten umstrittenen gesundheitspolitischen Themen nicht nur nicht zurückhalten, sondern systematisch eine einseitige Kommunikationspolitik betreiben, die mit dem Geld der Versicherten finanziert wird - wobei deren Mehrheit die Meinung der Versicherer oft nicht teilt. Diese Entwicklung wird dann besonders problematisch, wenn alle Versicherer den gleichen Standpunkt vertreten, was mehr und mehr der Fall ist. Die Versicherten haben keine Möglichkeit, einen Versicherer zu wählen, bei dem sie sich nicht an der Finanzierung von politischen Kampagnen, die nicht ihrer Meinung entsprechen, beteiligen müssen.</p><p>Im heutigen System des partiellen Wettbewerbes innerhalb der obligatorischen Krankenversicherung drängt sich deshalb eine Pflicht zur ausgewogenen Information im Interesse der Demokratie und aus Respekt gegenüber der Freiheit des Einzelnen auf.</p>
- <p>Gemäss Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung schützt die Garantie der politischen Rechte die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe der Bürgerinnen und Bürger. Eine versicherte Person hat das Recht, vom Staat objektive und transparente Informationen zu erhalten. In diesem Sinne muss die an die Versicherten abgegebene Information vollständig sein und darf keine falschen und trügerischen Angaben enthalten. Sie muss ihnen ermöglichen, Zweck und Tragweite der Vorlage zu erfassen, damit sie ihre Meinung frei bilden können. Als Organe, die mit der Ausführung einer öffentlichen Bundesaufgabe betraut sind, unterliegen die Krankenversicherer bezüglich Information im Vorfeld von Abstimmungen denselben Grundsätzen wie die staatlichen Behörden. Ebenso wie diese müssen die Krankenversicherer in diesem Bereich Zurückhaltung zeigen. Sie haben jedoch das Recht, stärker in die Kampagne vor der Abstimmung einzugreifen, wenn triftige Gründe das rechtfertigen. Die von ihnen abgegebene Information muss aber immer den Objektivitäts- und Transparenzanforderungen entsprechen.</p><p>Der Gesetzgeber hat am 5. Oktober 2007 Artikel 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) verabschiedet, nach dem der Bundesrat bei der Information der Stimmberechtigten die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit beachten muss. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat seinerseits am 18. März 2008 ein Kreisschreiben zur Information im Vorfeld von Abstimmungen herausgegeben, in dem es an die Grundsätze erinnert, die für die von Krankenversicherern vor Abstimmungen abgegebenen Informationen gelten (Quelle: www.bag.admin.ch; Stichwort: Kreisschreiben). Das BAG kontrolliert die Publikationen der Krankenversicherer regelmässig.</p><p>Im Übrigen sieht Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vor, dass die Mittel der sozialen Krankenversicherung nur zu deren Zwecken verwendet werden dürfen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage Poggia 13.5295, "Wird die Kampagne gegen die Initiative 'für eine öffentliche Krankenkasse' über die Prämien der Versicherten finanziert?", hervorgehoben hat, ist die Finanzierung einer politischen Kampagne mit Mitteln der sozialen Krankenversicherung gesetzwidrig. Der Vorsteher des EDI hat das am 9. Dezember 2013 vor dem Ständerat noch einmal bekräftigt. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit achtet das BAG darauf, dass die Mittel der sozialen Krankenversicherung gesetzeskonform eingesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Grundsätze zu den Informationen, welche die Versicherer im Vorfeld von Abstimmungen abgeben dürfen, in der Bundesverfassung, einem Bundesgesetz und einem Kreisschreiben der Aufsichtsbehörde verankert sind. Er ist daher der Ansicht, dass die bestehende Gesetzgebung ausreichend und eine Änderung des KVG folglich nicht nötig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung so anzupassen, dass Versicherer, die die obligatorische Krankenversicherung betreiben und die ihre Versicherten über politische Themen informieren, dies auf ausgewogene Weise tun müssen.</p>
- Schluss mit der politischen Desinformation durch die Krankenversicherer!
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