Wie können die Petitionen der Jugendsession aufgewertet werden?

ShortId
13.4311
Id
20134311
Updated
28.07.2023 07:14
Language
de
Title
Wie können die Petitionen der Jugendsession aufgewertet werden?
AdditionalIndexing
04;421;junger Mensch;Session;politische Mitbestimmung;parlamentarisches Verfahren;Petition
1
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0803010501, Session
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
  • L04K08020320, Petition
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer angemessenen Unterstützung und Anerkennung der politischen Partizipation der Jugendlichen bewusst. Die seit 1993 jährlich durchgeführte eidgenössische Jugendsession ist diesbezüglich ein wichtiges Gefäss auf Bundesebene. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG; SR 446.1) zum 1. Januar 2013 hat der Bund die Unterstützung von politischen Partizipationsprojekten verstärkt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In seiner Antwort auf das Postulat Reynard 13.4304, "Jugendsession stärken", hat sich der Bundesrat ferner bereiterklärt, einen Bericht über die Entwicklung der Jugendsession und über die Behandlung ihrer Vorschläge durch das Parlament in den vergangenen Jahren zu verfassen, um mögliche Verbesserungen aufzuzeigen. Zu den einzelnen Punkten der Interpellation kann der Bundesrat bereits jetzt wie folgt Stellung nehmen:</p><p>1. Eine Vorzugsbehandlung der Petitionen der Jugendsession lehnt der Bundesrat aus staatspolitischen und verfassungsrechtlichen Erwägungen ab. Die Teilnehmer der Jugendsession sind nicht gewählt und somit auch nicht repräsentativ zusammengesetzt. Es ist unangemessen, einer bestimmten sozialen Gruppe ein grösseres politisches Gewicht beizumessen als einer anderen. Diese Haltung hat der Bundesrat bereits in seinem Bericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" vom 27. August 2008 und in seinen Antworten auf die Motionen Wyss 01.3350, "Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession", und Allemann 04.3110, "Schaffung eines virtuellen Jugendparlamentes", sowie auf das Postulat Galladé 05.3885, "Aufwertung der Anliegen und Vorstösse der Jugendsession", zum Ausdruck gebracht.</p><p>2. Aufgrund der obengenannten Gründe sieht der Bundesrat keinen Anlass, den Petitionen der Jugendsession eine höhere Priorität einzuräumen. Die Behandlung in den Kommissionen und im Parlament liegt in deren Verantwortung.</p><p>3. Es ist Sache der parlamentarischen Kommission, welche die Petitionen der Jugendsession behandelt, darüber zu befinden, ob ein Repräsentant oder eine Repräsentantin der eidgenössischen Jugendsession an die Kommissionssitzungen eingeladen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit mehr als zwanzig Jahren gibt es die Jugendsession, mit der das politische Engagement der Jugendlichen in der Schweiz gefördert werden soll. Sie wird von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sowie der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) organisiert und auch vom Bund unterstützt. Dies ist natürlich positiv.</p><p>Trotzdem müssen auch die Probleme thematisiert werden, damit diese Einrichtung verbessert werden kann. Ein Umstand lässt sich nämlich nicht verneinen: Praktisch alle von der Jugendsession eingereichten Petitionen haben keine wirkliche politische Wirkung. Dies bestätigt eine Statistik der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N). Ebenfalls zu erwähnen sind das Desinteresse und die Nichtbeachtung, die den Vorschlägen der Jugendlichen dieses Landes sowohl in den Kommissionen als auch in den Räten entgegengebracht werden. Regelmässig werden die Petitionen mit der Begründung abgelehnt, dass sie für das Parlament keine Aktualität hätten.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält es der Bundesrat für denkbar, die Petitionen der Jugendsession anders als die anderen Petitionen zu behandeln und so die Arbeit der 200 Jugendlichen, die sich jedes Jahr im Bundeshaus versammeln, um konkrete Vorschläge auszuarbeiten, aufzuwerten?</p><p>2. Was hält der Bundesrat davon, den Petitionen der Jugendsession einen besonderen Status zu geben und sie systematisch im Jahr nach ihrer Einreichung in der zuständigen Kommission zu behandeln?</p><p>3. Was hält der Bundesrat davon, für die Beratung dieser Petitionen in der zuständigen Kommission eine Vertreterin oder einen Vertreter der Jugendsession einzuladen?</p>
  • Wie können die Petitionen der Jugendsession aufgewertet werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer angemessenen Unterstützung und Anerkennung der politischen Partizipation der Jugendlichen bewusst. Die seit 1993 jährlich durchgeführte eidgenössische Jugendsession ist diesbezüglich ein wichtiges Gefäss auf Bundesebene. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG; SR 446.1) zum 1. Januar 2013 hat der Bund die Unterstützung von politischen Partizipationsprojekten verstärkt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In seiner Antwort auf das Postulat Reynard 13.4304, "Jugendsession stärken", hat sich der Bundesrat ferner bereiterklärt, einen Bericht über die Entwicklung der Jugendsession und über die Behandlung ihrer Vorschläge durch das Parlament in den vergangenen Jahren zu verfassen, um mögliche Verbesserungen aufzuzeigen. Zu den einzelnen Punkten der Interpellation kann der Bundesrat bereits jetzt wie folgt Stellung nehmen:</p><p>1. Eine Vorzugsbehandlung der Petitionen der Jugendsession lehnt der Bundesrat aus staatspolitischen und verfassungsrechtlichen Erwägungen ab. Die Teilnehmer der Jugendsession sind nicht gewählt und somit auch nicht repräsentativ zusammengesetzt. Es ist unangemessen, einer bestimmten sozialen Gruppe ein grösseres politisches Gewicht beizumessen als einer anderen. Diese Haltung hat der Bundesrat bereits in seinem Bericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" vom 27. August 2008 und in seinen Antworten auf die Motionen Wyss 01.3350, "Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession", und Allemann 04.3110, "Schaffung eines virtuellen Jugendparlamentes", sowie auf das Postulat Galladé 05.3885, "Aufwertung der Anliegen und Vorstösse der Jugendsession", zum Ausdruck gebracht.</p><p>2. Aufgrund der obengenannten Gründe sieht der Bundesrat keinen Anlass, den Petitionen der Jugendsession eine höhere Priorität einzuräumen. Die Behandlung in den Kommissionen und im Parlament liegt in deren Verantwortung.</p><p>3. Es ist Sache der parlamentarischen Kommission, welche die Petitionen der Jugendsession behandelt, darüber zu befinden, ob ein Repräsentant oder eine Repräsentantin der eidgenössischen Jugendsession an die Kommissionssitzungen eingeladen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit mehr als zwanzig Jahren gibt es die Jugendsession, mit der das politische Engagement der Jugendlichen in der Schweiz gefördert werden soll. Sie wird von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sowie der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) organisiert und auch vom Bund unterstützt. Dies ist natürlich positiv.</p><p>Trotzdem müssen auch die Probleme thematisiert werden, damit diese Einrichtung verbessert werden kann. Ein Umstand lässt sich nämlich nicht verneinen: Praktisch alle von der Jugendsession eingereichten Petitionen haben keine wirkliche politische Wirkung. Dies bestätigt eine Statistik der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N). Ebenfalls zu erwähnen sind das Desinteresse und die Nichtbeachtung, die den Vorschlägen der Jugendlichen dieses Landes sowohl in den Kommissionen als auch in den Räten entgegengebracht werden. Regelmässig werden die Petitionen mit der Begründung abgelehnt, dass sie für das Parlament keine Aktualität hätten.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält es der Bundesrat für denkbar, die Petitionen der Jugendsession anders als die anderen Petitionen zu behandeln und so die Arbeit der 200 Jugendlichen, die sich jedes Jahr im Bundeshaus versammeln, um konkrete Vorschläge auszuarbeiten, aufzuwerten?</p><p>2. Was hält der Bundesrat davon, den Petitionen der Jugendsession einen besonderen Status zu geben und sie systematisch im Jahr nach ihrer Einreichung in der zuständigen Kommission zu behandeln?</p><p>3. Was hält der Bundesrat davon, für die Beratung dieser Petitionen in der zuständigen Kommission eine Vertreterin oder einen Vertreter der Jugendsession einzuladen?</p>
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