Entwurf zur Raumplanungsverordnung und Pferdehaltung

ShortId
13.4301
Id
20134301
Updated
28.07.2023 07:17
Language
de
Title
Entwurf zur Raumplanungsverordnung und Pferdehaltung
AdditionalIndexing
2846;55;04;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Verordnung;Verantwortung;Pferdezucht;Landwirtschaftszone;Raumplanung;Bodenrecht;Gesetzgebungsverfahren;Einhufer;Verwaltungstätigkeit;landwirtschaftliches Grundeigentum
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L05K1401010208, Pferdezucht
  • L05K1401080102, Einhufer
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L04K01020405, Bodenrecht
  • L04K14010502, landwirtschaftliches Grundeigentum
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L04K08020230, Verantwortung
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bestimmungen im Entwurf der revidierten Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) über Bauten und Anlagen für die Haltung und Nutzung von Pferden (Art. 34b) und über die hobbymässige Tierhaltung (Art. 42b) beruhen auf der Änderung vom 22. März 2013 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), die von der parlamentarischen Initiative "Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone" (04.472) ausgelöst wurde. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Entwurf respektiert die gesetzlichen Vorgaben. </p><p>Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gaben die erwähnten Bestimmungen in der RPV Anlass zu vielen kritischen Bemerkungen. Der Bundesrat versteht gewisse dieser Bedenken und wird die nötigen Anpassungen vornehmen.</p><p>Dass eine Vorlage aufgrund eines Vernehmlassungsverfahrens angepasst wird, entspricht der Funktion dieses Verfahrens, das u. a. dazu dient, weiteres Fachwissen in den Erlass einfliessen zu lassen.</p><p>Neben der Anpassung des Verordnungsentwurfes sieht der Bundesrat keinen Bedarf nach zusätzlichen Massnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Entwurf zur Raumplanungsverordnung (RPV) hat kürzlich heftigen Wirbel ausgelöst, weil der Wille des Parlamentes - insbesondere was die Haltung von Pferden betrifft - dermassen offensichtlich missachtet wurde. Der Bundesrat hat glücklicherweise verstanden, wie bedeutend und auch legitim die Reaktion verschiedener Pferdehalterinnen und -halter war, und er will noch einmal über die Bücher gehen. Offen bleibt jedoch die Frage, wer für den Zwischenfall verantwortlich war und wie wahrscheinlich es ist, dass sich solche Vorfälle wiederholen.</p><p>Ich bitte darum den Bundesrat, klar zu sagen oder zu erklären:</p><p>1. ob diese inhaltliche Abweichung aufgrund von Inkompetenz oder Unehrlichkeit der für die Vorbereitung des Entwurfes verantwortlichen Person oder Personen zustande kam;</p><p>2. ob er bereit ist, Massnahmen oder Sanktionen gegen die verantwortlichen Personen zu ergreifen; und wenn ja, das Parlament über die konkreten Entscheide zu informieren;</p><p>3. ob er bereit ist, Massnahmen zur Verhinderung solcher demokratischer Katastrophen zu ergreifen;</p><p>4. wie er Kompetenzkonflikte zwischen den Bundesämtern verhindern (in diesem Fall zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Bundesamt für Raumentwicklung) und gleichzeitig die nötige Koordination unter den Departementen sicherstellen will.</p>
  • Entwurf zur Raumplanungsverordnung und Pferdehaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bestimmungen im Entwurf der revidierten Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) über Bauten und Anlagen für die Haltung und Nutzung von Pferden (Art. 34b) und über die hobbymässige Tierhaltung (Art. 42b) beruhen auf der Änderung vom 22. März 2013 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), die von der parlamentarischen Initiative "Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone" (04.472) ausgelöst wurde. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Entwurf respektiert die gesetzlichen Vorgaben. </p><p>Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gaben die erwähnten Bestimmungen in der RPV Anlass zu vielen kritischen Bemerkungen. Der Bundesrat versteht gewisse dieser Bedenken und wird die nötigen Anpassungen vornehmen.</p><p>Dass eine Vorlage aufgrund eines Vernehmlassungsverfahrens angepasst wird, entspricht der Funktion dieses Verfahrens, das u. a. dazu dient, weiteres Fachwissen in den Erlass einfliessen zu lassen.</p><p>Neben der Anpassung des Verordnungsentwurfes sieht der Bundesrat keinen Bedarf nach zusätzlichen Massnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Entwurf zur Raumplanungsverordnung (RPV) hat kürzlich heftigen Wirbel ausgelöst, weil der Wille des Parlamentes - insbesondere was die Haltung von Pferden betrifft - dermassen offensichtlich missachtet wurde. Der Bundesrat hat glücklicherweise verstanden, wie bedeutend und auch legitim die Reaktion verschiedener Pferdehalterinnen und -halter war, und er will noch einmal über die Bücher gehen. Offen bleibt jedoch die Frage, wer für den Zwischenfall verantwortlich war und wie wahrscheinlich es ist, dass sich solche Vorfälle wiederholen.</p><p>Ich bitte darum den Bundesrat, klar zu sagen oder zu erklären:</p><p>1. ob diese inhaltliche Abweichung aufgrund von Inkompetenz oder Unehrlichkeit der für die Vorbereitung des Entwurfes verantwortlichen Person oder Personen zustande kam;</p><p>2. ob er bereit ist, Massnahmen oder Sanktionen gegen die verantwortlichen Personen zu ergreifen; und wenn ja, das Parlament über die konkreten Entscheide zu informieren;</p><p>3. ob er bereit ist, Massnahmen zur Verhinderung solcher demokratischer Katastrophen zu ergreifen;</p><p>4. wie er Kompetenzkonflikte zwischen den Bundesämtern verhindern (in diesem Fall zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Bundesamt für Raumentwicklung) und gleichzeitig die nötige Koordination unter den Departementen sicherstellen will.</p>
    • Entwurf zur Raumplanungsverordnung und Pferdehaltung

Back to List