Schutz vor radioaktivem Wasser aus havarierten Atomkraftwerken
- ShortId
-
13.4310
- Id
-
20134310
- Updated
-
28.07.2023 07:14
- Language
-
de
- Title
-
Schutz vor radioaktivem Wasser aus havarierten Atomkraftwerken
- AdditionalIndexing
-
66;2841;nuklearer Unfall;Gesundheitsrisiko;Wasserlauf;Grundwasser;Trinkwasser;Verschmutzung der Wasserläufe;Wasserverschmutzung;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;radioaktive Verseuchung;Gewässerschutz
- 1
-
- L04K06020312, radioaktive Verseuchung
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- L04K08040707, Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
- L04K06020304, Wasserverschmutzung
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L05K0603030210, Trinkwasser
- L05K0602030403, Verschmutzung der Wasserläufe
- L04K06030110, Wasserlauf
- L05K0603030203, Grundwasser
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Eine Quantifizierung der radioaktiven Stoffe, die das Kernkraftwerkareal über den Wasserpfad verlassen, ist stark vom Schadensbild des Kernkraftwerks nach einem Extremereignis abhängig und dadurch sehr schwierig. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) nahm am Standort eines schweizerischen Kernkraftwerks die gleiche Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Aare bzw. den Rhein an, wie sie in Fukushima zwischen dem 1. und 6. April 2011 aus Block II in das Meer erfolgte. Die seither aus Japan berichteten Freisetzungen durch diverse, teils andauernde Leckagen mit kontaminiertem Wasser geben keinen Anlass, diese für Extremereignisse getroffene Annahme zu revidieren. Diese nachträglichen Freisetzungen sind um einige Grössenordnungen kleiner als die ursprüngliche Freisetzung.</p><p>2. Die Aktennotiz des Ensi AN-8091 "Radiologische Schadstoffausbreitung in Fliessgewässern - Mögliche Auswirkungen auf den Notfallschutz" vom 11. Oktober 2013 ist nicht abschliessend und enthält eine Auswahl von Wasserbezügern, um daran exemplarisch die Bedeutung des Aare- und Rheinwassers für die Trinkwasserversorgung aufzuzeigen. Diese Vorgehensweise wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Aktennotiz vonseiten der Teilnehmer nicht beanstandet.</p><p>3. Wie in der Antwort des Bundesrates zur Interpellation Hadorn 12.4047, "AKW-Unfälle. Massnahmen beim Austritt von kontaminiertem Wasser", dargelegt, liegt die Verantwortung für die Wasserversorgung bei den Kantonen, und diese können sie wiederum auf die Gemeinden übertragen. Die Kantone sind nicht verpflichtet, dem Bund Angaben zu liefern, die für eine quantitative Beantwortung der Frage 3 erforderlich sind. Neben den in der Aktennotiz des Ensi ausdrücklich erwähnten Wasserversorgungen beziehen weitere Wasserversorgungen Trinkwasser aus den Grundwasserleitern entlang des Flusslaufs Aare-Rhein unterhalb des Kernkraftwerks Mühleberg. Eine Zusammenstellung des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) geht von maximal 580 000 Personen aus, die innerhalb der Schweiz flussabwärts vom Kernkraftwerk Mühleberg ihr Trinkwasser direkt oder indirekt aus dem Fluss bzw. See beziehen und potenziell von einem Störfall des Kernkraftwerks betroffen wären. Weitere Trinkwasserbezüger jenseits der Landesgrenze sind dabei nicht berücksichtigt.</p><p>4. Sofern das kontaminierte Wasser nicht direkt in den Fluss gelangt, bleibt ein Grossteil der Radioaktivität bei der Versickerung auf dem Werksgelände an den Bodenpartikeln haften. Davon ausgenommen ist das im Wasser eingebundene Tritium. Ähnliche Effekte ergeben sich bei der Infiltration von Flusswasser ins Grundwasser.</p><p>5. Wie bereits in den vorhergehenden Antworten dargelegt, können die Berichte nicht bestätigt werden. Das Ensi präsentierte den Entwurf seiner Aktennotiz AN-8091, in welchem u. a. auf Zahlen der Basler Industriewerke zurückgegriffen wurde, im September 2013 den betroffenen Bundesbehörden sowie den Kantonen im Rahmen eines Fachgesprächs. Dabei waren namentlich Fachbehörden des Kantons Basel-Stadt anwesend. Vor der Veröffentlichung der Aktennotiz fand nochmals eine kurze Vernehmlassung statt, wobei die darin enthaltenen Angaben von den konsultierten Stellen nicht beanstandet wurden.</p><p>6. Der Bundesrat hat mit der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen vom 20. November 1991 (VTN; SR 531.32) die nötigen Vorschriften erlassen für den Fall, dass die Wasserversorgung eingeschränkt oder verunmöglicht ist (vgl. Antwort des Bundesrates zur Interpellation Jans 12.3959 und Interpellation Hadorn 12.4047). Diese Vorschriften legen u. a. fest, dass auch bei grossen Schäden an der Wasserversorgung jederzeit mindestens der zum Überleben notwendige Trinkwasserbedarf sichergestellt sein muss. Verantwortlich für Anordnung und Vollzug der Notfallschutzmassnahmen sind die betroffenen Kantone, unterstützt vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Bundesamt für Umwelt (Bafu), Bundesamt für Gesundheit und Ensi. Um die Wasserversorgung langfristig und jederzeit, nicht nur bei Kernkraftwerksunfällen, sondern auch allgemein hinsichtlich zukünftiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und klimatischer Veränderungen sicherzustellen, werden im Rahmen des Projekts "Wasserversorgung 2025" des Bafu fünf zentrale Massnahmen empfohlen. Eine dieser Massnahmen ist die Errichtung von Bereitschaftsdispositiven im Sinne der VTN und der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (SR 814.201), um auf Krisenfälle vorbereitet zu sein. Im Rahmen des Bafu-Projekts "Wasserressourcen - Planung und Bewirtschaftung" ist vorgesehen, die Kantone und Wasserversorger mittels Entwicklung von Grundlagen und Instrumenten für die Bereitstellung von Ressourcen zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) berichten am 9. Dezember 2013 über falsche Zahlen im Bericht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) zu radioaktivem Wasser aus havarierten Atomkraftwerken (AKW, Ensi: Radiologische Schadstoffausbreitung in Fliessgewässern - mögliche Auswirkungen auf den Notfallschutz, 11.Oktober 2013).</p><p>Im japanischen Fukushima gelangten seit über zwei Jahren täglich Hunderte von Tonnen radioaktives Wasser ins Meer. Bei einem ähnlichen Unfall in einem Schweizer AKW würde das verstrahlte Wasser in die Aare bzw. in den Rhein fliessen. Die AefU berichtet nun:</p><p>1. Das Ensi gehe bezüglich radioaktivem Wasser in Fukushima von überholten Annahmen aus (nur kurzer Austritt).</p><p>2. Das Ensi erwähne ausser Biel keine Stadt an der Aare unterhalb der AKW Mühleberg bzw. Gösgen, obwohl etwa Solothurn Trinkwasser aus dem Aare-Grundwasser beziehe. Auch die Städte unterhalb von Beznau bzw. Leibstadt fehlen, obwohl z. B. Laufenburg und Rheinfelden Rhein-Grundwasser für Trinkwasser nutzen würden.</p><p>3. Das Ensi habe die Gemeinde Muttenz/BL vergessen, obwohl sie ihr Trinkwasser aus Rheinwasser gewinne. Die Zahlen über die Basler Entnahme von Rheinwasser zur Trinkwassergewinnung seien falsch und das Ensi wisse nicht, dass ohne Rheinwasser die Trinkwasserfassungen der Hardwasser AG durch Chemiemülldeponien u. a. von Novartis verschmutzt würden (vgl. http://www.aefu.ch/aktuell/#c22291).</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Geht das Ensi beim radioaktiven Wasser in Fukushima von überholten Annahmen aus? Von welchem Zeitpunkt konkret?</p><p>2. Warum erwähnt es die Städte entlang von Aare und Rhein nicht?</p><p>3. Wie viele Menschen werden mit Trinkwasser aus dem Aare- bzw. Rhein-Grundwasser versorgt?</p><p>4. Was geschieht mit diesem Grundwasser, wenn aus einem Schweizer AKW über zwei Jahre lang radioaktives Wasser austreten würde?</p><p>5. Kann er bestätigen, was die AefU zu Basel berichten?</p><p>6. Wie will er die Trinkwasserversorgungen dieser Gemeinden sicher und langfristig vor allfälligem radioaktivem Wasser schützen? Welche Möglichkeiten und Massnahmen hat der Bund, die Verfügbarkeit von gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser zur Versorgung der Bevölkerung im Einwirkungsgebiet von AKW zu garantieren, und wie nutzt er diese?</p>
- Schutz vor radioaktivem Wasser aus havarierten Atomkraftwerken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Eine Quantifizierung der radioaktiven Stoffe, die das Kernkraftwerkareal über den Wasserpfad verlassen, ist stark vom Schadensbild des Kernkraftwerks nach einem Extremereignis abhängig und dadurch sehr schwierig. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) nahm am Standort eines schweizerischen Kernkraftwerks die gleiche Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Aare bzw. den Rhein an, wie sie in Fukushima zwischen dem 1. und 6. April 2011 aus Block II in das Meer erfolgte. Die seither aus Japan berichteten Freisetzungen durch diverse, teils andauernde Leckagen mit kontaminiertem Wasser geben keinen Anlass, diese für Extremereignisse getroffene Annahme zu revidieren. Diese nachträglichen Freisetzungen sind um einige Grössenordnungen kleiner als die ursprüngliche Freisetzung.</p><p>2. Die Aktennotiz des Ensi AN-8091 "Radiologische Schadstoffausbreitung in Fliessgewässern - Mögliche Auswirkungen auf den Notfallschutz" vom 11. Oktober 2013 ist nicht abschliessend und enthält eine Auswahl von Wasserbezügern, um daran exemplarisch die Bedeutung des Aare- und Rheinwassers für die Trinkwasserversorgung aufzuzeigen. Diese Vorgehensweise wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Aktennotiz vonseiten der Teilnehmer nicht beanstandet.</p><p>3. Wie in der Antwort des Bundesrates zur Interpellation Hadorn 12.4047, "AKW-Unfälle. Massnahmen beim Austritt von kontaminiertem Wasser", dargelegt, liegt die Verantwortung für die Wasserversorgung bei den Kantonen, und diese können sie wiederum auf die Gemeinden übertragen. Die Kantone sind nicht verpflichtet, dem Bund Angaben zu liefern, die für eine quantitative Beantwortung der Frage 3 erforderlich sind. Neben den in der Aktennotiz des Ensi ausdrücklich erwähnten Wasserversorgungen beziehen weitere Wasserversorgungen Trinkwasser aus den Grundwasserleitern entlang des Flusslaufs Aare-Rhein unterhalb des Kernkraftwerks Mühleberg. Eine Zusammenstellung des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) geht von maximal 580 000 Personen aus, die innerhalb der Schweiz flussabwärts vom Kernkraftwerk Mühleberg ihr Trinkwasser direkt oder indirekt aus dem Fluss bzw. See beziehen und potenziell von einem Störfall des Kernkraftwerks betroffen wären. Weitere Trinkwasserbezüger jenseits der Landesgrenze sind dabei nicht berücksichtigt.</p><p>4. Sofern das kontaminierte Wasser nicht direkt in den Fluss gelangt, bleibt ein Grossteil der Radioaktivität bei der Versickerung auf dem Werksgelände an den Bodenpartikeln haften. Davon ausgenommen ist das im Wasser eingebundene Tritium. Ähnliche Effekte ergeben sich bei der Infiltration von Flusswasser ins Grundwasser.</p><p>5. Wie bereits in den vorhergehenden Antworten dargelegt, können die Berichte nicht bestätigt werden. Das Ensi präsentierte den Entwurf seiner Aktennotiz AN-8091, in welchem u. a. auf Zahlen der Basler Industriewerke zurückgegriffen wurde, im September 2013 den betroffenen Bundesbehörden sowie den Kantonen im Rahmen eines Fachgesprächs. Dabei waren namentlich Fachbehörden des Kantons Basel-Stadt anwesend. Vor der Veröffentlichung der Aktennotiz fand nochmals eine kurze Vernehmlassung statt, wobei die darin enthaltenen Angaben von den konsultierten Stellen nicht beanstandet wurden.</p><p>6. Der Bundesrat hat mit der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen vom 20. November 1991 (VTN; SR 531.32) die nötigen Vorschriften erlassen für den Fall, dass die Wasserversorgung eingeschränkt oder verunmöglicht ist (vgl. Antwort des Bundesrates zur Interpellation Jans 12.3959 und Interpellation Hadorn 12.4047). Diese Vorschriften legen u. a. fest, dass auch bei grossen Schäden an der Wasserversorgung jederzeit mindestens der zum Überleben notwendige Trinkwasserbedarf sichergestellt sein muss. Verantwortlich für Anordnung und Vollzug der Notfallschutzmassnahmen sind die betroffenen Kantone, unterstützt vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Bundesamt für Umwelt (Bafu), Bundesamt für Gesundheit und Ensi. Um die Wasserversorgung langfristig und jederzeit, nicht nur bei Kernkraftwerksunfällen, sondern auch allgemein hinsichtlich zukünftiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und klimatischer Veränderungen sicherzustellen, werden im Rahmen des Projekts "Wasserversorgung 2025" des Bafu fünf zentrale Massnahmen empfohlen. Eine dieser Massnahmen ist die Errichtung von Bereitschaftsdispositiven im Sinne der VTN und der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (SR 814.201), um auf Krisenfälle vorbereitet zu sein. Im Rahmen des Bafu-Projekts "Wasserressourcen - Planung und Bewirtschaftung" ist vorgesehen, die Kantone und Wasserversorger mittels Entwicklung von Grundlagen und Instrumenten für die Bereitstellung von Ressourcen zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) berichten am 9. Dezember 2013 über falsche Zahlen im Bericht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) zu radioaktivem Wasser aus havarierten Atomkraftwerken (AKW, Ensi: Radiologische Schadstoffausbreitung in Fliessgewässern - mögliche Auswirkungen auf den Notfallschutz, 11.Oktober 2013).</p><p>Im japanischen Fukushima gelangten seit über zwei Jahren täglich Hunderte von Tonnen radioaktives Wasser ins Meer. Bei einem ähnlichen Unfall in einem Schweizer AKW würde das verstrahlte Wasser in die Aare bzw. in den Rhein fliessen. Die AefU berichtet nun:</p><p>1. Das Ensi gehe bezüglich radioaktivem Wasser in Fukushima von überholten Annahmen aus (nur kurzer Austritt).</p><p>2. Das Ensi erwähne ausser Biel keine Stadt an der Aare unterhalb der AKW Mühleberg bzw. Gösgen, obwohl etwa Solothurn Trinkwasser aus dem Aare-Grundwasser beziehe. Auch die Städte unterhalb von Beznau bzw. Leibstadt fehlen, obwohl z. B. Laufenburg und Rheinfelden Rhein-Grundwasser für Trinkwasser nutzen würden.</p><p>3. Das Ensi habe die Gemeinde Muttenz/BL vergessen, obwohl sie ihr Trinkwasser aus Rheinwasser gewinne. Die Zahlen über die Basler Entnahme von Rheinwasser zur Trinkwassergewinnung seien falsch und das Ensi wisse nicht, dass ohne Rheinwasser die Trinkwasserfassungen der Hardwasser AG durch Chemiemülldeponien u. a. von Novartis verschmutzt würden (vgl. http://www.aefu.ch/aktuell/#c22291).</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Geht das Ensi beim radioaktiven Wasser in Fukushima von überholten Annahmen aus? Von welchem Zeitpunkt konkret?</p><p>2. Warum erwähnt es die Städte entlang von Aare und Rhein nicht?</p><p>3. Wie viele Menschen werden mit Trinkwasser aus dem Aare- bzw. Rhein-Grundwasser versorgt?</p><p>4. Was geschieht mit diesem Grundwasser, wenn aus einem Schweizer AKW über zwei Jahre lang radioaktives Wasser austreten würde?</p><p>5. Kann er bestätigen, was die AefU zu Basel berichten?</p><p>6. Wie will er die Trinkwasserversorgungen dieser Gemeinden sicher und langfristig vor allfälligem radioaktivem Wasser schützen? Welche Möglichkeiten und Massnahmen hat der Bund, die Verfügbarkeit von gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser zur Versorgung der Bevölkerung im Einwirkungsgebiet von AKW zu garantieren, und wie nutzt er diese?</p>
- Schutz vor radioaktivem Wasser aus havarierten Atomkraftwerken
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